Das liest sich das m. E. nach so, als weist Dr. Eicher darauf hin,
dass Empfangs-Ungleichbehandlungen von Rundfunkbeitragspflichtigen völlig vertretbar sein sollen.
Kurzes Bsp.:
Über DVB-T2 HD werden bald Berl. u. Brandenb. mit den meisten dieser Regional-"Programme" versorgt werden.
Hingegen es in BaWü, RL-P und NRW gleichzeitig dann aber im Vergleich jeweils 3 weniger sein sollen.
Die West- und Südwestdeutschen sollen aber trotz des kleineren Angebots natürlich trotzdem den Voll-17,50-Zwangsbeitrag bezahlen.
( Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Drittes_Fernsehprogramm#Aktuelle_Situation_und_Marktanteile )
( Zumindest sollen sie die Ungleichbehandlung akzeptieren. )
Daraus ableitend, es gibt keine Wohnung mit gleicher wahlfreier Versorgung der Bevölkerung durch den öffentlich rechtlichem Rundfunk- und Fernsehen, außer ARD und ZDF im Fernsehen und vielleicht Deutschlandradio.
Oder sehen wir es mal aus der Sicht eines Angebotes:
Die Beitragspflichtigen haben also kein Recht auf freie Auswahl aus dem ARDZDFDR-„Angebot“.
Es sei den der medieninteressierte Bürger hat einen Internetzugang. Die Gebühren für den Internetzugang sind nicht teil des RF-Betrages und müssen extra bezahlt werden. Die öffentlich rechtlichen bieten trotzdem Ihr Programm von ARD und ZDF und allen Landesrundfunkanstalten im Internet vollumfänglich der ganzen Welt kostenlos an. Bezahlen müssen diese Kosten einschließlich der Pensionen für die Beschäftigten der LRA, die Wohnungsinhabern in Deutschland mit einem zweifelbehafteten Zwangsbeitrag. Einmaliger Vorgang.
Es gibt nicht einmal eine Empfangsübersicht.
Es gibt nicht einmal eine Mindestlieferungs-Garantie.
Dieses Angebot gibt es z.B. im Teletext im Fernsehen. Ob das vom öffentlich rechtliche Rundfunk zur Verfügung gestellt wird is mir nicht bekannt.
Weiteren Angebote sind in Fernsehzeitungen oder eben wieder im Internet abrufbar. Internet hat nichts mit der Zwangsfinanzierung zu tun.
Im Internet kann jeder frei seine Angebote einstellen, seine Informationen abrufen, sofern ein Zugang bezahlt und damit Verfügbar ist.
Die Bandbreite für die obligatorischen 17,50 monatl. liegt - in angeblich vertretbarer Weise -
somit also zwischen Komplettempfang oder vielleicht sogar auch gar Nichts.
Aber wer weiß das schon?
Gerade das ist ja das Absurdum, dass es Gebiete gibt die einen schlechten oder keinen Empfang der öffentlich rechtlichen Sender haben, deshalb trotzdem die 17,50 Euro bezahlen müssen. Im Gegenzug jeder im Auslandlebende Mensch der einen Internetzugang hat, kann das Vollprogramm der öffentlich rechtlichen in seiner Wohnung kostenlos nutzen.
Wie kann es auch abgeprüft werden - so ohne jegliche Sender- und Empfangbarkeitsübersicht?
Nur mit der Argumentation der Vorzugslast und die Empfangswellen erreichen bzw. gehören zur Wohnung. Der Hase im Wald ohne Wohnung würde auch ARD und ZDF benutzen, wenn er ein Empfangsgerät (es spielt keine Rolle welches) hätte. Mit hätte .... da fällt mir dann so ein Satz ein ..... !!!
Mein Fazit aus der Justiziaren-Antwort:
Ohne eine Mindest-Empfangszusage kann es auch kein Beitrag sein.
Markus
Die volle Mogelpackung für die Bevölkerung eines ganzen Staat im Interesse der staalichen Personenkontrolle vom Justiziar persönlich dokumentiert.
Für den Service vielen Dank Herr Hermann Eicher.