Archiv > Pressemeldungen Januar 2017
Prozesse - Rundfunkbeitrag beschäftigt erneut Bundesverwaltungsgericht
MichaelEngel:
--- Zitat von: pjotre am 23. März 2017, 17:33 ---Ob man selber alles richtig sieht, weiß man aber nie. Man sei seiner eigenen Meinung nie sicher.
--- Ende Zitat ---
Pjotre, es ist Geschmackssache. Dir gefällt der Barock, mir die Schlichtheit der Antike oder des Mittelalters.
Lukas, Arzt und Ikonenmaler, nicht Rubens, hat mich gemalt.
Mork vom Ork:
Hallo Leute,
vielen Dank für den Tip mit "wdiff" - ich habe es gleich erfolgreich ausprobiert.
Ich bin wirklich überrascht, dass geschätzt 90% des aktuellen Urteils mit denen vom 18.03.2016 identisch sind.
Es wird Zeit, dass die falschen Behauptungen des BVerwG endlich öffentlich angeprangert werden!
Viele Grüße
Euer Mork vom Ork
ellifh:
Na, die machen sich doch keine Arbeit mehr. Haben eh zuviel zu tun. Was sollen die sich damit abmühen, wo eh alles klar ist unter den "Machthabern"?
pjotre:
--- Zitat ---Ich bin wirklich überrascht, dass geschätzt 90% des aktuellen Urteils mit denen vom 18.03.2016 identisch sind.
--- Ende Zitat ---
So, nun wissen wir, was ich "erhofft" hatte:
"Hoffen" ist das verkehrte Wort für den Beweis eines Justizskandals, bei rund 8 Millionen betroffenen Bürgern trotz der niedrigen Beträge, als der größte Justizskandal der letzten 150 Jahre einzustufen, gemeint seit Beginn des Deutschen Reiches, wenn wir einmal die beiden Diktaturperioden ausklammern. (Vor 150 Jahren Beginn des gesamtdeutschen Rechtssystems.)
Das Urteil von vor einem Jahr wurde einfach "fortgeschrieben" unter Austausch von Aktenzeichen und mit ein paar anpassenden Worten. Nun können die Konsequenzen einsetzen.
Nun beweiskräftig: Der "GAU", der Größte Anzunehmende Unfall der Rechtsprechung: Koordinierte Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen, in Kettenwirkung das Niederwalzen von Widerstand gegen 8-millionenfaches Falschinkasso.
- so die hier vertretene Meinung, die nicht verwehrt werden kann -
- anderslautende Meinungen werden übernommen, soweit nachvollziehbar belegbar -
Nun zum Randthema der Software-Tools:
Für Vergleich hat sich in der Tat wohl wdiff
am meisten bewährt (abgeleitete Komfortvariante von Basis-Tools).
Die von mir einmal eingebrachte Bezeichnung "Plagiats-Software" passt nicht ganz - wissen wir alle - macht die Dinge aber mit einem einzigen Begriff besser einordenbar für diejenigen, die die Software-Ebene der Sache nicht näher kennen.
Da die meisten nun einmal MS-Windows benutzen und in dieser Sache einen vollwertigen Editor brauchen könnten:
- Ohne Kenner zu sein - am meisten verbreitet ist wohl "Notepad++" ?
Aus eigener ganz sporadischer Benutzung zu bestätigen: "ist o.k.".
- Mein Liebling Kate gibt es vielleicht gleichwertig auch für MS-Windows - durch mich aber nie ausprobiet.
Etwas abseits vom Thema, also ganz kurz:
- aber nicht ganz abseits vom Thema - auch hier geht es um Strategie Freiheit vom kostenpflichtigen Monopol-Diktator mit seinen typischen Qualitäts-Defiziten -
Was ist der optimale Editor unter Linux? (für "MichaelEngel")
Es geht um den Funkionen-Reichtum... bis vor rund 10...15 Jahren war Emacs für das hier Benötigte bevorzugt, nun mit Abstand Kate.
Und die Brücke zurück zum Thema:
Zufällig war Kate für den Vergleich der Urteilstexte nochmals eine Optimierung "oben drauf", vorausgesetzt der kleine Trick wie bereits beschrieben.
Irgendwann werde ich das dann wohl erneut und für alle Urteile des BVerwG machen und ins Forum einliefern.
Allerdings, wenn ich mich richtig erinnere, sollte dann ein A3-Farb-Drucker im Haus sein, wenn die Präsentation für das Gericht ganz optimal sein soll. Mit A4 farbig im Querformat sollte es ebenfalls gehen.
MichaelEngel:
ellifh, das ist für mich eine große Sorge. Auch wenn der Rundfunkbeitrag eine ganz unbedeutende Sache wäre, ist es wirklich bedauerlich, wie die Justiz mit den Klägern und ihren Anliegen umgeht.
Die Richterin in meinem Verfahren war ganz vornehm, und ich war entsprechend ganz ein Engel. Als ich mich kritisch über Kirchhofs Argumente äußerte, sagte sie sinngemäß, man kann verschiedener Meinung sein, sonst verlief alles ganz harmonisch. Ohne diese Bemerkung wäre eine Gehörsrüge angemessen, denn sonst nirgendwo erschien, dass sie gegen mich entscheiden würde. Ich bedauere, nicht gesagt zu haben: einer anderen Meinung beim Offensichtlichen und Offenkundigen zu sein, bedeutet Befangenheit. Ich bedauere, sie nicht aktiv zu einem Dialog gereizt zu haben und dabei, wenn nötig, die Höflichkeit zur Seite gelassen. Es findet einfach keine Argumentation, keine Dialektik, das sagte ich im Verfahren auch, und trotzdem vermied die Richterin mit ihrer "Harmonie" jegliche Diskussion. Uns werden abstruse "Argumente" aufgezwungen, die Möglichkeiten der Korrektur der Fehler durch die Prozessordnung wird mit Tricks außer Kraft gesetzt. Die Sache liegt schon beim BVerfG, und bisher hat sich keine niedrigere Instanz mit der Sache ernst beschäftigt, ebenso wenig wie die Landesparlamente, die den Rundfunkbeitrag beschlossen. Sie haben nur die Propagandafloskeln für den Rundfunkbeitrag ad nauseam wiederholt. Was soll man jetzt vom BVerfG erwarten? Die Richter da machten auch Karriere durch die Instanzen, sie werden von den selben Politikern ernannt, die die Intendanten der Rundfunkanstalten ernennen. Das kann man nicht Justiz nennen! Das macht wirklich Sorgen. Manchmal denke ich an Auswandern.
Pjotre, "den optimalen Editor" gibt es nicht. Wenn man einen Editor in einem Script aufrufen will, benutzt man sicher weder Kate noch Emacs noch vi, sondern ed, wenn sed nicht reicht. Viele Coole Features, was ein barocker Editor anbietet, ist nicht alles. Bei sensiblen Sachen, wie Systemdateien, benutzt man bis heute vi oder etwas Primitiveres, wenn es über eine langsame Netzverbindung geht, selbst Emacs ist zu aufgeblasen dafür. Echte Profis benutzen sicher nicht Kate, sondern jene, die ich aufzählte.
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