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Autor Thema: Öffentlich rechtliche als Wucher-Gläubiger  (Gelesen 2278 mal)

S
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Öffentlich rechtliche als Wucher-Gläubiger
Autor: 20. November 2016, 15:54
Das Verlangen von knapp EUR 18 für eine unbestellte bloße Möglichkeit Wucher zu nennen, ist eigentlich ein Euphemismus.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arm-und-reich/das-smartphone-wird-zur-schuldenfalle-14532794.html

Zitat
In Deutschland nehmen immer mehr Menschen nicht am Aufschwung teil und geraten in finanzielle Nöte. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF), die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt. Die Überschuldeten werden demnach immer verletzlicher und haben trotz der Einführung des Mindestlohns immer geringere Einkommen. Sie fänden vergleichsweise schlechter einen Arbeitsplatz, und der Anteil der Alleinerziehenden steige.

Zudem zeigen sich laut IFF unter den Gläubigern deutliche Verschiebungen. Die meisten Forderungen entfielen im Jahr 2015 auf Banken (28 Prozent). 2004 waren es noch 40 Prozent. Im Gegensatz dazu ist der Anteil der öffentlich-rechtlichen Gläubiger (18 Prozent) und der Telekomanbieter (12 Prozent) deutlich gestiegen. Die typische Höhe der Forderung der Telekomunternehmen beträgt im Mittel 412 Euro. Auf höhere Summen kommen nur Unterhaltsberechtigte und sonstige private Gläubiger mit 415 Euro sowie Banken mit 3000 Euro.


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§ 138 StGB  Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Prüfung der Tatbestandsmerkmale
Der Wuchereinwand wird in Sachen Rundfunkabgabe häufig vorgetragen - und niemand weiß so richtig, ob das stimmt. Hier einmal ein Versuch der Analyse.

Rechtsgeschäft?
Sofern Zwangseinschreibung erfolgte, dürfte es sich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag handeln?
Also nicht durch Gesetz, sondern im fiktiven Auftrag vollzogenes "Rechtsgeschäft" des Einschreibungs-Antrags?
Randproblem: Diese Zwangseinschreibung ist als nichtig anzusehen, weil vorgenommen durch den Kölner Beitragsservice (so laut Geschäftsbericht). Wer keine Rechtsperson hat, kann als solcher auch keine Geschäftsführung ohne Auftrag ausführen. Die Mitarbeiter haben im gleichen Sinn dort nichtige Arbeitsverträge, können also ebenfalls nicht.

Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit?
Ist wohl als gegeben anzusehen. Die völlig absurden Bausteintext-Briefe dienen erkennbar der Einschüchterung von wenig verteidigungsfähigen Bürgern - bei Geringverdienern wohl über 90 Prozent. Ferner, wer kann schon effizient beim Verwaltungsgericht klagen?
Die Zahlen belegen es: Zur Zeit klagt 1 Bürger pro 1000 Bürgern mit Zahlungsrückstand. Rund 4000 Klagen, rund 4 Millionen Zahlungs-Rückständige.
Das Niederwalzen eines jeden Widerstands ist feste Strategie, wie wir alle wissen.

Zwangslage?
Niedrig-Einkommenbezieher kommen nur frei von der Rundfunkabgabe, sofern sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen - mit allen damit verbundenen Nachteilen selbst, wenn sie dann kein Geld nehmen. Sie werden staatlich registriert abgestuft zur "Untermenschenkaste" der nicht autonom Lebensfähigen. Das ist also die "Brandmarkung" der Sozialstaat-Datenbank-Systeme: Die Rundfunkabgabe ist ausgerichtet auf eine eindeutig illegale "Kastenbildung" zwischen "Übermenschen" / "Untermenschen".
Die alleinerziehende Mutter, die das Geld dann nicht nimmt, kommt dann wohl sogar auf die Schwarze Liste der Mütter, die angeblich gefährdet seien, das Kindeswohl zu gefährden...

Wucher
50-%-ige Überschreitung eines normalen marktwirtschaftlichen Preises gilt im Regelfall als "Wucher" im Sinn des obigen Paragrafen des StGB. ARD, ZDF verbrennen wohl etwa 300 % mehr als das Nötige.


"Subjektiver Tatbestand"?
Wer nach entsprechendem detaillierten Hinweis (siehe vorstehend) den vorgeworfenen Wuchertatbestand nicht behebt, sondern verteidigt, ist damit "subjektiv" schwerlich entlastbar. Zwar sind Angestellte weisungsgebunden ohne das beamtenrechtliche Sonderrecht, die Gegenmeinung vortragen zu dürfen oder zu müssen. Aber irgendwer muss ja den Entscheid über die Bearbeitung Ihrer Anfrage zu verantworten haben und die die Sache entscheidende Person ist bei computer-basierten Vorgängen der Rundfunkabgabe vermutlich immer rückwirkend ermittelbar.   


Gesamtwertung: "Wucher"?
Der schwächste Punkt der Sache ist die Frage: "Rechtsgeschäft".
Da aber gleichartige Leistungen durch private Anbieter am Markt existieren, könnte man ja auch einmal anders denken: "Ein staatliche aufgezwungenes Rechtsgeschäft, getarnt als Abgabe."
Wenn der Staat eine Ware (hier: Fernsehen) zum Wucherpreis verkaufen würde, so wäre das durchaus einstufbar als Wucher im Sinn des StGB. Sofern der Staat sogar so frech ist, durch Gesetz eine Zwangslage der Bewucherung zu erzeugen, wieso soll ihn das entlasten dürfen?
Wenn der Staat ein Gesetz machen würde, bei städtischen Staatsbäckereien monatlich mindestens 2 Kilo Brot zu je 9 Euro zu kauften, wieso sollte dies dann kein Wucher sein?


Konkret: Absenkung auf 6 Euro verlangbar?
Gesetzt den Fall, Bürger X trägt das Vorstehende als seine nicht verwehrbare Rechtsmeinung vor und verlangt im ersten Schritt eine Absenkung auf den Normalwert von maximal 6 Euro im Monat.
Verlangt, dass man das akzeptiere, es sei denn, man könne seine Rechtsmeinung Punkt für Punkt widerlegen mit Gerichtsurteilen, für die die Randnummern des jeweiligen Arguments zwingend anzugeben sind.


Der Bürger kann durchaus zusätzlich beantragen,
dass aus einem anderen Rechtsgrund auch diese 6 Euro nicht zu zahlen seien: Beispielsweise verdiene er so wenig wie ein Behilfenempfänger und sei deshalb nach dem Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes voll zu befreien.


Nun muss ich das leider alles kaputt machen?
In einem Forum kann man niemals empfehlen, dies oder jenes in Rechtssachen ohne vorheriges Befragen eines Anwalts zu machen. Fragt  also vorher den berühmten "Anwalt Ihres Vertrauens", ob ihr das Vorstehende risikofrei machen dürft. (Anwälte, die Vertrauen verdienen, ja, das gibt es gelegentlich.) 

Wer die Verweigerung wegen Wuchervorwurf vornimmt,

sollte uns alle bitte informieren, beispielsweise in diesem Forums-Thread. Vielleicht auch daran denken, mir eine Mitteilung mit dem dann entstehenden Forumslink als Nachricht zu übersenden. Je nach Erstantwort ist dann über geeignete nächste Schritte zu entscheiden.

Und sicherlich soll der Wuchergesichtspunkt sowieso aufgenommen werden bei in Vorbereitung befindlichen Landesverfassungsbeschwerden. Der Wuchervorwurf ist wie so oft wie auch hier eine Waffe mit besonderer juristischer Hebelwirkung.


Eigentlich gehört das Vorstehende eher in die Themen-Kategorien "Widerspruch" usw.. Wenn es hier in der Kategorie "Dies und Das!" nicht so recht fortwirkt, würde ich es irgendwann in einigen Wochen an anderer Stelle neu einhängen. Allerdings passt es zum FAZ-Zitat, ein sehr lesenswerter Bericht über die Statistik, die mein ständiges Argument belegt, dass wir uns in einem Prozess der leise und schleichend beginnenden Kastenbildung befinden - mit der Rundfunkabgabe als besonders empörende staatliche Mitwirkung hierbei.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2016, 19:39 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

s

six2seven

Zitat : pjotre
Zitat
Niedrig-Einkommenbezieher kommen nur frei von der Rundfunkabgabe, sofern sie einen Antrag auf Sozialhilfe stellen - mit allen damit verbundenen Nachteilen selbst, wenn sie dann kein Geld nehmen.
……sie nehmen dann kein Geld ??
Vielleicht sollte man Ihnen erklären, dass sie sich bei Annahme
Ihrer geringen Forderung, in erlauchten Kreisen befinden, wo locker monatl.
10.000 - 50.000 € abgegriffen werden.
Bundespräsident / kanzler / politiker, alle nehmen das Geld aus dem
Volksvermögen, wieso nicht der einzig Berechtigte, der Bedürftige ?
Es gab Fälle, wo Politiker die gesamte Familie in den warmen Geldregen stellten,
der 5 jährige Sohn war auf dem Papier Büroleiter, die Ehefrau Pressesprecherin,
u.s.w. - u.s.w.
Leute, das Geld welches Ihr dringend zum Lebenserhalt braucht, kommt nicht
gnädig aus der Börse von Fr. Merkel und nicht aus der Brieftasche von H. Gauck,
                              ES  IST  VOLKSVERMÖGEN,
von Euch miterarbeitet und bereit zu stellen, solltet Ihr Hilfe benötigen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2016, 12:01 von karlsruhe«

G
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Zitat
……sie nehmen dann kein Geld ??

Das hat etwas mit Stolz und Ehre zu tun, das was den meisten Politikern und auch den Rundfunkern unbekannt ist.


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P
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Zitat
Wer die Verweigerung wegen Wuchervorwurf vornimmt,
sollte uns alle bitte informieren, beispielsweise in diesem Forums-Thread.

2x Wucher -->

1x unter
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Schreiben gleichen oder ähnlichen Inhaltes
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10277.0.html

1x unter(Hervorhebung fett)
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.0.html
...
und zudem bescheinige ich diesem Bescheid eine besonders schwere Form der Sittenwidrigkeit. Dadurch das ich es als ganz normaler Bürger betrachte und feststellen muss, dass dieses Konstrukt aus Vertrag und Umsetzung als Gesetz plus Satzung, ...
, nicht nur bei mir Unrechtsempfinden auslöst und das reicht bereits zur Beurteilung einer Sittenwidrigkeit aus, betrachte ich den Bescheid als insgesamt nichtig und somit nicht gültig. So stellt es aus meiner Sicht eine unbillige Härte dar, wenn ich dennoch zahle.

...
Ich betrachte diesen Bescheid als nicht gültig ferner nichtig, weil aus meiner Sicht § 44 VwVfG (1) an sich allein und zusätzlich § 44 VwVfG (2) 6 erfüllt ist. Damit Sie jetzt nicht erst lange suchen müssen schreibe ich es als Zitat.

§ 44 VwVfG - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
6. der gegen die guten Sitten verstößt.

Zum Punkt 6 möchte ich anmerken, dass eine besondere Form der Sittenwidrigkeit zudem der Wucher ist. Ein Wucher liegt zum Beispiel vor, wenn objektiv ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegt. Erforderlich ist auch, dass der Wucherer eine Schwächesituation zum Beispiel ein Zwangslage, Unerfahrenheit, Mangel an Urteilsvermögen oder erhebliche Willensschwäche ausbeutet.
...

Öffentlicher Rundfunk ist aus meiner Sicht zudem insgesamt Wucher, es ist schlicht zu teuer für eine nicht näher geregelte "Grundversorgung", und zudem extra dafür dass diese Wohnung keinen öffentlichen Rundfunk benötigt, auch wenn das scheinbar völlig egal sein soll.

...



-->
Die erste Antwort dazu war:
"Alles Schutzbehauptungen" ;-)

Volltext der ersten Antwort unter
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg70387.html#msg70387


Die Klage
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg103879.html#msg103879
nach Erhalt eines Widerspruchsbescheids
2te Zurückweisung und hilfsweisem Widerspruch auch wieder Formfrei
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10285.msg101179.html#msg101179
ist noch offen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2016, 00:57 von Bürger«

 
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