Ahhh! Guten TagX! (X = der Tag am dem die GEZ "abgeschaltet" wird)
@CasoLimite willkommen im gallischen Dorf.
Rein fiktiv als kleine Geschichte so nebenbei, die fiktiven Erfahrungen in Berlin mit der "Vollstreckung".
Also es war einmal die "Zahlungsaufforderung" vom Finanzamt X.
Das ist nach deren Ansicht kein "Verwaltungsakt" also fehlt ein Rechtsbehelf. Es handelt sich um ein "innerbetriebliches Schreiben". Aber mit den Rechtsbehelfen haben es die "Vollstreckungsbehörden" in Berlin generell nicht so.
Der "Amtshilfe" geht ein "Vollstreckungsersuchen" voraus. Naja, dazu braucht es eines "Amtsträgers". Also ein Mensch der dazu vom Staat "bestellt", "ernannt" wurde.
Yoo, in Berlin ist aufgrund der fiktiven Erfahrung dieser "Amtsträger" "GIM". GIM ist eine Stelle bei der GEZ. So, "maschiniell unterschrieben" ist dieses Vollstreckungsersuchen allerdings mit
Die Intendantin ....
Dazu findet Mensch hier eine weitere fiktive Geschichte und fiktive Musterschreiben:
Vollstreckungsersuchen "anfordern".
Vollstreckungsersuchen Anforderung Ablichtung (Berlin)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19797.0.html Yoo, so, ein AMTSträger wird in Berlin vom SENAT ernannt. Diss steht so in der Verfassung:
Link Art. 77 VvB:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=641395,78Naja und GIM oder die Intendantin sind nicht vom Senat ernannt oder eingestellt.
Diese GEZ Nummer stört viele Menschen. D.h. übersetzt sie haben ein
Rechtschutzbedürfnis.
Das steht dem Menschen hier auch zu, wir leben ja nicht in einer Bananenrepublik.
D.h. also der Mensch hat in Berlin Justizgewährungsanspruch. Diss steht auch in der Verfassung von Berlin Art. 15 Abs. 4 Satz 1
Link Art. 15 VvB
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=641395,16Jetzt hat Mensch manchmal nicht so viele Euronen. Also kann er sich keinen Anwalt leisten.
In diesen fiktiven Vollstreckungsfällen heißt das auch "steuerlich" vertreten, weil das Gerichtsverfahren irgendwann (macht euch kein Kopp, selten beim ersten Mal so die fiktive Erfahrung) beim FINANZGERICHT BERLIN-BRANDENBURG als Klage landet.
D.h. der Mensch ohne "steuerliche Vertetung" hat nun nicht so die "Ahnung". Diss aber egal weil:
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 5.6.2014, V R 50/13
sagt:
16
a) Prozessuale und außerprozessuale Rechtsbehelfe sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH in entsprechender Anwendung von § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auszulegen, wenn eine eindeutige und zweifelsfreie Erklärung fehlt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634). Maßgeblich ist, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist. Auch bei scheinbar eindeutiger Erklärung hängt die Bestimmung des Klägers von allen dem FA und dem FG als den Empfängern der Klageschrift bekannten oder erkennbaren Umständen tatsächlicher oder rechtlicher Art ab; dabei ist auch der im weiteren Verfahren erfolgte Tatsachenvortrag mit einzubeziehen (z.B. BFH-Urteil in BFHE 237, 286, BStBl II 2012, 634; BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 2009 VII B 26/09, BFH/NV 2010, 441; vom 26. Mai 2009 X B 215/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R683; BFH-Urteil in BFHE 148, 212, BStBl II 1987, 178).
Link Urteil BFH
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=30287Übersetzt: weil Mensch nicht steuerlich vertreten, muss Gericht aus dem Gesamtvortrag schließen, was der Mensch will und das in "Anwalts- / Steuersprache" übersetzen.
Rein fiktiv wäre es bei der Zahlungserinnerung also fiktiver weise möglich ...
Ich beziehe mich auf Ihre Mahnung v. xx.xx.16.
Ihnen liegt ein "Vollstreckungsersuchen" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Berlin - Brandenburg vor.
Hierzu teile ich Ihnen mit, dass ich den Zugang sämtlicher "Leistungsbescheide" bestreite.***
Ferner bestehen hinsichtlich der Behördeneigenschaft der um "Amtshilfe" ersuchten Rundfunkanstalt erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel, da der RBB über keine Amtsträger nach Art. 77 VvB verfügt und auch nicht der Hauptverwaltung Art. 67 VvB zugerechnet wird.
Der RBB ist keine Verwaltungsbehörde sondern eine Rundfunkanstalt, wie sich zweifelsfrei aus dem RBB Staatsvertrag ergibt.
Meinerseits entfaltet sich ein unmittelbares Rechtsschutzbedürfnis gegen Akte "hoheitlicher Gewalt" die durch eine Rundfunkanstalt / Fernsehen "veranlasst" werden.
Ich bin anwaltlich und steuerlich nicht vertreten und lege gegen Ihre Mahnung vom xx.xx.16 - ohne Rechtsbehelf versehen - vorsorglich Widerspruch ein.
Ferner beantrage ich ......
Anm.: weiter Vollstreckungsersuchen anfordern, falls noch nicht vorliegt
Vorsorglich widerspreche ich der Nutzung, Speicherung und Verarbeitung meiner Ihnen rechtswidrig vom RBB übermittelten personenbezogen Daten. Insbesondere widerspreche ich auch dem Zugriff auf Dateien der Finanzbehörde (§ 30 AO) durch die Vollstreckungsabteilung und damit der weiteren Datenerhebung zu meinen rechtswidrig übermittelten personenbezogenen Daten.
Anm.: die fiktive Erfahrung hat gezeigt, dass die Vollstreckungsabteilung vom FA zur Steuerabteilung marschiert und Steuerkonten abfragt etc.
Da ich anwaltlich und steuerlich nicht vertreten bin, ersuche ich um behördliche Hinweise, insbesondere zu den zur Verfügung stehenden gesetzlichen Rechtsmitteln.
Liebe Grüße
GalliXniXzahliX
***Anm.: FG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 01.09.2015 - 7 V 7177/15
Die angefochtene Vollstreckungsmaßnahme ist rechtswidrig, wenn zweifelhaft ist, ob der zugrunde liegende Bescheid über Rundfunkbeiträge bekanntgegeben wurde.
FG Berlin-Brandenburg (7 V 7177/15) - Einstellung, fehlender Bekanntgabenachweis
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18702.0.htmlImmer schön "flauschig" sein.
Denkt alle dran: Hinten hat der gallische Fuchs die Eier!

Rechtlich
HeimGEZahlt wird später! Verlasst euch drauf!
Diss "Widerspruchsverfahren Finanzamt" richtet sich nicht nach der VwGO sondern nach der Finanzgerichtsordnung FGO.
Und deshalb mal der fiktive Hinweis auf die Sprungklage §§ 44, 45, 46 FGO:
Finanzklagen Übersicht hier:
https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/F/Finanzrechtsweg.htmlDas ist vermutlich auch der Grund warum grundsätzlich die Rechtsbehelfe fehlen, selbst bei den Kontopfändungs- und Einziehungsverfügungen.
Rein fiktiv wurden wir nämlich bei einem fiktiven Verfahren mit einem "Gerichtsbescheid" "überrascht" in dem stand:
Kein Widerspruchsverfahren = Klage unzulässig! Dollet Ding!

Yoo, so endet die fiktive Geschichte hier.
Naja, fast, der virtuelle fiktive Prof. hat da nämlich mal eine fiktive Frage an die Berliner Finanzämter:
Sagen Sie mal, woraus leiten Sie Ihre verfassungsrechtliche Befugnis ab, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Berlin, auf "Zuruf" des Fernsehens, Akte hoheitlicher Gewalt in Gestalt von "Vollstreckungsmaßnahmen" erlassen zu wollen?

So tschöö, ich hoffe diss war hilfreich.