Rein fiktiv natürlich. Also fiktiv bin ich kein Volljurist, aber was ist an der Formulierung:
Aktenzeichen (Gericht)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in o.g. bezeichneten Klageverfahren wird die Klage fristgerecht abgeändert, ...
schlecht formuliert? Da steht die KLAGE. Nicht Klagebegründung.
Link Inhalt der Klage § 82 VwGO
https://dejure.org/gesetze/VwGO/82.html§ 82 VwGO
(1) Die Klage muß den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid sollen in Abschrift beigefügt werden.
Also ich kann da nur erkennen, dass die Klage in der Form abgeändert wird, dass die Ehegattin nun hinzutritt. Naja und dann wird ja auch noch betont, dass keine anwaltliche Vertetrung vorhanden ist.
Also fiktiverweise würde ich bei einer solchen Argumentation des Gerichtes mit:
Woraus Sie Ihre rechtliche Befugnis und Rechtsauffassung ableiten, hinsichtlich des Hinzutretens der Klägerin (meiner gallischen Göttergattin) und der streitgegenständlichen 2. Widerspruchentscheidungen vom xx.xx.20xx, Schlußfolgerungen zur noch ausstehenden Erweiterung der Klagebegründung und Zulässiggkeit der Klage machen zu können, erschließt sich mir nicht.
Wie mit der Klageschrift vom xx.xx.20xx unter B. dargestellt, erfolgt eine weitere Klagebegründung erst noch, da dem Lebenssachverhalt mit Ablehnung des Widerspruchs meiner Gattin vom xx.xx.20xx Umstände hinzugetreten sind, die zusätzlich unsere Rechte (u.a. Art. 6 GG) verletzen und daher wohl einer weiteren Begründung bedürfen.
Naja, und dann würde ich fiktiverweise gleich eine "nichtstatthafte" Anhörungsrüge für satte 60 Euronen zum "warmmachen" erheben.

Okay, damit würde ich mir zwar selbst einen gallischen Meißel in den Fuß hauen, da das Gericht wohl erkennen würde, das gewisse "rechtliche Grundkenntnisse" vorhanden sind.
Aber egal! Just do it!!!!
@drboe, danke jedenfalls für den Hinweis.
Ich denke das wird so auch passieren und zwar aus dem Römischen Grund:
Kenn waa, nicht! Wolln waa nicht! Ham waa schon immer so gemacht! Zuviel arbeit, kein Anwalt, abbügeln.
Immer jut, wenn Mensch bei einer solchen Nummer wie dem RBStV auf den alten "Wegen" des Römischen Imperiums bleibt. Auf gar keinen Fall irgendwas ausprobieren!
Immer schon auf die "herrschende Rechtsauffassung" vertrauen! Das ist ironisch gemeint!
@GEZeigt wie du hier schon siehst gibt es tausend rechtliche Meinungen, aber nur einen Weg und zwar
euren!!!!!
Für uns an der Havel, Oder und Spree (Home of the FFBB) gibt es da nur ein Motto und einen Weg:
heimGEZahlt und
ausGEZählt!!!!
Egal wie!!!
Also viel Glück, Kraft und Stärke auf eurem Weg!
Den müsst ihr schon selber gehen, aber bitte aufrecht und nicht vor dem BeitraXservice robbend!