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Autor Thema: Klage eingereicht - Kopie der Bescheide vergessen - Mahnung  (Gelesen 1636 mal)

R
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Guten Abend,

vielleicht hat jemand für Person A Rat.

Person A hat gegen WiderspruchBescheid, fristgerecht Klage am zuständigen VG ohne detaillierte Begründung eingereicht und auf ausreichend Zeit für die Begründung gebeten. Person A hat wohl aufgrund von Feiertagsstress die zwei Bescheide und den WiderspruchBescheid vergessen, beizulegen. Person A hatte nun Post vom VG bekommen, wo gebeten wird, innerhalb von einer Woche nach erhalte, die angefochtenen Bescheide als Kopie (jeweils 1-fach) nachzureichen.

Kurioserweise hat Person A am gleichen Tag eine Mahnung vom BS erhalten mit einer Frist zum 16.01, den Mahnbetrag von ~175 € auszugleichen, sonst drohen Vollstreckungsmaßnahmen.

Person A fragt sich nun:

- Hat die Mahnung etwas mit den fehlenden Bescheiden zu tun oder war dies Zufall?
- Muss Person A auf die Mahnung reagieren? Die Forderungen in der Mahnungen entsprechen wohl denen in dem Widerspruchbescheid / Klage.

Herzlichen Dank,


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Wird Zufall sein, einfach dem Gericht die Unterlagen nachreichen und der LRA mitteilen, dass man den Rechtsweg beschreitet, Aktenzeichen beifügen.


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D
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Das dürfte Zufall sein.

Hier stellt sich eher die Frage:

Mahnung wofür bzw. welcher Zeitraum. Üblicherweise ist eine Mahnung eher früh im Ablauf vorhanden, noch vor dem / den Festsetzungsbescheide(n) und Widerspruchsbescheiden.

Siehe auch:
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

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R
  • Beiträge: 2
Person A hätte nur Festsetzungsbescheide vom 03.06.16 und 01.08.2016 auf die sich eine besagte Mahnung auch bezieht, ebenso die Klage. Weitere Festsetzungsbescheide sind Person A wohl nicht bekannt. Person A würde wohl die Tage die fehlenden Unterlagen nachreichen und das zuständigen LRA per Einschreiben mitteilen, das eine Klage unter Aktenzeichen ... eingereicht wurde. Würde dies ausreichen um den angedrohten Vollstreckungsmaßnahmen entgegenzuwirken oder sollte Person A in dem Einschreiben auch auf eine Aussetzung hindeuten.

Herzliche Grüße,


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Z
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In Anbetracht der Tatsache, daß beim BS die linke Hand nicht weiß, was die rechte tut, kommt es öfter zu Überschneidungen.
Beim Finanzamt Berlin hat es ausgereicht, das Aktenzeichen der Klage zu kommunizieren, damit ein Vollstreckungsersuchen zurückgewiesen wird, ansonsten muß man auch den Eilrechtsschutz zur Abwehr der Vollziehung der Vollstreckung bemühen, der kostet aber immer extra und im Forum gibt es genug Erfahrungen mit der Kostenfestsetzung dafür, leider nicht nur gute...


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