Es könnte völlig fiktiv auch sein, dass Herr ABC diese "Akte" der Frau ABC zu "seinem" Klageverfahren hinzufügte als Beweismittel der Willkür, mit der das Rasterfahndungsrechenzentrum in Köln die verfassungswidrige Ertragssteigerung durch die Zwangsabgabe auf das Wohnen zum Zwecke der Finanzierung der "Gesamtveranstatung" bei ARD, ZDF, Deutschlandradio u.a. durchführt - oder so ...
Deutlich wird hier, dass trotz datenschutzwidriger Rasterfahndung die Firma in Köln nicht weiß, welche Wohnung welchem Inhaber zuzuordnen sei, weil (prinzipiell) nur Anschriften der Wohnungen bekannt sind. Die Eheleute müssen sich bei der Datenerhebungsstelle als zusammenlebende Eheleute offenbaren. Denn - RBStV § 14 Abs 9:
(9) ...
7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung
Somit kann (wenn vorhanden!) die Angabe zur Lage der Wohnung durch das EMA zwar einen Anhalt bieten, klar definiert ist eine Wohnung damit nicht.
Das ist ja auch nicht (unbedingt) der Sinn, wenn lt RBStV primär ein vermuteter Inhaber zum Schuldner definiert wird.
Es werden entgegen der verharmlosenden Bezeichnung "Haushaltsabgabe" eben nicht konkrete Wohnungen bebeitragt, sondern Bürger, die vermutlich in einer Wohnung bei Adresse HIERUNDDA wohnen - also alle Bürger mit einer Anschrift, einem Briefkasten ... Und so sind die Aktenzeichen beim Beitragsservice, die Rundfunksteuernummern (sogenannte Beitragsnummer) auch nicht wohnungs- sondern
personenbezogen.
Und erst, wenn an einer Adresse HIERUNDDA mit 20 beim EMA gemeldeten Personen (Ü18) die genauen Lebensverhältnisse (wer mit wem) klar scheinen, könnte alles klar sein - oder auch Nichts! Denn: Vielleicht hat das Mietshaus 6 oder 8 oder 18 Wohnungen? Wer weiß?
Und somit ist die Denunziation ("Anzeigepflicht") erforderlich, um die 20 Aktenzeichen beim Beitragsservice für die Adresse HIERUNDDA zu verknüpfen, und damit die Anzahl der Wohnungen unter HIERUNDDA auszählen zu können (wenn gewünscht. - erforderlich ist es nicht! - im Sinne der Ertragssteigerung
)
Und die nächste Frage:
Was passiert mit den Verknüpfungen, wenn die Datensätze lt RBStV gelöscht werden (sollen)?