Archiv > Pressemeldungen Januar 2017
Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
pjotre:
Wir haben weniger ein Jura-Problem, mehr ein Problem von Institutionen, Rechtspolitik, Rechtsprechungs-Theorie usw.
Sofern durch Manipulation der Rechtsprechung die richterlichen Rechtsprechungsquellen deformiert wurden, so ist das im Prinzip keine verfassungsrechtliche Problematik. Es war den Klägeranwälten freigestellt, diesen Problemkern zu analysieren und zum Thema zu machen.
Bei etwa 4 bis 8 Millionen Beitragskonten basiert das Zwangsinkasso auf der Missachtung von geltendem Recht.
Was soll das Bundesverfassungsgericht da bitte entscheiden? Dem Kölner Beitragsservice die Bundespolizei ins Haus hetzen, damit die die Computer umprogrammieren?
Da geschieht gegenwärtig etwas anderes. Diese Kurzanmerkung soll insoweit einstweilen genügen.
Der Irrtum vieler Bürger, alles, was mit § beginnt, sei mit einem einfachen Auftrag an einen Rechtsanwalt garantiert der obersten Gerechtigkeit zuzuführen,
beruht auf einer - verständlichen - üblichen Unkenntnis der komplexen Grundlagen von Justiz, Rechtsphilosophie, Rechtslogik. Leider erzeugt auch und intensivst unser Staatsfernsehen ARD, ZDF,... diese total übersetzte Journalisten-Illusion.
Dies wurde vorsätzlich für rund 8 Millionen unzulässige Beitragskonten ausgenutzt - so die hier bestehende und auch in Schriftsätzen u.a.m. seit September 2016 vorgetragene Meinung, die bisher von niemandem begründet widerlegt wurde.
Wofür dann noch Verfahren beim Bundesverfassungsgericht?
Die Beschwerdeführer haben ja auch nicht-finanzielle verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen.
LINUX-Editoren.
Dank an "MichaelEngel" für den Nachdenkstoff. So gehe ich mit ihm nun einig.
Nun ein wichtiges Detail: Dr. jur. Sven Rugullis, Honorarprofessor in Berlin
Im Januar 2017 hat er beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Kläger R. gegen den SWR vertreten.
Die Kontaktdaten - insbesondere E-Mail-Adresse - von Dr. Rugullis waren bisher leider nicht ohne weiteres ermittelbar.
Immerhin, seine Dissertation 1991 wie auch anderes von ihm erzeugte hier Interesse an seinen Argumenten beim Bundesverwaltungsgericht.
1991: "Die Barbaren in den spätrömischen Gesetzen" von Sven Rugullis.
Sicherlich wird auch unser "ProfätiX di AboloX" hier im Forum mal pausieren mit dem Schmeißen von Hinkelsteinen auf den BeitraX ServiX in AgrippiniX ColoniensiX und sich interessieren für das Werk von Rugullis, das eine umfassende Analyse von rechtshistorischem Einmaligkeitswert darstellt:
Wer die Kontaktdaten von Sven Rugullis kennt, bitte über das Nachrichtensystem persönlich hierher übermitteln. Bitte Kontaktdaten nicht ungefragt in ein öffentliches Forum setzen.
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