@ muuhhhlli (Dein Posting vom 07.12.2016, um 10.04 Uhr)
“Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.“ Oder wie
... DU vermengst zwei unterschiedliche Statistiken miteinander und suggerierst als Ergebnis eine Zahl, die jedweder Grundlage entbehrt.
Sehr geehrter Justist,
ich bin zwar kein Jurist, aber fast. Um es Ihnen klar zu sagen, ich will gar kein Jurist sein. Weil Juristen inzwischen nur dort arbeiten, wo es Kohle gibt und nicht dort wo es Hartz4-Bezüge vielleicht zu ergattern gibt. Deshalb sind den meisten Juristen Hartz4-Empfänger genau so schnurz egal, wie die Teilnehmer hier im Forum oder überall im Land, die sich gegen diesen Zwangsbeitrag wehren und vergeblich nach Juristen suchen und keine geeigneten finden. Vielleicht haben diese Juristen Recht, denn mein Jurist zum RB-Rechtsverfahren im Jahre 2010 mit dem SWR hat das Handtuch geworfen und mir gesagt: Verarschen brauche ich mich zu lassen von solchen Briefen wie vom SWR und hat seine Arbeit eingestellt.
Zu meinem Vergleich, die Gesamtzahlen 2005 und 2016 verglichen im Zeitraum von 10 Jahren. Denn 2005 gabe diese von Ihren so tolle aufgeschlüsselte Arbeitslosenerfassung zum Glück noch nicht. Ob diese verstecke und unverständlichen Statistiken richtig sind, die uns die Verwaltung von der Politik gesteuert inzwischen darlegt, die Sie hier Seitenweise zu interpretieren versucht haben, das interessiert im Grund doch niemand mehr. Seit wann ist ein zu 100% arbeitende Mensch/Bürger mit 4.000,- @ brutto ein besserer Arbeitsloser oder Statistikfüller als ein Mensch/Bürger der nur 1.200,-€ bei 100% oder wie sie sagen 160 Stunden verdient?
Als Jurist müssten Sie mir beipflichen, der Bürger versteht diesen Salat einfach nicht mehr. Vor allem nicht, weil keine einzige LügenPresse das versteht und so davon berichtet. Nicht einmal die öffentlich-rechtlichen Medien von ARD und ZDF, was genau denen Ihre Aufgabe wäre, monatlich wie von Ihnen so toll interpretiert es dem Bürger verständlich zu machen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist für den Berichtsmonat November 2016 eine Zahl von insgesamt 2.531.975 Arbeitslosen aus. DU ordnest diese Zahl fälschlicherweise dem Rechtskreis SGB III zu. Dabei übersiehst DU allerdings, dass die BA die Arbeitslosenzahl bereits in den Rechtskreis SGB III (756.094 Arbeitslose) UND in den Rechtskreis SGB II (1.775.881 Arbeitslose) unterschieden hat.
Guggst Du hier: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur-Nav.html
Für den Berichtsmonat November 2016 werden von der BA im Bestand 4.279.982 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) geführt. Zum Verständnis: Der Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beinhaltet die bereits erwähnten 1.775.881 eLB UND weitere 2.504.101 eLB MIT bzw. OHNE Erwerbseinkommen. Knapp die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ging/ geht einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (davon wiederum 34 % in Vollzeit). Rund ein Drittel der erwerbstätigen, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren/ sind ausschließlich geringfügig beschäftigt, d.h. auf 450.- Euro-Basis. Auch etwa 10 % Selbständige erhalten Leistungen und finden sich im Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigte wieder (vgl. hierzu die jeweiligen Quartalberichte der BA “Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen“).
Diese Ihre Interpretation ist nichts genaues. Zufällig bin ich schon durch etwas REFA-Statistikqualifikation gewandert und deshalb muss die Frage erlaubt sein, ob Ihnen bekannt ist, wieviele in der Realität betroffene Menschen mit der Darstellung einer Prozentzahl durch das Raster fallen? In Arbeitslosenstatistiken der Nennung von Personen werden schon mal die letzten 3 Ziffern mit Nullen (000) aufgefüllt, was meinen dummen Recheninterpretationen 499 Menschen sein können, je nach dem ob man auf oder abrundet. Kennen wir diese Statistikausführungen nicht vom Rundfunkbeitrag?
Wie schnell man in den Rechtskreis SGB II und damit in den Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigte rutschen kann, verdeutlicht folgendes Beispiel:
Erwerbstätigkeit VOLLZEIT 160 Stunden, Mindestlohn 8,50 Euro = monatliches Bruttoeinkommen 1.360.- Euro; Abzüge: Steuern (St.Kl. I) 55,41 Euro, Sozialabgaben 281,18 Euro. Es verbleibt ein monatliches Nettoeinkommen von 1.023,41 Euro.
Mir ist das alles bekannt. Haben oder hatten Sie vergleichbare Zahlen von dem Jahre 2005 verglichen. Der Paritätische hat vorgerechnet, dass ein Mindestlohn von 12,50 Euro notwendig ist. Und ich könnte Ihnen vorrechenen, dass 17 Euro notwendig wären, wenn man für seine Rentensicherung bei Nullzinsen vorsorgen sollte.
Angenommen: Kaltmiete 550.- Euro, Heizkosten 60.- Euro, dezentale Warmwasserversorgung 9.- Euro UND Regelsatz SGB II 404.- Euro ergibt einen sozialrechtlichen Gesamtbedarf von 1.023.- Euro. Durch die Absetzbeträge aus § 11b SGB II errechnet sich im vorstehenden Fall ein anrechenbares Einkommen von 723,41 Euro UND gleichzeitig ein Aufstockungsanspruch in Höhe von 299,59 Euro. Schon ist man Bestandskunde/ Bestandskundin der BA im Rechtskreis SGB II !! Hat aber statt 1.023,41 Euro nun mit Hartz IV-Aufstockung 1.323.- Euro zur Verfügung !!
Was für ein Irrsin.
DU schreibst: “Diese Personen sind in Hartz 4 und können/ könnten arbeiten, finden aber keine Stelle, oder werden nicht vermittelt.“
Mit Personen in Hartz4 habe ich jene interpretiert, die ich in meiner Statistik genannt habe. Das müsste für jemand mit juristischer Ausbildung wie Ihrer ersichtlich sein,
denn
Die REALITÄT sieht anders aus: Der Bestand an nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten umfasst Personen mit voller Erwerbsminderungsrente, die rechtlich nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten dürfen sowie Kinder im nichterwerbsfähigen Alter bis 15 Jahren als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften.
falsche Interpretation Ihrerseits. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) wurden im November 2016 mit 1.627.105 im Oktober 2016 mit 1.624.606 und im September 2016 mit 1.616.042 und sind extra ausgewiesen. Wurden von mir nicht genannt. Diese Zahl stieg also in diesen 3 Monaten 2016 dieses so positiven Jahres der Arbeitslosenstatistik kontinuierlich.
Guckst Du hier:
https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.htmlAndere Personen sind in Hartz IV UND SIND in Arbeit; sie werden für ihre Arbeitskraft aber nicht gerecht entlohnt, so dass sie zur Sicherung ihres menschenwürdigen Existenzminimums zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind !!
Deshalb habe ich meinen Beitrag hier reingesetzt, denn die EU mit Herrn Junker und die Finanzpolitik der EZB mit Herrn Draghi ändert daran nichts.
DEINE Rechnung und DEIN Ergebnis von 6.812.000 “Arbeitslosen“ sind irreführend. Auch DEIN Vergleich mit 2005 hinkt etwas: Deutschland hat im November 2016 nicht 1.912.000 “Arbeitslose“ mehr. Der hohe Bestand an eLB ist die Folge einer verfehlten Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik einer Quoten-Frau, die dafür mitverantwortlich ist, dass der Billiglohnsektor in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen ist, der wiederum kausal auch zu einem Anstieg des Bestandes an Regelleistungsberechtigten (im November 2016 laut BA 5.907.087 Menschen) führte.
Diese Zahlen sind weder irreführend noch auf die Genauigkeit korrekt. Meine Erfahrung und Einschätzung sind die Zahlen bestimmt höher, so wie diese vom Paritätischen ebenfalls vertreten werden.
Übrigens: Die Position 08 “Nachrichtenübermittlung“ im Regelbedarf in Höhe von 35,69 Euro bezieht sich in erster Linie auf Telekommunikationseinrichtungen, also die Anschaffungs- und Bestandskosten für einen Telefon-/ Internetanschluss und/ oder Mobilfunkanschluss um Hilfebedürftigen die Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten.
Man muss sich die Frage stellen, wo und wie werden die 17,50 Euro Rundfunkbeitrag verrechnet, so man vom Beitragservice nach SGB II (SGB XII) befreit wird. Führen die Jobcenter die Rundfunkbeitrage tatsächlich ab? Wohl nicht, deshalb müssen diese befreiten Rundfunkbeiträge von den zahlenden Rundteilnehmern übernommen werden. Das war hier im Forum schon mehrfach ein Thema. Und man denke, sollte es eine Arbeitslosenquote wie z.B. in Spanien von 20% geben, was den LRA's auf Grund von Befreiung an Beiträgen fehlen würden.
Wenn Sie die Position 08 “Nachrichtenübermittlung“ darstellen, dann bitte ich das detailiert. Denn hier bleiben laut Berechnung des Bundesverfassungsurteil vom 9. Februar 2010 EVS Grundlage 2008 für die Teilhabe an der Gesellschaft 4,08 Euro übrig.
Das Bundesverfassungsurteil 2010 berechnete auf Grundlage EVS 2008 für die Position 08 Nachrichtenübermittlungen 31,48 Euro
Telefon, Fax = 24,16 € und Internet, Onlinedienste = 3,24. Bleiben 4,08 Euro übrig für die Teilhabe an der Gesellschaft.
Das ergibt 31,38 Semmeln zu je 13 Cent vom Discounter, falls Sie als H4-Empfänger mehr Hunger haben, als vom Gesetzgeber vorgesehen. Also kann sich der H4-Empfänger jeden Tag eine Semmel mehr leisten und an 2 Sonntagen im Monat sogar 2 so eine Überlegung, denn mit 4,08 im Monat bekommen Sie in der Gemeinde mit 8 Tsd. Einwohnern wo ich lebe, bei keinem Verein einen Monatsmitgliedsbeitrag. Und wenn Sie die 19 Cent Pulle Wasser mit ins ins Vereinsheim bringen, weis ich nicht ob das vom Betreiber so gern gesehen wird.
Der Besuch des Schwimmbades kostet 4,70 Euro ganztägig. Es gibt keine Stundenbegrenzung. Ein PC-Gerät für die Internetnutzung ist nach der SG-Rechtssprechnung einem Hartz4-Empfänger verwehrt worden, denn das Gericht sieht keine Relevanz für die persönliche Haushaltsführung. Guckst Du hier:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/pc-kosten-werden-bei-hartz-iv-nicht-erstattet-5141.php Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen (Az: L 6 AS 297/10 B)
Kleiner Tipp fürs nächste Mal: Statistiken RICHTIG lesen und verstehen UND nicht mit Halbwahrheiten hier im Forum glänzen, wegen der Außenwirkung des Forums.
Mir sind alle von Ihnen ausführlich erläuterten Darstellung bekannt, somit auch die Fehlerquellen. Um das geht es mir gar nicht. Ich bin kein Populist, will selbst kein Klugscheißer oder Besserwisser sein, wenn Sie das wüßten ich bin ein armes Schwein. Es geht um die 13,4 Millionen Menschen der EU die von 719 Euro leben, dazu wollte ich im Ansatz die aktuellen Zahlen von unserem deutschen positiven Arbeitsmarkt geben. Und dann sage ich Ihnen, so ich das behaupten darf, als etwas lebenserfahrener Mensch der so ca. 4.000 PC im Sinne von Arbeitserleichterung (Rationalisierung) installiert hat, dass die Anzahl der Personen in den Arbeitslosenstatitiken egal wie Sie hingedreht wird, nicht geringer werden. Und ich bin mir sicher, das hat keine Auswirkungen auf das Forum im Gegenteil, die Menschen sind nicht dümmer als die Politik und Köpfe der öffentlich rechtliche Medien einschließlich der Gerichte mit Ihren Richter, selbst wenn Sie keine Juristen sind.
Edit "Bürger":
Aus Kapazitätsgründen sowie aus Gründen der Übersicht bleibt dieser Thread mind. vorübergehend geschlossen. Vertiefende, vom eigentlichen Kern-Thema das Forums, d.h. dem sog. "Rundfunkbeitrag", abschweifende Diskussionen dieser Art kann das Forum aufgrund der Vielzahl akuter Probleme mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" nicht leisten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.