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Autor Thema: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft  (Gelesen 27928 mal)

G
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Hallo,

Herr XY hat aktuell theoretisch eine Klage in 1. Instanz am Verwaltungsgericht laufen.

Frau XY, wohnhaft in der gleichen Wohnung, widersprach bislang allen Festsetzungsbescheiden ohne die gemeinsame Wohnsituation mit Herrn XY anzuzeigen.

Nun flatterte heute ein Widerspruchsbescheid für Frau XY ins Haus.

Wie kann Herr bzw. Fam. XY nun den Beitragsservice auf die gemeinsame Wohnsituation und die laufende Klage hinweisen um aus der Nummer rauszukommen bzw. alles über Herrn X - dem Ehemann - laufen zu lassen?

Danke!


Weitere Beiträge zum Thema "Gesamtschuld" siehe Link-Sammlung unter
[Übersicht] Gesamtschuldnerschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29680.0.html


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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Kontakt mit der zuständigen LRA aufnehmen.

Merke: Wir sind GEZ-Boykott und nicht der Support des BS.


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G
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Danke, ich weiß wo ich hier bin.

Hätte ja sein können, dass die Ehefrau jetzt theoretisch auch Klage einreichen muss / soll / kann.

Eventuell gäbe es auch ähnliche Erfahrungen hier.

Ehemann X möchte Mehrkosten vermeiden und im Sinne der Ehefrau auf die Klage des Ehemanns verweisen. Beide bewohnen die selbe Einheit.

Viele Grüße.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Hat Ehemann eine Beitragsnummer und hat er bereits etwas bezahlt? Stichwort: Gesamtschuld – das versucht der sog. Beitragsservice des Öfteren; Hauptsache an die Kohle der anderen kommen...

https://dejure.org/gesetze/BGB/421.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesamtschuld


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Eine Klageeinreichung wird nicht nötig sein. Man kann ja nicht zweimal für das Gleiche Selbe vor den Richter ziehen oder gezogen werden. Falls die LRA das doch verlangt, müsste erst der Streitwert gesplittet werden.
Es ist wirklich so: LRA über die Wohn- , Ehe- und Klagesituation informieren. Falls es Probleme gibt, hier wieder melden oder an einem der Runden Tische in der Nähe teilnehmen  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2017, 17:28 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

G
  • Beiträge: 43
Danke liebe Mitstreiter!

Ehemann X wird so verfahren und kann jetzt wieder ruhiger schlafen.

Viele Grüße.


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M
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Es könnte völlig fiktiv auch sein, dass Herr ABC diese "Akte" der Frau ABC zu "seinem" Klageverfahren hinzufügte als Beweismittel der Willkür, mit der das Rasterfahndungsrechenzentrum in Köln die verfassungswidrige Ertragssteigerung durch die Zwangsabgabe auf das Wohnen zum Zwecke der Finanzierung der "Gesamtveranstatung" bei ARD, ZDF, Deutschlandradio u.a. durchführt - oder so ...

Deutlich wird hier, dass trotz datenschutzwidriger Rasterfahndung die Firma in Köln nicht weiß, welche Wohnung welchem Inhaber zuzuordnen sei, weil (prinzipiell) nur Anschriften der Wohnungen bekannt sind. Die Eheleute müssen sich bei der Datenerhebungsstelle als zusammenlebende Eheleute offenbaren. Denn - RBStV § 14 Abs 9:
Zitat
(9) ...
7. gegenwärtige und letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnungen, einschließlich aller vorhandenen Angaben zur Lage der Wohnung
Somit kann (wenn vorhanden!) die Angabe zur Lage der Wohnung durch das EMA zwar einen Anhalt bieten, klar definiert ist eine Wohnung damit nicht.
Das ist ja auch nicht (unbedingt) der Sinn, wenn lt RBStV primär ein vermuteter Inhaber zum Schuldner definiert wird.
Es werden entgegen der verharmlosenden Bezeichnung "Haushaltsabgabe" eben nicht konkrete Wohnungen bebeitragt, sondern Bürger, die vermutlich in einer Wohnung bei Adresse HIERUNDDA wohnen - also alle Bürger mit einer Anschrift, einem Briefkasten ...   Und so sind die Aktenzeichen beim Beitragsservice, die Rundfunksteuernummern (sogenannte Beitragsnummer) auch nicht wohnungs- sondern personenbezogen.
Und erst, wenn an einer Adresse HIERUNDDA mit 20 beim EMA gemeldeten Personen (Ü18) die genauen  Lebensverhältnisse (wer mit wem) klar scheinen, könnte alles klar sein - oder auch Nichts! Denn: Vielleicht hat das Mietshaus 6 oder 8 oder 18 Wohnungen? Wer weiß?
Und somit ist die Denunziation ("Anzeigepflicht") erforderlich, um die 20 Aktenzeichen beim Beitragsservice für die Adresse HIERUNDDA zu verknüpfen, und damit die Anzahl der Wohnungen unter HIERUNDDA auszählen zu können (wenn gewünscht. - erforderlich ist es nicht! - im Sinne der Ertragssteigerung >:()
Und die nächste Frage:
Was passiert mit den Verknüpfungen, wenn die Datensätze lt RBStV gelöscht werden (sollen)?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2017, 22:57 von Bürger«

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  • This is the way!
Rein fiktiv.
@MMichael! Genau!!!! Und:

Toooooorrrrr!

Also rein fiktiv würde ich sofort die 2. Klage einreichen, auf die andere Klage verweisen und um  Zuordnung bitten! Und übrigens:

Link Auskunftsverweigerungsrecht:

https://dejure.org/gesetze/StPO/55.html

Rechtswidriger geht es ja wohl kaum!!!!!

Nicht gegenseitig anschwärzen!!!

Sondern Aussage verweigern!!!!!

Immer schön dran denken § 12 RBStV ist bußgeldbewehrt!!!

Nicht zuhause gegenseitig "streiten" sondern zusammen vor Gericht!

Link Streitgenossenschaft:

https://dejure.org/gesetze/VwGO/64.html

Kann sich der/die/das Intendant gleich mal doppelt "Direktanmelden" und zwar:

Link Nichtiger Verwaltungsakt:

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html

 ;D ;D ;D


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Ich hatte nicht auf dem Schirm, dass es so etwas wie eine gemeinsame Klage geben kann, aber die Streitgenossenschaft ist eindeutig die juristisch schönere Variante, besser als den LRAen freiwillig Auskunft über die Familien- und Wohnverhältnisse zu geben. Laut Wikipedia handelt es sich hier wohl um eine materielle Streitgenossenschaft.

https://de.wikipedia.org/wiki/Streitgenossenschaft#Materielle_Streitgenossenschaft

Die Streitgenossenschaft müsste dann doch auch für alle, die Inhaber der selben Wohnung sind - auch unverheiratete - anwendbar sein. Wie steht es mit den Gerichtskosten? Da der Streitwert ja gleich bleibt, müssten die ja auch gleich bleiben, oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2017, 20:22 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

m
  • Beiträge: 436
Und die nächste Frage: Was passiert mit den Verknüpfungen, wenn die Datensätze lt RBStV gelöscht werden (sollen)?
Die Daten liegen eh auf dem Spiegelserver. Dann werden laut dem aktuell gültigem 19. RBStV. ab dem 01.01.2018 die Meldedaten aller gemeldeten Bürger in Deutschland erneut aus den Meldeämtern nach Kölle übermittelt und abgeglichen. So liegen die gelöschten Datensätze wieder vollständig in der aktuellen Version in der Datenbank vor, um nach einer erneuten Abfrage weitere Zwangsanmeldungen durchführen zu können.


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  • This is the way!
Wieder so ein Beispiel eines verbotenen "Insichgeschäftes Direktanmeldung" analog zu § 181 BGB!!!

Schön ohne Vollmacht meldet der/die/das Intendant die Ehefrau und den Ehemann zu Rundfunkbeiträgen an und macht so mit sich "selbst" zur BeitraXsteigerung ein "Geschäft"!!!

Und zahlen dürfen dann beide Eheleute für eine Wohnung!!!!

Yoo Lupus! Da machst du am besten mal gleich ein Storno und trägst als "BeitraXschuldnerin" und "BeitraXschuldner" der/die/das Intendant ein. Und zwar zweimal!

Deine Bücher müssen ja schließlich stimmen!

BeitraXsteigerung durch der/die/das Intendant!

Verdienen doch genug oder noch besser:

im Wege der "AMTS"HAFTUNG:

Zitat
Sehr geehrte Frau Intendantin,
Sehr geehrter Herr Intendant,

im Zuge der von Ihnen "angeordneten" Direktanmeldung, kam es bei den BeitraXnr. 001 und 002 zu einer vermeidbaren Doppelanmeldung.

Wir haben daher die betreffenden Rundfunkteilnehmerkonten gelöscht und nehmen Sie zur Vermeidung von BeitraXausfällen in Anspruch.

Gerne bestätigen wir Ihre doppelte Anmeldung für die Wohnung xxxxxxx .

Bitte zahlen Sie rückwirkend ab 01.01.2013 den doppelten Rundfunkbeitrag in Höhe von 1680 Eus.

Für Ihre Überweisung haben wir ein Zahlungsformular vorbereitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BeitraXservice

P.S.
Wie Sie wissen sind wir nicht rechtsfähig.

Niemand hat Ihnen diesen Sonderbrief 007 (Intendancerbrief) geschrieben. 


 ;D ;D ;D

heimGEZahlt!!!


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Fiktive Person L und seine Ehefrau haben auch jeweils eigene Festsetzungsbescheide bekommen. Die haben die beiden Fiktiven immer wegen Nichtigkeit zurückgewiesen. Gerne hätten beide geklagt, denn dann kann selbst der gleichgeschaltete Verwaltungsrichter nicht anders als eines der beiden Verfahren zu Lasten der Fernsehkasper zu entscheiden. Leider kam dann für den fiktiven Ehemann eine Befreiung und für die fiktive Ehefrau eine Ablehnung des Widerspruchs. Jetzt klagt halt die Ehefrau. So geht Gleichberechtigung.


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@ Geiz ist geil
Kurze Nachfrage: Die Befreiung, war die nach RBStV ? Dann ist sie für den Ehepartner auch gültig. Ist es nur dewegen, weil die Ehefrau zur Zahlung verpflichtet wurde, dann ist es keine Befreiung. Es wird nur der Gesamtbeitrag von einer anderen Person bezahlt. Das Gesamtschuldverhältnis, nach dem jeder Inhaber der Wohnung anteilig zahlen muss, bleibt bestehen.


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@seppl
stimmt, habe ich falsch gepostet. Das Beitragskonto des Ehemannes wurde gelöscht weil die Ehefrau bereits zahlt(tut sie nicht). Deswegen kämpfen beide weiter.


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Wie wäre es, wenn sich die Zahlende als Streitgenossin in das Verfahren des Ehemannes einklinken würde? Denn: Nur weil die Ehefrau zahlt, bleibt sie doch Teil der Gesamtschuldnerschaft. Die Ablehnungsbegründung des Gerichts wäre interessant, es könnte sich herausstellen, dass sich gar keine Gesamtschuldnerschaft nach RBStV entwickelt hat!


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