Archiv > Pressemeldungen Januar 2017
Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
muuhhhlli:
--- Zitat von: beat am 23. März 2017, 02:00 ---Zitat aus dem Urteil unter Nummer 50:
--- Zitat ---Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Wohnung hat den Vorteil, dass für die Beitragserhebung nur ein Wohnungsinhaber Bewohner) bekannt sein muss. Es wird vermieden, dass die Daten aller Inhaber ermittelt und auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen. Die personelle Fluktuation innerhalb einer Wohnung kann außer Betracht bleiben (LT-Drs. BW 15/197 S. 35). Dies reicht als Rechtfertigung des ohnungsbezogenen Verteilungsmaßstabs aus, weil ein personenbezogener Maßstab ("Pro-Kopf-Beitrag") einerseits einen größeren Ermittlungsaufwand notwendig macht, andererseits aber nur zu geringen Verschiebungen der individuellen Beitragsbelastungen führt.
--- Ende Zitat ---
Die gesamte Urteilsbegründung ist über weite Strecken an den Haaren herbeigezogen.
Aber der obige Absatz fällt als besonders tatsachenwidrig und in seiner vermeintlichen Sachdarstellung als schlichtweg falsch, bzw. als Fake auf.
--- Ende Zitat ---
Dass aber mit dem RBStV zuvor ein rechtswideriger vollständiger Meldedatenabgleich aller Personen über 18 Jahren mit einer Meldeadresse - von und über die Meldebehörden stattgefunden hat, darauf wird bei Gericht nicht eingegangen und Bezug genommen.
Es ist bis heute nicht geklärt, was mit den Meldedaten von jenen Personen die in der gleichen Wohnung gemeldet sind und nicht zum Beitragsbezug herangezogen wurden, jemals wie vorgesehen nach 3 Jahren ( vom 01.01.2013 bis zum 01.01.2017) inzwischen tatsächlich gelöscht wurden oder gelöscht werden.
Im Gegenteil das EU-Recht auf Vergessen gibt es in den Datenbanken der LRA-BS nicht. Der Ermittlungsaufwand wurde den Meldebehörden übertragen, denn diese müssen jede Datenänderung melden und die Daten werden an eine nicht rechtsfähigen Servicestelle (Datenbank), ohne Einwilligung der betreffenden Person immer automatisch übermittelt.
Somit wird jede persönliche und personelle Fluktuation gezielt konsequent verfolgt. Wenn notwendig, mit Annahmen gelogenen und unwahren Angaben Beiträge festgesetzt. In allen juristischen Kontrollinstanzen als rechtmäßig legitimiert, bei allen Gerichtsverhandlungen trotz unterschiedlicher Begründungen der Kläger gleich und unbegründet negativ abgeurteilt.
Den Individualrechtsschutz des Europäischen Verfassungsrechts gibt es in Deutschland nicht.
(Verfahren der Nichtigkeitsklage, Direktklagemöglichkeiten bis hin zu einem verfassungsbeschwerdeartigen Rechtsbehelf).
MichaelEngel:
--- Zitat von: beat am 23. März 2017, 02:00 ---Zitat aus dem Urteil unter Nummer 50:
--- Zitat ---Die Anknüpfung der Rundfunkbeitragspflicht an die Wohnung hat den Vorteil, dass für die Beitragserhebung nur ein Wohnungsinhaber (Bewohner) bekannt sein muss. Es wird vermieden, dass die Daten aller Inhaber ermittelt und auf dem aktuellen Stand gehalten werden müssen. Die personelle Fluktuation innerhalb einer Wohnung kann außer Betracht bleiben (LT-Drs. BW 15/197 S. 35). Dies reicht als Rechtfertigung des wohnungsbezogenen Verteilungsmaßstabs aus, weil ein personenbezogener Maßstab ("Pro-Kopf-Beitrag") einerseits einen größeren Ermittlungsaufwand notwendig macht, andererseits aber nur zu geringen Verschiebungen der individuellen Beitragsbelastungen führt.
--- Ende Zitat ---
Die gesamte Urteilsbegründung ist über weite Strecken an den Haaren herbeigezogen.
Aber der obige Absatz fällt als besonders tatsachenwidrig und in seiner vermeintlichen Sachdarstellung als schlichtweg falsch, bzw. als Fake auf.
--- Ende Zitat ---
Beat, obiges Zitat steht identisch in §50 vom Urteil BVerwG 6 C 7.15 (18.03.2016). Ich habe es kommentiert in §4, http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm.
Sie werden den Unsinn wiederholen, bis es zu "Wahrheit" werde. Sie haben mal "Recht" gesprochen, und sie werden den Unsinn trotz mehrfachen Widerlegungen nicht zurückziehen. Und was wird das BVerfG in seiner unanfechtbaren Einscheidung erzählen?
Kann jemand bitte die Plagiat-Software anwenden, um zu sehen, was überhaupt neu ist, und was sie geändert oder weggenommem haben?
In Linux oder so das Programm wdiff installieren, eine Datei wdiff.sh mit folgendem schreiben:
--- Code: ---#!/usr/local/bin/bash
wdiff -n -w $'\033[30;41m' -x $'\033[0m' -y $'\033[30;42m' -z $'\033[0m' $1 $2 | less -R
--- Ende Code ---
Dann Befehl chmod u+x wdiff.sh eingeben, beide Urteile als Text in urteil1.txt und urteil2.txt schreiben, und dann folgender Befehl: ./wdiff.sh urteil1.txt urteil2.txt. Dann hier berichten.
Alternativ, ohne wdiff.sh zu schreiben, Copy und Paste von hier, um einzugeben:
--- Code: ---wdiff -n -w $'\033[30;41m' -x $'\033[0m' -y $'\033[30;42m' -z $'\033[0m' urteil1.txt urteil2.txt | less
--- Ende Code ---
pjotre:
Die Urteilsfehler zu erörtern, das ist ziemlich überflüssig.
Die Urteilsfehler sind derart gravierend und offenkundig, dass alle, die einmal ein wenig oder mehr Jura studiert haben, sich fremdschämen müssen, wie Richter es fertigbringen konnten, derartiges zu unterzeichnen. So jedenfalls die Meinung vieler, also darf jeder sich hierzu bekennen.
Es gibt vielleicht nur eine einzige passende Erklärung: Die Richter haben dies Urteil vielleicht weder geschrieben noch gelesen noch begreifen wollen... weil es vielleicht oder auch mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit von den Juristen von ARD, ZDF vorgetextet wurde - ?
Die Auseinandersetzung hierüber ist bereits eingeleitet.
Es musste nur noch dies letzte Urteil abgewartet werden, weil das erste in 2017 und das erste nach den Urteilen zur Betriebsstättenabgabe vom Dezember 2016.
Die Intendanten sind bereits persönlich einbezogen. Sie können noch nicht glauben oder verdauen, dass sie höchstpersönlich in der Verantwortung sind für 8 Millionen mal Unrecht, davon 4 Millionen mal gegenüber Niedrigverdienern, darunter 1 Millionen mal gegenüber finanzknappen alleinerziehenden Müttern.
Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass sie mit den letzten Euros der Mütter zu Lasten Kindeswohl ihren Weg zum Millionär pflastern - alle wussten es, aber sie haben es verdrängt. Sie versuchten jetzt diese Wahrheiten vom Schreibtisch fortzuschieben - das wurde unterbunden. Fortsetzung folgt.
Da Falschanwendung von bereits geltendem Recht - bis hin zum Bundesverwaltungsgericht, siehe Urteil - , das ist insoweit gar nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, sondern ist auf anderer Ebene zu lösen. Das Bundesverfassungsgericht ist für die Frage der Richtigkeit von geltendem Recht, nicht für dessen listig erzeugte Nicht-Anwendung. Darum aber geht es hier.
Inwieweit das Bundesverfassungsgericht hierüber vielleicht informiert ist, gehört nicht in ein Forum.
Nun konkret unser Klärungs-Job / Urteilstext.
Wie "MichaelEngel" richtig schreibt, die Linuxianer sind nun gefragt.
Kann ich zeitlich zur Zeit nicht, weil ich es dann sogleich gerichtsvorlage-perfekt machen würde ... demnächst.
Wer es schon jetzt machen würde, das wäre hilfreich.
Zu den Mustern von "MichaelEngel": Praktikabler ist vielleicht, am Ende nicht
| less
sondern
> comparison.txt
Dann diese Datei zum Schein in ein PERL-Quellcode-Programm verwandeln durch Zeile 1:
#/usr/bin/perl -w
Sodann mit Editor KATE sichten. Der nämlich macht (jedenfalls bei mir) dann per "default" eine passende Kolorierung der Unterschiede, aber nur "virtuell" am Bildschirm... Deshalb:
Diese Datei dann innerhalb von KATE "drucken" in eine Datei .pdf .
Ergebnis: Das Vergleichsergebnis ist dank .pdf nun farblich verewigt und ist farblich ausdruckbar oder auch hier im Forum einstellbar für alle oder auch in Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten einbringbar.
Denn: Da alle Urteile "schon gesprochen sind", muss Erschöpfung des Rechtsweges nicht stattfinden (Kosten durch Anwaltspflicht!), sondern sofortige (kostenfreie) Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht - inklusive Beschwerde des "Versagens des rechtlichen Gehörs" (Verstoß Grundgesetz - durch bereits getextete Ablehnung beim BVerwG).
Weiterer Klärungs-Job / "Berichterstatter"
Wer war der "Berichterstatter" unter den Richtern?
Also der, der die Urteilsvorlage textet (oder getextet zu haben angibt). Am liebsten wüssten wir sogar seinen wissenschaftlichen Mitarbeiter, den Bundesrichter ja haben.
Und dies für das Urteil Januar 2017, aber auch für die Urteile März 2016 und Juni...Herbst 2016.
Erst mit dieser Information wird die Sache so richtig interessant...
Allerdings ist dies wohl nirgends ausdrücklich angegeben...
Hier intern wurden darüber schon diverse Infos als Mosaiksteinchen gesammelt - mit Dank an mehrere, die dazu beigetragen haben. Das wartet aber dringlich auf Komplettierung.
Dies alles ist sehr sehr wichtig und der Schlüssel zum Schlusspunkt des Rundfunkabgabe-Skandals.
Wir wissen oder sollten endlich klar sehen - hier geht es um einen Diebstahl eines Stückchens unseres Rechtsstaats durch ein unvorstellbares Netzwerk der "staatlich akkreditieren Illegalität" - so die hier bestehende persönliche Meinung, die niemand teilen muss, deren korrekte Äußerung aber auch niemand untersagen kann.
Wir sollten nicht zu sehr unsere Kräfte vergeuden, über Details zu jammern. Dies muss an der Spitze und gegen die Köpfe (und nicht gegen die "Füllhalter" des Beitragsservice usw.) ausgetragen und gewonnen werden. Derartiges kann nicht in einem Forum erörtert werden, weil dann die Dialogbereitschaft der Spitze nicht erreichbar ist beziehungsweise erlischt.
MichaelEngel:
--- Zitat von: pjotre am 23. März 2017, 14:56 ---Zu den Mustern von "MichaelEngel": Praktikabler ist vielleicht, am Ende nicht
| less
sondern
> comparison.txt
Dann diese Datei zum Schein in ein PERL-Quellcode-Programm verwandeln durch Zeile 1:
#/usr/bin/perl -w
Sodann mit Editor KATE sichten. Der nämlich macht (jedenfalls bei mir) dann per "default" eine passende Kolorierung der Unterschiede, aber nur "virtuell" am Bildschirm... Deshalb:
Diese Datei dann innerhalb von KATE "drucken" in eine Datei .pdf .
Ergebnis: Das Vergleichsergebnis ist dank .pdf nun farblich verewigt
und ist farblich ausdruckbar oder auch hier im Forum einstellbar für alle oder auch in Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten einbringbar.
--- Ende Zitat ---
Piotr, bravo, Du kennst Perl und den (mir) unbekannten Editor Kate. Jetzt wissen wir es alle. Aber Du hast Dich nicht die Mühe gemacht, zu verstehen, was ich vorschlage.
wdiff färbt den Ausgang, man muss es machen, wie ich sagte, und Deine langen Erzählungen ignorieren.
Vielleicht in der ersten Zeile von wdiff.sh anstatt /usr/local/bin/bash das, was which bash liefert. Wahrscheinlich also #!/bin/bash in der ersten Zeile.
pjotre:
Gebe mich geschlagen, "MichaelEngel", du kennst das besser.
Viele Wege führen nach Rom.
Deiner ist hier notiert. Dann werde ich demnächst einmal auch deinen probieren und sehen, was besser ist.
Jedenfalls benötigen wir eine auch unter MS-Windows ausdruckfähige Datei für das Weitergeben und in dieser eine Farbdarstellung, die genau das heraus arbeitet, was Richter erkennen sollen. Ohne die Kolorierung wie mit den beschriebenen Schritten war das bei meiner damaligen Bearbeitung weniger überzeugend.
Das Ergebnis hatte ich damals nicht ins Forum gegeben, weil ich abwarten wollte, bis die Richter auch das jetzige Urteil publizieren. Dies Forum wird sicherlich auch durch ARD-/ZDF-Leute mitverfolgt. Es war nicht sinnvoll, hier Geplantes zu sehr zu detaillieren. Denn wir erhoffen, dass auch dies letzte Urteil praktisch identisch ist und dann wäre der Justizskandal komplett.
Anmerkung - gehört nicht zum Thema - :
Editor KATE: Mal ausprobieten?
Gibt es einen besseren Editor für LINUX? Ist mir da etwas entgangen?
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