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Autor Thema: 13,4 Millionen Menschen leben von 719 Euro  (Gelesen 2212 mal)

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13,4 Millionen Menschen leben von 719 Euro
Autor: 07. Dezember 2016, 09:03

Bildquelle: https://www.jungewelt.de/m/images/junge-welt-logo-mobile.svg

Quelle: jungewelt.de, 07.12.2016

13,4 Millionen Menschen leben von 719 Euro
von dpa/jW

Zitat
Berlin. Rund 13,4 Millionen Menschen in Deutschland sind arm. Ihr Durchschnittseinkommen lag 2015 bei 719 Euro netto, wie aus Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat hervorgeht, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlagen. Dieses Einkommen liegt damit um fast 30 Prozent unterhalb der offiziellen Armutsschwelle von 1.033 Euro – sie verdienten also weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung.

Weiterlesen auf:
https://www.jungewelt.de/2016/12-07/034.php


Kommentar:
Da sind 17,50 € eine Menge Geld so kurz vor Weihnachten. Wie können unsere Richter und die Politik solche Zahlen nur ignorieren? Ich wundere mich nicht das die AfD für viele eine Alternative darstellt. Dies ist keine Empfehlung nur eine Verständnisbekundung.

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Edit "ChrisLPZ":
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Dezember 2016, 14:41 von ChrisLPZ«

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  • Beiträge: 436
Re: 13,4 Millionen Menschen leben von 719 Euro
#1: 07. Dezember 2016, 10:04
Na dann kann man auf die EU 800 Euro Einheitsrente lückenlos übergehen.

Die positiven Schlagzeilen der Lügenpresse zum Arbeitsmarkt:
Der Arbeitsmarkt im November 2016: Anhaltender Rückgang der Arbeitslosigkeit von Oktober auf November um 8.000 auf 2.532.000.

Das steht in keiner Schlagzeile:
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) - Die aktuellen Entwicklungen in Kürze - November 2016
Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten: 4.280.000

Diese Personen sind in Hartz4 und können/Könnten arbeiten, finden aber keine Stelle, oder werden nicht vermittelt.
Sie stehen an der Bushaltestelle warten und niemand nimmt sie mit! Weil Sie kein Geld haben, werden Sie nicht mitgenommen.
Der Busfahrer nimmt nur die Personen mit, die bezahlt haben. Deshalb sitzen sie zuhause, Ihre letzte Kommunikation ist die Klotze.

Deshalb können und dürfen sich diese Personen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Nun zählen wir doch mal zusammen
SGB III Arbeitslosenstatistik November 2016:                                                          --->>>   2.532.000
SGB II Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten November 2016:                    --->>>   4.280.000
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
Ergebnis                                                                                                           --->>>   6.812.000
Arbeitslos im Jahr 2005 und das war ein Höchststand                                                --->>>   4.900.000
-----------------------------------------------------------------------------------------------------
Differenz Mehrarbeitslose heute Jahr 2016 im Vergleich zu Jahr 2005 + plus von  --->>>   1.912.000

Rundfunkbeitrag 2016 SGB II
Im Regelsatz für 1 Alleinstehende Person von 404,- Euro stehen auf der Position 08 Nachrichtenübermittlung 2016 = 35,69 Euro
Na wenn das nicht ein tolles Angebot, ein Geschenk an die Hartz4-Empfänger sein soll, sich die B-Zeitung zu kaufen.


Hinweis "Büger":
Siehe relativierende Gegendarstellung einige Beiträge weiter unten...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21202.msg136466.html#msg136466


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2016, 19:50 von Bürger«

  • Beiträge: 721
Re: 13,4 Millionen Menschen leben von 719 Euro
#2: 07. Dezember 2016, 13:18
Mehr Rente bekommt ein Intendant auch nicht, allerdings nicht 719 Euro monatlich, sondern täglich  ::)


z.B. Aktuelles Jahresgehalt des Intendanten des Westdeutschen Rundfunks: ca. 360.000 Euro
Zu erwartende Rente: ca. 270.000 Euro pro Jahr, das sind rund 730 Euro täglich. (künftige Lohn- und damit Rentensteigerungen nicht berücksichtigt)

Der Fairness halber muss gesagt werden, das andere Intendanten des örR auch mit weniger abgespeist werden, z.B. muss die ARD Vorsitzende Karola Wille mit gut 200.000 Euro Rente auskommen. Das sind nicht mal 550 Euro pro Tag. 



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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Re: 13,4 Millionen Menschen leben von 719 Euro
#3: 07. Dezember 2016, 14:14
Ich weis nur eines ganz sicher. Ob ein Richter beim Gericht einen Menschen betrügt oder ob ein Intendanten einer Rundfunkanstalt initial als seine Aufgabe die Beiträge von den Bürgern erpresst ...es ist und bleibt eine Straftat.

Sollten sich diese Menschen Ihrer Verantwortung gegenüber allen Betroffenen nicht bewußt sein, dann sollten Sie bedenken, dass auch Sie ins Gras beißen werden und keinen Pfennig/Cent von Ihrer Rente mit ins Grab nehmen werden. Zu diesem Zeitpunkt sind diese politischen Betrüger genau so arm wie diese Personen die das Leben auf einem minimum zu meistern versucht haben. Der Unterschied ist nur 30 Jahre länger am Grabstein sichtbar, denn selbst hier zeigen diese Menschen noch Ihren Renten-Protz den sie sich mit Zwangsabgaben angeeigent haben.


Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt


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Re: 13,4 Millionen Menschen leben von 719 Euro
#4: 07. Dezember 2016, 14:16
Mehr Rente bekommt ein Intendant auch nicht, allerdings nicht 719 Euro monatlich, sondern täglich  ::)

Die Renten sind sicher! (Dank RBStV)


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Re: 13,4 Millionen Menschen leben von 719 Euro
#5: 07. Dezember 2016, 19:51
Das sind nicht mal 550 Euro pro Tag.

Die arme Frau.
Wenn Jemand bestimmte Schichten schafft komme dieser auf knapp 55 € pro Tag.
Das dürfte für einen normalen Arbeitnehmer auch nicht viel größer Ausfallen/ Abweichen, außer eben 1 € Jobber und solch Unfug.


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Re: 13,4 Millionen Menschen leben von 719 Euro
#6: 09. Dezember 2016, 17:29
@ muuhhhlli (Dein Posting vom 07.12.2016, um 10.04 Uhr)

“Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.“ Oder wie ??? ... DU vermengst zwei unterschiedliche Statistiken miteinander und suggerierst als Ergebnis eine Zahl, die jedweder Grundlage entbehrt.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist für den Berichtsmonat November 2016 eine Zahl von insgesamt 2.531.975 Arbeitslosen aus. DU ordnest diese Zahl fälschlicherweise dem Rechtskreis SGB III zu. Dabei übersiehst DU allerdings, dass die BA die Arbeitslosenzahl bereits in den Rechtskreis SGB III (756.094 Arbeitslose) UND in den Rechtskreis SGB II (1.775.881 Arbeitslose) unterschieden hat.

Guggst Du hier: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur-Nav.html   

Für den Berichtsmonat November 2016 werden von der BA im Bestand 4.279.982 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) geführt. Zum Verständnis: Der Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beinhaltet die bereits erwähnten 1.775.881 eLB UND weitere 2.504.101 eLB MIT bzw. OHNE Erwerbseinkommen. Knapp die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ging/ geht einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (davon wiederum 34 % in Vollzeit). Rund ein Drittel der erwerbstätigen, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren/ sind ausschließlich geringfügig beschäftigt, d.h. auf 450.- Euro-Basis. Auch etwa 10 % Selbständige erhalten Leistungen und finden sich im Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigte wieder (vgl. hierzu die jeweiligen Quartalberichte der BA “Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen“).

Wie schnell man in den Rechtskreis SGB II und damit in den Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigte rutschen kann, verdeutlicht folgendes Beispiel:
Erwerbstätigkeit VOLLZEIT 160 Stunden, Mindestlohn 8,50 Euro = monatliches Bruttoeinkommen 1.360.- Euro; Abzüge: Steuern (St.Kl. I) 55,41 Euro, Sozialabgaben 281,18 Euro. Es verbleibt ein monatliches Nettoeinkommen von 1.023,41 Euro.
Angenommen: Kaltmiete 550.- Euro, Heizkosten 60.- Euro, dezentale Warmwasserversorgung 9.- Euro UND Regelsatz SGB II 404.- Euro ergibt einen sozialrechtlichen Gesamtbedarf von 1.023.- Euro. Durch die Absetzbeträge aus § 11b SGB II errechnet sich im vorstehenden Fall ein anrechenbares Einkommen von 723,41 Euro UND gleichzeitig ein Aufstockungsanspruch in Höhe von 299,59 Euro. Schon ist man Bestandskunde/ Bestandskundin der BA im Rechtskreis SGB II !! Hat aber statt 1.023,41 Euro nun mit Hartz IV-Aufstockung 1.323.- Euro zur Verfügung !!       

DU schreibst: “Diese Personen sind in Hartz 4 und können/ könnten arbeiten, finden aber keine Stelle, oder werden nicht vermittelt.“ Die REALITÄT sieht anders aus: Der Bestand an nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten umfasst Personen mit voller Erwerbsminderungsrente, die rechtlich nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten dürfen sowie Kinder im nichterwerbsfähigen Alter bis 15 Jahren als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften. Andere Personen sind in Hartz IV UND SIND in Arbeit; sie werden für ihre Arbeitskraft aber nicht gerecht entlohnt, so dass sie zur Sicherung ihres menschenwürdigen Existenzminimums zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind !!

DEINE Rechnung und DEIN Ergebnis von 6.812.000 “Arbeitslosen“ sind irreführend. Auch DEIN Vergleich mit 2005 hinkt etwas: Deutschland hat im November 2016 nicht 1.912.000 “Arbeitslose“ mehr. Der hohe Bestand an eLB ist die Folge einer verfehlten Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik einer Quoten-Frau, die dafür mitverantwortlich ist, dass der Billiglohnsektor in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen ist, der wiederum kausal auch zu einem Anstieg des Bestandes an Regelleistungsberechtigten (im November 2016 laut BA 5.907.087 Menschen) führte.

ICH stimme Dir zu, dass diese Personen UND die Personen, die, obwohl sie einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben, auf ihren Anspruch aus persönlichen Gründen verzichten, zwingend von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden müssen, und zwar als finanzieller Härtefall nach § 4 VI RBStV.

Übrigens: Die Position 08 “Nachrichtenübermittlung“ im Regelbedarf in Höhe von 35,69 Euro bezieht sich in erster Linie auf Telekommunikationseinrichtungen, also die Anschaffungs- und Bestandskosten für einen Telefon-/ Internetanschluss und/ oder Mobilfunkanschluss um Hilfebedürftigen die Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten. 

Grüße aus Hamburg

Kleiner Tipp fürs nächste Mal: Statistiken RICHTIG lesen und verstehen UND nicht mit Halbwahrheiten hier im Forum glänzen, wegen der Außenwirkung des Forums.


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"Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist." (Gustav Radbruch, deutscher Rechtsphilosoph, 1878-1949)

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Re: 13,4 Millionen Menschen leben von 719 Euro
#7: 09. Dezember 2016, 20:53
@ muuhhhlli (Dein Posting vom 07.12.2016, um 10.04 Uhr)

“Traue keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.“ Oder wie ??? ... DU vermengst zwei unterschiedliche Statistiken miteinander und suggerierst als Ergebnis eine Zahl, die jedweder Grundlage entbehrt.

Sehr geehrter Justist,

ich bin zwar kein Jurist, aber fast. Um es Ihnen klar zu sagen, ich will gar kein Jurist sein. Weil Juristen inzwischen nur dort arbeiten, wo es Kohle gibt und nicht dort wo es Hartz4-Bezüge vielleicht zu ergattern gibt. Deshalb sind den meisten Juristen Hartz4-Empfänger genau so schnurz egal, wie die Teilnehmer hier im Forum oder überall im Land, die sich gegen diesen Zwangsbeitrag wehren und vergeblich nach Juristen suchen und keine geeigneten finden. Vielleicht haben diese Juristen Recht, denn mein Jurist zum RB-Rechtsverfahren im Jahre 2010 mit dem SWR hat das Handtuch geworfen und mir gesagt: Verarschen brauche ich mich zu lassen von solchen Briefen wie vom SWR und hat seine Arbeit eingestellt.

Zu meinem Vergleich, die Gesamtzahlen 2005 und 2016 verglichen im Zeitraum von 10 Jahren. Denn 2005 gabe diese von Ihren so tolle aufgeschlüsselte Arbeitslosenerfassung zum Glück noch nicht. Ob diese verstecke und unverständlichen Statistiken richtig sind, die uns die Verwaltung von der Politik gesteuert inzwischen darlegt, die Sie hier Seitenweise zu interpretieren versucht haben, das interessiert im Grund doch niemand mehr. Seit wann ist ein zu 100% arbeitende Mensch/Bürger mit 4.000,- @ brutto ein besserer Arbeitsloser oder Statistikfüller als ein Mensch/Bürger der nur 1.200,-€ bei 100% oder wie sie sagen 160 Stunden verdient?

Als Jurist müssten Sie mir beipflichen, der Bürger versteht diesen Salat einfach nicht mehr. Vor allem nicht, weil keine einzige LügenPresse das versteht und so davon berichtet. Nicht einmal die öffentlich-rechtlichen Medien von ARD und ZDF, was genau denen Ihre Aufgabe wäre, monatlich wie von Ihnen so toll interpretiert es dem Bürger verständlich zu machen.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist für den Berichtsmonat November 2016 eine Zahl von insgesamt 2.531.975 Arbeitslosen aus. DU ordnest diese Zahl fälschlicherweise dem Rechtskreis SGB III zu. Dabei übersiehst DU allerdings, dass die BA die Arbeitslosenzahl bereits in den Rechtskreis SGB III (756.094 Arbeitslose) UND in den Rechtskreis SGB II (1.775.881 Arbeitslose) unterschieden hat.

Guggst Du hier: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Regionen/Politische-Gebietsstruktur-Nav.html   

Für den Berichtsmonat November 2016 werden von der BA im Bestand 4.279.982 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) geführt. Zum Verständnis: Der Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beinhaltet die bereits erwähnten 1.775.881 eLB UND weitere 2.504.101 eLB MIT bzw. OHNE Erwerbseinkommen. Knapp die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ging/ geht einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (davon wiederum 34 % in Vollzeit). Rund ein Drittel der erwerbstätigen, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren/ sind ausschließlich geringfügig beschäftigt, d.h. auf 450.- Euro-Basis. Auch etwa 10 % Selbständige erhalten Leistungen und finden sich im Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigte wieder (vgl. hierzu die jeweiligen Quartalberichte der BA “Grundsicherung für Arbeitsuchende in Zahlen“).

Diese Ihre Interpretation ist nichts genaues. Zufällig bin ich schon durch etwas REFA-Statistikqualifikation gewandert und deshalb muss die Frage erlaubt sein, ob Ihnen bekannt ist, wieviele in der Realität betroffene Menschen mit der Darstellung einer Prozentzahl durch das Raster fallen? In Arbeitslosenstatistiken der Nennung von Personen werden schon mal die letzten 3 Ziffern mit Nullen (000) aufgefüllt, was meinen dummen Recheninterpretationen 499 Menschen sein können, je nach dem ob man auf oder abrundet. Kennen wir diese Statistikausführungen nicht vom Rundfunkbeitrag?

Wie schnell man in den Rechtskreis SGB II und damit in den Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigte rutschen kann, verdeutlicht folgendes Beispiel:
Erwerbstätigkeit VOLLZEIT 160 Stunden, Mindestlohn 8,50 Euro = monatliches Bruttoeinkommen 1.360.- Euro; Abzüge: Steuern (St.Kl. I) 55,41 Euro, Sozialabgaben 281,18 Euro. Es verbleibt ein monatliches Nettoeinkommen von 1.023,41 Euro.

Mir ist das alles bekannt. Haben oder hatten Sie vergleichbare Zahlen von dem Jahre 2005 verglichen. Der Paritätische hat vorgerechnet, dass ein Mindestlohn von 12,50 Euro notwendig ist. Und ich könnte Ihnen vorrechenen, dass 17 Euro notwendig wären, wenn man für seine Rentensicherung bei Nullzinsen vorsorgen sollte.

Angenommen: Kaltmiete 550.- Euro, Heizkosten 60.- Euro, dezentale Warmwasserversorgung 9.- Euro UND Regelsatz SGB II 404.- Euro ergibt einen sozialrechtlichen Gesamtbedarf von 1.023.- Euro. Durch die Absetzbeträge aus § 11b SGB II errechnet sich im vorstehenden Fall ein anrechenbares Einkommen von 723,41 Euro UND gleichzeitig ein Aufstockungsanspruch in Höhe von 299,59 Euro. Schon ist man Bestandskunde/ Bestandskundin der BA im Rechtskreis SGB II !! Hat aber statt 1.023,41 Euro nun mit Hartz IV-Aufstockung 1.323.- Euro zur Verfügung !!

Was für ein Irrsin.

DU schreibst: “Diese Personen sind in Hartz 4 und können/ könnten arbeiten, finden aber keine Stelle, oder werden nicht vermittelt.“

Mit Personen in Hartz4 habe ich jene interpretiert, die ich in meiner Statistik genannt habe. Das müsste für jemand mit juristischer Ausbildung wie Ihrer ersichtlich sein,

denn

Die REALITÄT sieht anders aus: Der Bestand an nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten umfasst Personen mit voller Erwerbsminderungsrente, die rechtlich nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten dürfen sowie Kinder im nichterwerbsfähigen Alter bis 15 Jahren als Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften.

falsche Interpretation Ihrerseits. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) wurden im November 2016 mit 1.627.105 im Oktober 2016 mit 1.624.606 und im September 2016 mit 1.616.042 und sind extra ausgewiesen. Wurden von mir nicht genannt. Diese Zahl stieg also in diesen 3 Monaten 2016 dieses so positiven Jahres der Arbeitslosenstatistik kontinuierlich.
Guckst Du hier: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html

Andere Personen sind in Hartz IV UND SIND in Arbeit; sie werden für ihre Arbeitskraft aber nicht gerecht entlohnt, so dass sie zur Sicherung ihres menschenwürdigen Existenzminimums zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind !!

Deshalb habe ich meinen Beitrag hier reingesetzt, denn die EU mit Herrn Junker und die Finanzpolitik der EZB mit Herrn Draghi ändert daran nichts.

DEINE Rechnung und DEIN Ergebnis von 6.812.000 “Arbeitslosen“ sind irreführend. Auch DEIN Vergleich mit 2005 hinkt etwas: Deutschland hat im November 2016 nicht 1.912.000 “Arbeitslose“ mehr. Der hohe Bestand an eLB ist die Folge einer verfehlten Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik einer Quoten-Frau, die dafür mitverantwortlich ist, dass der Billiglohnsektor in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen ist, der wiederum kausal auch zu einem Anstieg des Bestandes an Regelleistungsberechtigten (im November 2016 laut BA 5.907.087 Menschen) führte.

Diese Zahlen sind weder irreführend noch auf die Genauigkeit korrekt. Meine Erfahrung und Einschätzung sind die Zahlen bestimmt höher, so wie diese vom Paritätischen ebenfalls vertreten werden.

Übrigens: Die Position 08 “Nachrichtenübermittlung“ im Regelbedarf in Höhe von 35,69 Euro bezieht sich in erster Linie auf Telekommunikationseinrichtungen, also die Anschaffungs- und Bestandskosten für einen Telefon-/ Internetanschluss und/ oder Mobilfunkanschluss um Hilfebedürftigen die Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten.

Man muss sich die Frage stellen, wo und wie werden die 17,50 Euro Rundfunkbeitrag verrechnet, so man vom Beitragservice nach SGB II (SGB XII) befreit wird. Führen die Jobcenter die Rundfunkbeitrage tatsächlich ab? Wohl nicht, deshalb müssen diese befreiten Rundfunkbeiträge von den zahlenden Rundteilnehmern übernommen werden. Das war hier im Forum schon mehrfach ein Thema. Und man denke, sollte es eine Arbeitslosenquote wie z.B. in Spanien von 20% geben, was den LRA's auf Grund von Befreiung an Beiträgen fehlen würden.

Wenn Sie die Position 08 “Nachrichtenübermittlung“ darstellen, dann bitte ich das detailiert. Denn hier bleiben laut Berechnung des Bundesverfassungsurteil vom 9. Februar 2010 EVS Grundlage 2008 für die Teilhabe an der Gesellschaft 4,08 Euro übrig.

Das Bundesverfassungsurteil 2010 berechnete auf Grundlage EVS 2008 für die Position 08 Nachrichtenübermittlungen 31,48 Euro
Telefon, Fax = 24,16 € und Internet, Onlinedienste = 3,24. Bleiben 4,08 Euro übrig für die Teilhabe an der Gesellschaft.

Das ergibt 31,38 Semmeln zu je 13 Cent vom Discounter, falls Sie als H4-Empfänger mehr Hunger haben, als vom Gesetzgeber vorgesehen. Also kann sich der H4-Empfänger jeden Tag eine Semmel mehr leisten und an 2 Sonntagen im Monat sogar 2 so eine Überlegung, denn mit 4,08 im Monat bekommen Sie in der Gemeinde mit 8 Tsd. Einwohnern wo ich lebe, bei keinem Verein einen Monatsmitgliedsbeitrag. Und wenn Sie die 19 Cent Pulle Wasser mit ins ins Vereinsheim bringen, weis ich nicht ob das vom Betreiber so gern gesehen wird.

Der Besuch des Schwimmbades kostet 4,70 Euro ganztägig. Es gibt keine Stundenbegrenzung. Ein PC-Gerät für die Internetnutzung ist nach der SG-Rechtssprechnung einem Hartz4-Empfänger verwehrt worden, denn das Gericht sieht keine Relevanz für die persönliche Haushaltsführung. Guckst Du hier: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/pc-kosten-werden-bei-hartz-iv-nicht-erstattet-5141.php Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen (Az: L 6 AS 297/10 B)

Kleiner Tipp fürs nächste Mal: Statistiken RICHTIG lesen und verstehen UND nicht mit Halbwahrheiten hier im Forum glänzen, wegen der Außenwirkung des Forums.

Mir sind alle von Ihnen ausführlich erläuterten Darstellung bekannt, somit auch die Fehlerquellen. Um das geht es mir gar nicht. Ich bin kein Populist, will selbst kein Klugscheißer oder Besserwisser sein, wenn Sie das wüßten ich bin ein armes Schwein. Es geht um die 13,4 Millionen Menschen der EU die von 719 Euro leben, dazu wollte ich im Ansatz die aktuellen Zahlen von unserem deutschen positiven Arbeitsmarkt geben. Und dann sage ich Ihnen, so ich das behaupten darf, als etwas lebenserfahrener Mensch der so ca. 4.000 PC im Sinne von Arbeitserleichterung (Rationalisierung) installiert hat, dass die Anzahl der Personen in den Arbeitslosenstatitiken egal wie Sie hingedreht wird, nicht geringer werden. Und ich bin mir sicher, das hat keine Auswirkungen auf das Forum im Gegenteil, die Menschen sind nicht dümmer als die Politik und Köpfe der öffentlich rechtliche Medien einschließlich der Gerichte mit Ihren Richter, selbst wenn Sie keine Juristen sind.


Edit "Bürger":
Aus Kapazitätsgründen sowie aus Gründen der Übersicht bleibt dieser Thread mind. vorübergehend geschlossen. Vertiefende, vom eigentlichen Kern-Thema das Forums, d.h. dem sog. "Rundfunkbeitrag", abschweifende Diskussionen dieser Art kann das Forum aufgrund der Vielzahl akuter Probleme mit dem sog. "Rundfunkbeitrag" nicht leisten.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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