Archiv > Pressemeldungen Januar 2017

ARD und ZDF lassen Mutter zweier Kinder (2 und 10) verhaften!

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René:
Danke! Es sollten aber viel mehr sein – auch ausländische Medien!


--- Zitat von: Sacred am 26. Januar 2017, 22:44 ---Informiert sind:
bild.de
thueringer-allgemeine.de
spiegel.de
welt.de

--- Ende Zitat ---

pinguin:
Warum wird die nichtanonymisierte Kopie nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Kenntnisnahme durchgereicht? Warum wird sich nicht zusätzlich auf Rz. 117 und 118 der EZB-Entscheidung berufen, wonach europäisches Recht auch in Verfassungsfragen vorrangig anzuwenden ist? Warum wird dabei nicht auf Art 11 der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union verwiesen, wonach es keine behördliche Einwirkung auf den Bürger geben darf?

Es könnte die vorliegenden Verfassungsbeschwerden beschleunigen.

Sacred:
Jeden steht es, wie bei den letzten malen, frei mitzumachen.  ;)  :)

Dr. med. Wurst:

--- Zitat von: pinguin am 26. Januar 2017, 23:32 ---Warum wird die nichtanonymisierte Kopie nicht dem Bundesverfassungsgericht zur Kenntnisnahme durchgereicht? Warum wird sich nicht zusätzlich auf Rz. 117 und 118 der EZB-Entscheidung berufen, wonach europäisches Recht auch in Verfassungsfragen vorrangig anzuwenden ist? Warum wird dabei nicht auf Art 11 der rechtsverbindlichen Charta der Grundrechte der Europäischen Union verwiesen, wonach es keine behördliche Einwirkung auf den Bürger geben darf?

Es könnte die vorliegenden Verfassungsbeschwerden beschleunigen.

--- Ende Zitat ---

Ebenfalls interessant und anwendbar dürfte der Artikel 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sein (Verhältnismäßigkeit von Strafen).

beat:
"Ich bin beauftragt, Sie zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften. Um unnötiges Aufsehen zu vermeiden..."

So ist es in Unrechtsverhältnissen üblich. Um Aufsehen, also Öffentlichkeit und ggf. Widerstand zu vermeiden, kommt man zu nächtlicher Zeit und fordert die Opfer auf, sich nicht zu wehren...

Und natürlich macht man das alles nicht aus Neigung, nein, man "ist beauftragt", folgt Befehlen, tut nur seine Arbeit und Pflicht ...

Verachtenswert ist das.

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