Nun möchte PersonX (aus NRW) auch gerne das Programm aus Berlin über Antenne empfangen, er zahlt ja schließlich dafür. Internet, Kabel oder Sat steht nicht bereit. Wie ist die Rechtslage?
Muss der Rundfunk nicht für jedermann überall in Deutschland empfangbar sein?
Von der "Rundfunkbeitrags-Rechtslage" aus gesehen, so wie ich das verstehe,
müssten bestimmt sämtliche Nachweise der absoluten Nicht-Empfangbarkeit vorgelegt werden
(bspw. Absage aller örtlichen Kabel- und Internetanbieter, Antennen-/SatAnlagen-Verbot vom Vermieter oder Mobilfunkloch v. D1, D2 und O² usw.).
Und dann entscheidet ja der Beitragss. selbst, ob dann noch GEZahlt werden muss.
Aber die Idee finde ich interessant.
Wer bestimmte ARDZDFDR-"Angebote" tatsächlich technisch überhaupt nicht empfangen kann, dürfte logischerweise auch nicht die 17,50 € - Rechnung bekommen.
§ 1 Zweck des Rundfunkbeitrags
Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.
Gibt es einen Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Wenn ja: Wie wird dieser Anspruch gewährt/sichergestellt?
Wenn nein: Warum nicht?
Auch wenn es sich hier im Forum eher um die NICHTnutzung und die ZahlungsVERWEIGERUNG = GrundrechtsVERTEIDIGUNG behandelt und das Nutzen und Zahlen der ö.r. Programme eigentlich nicht zum Kern des Forums gehört, weil es schlicht die Kapazitäten überschreitent: [...]
Meine Rechtsauffassung ist es nun das der Nutzer auch einen Anspruch hat diese Sender über Antenne zu Hause zu empfangen.
.........
Wenn die Regionalsender nun zum Grundversorgungsauftrag der öffentlich-Rechtlichen gehören, ich sie aber trotz Beitragszahlung nicht empfangen kann, ist eine große Bevölkerungsgruppe in einem anderem Bundesgebiet mir gegenüber bevorteilt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, wurde 2013 der Rundfunkbeitrag eingeführt, der derzeit 17,50 € beträgt.
Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung verpflichteter Obdachhabender ein Anrecht darauf, die Gesamtheit aller Rundfunkbeitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen TV-Sender, Radiosender und webbasierten Angebote zu empfangen?
Bitte geben Sie Auskunft über das gesamte Angebot von ARDZDFDR (TV-Sender, Radiosender und Webseiten)
sowie die einzelnen Empfangsmöglichkeiten, die es für diese Sender gibt.
Bitte geben Sie weiterhin Auskunft darüber, welche Empfangsgeräte zur Nutzung dieser Angebote notwendig sind.
Mit freundlichen Grüßen
Hier besteht ein vielleicht Denkfehler. Es kann maximal der Anspruch auf die Programme der jeweiligen Anstalt und den als überregional gekennzeichneten bestehen, wenn diese für alle Anstalten erbracht oder durch den Verbund ohne Landeszuordnung erbracht werden.
Die Anfrage sollte daher auch eine Aufschlüsselung nach Bundesland\ Region fordern. Inklusive der Kennzeichnung welche Stelle für die Ausstrahlung verantwortlich ist.
Anfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, ist u. a. Ihr Landesverband für die Einführung des Rundfunkbeitrages
ab 2013 verantwortlich.
Leider gibt es bis heute immer noch unbeantwortete Fragen
zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Hiermit bitte ich Sie um Überprüfung, ob Sie mir bei folgender Verständnisnachfrage
zum Rundfunkbeitrag weiterhelfen können.
Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
die Gesamtheit aller
öffentlich-rechtlichen TV-Sender, Radiosender und webbasierten Angebote zu empfangen?
Bitte geben Sie Auskunft über das gesamte empfangbare Angebot von ARDZDFDR
(alle TV-Sender, sämtliche Radiosender und jegliche Webseiten) .
Sowie die Gesamtheit aller Empfangsmöglichkeiten, die es für diese Sender gibt.
Bitte geben Sie auch Auskunft darüber, welche unterschiedlichen Empfangsgeräte alle dann noch zur Nutzung dieser Angebote notwendig sind.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
ARD und ZDF ab sofort wieder bei Belgacomhttp://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/ARD_und_ZDF_ab_sofort_wieder_bei_Belgacom/844116/index.html
Ab Freitag, den 14. März 2014 werden Das Erste und das ZDF wieder über den belgischen Kabelnetzbetreiber Belgacom verbreitet. Nach etwa zehn Monaten Unterbrechung stehen sie damit insbesondere der internationalen Gemeinschaft in Brüssel und den deutschsprachigen Bürgern in Belgien flächendeckend zur Verfügung. Vor zwei Wochen haben sich die öffentlich-rechtlichen Sender mit Belgacom auf die vertraglichen Konditionen für eine Wiedereinspeisung verständigt.
ARD und ZDF begrüßen Einigung
ARD und ZDF begrüßen die Einigung mit dem belgischen Telekommunikationskonzern. Der ARD-Vorsitzende Lutz Ma***or: "Das ist eine gute Nachricht für die Deutschen in Belgien, die unsere Programme vermisst haben. Ich danke allen, die mitgeholfen haben, die Blockade zu überwinden."
ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: "Ich freue mich über die Einigung mit Belgacom, mit der unsere Programme auch in Brüssel wieder über alle Plattformen empfangbar sind."
Zitat[...] Vor zwei Wochen haben sich die öffentlich-rechtlichen Sender mit Belgacom auf die vertraglichen Konditionen für eine Wiedereinspeisung verständigt.http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/ARD_und_ZDF_ab_sofort_wieder_bei_Belgacom/844116/index.html
[...]
Sehr geehrter Herr Markus,
bitte entschuldigen Sie die etwas verspätete Antwort, ich war einige Zeit erkrankt.
Zu Ihrer Anfrage:
Genaue Antworten kann ich Ihnen leider nicht geben und muss Sie an die Experten und den Service des Rundfunkbeitrags verweisen.
http://www.rundfunkbeitrag.de
Ich würde aber sagen, dass ein Rundfunkbeitragszahler grundsätzlich das Anrecht auf die Nutzung des gesamten Angebots des ÖRR hat und diesen auch nutzen kann. Natürlich in Anhängigkeit von den Empfangsgeräten und anderen Randbedingungen.
Es kann also durchaus sein, dass zum Beispiel in einem Tal nicht alle Sender zu empfangen sind.
Aber wie gesagt, ich würde Ihnen empfehlen sich mit Ihren konkreten Fragen direkt an den Rundfunkbeitragsservice zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Name
Referent für Grundsatzfragen und strategische Planung
CDU Landesverband Thüringen
Friedrich-Ebert-Straße 63
99096 Erfurt
Tel: 0361 34xx xxx
Fax: 0361 34xx xxx
Mail: name@cdu-thueringen.de
.....
http://www.facebook.com/CDU.Thueringen
Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
die Gesamtheit aller
öffentlich-rechtlichen TV-Sender, Radiosender und webbasierten Angebote zu empfangen?
Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
eine Übersicht
über das gesamte empfangbare Angebot von ARDZDFDR (TV, Radio, Webseiten),
über die einzelnen Empfangsmöglichkeiten
und über sämtliche zur Nutzung notwendigen Empfangsgeräte
zu erhalten?
Wäre der Saarländer dann nicht benachteiligt gegenüber Berliner?
Sehr geehrter Herr Markus,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Dezember 2016, auf die wir Ihnen gerne antworten.
Das öffentliche Rundfunksystem in Deutschland ist föderal strukturiert – im Falle der ARD gegliedert in neun regionale Landesrundfunkanstalten mit Hörfunksendern, regionalem und bundesweitem Fernsehen und Programmangeboten im Internet, dies spiegelt sich in den unterschiedlichen Rundfunkstaatsverträgen wieder und soll die Unabhängigkeit und Individualität des Programmprofils sicherstellen.
Daraus ergibt sich kein Anspruch, die Gesamtheit aller regionalen Angebote deutschlandweit zu empfangen.
Wenn Sie Interesse und/oder mehr Fragen zum Angebot, der Aufgabe und der Funktion des öffentlich rechtlichen Rundfunks haben, wenden Sie sich bitte an die Landesfunkanstalten bzw. das für die Medienpolitik in Sachsen-Anhalt zuständige Ministerium.
Mit freundlichen Grüßen
Name
SPD-Landesorganisation Bremen/Landesbüro
Obernstraße 39-43, 28195 Bremen
mailto: xxx.xxx@spd.de
www.spd-land-bremen.de
Sehr geehrter Herr Markus,
haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift, auf die ich Ihnen – leider etwas verspätet – gern antworten möchte.
….. 2013 wurde …. Modell geändert…… Staatsvertrag zwischen …..16 …..Ländern….bla bla…. Rundfunkgebührenstaatsvertrages …..
…… alle 16 Bundesländer…. bla bla ….zugestimmt, …. einheitliche Regelung…bla bla...
Zuletzt noch zu der Frage, ob es ein Recht darauf gibt, alle Programme empfangen zu können. Sie haben unbestritten das Recht, die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandfunk zu empfangen, denn das kann Ihnen schließlich niemand verbieten. Dass es hinsichtlich der Empfangbarkeit von einzelnen Programmen zu räumlichen, zeitlichen oder technischen Einschränkungen kommen kann, ist allerdings möglich.
Ich erlaube mir, Ihnen im Anhang* den Rundfunkstaatsvertrag in seiner derzeit geltenden Fassung beizufügen, in welchem Sie auch im zweiten Abschnitt (ab §11) eine Übersicht der bereitgestellten Programme finden.
(* Anm.: Meint den Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der in .pdf mitgesendet wurde)
In der Hoffnung, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben, und mit den besten Wünschen für die Weihnachtszeit verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Name
CDU Landesverband Sachsen
Fetscherstraße 32/34
01307 Dresden
…
www.cdu-sachsen.de
www.facebook.com/CDU.Sachsen
Dass es hinsichtlich der Empfangbarkeit von einzelnen Programmen zu räumlichen, zeitlichen oder technischen Einschränkungen kommen kann, ist allerdings möglich.
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ombudsmann/index_ger.html
nehmen Sie u. a. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb
des Beitragsservice ARDZDFDR, 50829 Köln, entgegen.
Es geht um das Vorenthalten wichtiger Informationen.
Hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob Sie zu dem nachfolgenden Sachverhalt Auskunft geben können:
Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
die Gesamtheit aller
öffentlich-rechtlichen TV-Sender, Radiosender und webbasierten Angebote zu empfangen?
Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
eine Übersicht
über das gesamte empfangbare Angebot von ARDZDFDR (TV, Radio, Webseiten),
über die einzelnen Empfangsmöglichkeiten
und über sämtliche zur Nutzung notwendigen Empfangsgeräte
zu erhalten?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
....ein zusätzliches Experiment.
Soeben angeschrieben ***@dr-buchert.de von .......
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ombudsmann/index_ger.html
Sehr geehrter Herr,
Ihre Frage fällt nicht in meine Zuständigkeit und Aufgabestellung.
Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice oder an einen Anwalt Ihres Vertrauens.
Mit freundlichen Grüßen/kind regards
Name
Rechtsanwalt/attorney-at-law
________________________________________________________________________
Dr. Buchert & Partner Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Bleidenstraße 1, 60311 Frankfurt am Main. Telefon 069-xxx xx xx 0, Fax 069-xxx xx xx 4,
E-Mail ***@dr-buchert.de. Internet www.dr-buchert.de
....ein zusätzliches Experiment.
Soeben angeschrieben ***@dr-buchert.de
Ich werde aber nach wie vor weiterhin noch nach neuen Gesprächspartnern für das
Empfangsanrechts-Problem suchen.
Gern auch parallel an die Landesrundfunkanstalt - einfach, um Einblick in deren (rechtsunverbindliche) Auffassung zu erhalten.
Ich werde aber nach wie vor weiterhin noch nach neuen Gesprächspartnern für das
Empfangsanrechts-Problem suchen.Gern auch parallel an die Landesrundfunkanstalt - einfach, um Einblick in deren (rechtsunverbindliche) Auffassung zu erhalten.
Vielleicht sind der Intendant oder der Justitiar der zuständigen LRA auskunftsfreudiger?
Herr Dr. Eicher hat ja bisher, was meine Anfragen betrifft, jedes Mal geantwortet.
Eben habe ich ihn per E-Mail angeschrieben.
Sobald der SWR-Justiziar zum Empfangsanrechtsproblem antwortet, vermelde ich das hier.
Sehr geehrter Herr Korte,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.01.2017. Durch eine Auslandsreise komme ich erst heute dazu, Ihre Fragen zu beantworten.
Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf, die Gesamtheit aller öffentlich-rechtlichen TV-Sender, Radiosender und webbasierten Angebote zu empfangen?
Klare Antwort darauf: Nein, einen Anspruch darauf, die Gesamtheit aller Programme und Angebote zu empfangen, besteht nicht. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen unterschiedlichen Versorgungsauftrag: Die jeweiligen Landesprogramme und regionalen Aufschaltungen müssen nur im intendierten Sendgebiet zu empfangen sein. Also ist z.B. für das Hörfunkprogramm SWR1 Rheinland-Pfalz das intendierte Sendgebiet Rheinland-Pfalz. Das Hörfunkprogramm SWR 3 hat als Gemeinschaftsprogramm das intendierte Sendegebiet Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Das ARD-Gemeinschaftsprogramm (Fernsehen) „Das Erste“ hat als intendiertes Sendegebiet die Bundesrepublik. Allerdings besteht auch kein Verbot, die Programme über das intendierte Sendegebiet hinaus empfangbar zu machen (z.B. über eine Verbreitung über Satellit). Es besteht auch kein Anspruch, die Programme über einen ganz bestimmten Verbreitungsweg verfügbar zu machen. Insoweit bestimmt § 19 RStV, dass die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio ihrem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung „geeigneter Übertragungswege“ nachkommen können. Bei der Auswahl des Übertragungsweges sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. In der Praxis sind allerdings die meisten Programme (auch die z.B. nur auf ein Bundesland bezogenen Programme) über Internet für alle Beitragszahler verfügbar. Das gilt auch für die dritten Fernsehprogramme, die alle live gestreamt werden.
Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf, eine Übersicht über das gesamte empfangbare Angebot von ARDZDFDR (TV, Radio, Webseiten),über die einzelnen Empfangsmöglichkeiten und über sämtliche zur Nutzung notwendigen Empfangsgeräte zu erhalten?
Zu Ihrer zweiten Frage: Ein Anrecht auf eine Übersicht gibt es nicht.
Allerdings sind die gewünschten Angaben bei ARD.de verfügbar:
Alle Radioprogtramme:
http://www.ard.de/home/radio/ARD_Radios_im_Ueberblick/109996/index.html
Alle Fernsehprogramme:
http://www.ard.de/home/intern/programm/fernsehen/Fernsehen___Uebersichtsseite/339006/index.html
Und die bestehenden Empfangsmöglichkeiten von Fernsehen und Hörfunk sowie unsere Onlineangebote:
http://www.ard.de/home/intern/programm/technik-und-empfang/Technik_und_Empfang___Uebersichtsseite/343286/index.html
Ich hoffe, diese Angaben helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Eicher
Zitat[...] In der Praxis sind allerdings die meisten Programme (auch die z.B. nur auf ein Bundesland bezogenen Programme) über Internet für alle Beitragszahler verfügbar. Das gilt auch für die dritten Fernsehprogramme, die alle live gestreamt werden. [...]
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Eicher
Also wird mit der Beitragszahlung auch ein Internetzugang bezahlt/ermöglicht !? >:D ;D ;D ;D
[...]
PS: sie sind aber auch für Nicht-Beitragszahler, Nicht-Beitragsschuldner, Nicht-Wohnungsinhaber usw. verfügbar 8)
Das liest sich das m. E. nach so, als weist Dr. Eicher darauf hin,
dass Empfangs-Ungleichbehandlungen von Rundfunkbeitragspflichtigen völlig vertretbar sein sollen.
Kurzes Bsp.:
Über DVB-T2 HD werden bald Berl. u. Brandenb. mit den meisten dieser Regional-"Programme" versorgt werden.
Hingegen es in BaWü, RL-P und NRW gleichzeitig dann aber im Vergleich jeweils 3 weniger sein sollen.
Die West- und Südwestdeutschen sollen aber trotz des kleineren Angebots natürlich trotzdem den Voll-17,50-Zwangsbeitrag bezahlen.
( Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Drittes_Fernsehprogramm#Aktuelle_Situation_und_Marktanteile )
( Zumindest sollen sie die Ungleichbehandlung akzeptieren. )
Oder sehen wir es mal aus der Sicht eines Angebotes:
Die Beitragspflichtigen haben also kein Recht auf freie Auswahl aus dem ARDZDFDR-„Angebot“.
Es gibt nicht einmal eine Empfangsübersicht.
Es gibt nicht einmal eine Mindestlieferungs-Garantie.
Die Bandbreite für die obligatorischen 17,50 monatl. liegt - in angeblich vertretbarer Weise -
somit also zwischen Komplettempfang oder vielleicht sogar auch gar Nichts.
Aber wer weiß das schon?
Wie kann es auch abgeprüft werden - so ohne jegliche Sender- und Empfangbarkeitsübersicht?
Mein Fazit aus der Justiziaren-Antwort:
Ohne eine Mindest-Empfangszusage kann es auch kein Beitrag sein.
Markus
Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf, eine Übersicht über das gesamte empfangbare Angebot von ARDZDFDR (TV, Radio, Webseiten),über die einzelnen Empfangsmöglichkeiten und über sämtliche zur Nutzung notwendigen Empfangsgeräte zu erhalten?
Zu Ihrer zweiten Frage: Ein Anrecht auf eine Übersicht gibt es nicht.
Hermann Eicher
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung Ihres Festsetzungsbescheides 01/13-01/17.
Bisher ist es mir leider nicht gelungen, Sender von ARDZDFDR in meiner Wohnung
zu empfangen.
Gibt es für meinen Standort, Beispielstr.1, 10000 Musterstadt,
eine Zusage für einen Mindestempfang irgendwelcher Sender von Ihnen?
Falls ja, welche Geräte sind für den Empfang dieser, unter meiner Meldeadresse,
garantiert empfangbaren Sender notwendig?
Bitte beachten Sie, dass als Voraussetzung für einen tatsächlich-praktischen Empfang
obligatorische Angaben zum garantierten Sender-Mindestempfang sowie
noch deren Empfangsmöglichkeiten vonnöten sind.
Gerne können Sie auch persönlich in meiner Wohnung erscheinen,
um mir dabei zu helfen, einen tatsächlich-praktischen Empfang von ARDZDFDR–Programmen
zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
Wobei noch zu bedenken ist, dass es den Sendern reichen könnte, wenn sie senden, egal ob jemand empfängt. Hauptsache, das Senden wird bezahlt. Ist man für den Empfang nicht selbst verantwortlich? Im Gesetz wird keine Empfangsgarantie festgelegt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Zusendung Ihres Festsetzungsbescheides 01/13-07/17.
Bisher ist es mir nicht gelungen, irgendwelche „Sender“ von ARDZDFDR in meiner Wohnung
zu empfangen.
Gibt es für meinen Standort, Beispielstr. 1, 10000 Musterstadt, nachweislich einen
tatsächlich-praktischen Mindestempfang irgendwelcher „Sender“ oder „Angebote“ von Ihnen?
Falls der Übertragungsweg DVB-S an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welcher durchschnittlicher Strahlungsbelastungswert besteht dann hier bei mir dadurch?
Falls der Übertragungsweg DVB-T II an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welcher durchschnittlicher Strahlungsbelastungswert besteht dann hier bei mir dadurch?
Falls der Übertragungsweg Mobilfunk an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
wo stehen die nächstgelegen Funkmasten der Netzanbieter von mir aus gesehen?
Falls der Übertragungsweg Kabelempfang an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welche Anbieter gibt es hier an meinem Standort, bei denen ein Anschluss tatsächlich möglich ist?
Falls der Übertragungsweg Internet an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welche Anbieter gibt es hier an meinem Standort, bei denen ein Anschluss tatsächlich möglich ist?
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen notwendig sind, um für meine Wohnung einen
tatsächlich-theoretisch möglichen ARDZDFDR-Empfang nachzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
.....für undefinierte Leistungen ergeben sich eine Menge Unklarheiten - nämlich fehlende Normenklarheit.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Festsetzungsbescheid 01/13 – 01/18 und die Information,
dass ich aufgrund einer Meldeadresse einen Rundfunkbeitrag entrichten soll.
Bisher ist es mir nicht gelungen, etwas von ARDZDFDR in meiner Wohnung
zu empfangen.
Gibt es für diesen Monatsbeitrag 17,50 € denn nun überhaupt irgendeine Gegenleistung?
Gibt es einen Anspruch, für dieses Geld auch etwas zu erhalten? Irgendwas?
Und wenn ja, was genau?
Irgendwelche Empfangsmöglichkeiten irgendwelcher Radio- und TV-Sender vielleicht?
Falls ja, wie viele Sender und wie nennen sie sich?
Könnten Sie Ihre „Angebote“ vielleicht etwas näher beschreiben?
Und für welche dieser Sender können Sie nun an meinem Standort, Musterstr. 1, 10000 Musterstadt,
eine feste Mindestempfangs-Zusage geben?
Bitte beachten Sie, dass bei einer Zusage für einen Mindestempfang auch die Übertragungswege genannt werden müssen.
Falls der Übertragungsweg DVB-S an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welcher durchschnittlicher Strahlungsbelastungswert besteht dann hier bei mir dadurch?
Falls der Übertragungsweg DVB-T II an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welcher durchschnittlicher Strahlungsbelastungswert besteht dann hier bei mir dadurch?
Falls der Übertragungsweg Mobilfunk an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
wo stehen die nächstgelegen Funkmasten der Netzanbieter von mir aus gesehen?
Falls der Übertragungsweg Kabelempfang an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welche Anbieter gibt es hier an meinem Standort, bei denen ein Anschluss tatsächlich möglich ist?
Falls der Übertragungsweg Internet an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welche Anbieter gibt es hier an meinem Standort, bei denen ein Anschluss tatsächlich möglich ist?
Bitte beachten Sie, dass als Voraussetzung für einen tatsächlich-praktischen Empfang Ihrer „Programme“ die dazu noch notwendigen Empfangsgeräte mit angegeben werden müssen.
Welche Empfangsgeräte genau müssen nun gekauft werden, damit Ihre Mindestempfangs-„Programme“ an meinem Standort tatsächlich-praktisch empfangbar sind?
Wie genau kann bewiesen werden, dass an meinem Standort auch tatsächlich-praktisch ARDZDFDR-„Programme“ empfangen werden können?
Gerne können Sie persönlich in meiner Wohnung erscheinen,
um zu versuchen, an meinem Standort einen tatsächlich-praktischen Empfang von ARDZDFDR–„Programmen“ herzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
Wobei noch zu bedenken ist, dass es den Sendern reichen könnte, wenn sie senden, egal ob jemand empfängt. Hauptsache, das Senden wird bezahlt. Ist man für den Empfang nicht selbst verantwortlich? Im Gesetz wird keine Empfangsgarantie festgelegt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Festsetzungsbescheid 01/13 – 01/18 und die Information,
dass ich aufgrund einer Meldeadresse einen Rundfunkbeitrag entrichten soll.
Hiermit erhalten Sie darauf einen Widerspruch + Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
(§80 Abs. 4 VwGO).
Gibt es für diesen Monatsbeitrag von 17,50 € denn als Gegenleistung eine Bereitstellung irgendwelcher Radio- und TV-Sender?
Falls ja, welche Sender sind das und wie genau nennen sie sich im Einzelnen?
Könnten Sie Ihre „Angebote“ vielleicht etwas näher beschreiben?
Es mir allerdings nicht gelungen, irgendwelche Angebote von ARDZDFDR in meiner Wohnung tatsächlich-praktisch zu empfangen.
Paul Kirchhoff bspw. hat ja in seinem Auftrags-“Gutachten“ über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS anhand des
Alm-Öhi im Funkloch – Beispiels erklärt, dass es auch Standorte geben kann, die von ARDZDFDR auch tatsächlich-praktisch nicht erreicht werden können.
Somit besteht auch die Möglichkeit, dass in meiner Wohnung ebenfalls kein tatsächlich-praktischer ARDZDFDR-Empfang hergestellt werden kann.
Und falls doch, für welche Sender können Sie an meinem Standort,
Musterstr. 1, 10000 Musterstadt, überhaupt eine feste Mindestempfangs-Zusage geben?
Bitte beachten Sie, dass bei einer Zusage für einen Mindestempfang auch die Übertragungswege genannt werden müssen.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass als weitere Voraussetzung für einen
tatsächlich-praktischen Empfang Ihrer Mindestempfangszusage-„Programme“ dann die Angabe der dazu notwendigen Empfangsgeräte vonnöten ist.
Welche Empfangsgeräte genau müssen nun gekauft werden, damit Ihre Mindestempfangs-„Programme“ an meinem Standort tatsächlich-praktisch empfangbar sind?
Bitte beachten Sie, dass ein theoretisches Empfangsmöglichkeits-Postulat von ARDZDFDR–„Programmen“ absolut keinen Nutzen erzeugt!
Ausschließlich nur die konkreten, genauesten Angaben zu
- den Übertragungswegen,
- der Standortortabhängigen Mindestempfangsgarantie,
- den erforderlichen Empfangsgeräten
sowie der detaillierten Anleitung einer Herstellung von ARDZDFDR-Empfang,
das,
und nur das,
kann helfen einen tatsächlich-praktischen Empfang Ihrer „Angebote“ zu erreichen!
Der Nachweis einer tatsächlich-praktische Empfangsmöglichkeit von ARDZDFDR–„Programmen“ hier an meinem Standort, Musterstr. 1, 10000 Musterstadt,
wurde hier noch nicht erbracht!
Wie genau können Sie die tatsächlich-praktische Empfangsmöglichkeit hier an meinem Standort nachweisen?
Gerne können Sie persönlich in meiner Wohnung erscheinen,
um zu versuchen, an meinem Standort einen tatsächlich-praktischen Empfang von ARDZDFDR–„Programmen“ herzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
[...]Ziel einer Richtlinie solle sein, "die Einwohner eines jeden Mitgliedstaates in die Lage zu versetzen, dieselben Sendungen empfangen zu können, wie sie in anderen Mitgliedstaaten jeweils ausgestrahlt werden". Es solle so sein, "als versorgte jeder Sender den ganzen Gemeinsamen Markt mit seinen Sendungen" (Dokument KOM [84] 300 endg. [330]).
Du versuchst offenbar eine Widerlegungsmöglichkeit zu finden, obwohl diese im sogn. RBStV nicht enthalten ist.
Plus dem zusätzlichen, monatlichen 17,50€-Beitrag liegen die Kosten für einem tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfang
nach meiner Rechnung insgesamt monatlich mindestens im dreistelligen Bereich.
Und in nahezu 100% aller Wohnungen stehen also Empfangsgeräte und Empfangs-Anschlüsse herum?
Dann müsste es doch das Recht geben, sich vom "Angebots"-Lieferer diesen Empfang einstellen lassen zu können!
Das müsste doch dann klappen, wenn die einen tatsächlich-praktischen Empfang einrichten wollen.
Wenn es beim Zahlungs-Verpflichteten selbst nicht klappt?
Ein tatsächlich-praktisches Emfpangs-Problem müsste doch der "Angebots"-Lieferer beheben, oder nicht? )
ÖR- Sender sind sakrosankt!
Kosten für einem tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfang
Umgelegt ........ wären das monatlich 1€ ........
ZitatÖR- Sender sind sakrosankt!
Für wen oder was ist der ÖRR eine unantastbare oder unverletzliche Sache?
Sind innerhalb der Schranken Schranken die GG I bis XIX sakrosankt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Festsetzungsbescheid 01/13 – 08/18, in dem Sie über die „Angebote“ Ihrer Unternehmen und/oder Behörden ARD-ZDF-DR informieren.
Hiermit erhalten Sie einen Widerspruch + Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
(§80 Abs. 4 VwGO).
Könnten Sie Ihre „Angebote“ beschreiben?
Bitte senden Sie eine Gesamtübersicht über all Ihre „Angebote“.
Da ich aufgrund meiner persönlichen Insolvenz weder im Besitz der erforderlichen Empfangsgeräte bin und auch keine finanziellen Mittel zum Erwerb dieser habe, müssten Sie mir ARDZDFDR-„Angebots“empfangsgeräte zur Verfügung stellen. Hiermit bestelle ich bei Ihnen folgende Leih-Rundfunkempfangsgeräte:
1x PC m. Monitor u. Zubehör, 1x HD-TV, 1x Digitalradio, 1x Smartphone
Vielen Dank im Voraus.
Hiermit versichere ich außerdem an Eides statt, dass ich außerdem aufgrund erheblicher technischer Unversiertheit auch Ihre Hilfe für die Herstellung des „Angebots“empfangs benötige. Ihre Außendienstmitarbeiter und/oder Behördenmitarbeiter können in meiner Wohnung gerne versuchen, einen tatsächlich-praktischen Empfang von ARDZDFDR–„Programmen“ herzustellen.
Bitte beachten Sie, dass ohne die o. g. Empfangsgeräte auch keine theoretische Nutzung Ihrer „Angebote“ möglich ist.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass Ihr „Angebot“ nur genutzt werden kann, wenn eine tatsächlich-praktische Nutzungsmöglichkeit Ihrer „Angebote“ durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten hergestellt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom XX.08.2018, mit dem Sie mich über die Angebote Ihres Unternehmens informieren. Leider fehlt es Ihrem Schreiben an Details. Könnten Sie mir daher bitte vor der Bestellung eine Gesamtübersicht und Details zu Ihren Angeboten zukommen lassen, damit ich eine passende Auswahl treffen kann? Bitte teilen Sie mir auch die monatlichen Kosten in Abhängigkeit von der Auswahl mit. Gibt es bei Ihnen eigentlich Sonderangebote? In dem Fall würde ich mich für Informationen zu diesen interessieren.
Da ich aufgrund meiner persönlichen Insolvenz weder im Besitz geeigneter Empfangsgeräte bin und auch nicht über ausreichende finanzielle Mittel zu deren Erwerb verfüge, müssten Sie mir zur Nutzung des ARDZDFDR-Angebots allerdings die nötigen Empfangsgeräte zur Verfügung stellen. Ich benötige daher, wenn wir uns einig werden, von Ihnen folgende Leihgeräte:
Pos. Menge Titel 1 1 Stück PC inkl. Monitor u. Zubehör 2 1 Stück HD-TV 3 1 Stück Digitalradio 4 1 Stück Smartphone
Die Lieferung richten Sie bitte an die Ihnen bekannte Adresse. Zudem bitte ich Sie um Ihre Mithilfe für die Herstellung der Verbindung zu IhremEmpfangsangebot. Ihre Außendienstmitarbeiter/in können in meiner Wohnung gerne versuchen einen Empfang von ARDZDFDR–Programmen herzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Du lässt dich von Multimedia-Dealer deines Vertrauens offenbar gnadenlos abzocken. [...] Zusammen mit Strom und den 17,50 € liegen die Kosten eher um 20 € im Monat.Also so ganz sehe ich das noch nicht. Es geht ja um den Empfang aller Radiosender. Die günstigste Art dazu wäre wohl das Internet. Aber das kostet schon etwas pro Monat.
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Festsetzungsbescheid 01/13 – 08/18.
Hier darauf der Widerspruch + Antrag auf Vollziehungsaussetzung gem. §80 Abs. 4 VwGO.
Im Juli 2018 entschied das BVerfG, dass u. a. sämtliche Inhaber einer einzelnen
Meldedadressen-Wohnung das grundgesetzliche Recht auf eine tatsächlich-praktische
ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit haben.
Lt. dem Unbedeutenderen der Kirchhofbrüder, Ferdinand Kirchhof, soll diese tatsächlich-praktische
ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit eine Demokratie-Rolle spielen.
Der andere, Paul Kirchhof, hat in seinem Auftragsgutachten über "DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS" anhand des Alm-Öhi im Funkloch–Beispiels allerdings erklärt, dass es auch Standorte geben kann, die von ARDZDFDR auch tatsächlich-praktisch nicht erreicht werden können.
An meiner Meldeadresse meiner einzigen Wohnung, *Bsp.-Str. 1, *10000 Musterstadt, ist ein solcher tatsächlich-praktischer ARDZDFDR-Empfang nicht herstellbar.
Selbst mit sämtlichen ARDZDFDR-Verbreitungswegen ist hier kein tatsächlich-praktischer ARDZDFDR-Empfang herstellbar.
Bisher haben Sie es auch versäumt, bei mir als 1Wohnungsinhaber, meine –nach deutschhöchstrichterlicher Rechtsprung- grundgesetzlich garantierte tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit zu gewährleisten.
Hiermit fordere ich Sie auf, in meinem Fall Ihre grundgesetzlich vorgegebenen Pflichten zu erfüllen,
und in meiner Einzigen, o. g. Meldeadressenwohnung, eine tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit herzustellen.
Dazu dürfen Sie meine Wohnung gerne betreten.
Bitte beachten Sie, dass Sie in meinem Fall den Rundfunkbeitrag erst berechnen dürfen, wenn Sie hier einen tatsächlich-praktische funktionierende ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit hergestellt haben.
Sie können mich für eine Terminvereinbarung gerne anrufen. Die Nr. ist: *112.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
(Sensible Daten, wie gewohnt, leicht abgeändert.)