Archiv > Pressemeldungen Dezember 2016
Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
ChrisLPZ:
Bildquelle: http://up.picr.de/27900249cr.png
123recht.net, 30.12.2016
Rundfunkbeitrag:
Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
von Rechtsanwalt Thomas Hummel
--- Zitat ---Datenschutzregelungen sehen keine Weitergabe der Meldedaten an andere Unternehmen vor. Die ab 2017 geplante Vorgehensweise könnte daher rechtswidrig sein.
Beitragsservice ist bereits eine Art Inkassofirma
[..] Der Beitragsservice, der die frühere Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgelöst hat, ist schon jetzt kaum etwas anderes als ein Inkassounternehmen, da er im Namen der jeweiligen Rundfunkanstalt den Beitrag einzieht. Formal wird er zwar meist als Abteilung der Anstalt selbst gesehen, seine (bereits im Namen angelegte) organisatorische Verselbstständigung zur Einzugsstelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio insgesamt löst ihn aber gerade von der einzelnen Landesrundfunkanstalt los.
Meldedaten dürfen nicht einfach weitergegeben werden
Ob es aber zulässig ist, dass sich dieser Beitragsservice nun seinerseits wiederum privater Dritte bedient, ist nicht ganz klar. Schließlich haben die Landesrundfunkanstalten Zugriff auf sehr sensible personenbezogene Daten, die ihnen unmittelbar von den Meldeämtern übermittelt werden. Dass die Meldeämter sämtliche Daten aus ihren Registern weiterleiten, ist nur mit der hoheitlichen Aufgabe der Rundfunkanstalten zu erklären. Unternehmen und Privatpersonen dürfen zwar auch auf Meldedaten zugreifen, aber eben nicht in der pauschalen Weise, dass sie über die Adresse jedes Bundesbürgers informiert werden wollen.
[..]
Regelung in Beitragssatzung ist möglicherweise nicht ausreichend
[..]
Gerichtliche Klärung zu erwarten [..]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
http://www.123recht.net/Rundfunkbeitrag-Beauftragung-von-Inkassobueros-durch-den-Beitragsservice-ab-2017-ist-fragwuerdig-__a157921.html
Beachte auch diese (vorausgegangene) Meldung
Tabubruch! ARD und ZDF hetzen ab 2017 Inkasso-Büros auf Gebührenverweigerer
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21449.0.html
Bürger:
Sehr interessant zu lesen.
Auch die Formulierung der
"Loslösung" des sog. "Beitragsservice" von der "einzelnen Rundfunkanstalt"
sollte man sich gut merken...
--- Zitat von: ChrisLPZ am 02. Januar 2017, 16:11 ---Rundfunkbeitrag:
Beauftragung von Inkassobüros durch den Beitragsservice ab 2017 ist fragwürdig
von Rechtsanwalt Thomas Hummel
--- Zitat ---[..] Der Beitragsservice, der die frühere Gebühreneinzugszentrale (GEZ) abgelöst hat, ist schon jetzt kaum etwas anderes als ein Inkassounternehmen, da er im Namen der jeweiligen Rundfunkanstalt den Beitrag einzieht. Formal wird er zwar meist als Abteilung der Anstalt selbst gesehen, seine (bereits im Namen angelegte) organisatorische Verselbstständigung zur Einzugsstelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio insgesamt löst ihn aber gerade von der einzelnen Landesrundfunkanstalt los.
[...]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
http://www.123recht.net/Rundfunkbeitrag-Beauftragung-von-Inkassobueros-durch-den-Beitragsservice-ab-2017-ist-fragwuerdig-__a157921.html
--- Ende Zitat ---
und bei Klageverfahren anbringen, da von den Gerichten immer wieder in stoischer Sturheit tatsachenwidrig behauptet wird, dass der "Beitragsservice" ein "Teil der Rundfunkanstalten" sei und "jeweils nur zu Teilen für genau diese Rundfunkanstalt tätig" werden würde und dies angeblich daraus hervorginge, dass der/die "Beklagte" (jeweilige Rundfunkanstalt) mit seinem/ ihrem "rechtlichen Namen" auf "allen(!!!) Schreiben angegeben" sei - was natürlich nicht stimmt und jeder sehen kann, wenn er mal den
- (vollständigen) "rechtlichen Namen" aus dem Staatsvertrag der jeweiligen "Rundfunkanstalt" mit dem
- (unvollständigen oder überhaupt nicht vorhandenen) Namen auf den Schreiben von ARD-ZDF-GEZ
vergleicht.
Karlson:
Also so etwas wie hier?
https://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2017/ard-zdf-inkassounternehmen-creditreform-droht-76-jaehrigem-mit-letzter-gelegenheit-539196819.html
Die Wortwahl finde ich unverschämt.
mistersh:
Eine Beauftragung durch den BS ist grundsätzlich nichtig. Als nicht rechtsfähige Einrichtung kann diese auch keine Verträge oder ähnliches abschließen. Wenn müsste die Beauftragung durch die zuständige LRA erfolgen.
Das gleiche ist nämlich auch beim Briefversand der Fall. Der BS drückt selbst keine Post. Dies ist an einen Dienstleister weiter gegeben. Es ist allerdings nicht 100% klar wer den Dienstleister beauftragt hat.
pjotre:
In bevorstehenden Landesverfassungsbeschwerden (Schwerpunkt Berlin) wird ohnehin beantragt werden, die Beauftragung von Inkasso-Unternehmen zu untersagen.
Begründung rechtlich basiert. Ergänzt durch Faktisches - beipielsweise:
Der Link in diesem Thread führte zu einem Beispiel, das voraussichtlich mit folgendem Text dem Gericht in der Anlage zur Beschwerde präsentiert werden wird:
(wer es möchte, kann den Text identisch oder ähnlich einsetzen)
--- Zitat ---Unternehmen wie *VEREIN *CREDITREFORM sind natürlich in reiner Inkasso-Funktion überfordert, die Unrechtsfälle der Staatsfernsehen-Steuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") moralisch integer zu behandeln. Beispiel:
Berichtet nach: 2017-01-07 https://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2017/ard-zdf-inkassounternehmen-creditreform-droht-76-jaehrigem-mit-letzter-gelegenheit-539196819.html
Beispiel von Textstellen eines Briefes durch Verein Creditreform an Lothar P. (76), München:
"Als Beitragszahler konsumieren Sie täglich die Sendungen der Rundfunkanstalt, ohne dafür die vom Gesetzgeber bestimmten Beiträge zu entrichten." Weiter heißt es "Dieses Verhalten schädigt nicht nur die Landesrundfunkanstalt, sondern missbraucht auch die soziale Gemeinschaft aller Beitragszahler".
Zunächst erkennt man die intellektuelle Überforderung von Mitarbeitern von Inkasso-Unternehmern: Ein "Beitragszahler" der "Beiträge nicht entrichtet". Man lerne bitte hieraus: Textbausteine sollten nur durch Personen fabriziert werden, die mindestens das intellekturelle Niveau eines Hauptschulabschlusses aufweisen.
Der Adressierte ist kein Beitragszahler und will auch keiner werden. Er ist ausgeprägter Verweigerer der Staatsfernsehen-Steuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag").
Die einfach so gewagte Unterstellung "konsumieren Sie täglich die Sendungen der Rundfunkanstalt" hätte nie geschrieben werden dürfen. Übrigens gilt, dass notorische Verweigerer das Staatsfernsehen ARD, ZDF derart hassen, dass die Effekte einer Phobie gleichen. In Wahrheit sind die Effekte aber durchaus rational gesteuert und logisch: Gleichgültig, was Verweigerer tun, jedenfalls nie wieder gibt es ein Zuschauen aus eigener Initivative beim Staatsfernsehen ARD, ZDF. Wer durch illegale Teile der Staatsfernsehen-Steuer den Hass von betroffenen Bürgern erzeugte, dem widerfährt, was Hass-Feinden nach den Regeln der Psychologie immer widerfährt: Eine gleichzeitige normale Beziehung ist ausgeschlossen.
Die intellektuelle Überforderung im Schreiben von Verein Creditreform umfasst dann auch eine soziologisch-philososphische Möchtegern-Analyse: Die zur Staatsfernsehen-Steuer zwangsweise Verurteilten im Land bilden also eine "soziale Gemeinschaft", was auch immer das sein mag.
Ferner erfolgt die Beleidigung des Verweigerers als "Sozialschädling" durch sein "Missbrauchsverhalten", nämlich dem illegalen staatlichen Zwang sich zu widersetzen. Schließlich wird der sogar um Staatsschädling hoch stilisiert - er "schädigt" das Staatsfernsehen durch seine fehlenden 17,50 Euro im Monat - was für ein unwürdiges egoistisches Verhalten. (Und wir dachten, DDR und Nazizeit mit den "Volksschädlingen", das sei seit langem vorbei.)
"Vielleicht unterschätzen Sie die Konsequenzen eines derart gleichgültigen Verhaltens..." Sicherlich unterschätzt der Bürger die Konsequenzen: Wegen der ausstehenden monatlichen 17,50 Euro droht, dass die ARD-Intendanten, die werdenden Multimillionäre, den Hungertod sterben werden.
... und dann das generöse Angebot einer Rate in Höhe von 75 Euro - wobei wiederum intellektuelle Überforderung vorliegt, weil nicht einmal die Raten-Periode angegeben ist (1 Monat?).
Nun könnten die Verantwortlichen von Verein Creditreform sich verteidigen, diese Textbausteine seien von der zuständigen ARD-Anstalt geliefert worden; natürlich wenn überhaupt, dann von dieser, weil der Beitragsservice in Köln mangels Rechtsperson in der Außenwirkung ein Nullum ist.
Sollte diese Entschuldigung erfolgen, so wäre die Unzulässigkeit der Vergabe an Inkasso-Unternehmen erst recht belegt. Denn diese müssen beim Inkasso bestimmte Gesetze respektieren - beispielsweise derartige Briefe zu unterlassen. Schließlich gilt es auch, Schuldnern keine Grundlage zu geben, gegenüber Inkassounternehmen über die eventuelle Rechtfertigung von Strafanzeigen nachzudenken.
--- Ende Zitat ---
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