Guten Abend,
vielleicht hat jemand für Person A Rat.
Person A hat gegen WiderspruchBescheid, fristgerecht Klage am zuständigen VG ohne detaillierte Begründung eingereicht und auf ausreichend Zeit für die Begründung gebeten. Person A hat wohl aufgrund von Feiertagsstress die zwei Bescheide und den WiderspruchBescheid vergessen, beizulegen. Person A hatte nun Post vom VG bekommen, wo gebeten wird, innerhalb von einer Woche nach erhalte, die angefochtenen Bescheide als Kopie (jeweils 1-fach) nachzureichen.
Kurioserweise hat Person A am gleichen Tag eine Mahnung vom BS erhalten mit einer Frist zum 16.01, den Mahnbetrag von ~175 € auszugleichen, sonst drohen Vollstreckungsmaßnahmen.
Person A fragt sich nun:
- Hat die Mahnung etwas mit den fehlenden Bescheiden zu tun oder war dies Zufall?
- Muss Person A auf die Mahnung reagieren? Die Forderungen in der Mahnungen entsprechen wohl denen in dem Widerspruchbescheid / Klage.
Herzlichen Dank,