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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: Step108 am 30. Oktober 2016, 20:09

Titel: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: Step108 am 30. Oktober 2016, 20:09
Hallo zusammen.
Nehmen wir an Person X zahlt Beiträge und finanziert damit auch das Regionalradio in Berlin.
Nun möchte PersonX auch gerne das Programm aus Berlin über Antenne empfangen, er zahlt ja schließlich dafür. Internet, Kabel oder Sat steht nicht bereit.Wie ist die Rechtslage? Können wir hier noch zusätzlich ansetzen? Muss der Rundfunk nicht für jedermann überall in Deutschland empfangbar sein?

Gruß
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: gerechte Lösung am 30. Oktober 2016, 21:16
Mr.X meint mal rein fiktiv:
Wenn man von der vielgepriesenen Empfangsmöglichkeit ausgeht, die vorhanden ist,
dann heißt das an sich, dass alles, aber auch alles überall empfangbar sein müsste.

Das Fehlen einzelner Sender schränkt diese Möglichkeit ein.

Soviel zur Theorie.

Jetzt ist Rundfunk Ländersache. Innerhalb des Landes muss es gewährleistet sein. Ist es auch.
Du hast verm. immer nur das Recht auf die Sender, die in deiner Wohnung, an der du gemeldet bist, zu empfangen sind.
Bist du in Berlin gemeldet und befindest dich in Bremen, dann zählt verm. Berlin.
Sollte das nicht so sein und der Rundfunk hätte hierbei Nachholebedarf, dann sagt dir Mr.X,
dass den Wahrheitsverbiegern vom Funk schon die passenden Worte einfallen werden,
die dir aufzeigen, dass du falsch liegst.
Oder, hast du mitbekommen, dass die Wahrheitsverbieger irgendwann mal einen Fehler gemacht haben könnten? Die Wahrheitsverbieger haben immer recht und sind immer im Recht.


Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 30. Oktober 2016, 22:30
Nun möchte PersonX (aus NRW) auch gerne das Programm aus Berlin über Antenne empfangen, er zahlt ja schließlich dafür. Internet, Kabel oder Sat steht nicht bereit. Wie ist die Rechtslage?

Von der "Rundfunkbeitrags-Rechtslage" aus gesehen, so wie ich das verstehe,
müssten bestimmt sämtliche Nachweise der absoluten Nicht-Empfangbarkeit vorgelegt werden
(bspw. Absage aller örtlichen Kabel- und Internetanbieter, Antennen-/SatAnlagen-Verbot vom Vermieter oder Mobilfunkloch v. D1, D2 und O² usw.).

Und dann entscheidet ja der Beitragss. selbst, ob dann noch GEZahlt werden muss.


Aber die Idee finde ich interessant.

Wer bestimmte ARDZDFDR-"Angebote" tatsächlich technisch überhaupt nicht empfangen kann, dürfte logischerweise auch nicht die 17,50 € - Rechnung bekommen.

So viel ich weiß, gab es einen solchen Widerspruch leider noch nicht ( ? )


Muss der Rundfunk nicht für jedermann überall in Deutschland empfangbar sein?

Ja, so verstehe ich es auch.

Und wenn z. Bsp. ein Hartz4-Empfänger, der sich nur einen Röhrenfernseher leisten kann, gerne die ARDZDF-HD-"Angebote" in Anspruch nehmen will?
Wo kann da z. Bsp. ein Antrag für ein HD-Empfangstaugliches Gerät gestellt werden ?

Markus
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: Fuchur am 30. Oktober 2016, 23:15
Zitat
Von der "Rundfunkbeitrags-Rechtslage" aus gesehen, so wie ich das verstehe,
müssten bestimmt sämtliche Nachweise der absoluten Nicht-Empfangbarkeit vorgelegt werden
(bspw. Absage aller örtlichen Kabel- und Internetanbieter, Antennen-/SatAnlagen-Verbot vom Vermieter oder Mobilfunkloch v. D1, D2 und O² usw.).

Und dann entscheidet ja der Beitragss. selbst, ob dann noch GEZahlt werden muss.


Aber die Idee finde ich interessant.

Wer bestimmte ARDZDFDR-"Angebote" tatsächlich technisch überhaupt nicht empfangen kann, dürfte logischerweise auch nicht die 17,50 € - Rechnung bekommen.

Dies hatte meine fiktive Person Y dem BS auch im Widerspruch mitgeteilt, alleine es interessiert nicht, ob die fiktive Person Y zwar einen LTE-Internetzugang hat, damit aber die hochdatenverursachenden ÖR-Sendungen nicht empfangen kann.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: Step108 am 30. Oktober 2016, 23:29
Hier geht es darum das ich ja selbst wenn ich einen Fernseher hätte, die Regionalprogramme dennoch nicht empfangende kann für die ich mit meinen Beitrag dennoch zahle.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: Bürger am 31. Oktober 2016, 00:07
Auch wenn es sich hier im Forum eher um die NICHTnutzung und die ZahlungsVERWEIGERUNG = GrundrechtsVERTEIDIGUNG behandelt und das Nutzen und Zahlen der ö.r. Programme eigentlich nicht zum Kern des Forums gehört, weil es schlicht die Kapazitäten überschreitent:

Möglicherweise veranschaulicht aber diese eigentlich recht "banale" Problemstellung eines (tatsächlichen oder nur potenziellen) "Nutzers" das fehlende Gegenleistungs-Prinzip sehr gut...?

Es wird eben nicht für eine Gegenleistung "Empfang" oder "Möglichkeit des Empfangs" gezahlt, sondern die Zahlung ist das "von den Ländern gewählte Mittel zur Finanzierung des Rundfunks".

Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html
"Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" (RBStV)
Zitat
§ 1 Zweck des Rundfunkbeitrags

Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.

Eine Beschreibung der bei einer "Beitrags"-Erhebung erforderlichen tatsächlichen "Gegenleistung" oder des "individuellen Sondervorteils" unterbleibt - wohl weil es nichts davon gibt...

Siehe hierzu u.a. auch diesbezügliche Diskussionen im Forum.

Unter diesen Gesichtspunkten könnte eine Anfrage an die betreffenden Staatskanzleien und Rundfunkanstalten ggf. etwas mehr "Aufklärung" aller Beteiligten liefern... ;)

Zitat
Gibt es einen Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Wenn ja: Wie wird dieser Anspruch gewährt/sichergestellt?
Wenn nein: Warum nicht?

Diese Fragestellung könnte u.a. auch von besonderem Interesse für Inhaber von Zweitwohnungen in verschiedenen Bundesländern sein, welche aber in ihrer Zweitwohnung das Programm ihrer Erstwohnung nutzen wollen oder nutzen können wollen.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: Step108 am 31. Oktober 2016, 08:47
Auch wenn es sich hier im Forum eher um die NICHTnutzung und die ZahlungsVERWEIGERUNG = GrundrechtsVERTEIDIGUNG behandelt und das Nutzen und Zahlen der ö.r. Programme eigentlich nicht zum Kern des Forums gehört, weil es schlicht die Kapazitäten überschreitent: [...]

Sehr  richtig wir befassen uns hier Hauptsächlich mit dem nicht Nutzen des öffentlichen Rundfunks um dagegen vor zu gehen. Um das System zum Fall zu bringen könnte es auch Sinn machen die Gegenseite, den Nutzer zu betrachten und zu veranschaulichen.
Dies war der Sinn der Fragestellung.
PersonX ist selber Nichtzahler und Nichtnutzer könnte also keine Klage auf, ich will es mal Aushändigung der Gegenleistung nennen, anstreben.

Wir sollten uns hier die Mühe machen das Thema genauer zu durchleuchten es betrifft sicherlich eine Vielzahl von Regionalsendern im Bundesgebiet die ja von jedem Beitragszahler bezahlt werden. Meine Rechtsauffassung ist es nun das der Nutzer auch einen Anspruch hat diese Sender über Antenne zu Hause zu empfangen.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: Step108 am 31. Oktober 2016, 10:19
Die Frage muss nun lauten.Gehören die Regionalprogramme zur Grundversorgung? Die zu erwartende Antwort eines Richters, kann nur ja sein.
Sonst gäbe es keine Daseinsberechtigung und damit keinen Beitragsanspruch.

Wenn die Regionalsender nun zum Grundversorgungsauftrag der oeffentlich Rechtlichen gehören, ich sie aber trotz Beitragszahlung nicht empfangen kann, ist eine große Bevölkerungsgruppe in einem anderem Bundesgebiet mir gegenüber bevorteilt.

Nun kann beim Beitragsservice ja ein Antrag auf Befreiung gestellt werden, wäre die erwiesene nicht Erbringung der Grundversorgung ein Befreiungsgrund?

Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 31. Oktober 2016, 10:57
Meine Rechtsauffassung ist es nun das der Nutzer auch einen Anspruch hat diese Sender über Antenne zu Hause zu empfangen.
.........
Wenn die Regionalsender nun zum Grundversorgungsauftrag der öffentlich-Rechtlichen gehören, ich sie aber trotz Beitragszahlung nicht empfangen kann, ist eine große Bevölkerungsgruppe in einem anderem Bundesgebiet mir gegenüber bevorteilt.

Da wäre, m. E. nach, eine Beschwerde mit einer Zahlungseinstellung rechtmäßig, ja.



Ich wette auch, dass es bspw. beim Bezahlfernsehen Sky sicher eine genaue Auflistung über Preise und die dafür zu erhaltbaren Sender gibt
- mit selbstverständlich dann auch noch genauer Empfangsbeschreibung. Bestimmt.

Beim obligatorischen Bezahlfernsehen ARDZDFDR habe ich so etwas noch nie gefunden ( ? ? )


Vielleicht könnte mit so einer (Muster)Anfrage argumentiert werden:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, wurde 2013 der Rundfunkbeitrag eingeführt, der derzeit 17,50 € beträgt.
 
Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung verpflichteter Obdachhabender ein Anrecht darauf, die Gesamtheit aller Rundfunkbeitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen TV-Sender, Radiosender und webbasierten Angebote zu empfangen?

Bitte geben Sie Auskunft über das gesamte Angebot von ARDZDFDR (TV-Sender, Radiosender und Webseiten)
sowie die einzelnen Empfangsmöglichkeiten, die es für diese Sender gibt.

Bitte geben Sie weiterhin Auskunft darüber, welche Empfangsgeräte zur Nutzung dieser Angebote notwendig sind.

Mit freundlichen Grüßen

Aber wo gibt es bei diesen Rundfunkbeitrags-Gesetzlosen einen Ansprechpartner, der auch zur Auskunft verpflichtet ist?

Markus
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: PersonX am 31. Oktober 2016, 12:42
Hier besteht ein vielleicht Denkfehler. Es kann maximal der Anspruch auf die Programme der jeweiligen Anstalt und den als überregional gekennzeichneten bestehen, wenn diese für alle Anstalten erbracht oder durch den Verbund ohne Landeszuordnung erbracht werden.

Die Anfrage sollte daher auch eine Aufschlüsselung nach Bundesland\ Region fordern. Inklusive der Kennzeichnung welche Stelle für die Ausstrahlung verantwortlich ist.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: Step108 am 31. Oktober 2016, 13:19
Hier besteht ein vielleicht Denkfehler. Es kann maximal der Anspruch auf die Programme der jeweiligen Anstalt und den als überregional gekennzeichneten bestehen, wenn diese für alle Anstalten erbracht oder durch den Verbund ohne Landeszuordnung erbracht werden.

Die Anfrage sollte daher auch eine Aufschlüsselung nach Bundesland\ Region fordern. Inklusive der Kennzeichnung welche Stelle für die Ausstrahlung verantwortlich ist.

Dem würde ich wiedersprechen da der zB.in NRW gezahlte Beitrag.nicht ausschließlich für den WDR verwendet wird.Die Beitragsgelder fließen in einen Topf und werden dann verteilt, so das mit dem.Beitrag aus NRW durchaus auch Regionalprogramme aus anderen Bundesländern finanziert werden.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: ohmanoman am 31. Oktober 2016, 14:09
@Step108,   :) 8) ;)

Der Beitrag ist doch wie eine Steuer, du zahlst voraussetzungslos, nicht für ein bestimmtes Programm oder Sendung.

Du zahlst für die finanzielle Ausstattung des Rundfunks. (damit die Strom zum funken haben)
Du zahlst für die Gesamtveranstaltung Rundfunk. (damit die Funker und ihre Verwandten Lohn bekommen) 
Du zahlst für die Möglichkeit des Empfang des Rundfunks. (Wenn du sie nicht hast, haste eben Pech)
Die Zahlung wird ausgelöst, weil Du eine Wohnung hast! (weil eine Wohnung sich die Meisten leisten möchten, wenn dann kein Geld mehr über ist, für ein Rundfunkgerät, ist das nicht so schlimm für die Funker und Verwandten, sie bekommen das Geld ja, weil Du eine Wohnung hast)
Wenn du auch kein Geld mehr für die Rundfunksteuer, die ja eigentlich ein Rundfunk-Beitrag ist, nicht hast, ist immer noch nicht schlimm für die Funker und ihre Verwandten.
Sie holen es sich dann einfach, denn wenn die nicht mehr leben können, funkt keiner mehr und das  ja wäre nicht schlimm!

Die Steuer ist aber ein Beitrag, weil das Geld nicht dem Staat oder Kommune zufließt,
sondern der Gesamtveranstaltung Rundfunk!

Es ist nämlich so, keiner mietet sich heutzutage noch eine Wohnung zum wohnen, nein, weit gefehlt!
Er mietet sich eine Wohnung um Rundfunk zu empfangen und wenn er das Geld nicht hat für Geräte, um Rundfunk zu empfangen, macht nichts, er zählt trotzdem zu denjenigen, die einen strukturellen, individuellen Vorteil hat, weil er wie alle wohnt. 

So einfach ist das!
Da muss man sich doch keine Gedanken machen, ob man in Bremen ein Sender aus Berlin über eine Antenne empfangen kann.
Wie bist du denn drauf auch noch Ansprüche stellen?  ;)


Edit "Bürger":
Nach diesem sarkastischen "Ausflug", der aber die Problematik verdeutlicht, hier bitte konkret und zielgerichtet an der Kern-Frage dieses Threads weiterarbeiten, welche da lautet
Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 03. Dezember 2016, 19:35
Es geht ja genaugenommen darum:
Gibt es einen Anspruch darauf, sämtliche ARDZDFDR-Zwangsbezahl-"Angebote" zu empfangen?
Was, wenn nun doch etwas von diesem Schrott tatsächlich nicht empfangbar ist?


Es gibt ja noch nicht einmal so etwas wie eine Auflistung diesen ganzen Rundfunkbeitragsfinanzierten "Angeboten".
Zumindest habe ich noch nie so etwas gefunden.

Deshalb habe ich mal wieder an diese ganzen SPDCDU-Landesverbände (32x) geschrieben.

Bei diesem ganzen überflüssigen öffentl.-rechtl. Überangebot ist im günstigsten Fall vielleicht doch noch etwas dabei, was auch tatsächlich unempfangbar ist und gegen sie verwendet werden könnte.

Fall diese "Volksvertreter" darauf antworten, veröffentliche ich das dann hier.

Die Frage:
Zitat
Anfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen, ist u. a. Ihr Landesverband für die Einführung des Rundfunkbeitrages
ab 2013 verantwortlich.
Leider gibt es bis heute immer noch unbeantwortete Fragen
zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Hiermit bitte ich Sie um Überprüfung, ob Sie mir bei folgender Verständnisnachfrage
zum Rundfunkbeitrag weiterhelfen können.

Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
die Gesamtheit aller
öffentlich-rechtlichen TV-Sender, Radiosender und webbasierten Angebote zu empfangen?

Bitte geben Sie Auskunft über das gesamte empfangbare Angebot von ARDZDFDR
(alle TV-Sender, sämtliche Radiosender und jegliche Webseiten) .

Sowie die Gesamtheit aller Empfangsmöglichkeiten, die es für diese Sender gibt.

Bitte geben Sie auch Auskunft darüber, welche unterschiedlichen Empfangsgeräte alle dann noch zur Nutzung dieser Angebote notwendig sind.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: pinguin am 03. Dezember 2016, 20:02
Lokalsender mit von Haus aus eher geringer Reichweite müssen nicht überall empfangbar sein; diese "überall freie Empfangbarkeit" gilt nur für überregionale Sender.

Ein Sender bspw., der sich auf die Region Harz konzentriert, um "in der Region, aus der Region und für die Region" Nachrichten, Kulturelles etc. zu verbreiten, muß nichts dafür tun, um bspw. in Mecklenburg empfangbar zu sein. Er ist dann allerdings auch gehalten, überregionale Berichterstattung weitestgehend zu unterlassen.

Überregionale Sender müssen überall frei empfangbar sein, wobei ja "frei" nicht "frei von Bezahlschranken" heißt. Nur muß es halt für jeden Bürger, der hier einen Versorgungsauftrag erteilt, auch Zugang für diese Sendungen geben.

Im technischen Sinne a la Sendeleistung und Frequenz ist es am Sender, hinreichend stark zu sein, um den Versorgungsaufträgen nichtregionaler Kunden nachkommen zu können. Reine Lokalsender haben derartige Pflichten nicht, denn hier ist es alleinige Angelegenheit des auswärtigen, aber den Lokalsender empfangswilligen Kunden, für die nötige technische Ausstattung zu sorgen.

Kurz gefasst:
Überregionale Sender müssen die Empfangbarkeit ihrer Sendungen auf ihre Kosten an jedem beliebigen Ort gewährleisten;

regionale bzw. lokale Sender mit begrenzter Reichweite dürfen zwar den Empfang ihrer Sendungen durch auswärtige, also nichtregionale Bürger nicht verhindern, müssen aber zeitgleich nichts dafür tun, daß Auswärtigen der Empfang möglich ist.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: cook am 03. Dezember 2016, 20:48
Mit der Wohnungsabgabe sollen wir doch für die Möglichkeit zahlen, in dieser Wohnung ÖRR zu empfangen. Wenn der Westfale den BR ("Bankrotter Rundfunk") in Bayern quersubventioniert, ohne dessen Radioprogramm tatsächlich möglicherweise in seiner Ruhrpott-Butze empfangen zu können, dann ist insoweit die Wohnungsabgabe doch ungerechtfertigt, oder?
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: boykott2015 am 03. Dezember 2016, 22:22
Wahrscheinlich gibts es in Berlin diesen Anspruch nicht.
Aber in Belgien hat man flächendeckend über alle Plattformen die Empfangsmöglichkeit von ARD und ZDF.
ARD und ZDF haben für belgische Fernsehkunden aktiv gekämpft und Blockade wurde erfolgreich ab 14.03.2014 überwunden.

Ein entscheidender Unterschied: der belgische Fernsehkunde hat ein Vertrag, zahlt, und hat dementsprechend Anspruch auf Lieferung.
Der deutsche Zwangsbeitragsschuldner muss (auch) für das Angebot für belgische Fernsehkunden aufkommen.  Die internationale Verträge sind ja da. Und die müssen vom deutschen Beitragsschuldner erfüllt werden.

Zitat
ARD und ZDF ab sofort wieder bei Belgacom
Ab Freitag, den 14. März 2014 werden Das Erste und das ZDF wieder über den belgischen Kabelnetzbetreiber Belgacom verbreitet. Nach etwa zehn Monaten Unterbrechung stehen sie damit insbesondere der internationalen Gemeinschaft in Brüssel und den deutschsprachigen Bürgern in Belgien flächendeckend zur Verfügung. Vor zwei Wochen haben sich die öffentlich-rechtlichen Sender mit Belgacom auf die vertraglichen Konditionen für eine Wiedereinspeisung verständigt.

ARD und ZDF begrüßen Einigung

ARD und ZDF begrüßen die Einigung mit dem belgischen Telekommunikationskonzern. Der ARD-Vorsitzende Lutz Ma***or: "Das ist eine gute Nachricht für die Deutschen in Belgien, die unsere Programme vermisst haben. Ich danke allen, die mitgeholfen haben, die Blockade zu überwinden."

ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: "Ich freue mich über die Einigung mit Belgacom, mit der unsere Programme auch in Brüssel wieder über alle Plattformen empfangbar sind."
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/ARD_und_ZDF_ab_sofort_wieder_bei_Belgacom/844116/index.html
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: ellifh am 03. Dezember 2016, 22:52
Zitat
[...] Vor zwei Wochen haben sich die öffentlich-rechtlichen Sender mit Belgacom auf die vertraglichen Konditionen für eine Wiedereinspeisung verständigt.
[...]
http://www.ard.de/home/intern/presse/pressearchiv/ARD_und_ZDF_ab_sofort_wieder_bei_Belgacom/844116/index.html

Das heisst wohl, dass da auch wieder Geld geflossen ist? Der belgische Vertragskunde zahlt der Belgacom, damit er belgisches Fernsehen hat. Und die deutschen öfrech kassieren Geld von der Belgacom, damit der Belgier deutsches Fernsehen hat. So sollten  Vertragsgestaltungen zwischen Sendern und Nutzern aussehen, Herr Bellut und Herr Ma***or, nur uns versucht man zu erzählen, das ginge nicht. Wir werden ganz schön für blöd verkauft, gell?
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 12. Dezember 2016, 17:50
Auf die Anfrage aus hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20771.msg136018.html#msg136018
bzgl. der ö.-r. R.-Empfangbarkeit
hat heute der thüringische CDU-LV geantwortet:

Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

bitte entschuldigen Sie die etwas verspätete Antwort, ich war einige Zeit erkrankt.

Zu Ihrer Anfrage:
Genaue Antworten kann ich Ihnen leider nicht geben und muss Sie an die Experten und den Service des Rundfunkbeitrags verweisen.
http://www.rundfunkbeitrag.de

Ich würde aber sagen, dass ein Rundfunkbeitragszahler grundsätzlich das Anrecht auf die Nutzung des gesamten Angebots des ÖRR hat und diesen auch nutzen kann. Natürlich in Anhängigkeit von den Empfangsgeräten und anderen Randbedingungen.
Es kann also durchaus sein, dass zum Beispiel in einem Tal nicht alle Sender zu empfangen sind.
Aber wie gesagt, ich würde Ihnen empfehlen sich mit Ihren konkreten Fragen direkt an den Rundfunkbeitragsservice zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Name
Referent für Grundsatzfragen und strategische Planung
CDU Landesverband Thüringen
Friedrich-Ebert-Straße 63
99096 Erfurt

Tel: 0361 34xx xxx
Fax: 0361 34xx xxx
Mail: name@cdu-thueringen.de
.....
http://www.facebook.com/CDU.Thueringen
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: Bürger am 12. Dezember 2016, 18:10
Anfragen zu den gesetzlichen Regelungen sollten konkret an den Gesetzgeber gerichtet werden (insbesondere die Staatskanzleien sowie auch die Landtage - vermutlich aber nicht an "LandesVERBÄNDE" der jeweiligen Parteien).
Gern auch parallel an die Landesrundfunkanstalt - einfach, um Einblick in deren (rechtsunverbindliche) Auffassung zu erhalten.
...und dann VERGLEICHEN! ;)

Wenn ein CDU-LV auf die Idee kommt, die Mitarbeiter eines namentlich nicht bekannten/ namentlich nicht bekanntgegebenen, nicht-rechtsfähigen Etwas als "Experten" zu bezeichnen, lässt das schon tief in die offenkundig herrschende Unkenntnis blicken... ::) ::) ::)
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 12. Dezember 2016, 23:07
Bevor das Thema auch zur Legislative geht,

noch ein paar Gedanken ( Helft mir mal bitte auf die Sprünge,
falls ich da irgendwas falsch sehe: )



Für obligatorische 17, 50 € monatlich
->   soll es also folgende Gegenleistung geben:
ein Anrecht auf Empfang des gesamten vollständigen ARDZDFDR-„Angebotes“ (lt. CDU Thüringen) .

D. h. die zugesicherte Empfangbarkeit
aller TV- und Radiosender sowie Websites
von denen.

Woher weiß eine Beitragsverpflichtete Person wie viele Sender und welche
Webseiten
es genau gibt
und
wie genau diese alle zu empfangen sind?

Jede Beitragsverpflichtete Person müsste doch ein Anrecht auf diese Informationen haben?

Markus
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 17. Dezember 2016, 22:13
Jetzt ein Versuch, Legislativ-Antworten zu bekommen.

Die Adressen der 16 Staatskanzleien habe ich von der Seite
https://www.lsvd.de/adressen-staatskanzleien-der-laender-ministerpraesident-innen.html .

Den Anfrage-Text habe ich nochmal etwas modifiziert:
Zitat
Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
die Gesamtheit aller
öffentlich-rechtlichen TV-Sender, Radiosender und webbasierten Angebote zu empfangen?

Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
eine Übersicht
über das gesamte empfangbare Angebot von ARDZDFDR (TV, Radio, Webseiten),
über die einzelnen Empfangsmöglichkeiten
und über sämtliche zur Nutzung notwendigen Empfangsgeräte
zu erhalten?

Falls es von diesen Staatskanzleien Antworten dazu geben sollte,
veröffentliche ich das dann hier.

Markus
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: mullhorst am 18. Dezember 2016, 17:00
Nach Meinug von Person X existieren 25 überregionale Sender, d.h. Grenzüberschreitend des sendenen Bundeslandes. Wie weit diese Grenzüberschreitung gehen muss wird wohl nicht festgelegt sein.
Daher interessante Frage.
Angenommen Person X empfängt mit normaler Zimmerantenne noch nicht 1 TV Sender?
Und soll trotzdem zahlen?
Person X geht rein fiktiv davon aus, dass z.B. in Berlin mehr örr - Programme mit einfacher Antenne zu empfangen sind als z.b irgendwo im kleinen Saarland. Wäre der Sarländer dann nicht benachteiligt gegenüber Berliner?
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: PersonX am 19. Dezember 2016, 15:34
Zitat
Wäre der Saarländer dann nicht benachteiligt gegenüber Berliner?

Um es mal mit der Logik der bisherigen Begründungen zu versuchen. Nein ...
 
<Das ist bereits Ironie>
Nein, eine Benachteiligung können wir nicht erkennen. Der Berliner hat die theoretische Möglichkeit ins Saarland zu ziehen. Ebenso besteht diese theoretische Möglichkeit für den Saarländer nach Berlin zu ziehen. Beitragspflichtig ist nur die Möglichkeit des Rundfunkempfangs. Durch die Umzugsmöglichkeit sehen wir diese als gegeben an.
<Ironie Ende>
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 19. Dezember 2016, 17:36
Auf die Empfangsanrechtsproblematik antwortete heute die Bremische SPD.

Allerdings nun völlig gegenteilig zur Sichtweise der CDU Thüringen (v. 12/12/16).

Zwischenstand b.
Gibt es einen Anspruch auf Empfang des Gesamt"angebotes" ?
1x Ja   :   1x Nein

Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Dezember 2016, auf die wir Ihnen gerne antworten.

Das öffentliche Rundfunksystem in Deutschland ist föderal strukturiert – im Falle der ARD gegliedert in neun regionale Landesrundfunkanstalten mit Hörfunksendern, regionalem und bundesweitem Fernsehen und Programmangeboten im Internet, dies spiegelt sich in den unterschiedlichen Rundfunkstaatsverträgen wieder und soll die Unabhängigkeit und Individualität des Programmprofils sicherstellen.

Daraus ergibt sich kein Anspruch, die Gesamtheit aller regionalen Angebote deutschlandweit zu empfangen.

Wenn Sie Interesse und/oder mehr Fragen zum Angebot, der Aufgabe und der Funktion des öffentlich rechtlichen Rundfunks haben, wenden Sie sich bitte an die Landesfunkanstalten bzw. das für die Medienpolitik in Sachsen-Anhalt zuständige Ministerium.

Mit freundlichen Grüßen

Name

SPD-Landesorganisation Bremen/Landesbüro
Obernstraße 39-43, 28195 Bremen
mailto: xxx.xxx@spd.de
www.spd-land-bremen.de
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 22. Dezember 2016, 15:32
Die sächsische CDU hat sich heute auch dazu geäußert.
( Allerdings so unnötig weit ausholend, dass es für die bessere Übersicht etwas gekürzt werden musste. )

Bzgl. des Komplett-Empfangsrechtes, glaube ich aus den leicht ungeschickten Formulieren herauszulesen, dass sie es bejahen ( ? )

Gibt es einen Anspruch auf Empfang des Gesamt"angebotes" ?
2x Ja   :   1x Nein


Zitat
Sehr geehrter Herr Markus,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift, auf die ich Ihnen – leider etwas verspätet – gern antworten möchte.

….. 2013 wurde …. Modell geändert…… Staatsvertrag  zwischen …..16 …..Ländern….bla bla…. Rundfunkgebührenstaatsvertrages …..

…… alle 16 Bundesländer…. bla bla ….zugestimmt, …. einheitliche Regelung…bla bla...


Zuletzt noch zu der Frage, ob es ein Recht darauf gibt, alle Programme empfangen zu können. Sie haben unbestritten das Recht, die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandfunk zu empfangen, denn das kann Ihnen schließlich niemand verbieten. Dass es hinsichtlich der Empfangbarkeit von einzelnen Programmen zu räumlichen, zeitlichen oder technischen Einschränkungen kommen kann, ist allerdings möglich.

Ich erlaube mir, Ihnen im Anhang* den Rundfunkstaatsvertrag in seiner derzeit geltenden Fassung beizufügen, in welchem Sie auch im zweiten Abschnitt (ab §11) eine Übersicht der bereitgestellten Programme finden.
(* Anm.: Meint den Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der in .pdf mitgesendet wurde)

In der Hoffnung, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben, und mit den besten Wünschen für die Weihnachtszeit verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Name
CDU Landesverband Sachsen
Fetscherstraße 32/34
 01307 Dresden

www.cdu-sachsen.de
www.facebook.com/CDU.Sachsen
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: mullhorst am 22. Dezember 2016, 22:28
Zitat
Dass es hinsichtlich der Empfangbarkeit von einzelnen Programmen zu räumlichen, zeitlichen oder technischen Einschränkungen kommen kann, ist allerdings möglich.

Ist nach Ansicht einer fiktiven Person so ausgelegt wie es die "Führer dieser Diktatur" durchsetzen wollen. Sendebereich von Regionalsender sind nur bzw zumindest Regional empfangbar, nicht verpflichtet überregional zu senden.  Defininition Überregional : Hamburger Sender in Berlin empfangbar - wäre überregional! Dieser Hamburger Sender aber nicht in Bayern empfangbar
Zwar nicht Deutschlandweit aber  trotzdem überregional weil Hamburger Sender in Berlin empfangbar !! 

Manchmal verliert man - manchmal Gewinnt man nicht   >:D
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 06. Januar 2017, 17:07
Da bzgl. des Empfangsanspruchs-Problems
bisher noch keine Landes-Staatskanzlei antworten wollte (oder konnte?)

nun

dazu ein zusätzliches Experiment.
Soeben angeschrieben ***@dr-buchert.de von www.dr-buchert.de
mit
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

laut
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ombudsmann/index_ger.html
nehmen Sie u. a. Hinweise auf Unregelmäßigkeiten in Verbindung mit dem Geschäftsbetrieb
des Beitragsservice ARDZDFDR, 50829 Köln, entgegen.

Es geht um das Vorenthalten wichtiger Informationen.
Hiermit bitte ich Sie um Prüfung, ob Sie zu dem nachfolgenden Sachverhalt Auskunft geben können:

Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
die Gesamtheit aller
öffentlich-rechtlichen TV-Sender, Radiosender und webbasierten Angebote zu empfangen?

Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf,
eine Übersicht
über das gesamte empfangbare Angebot von ARDZDFDR (TV, Radio, Webseiten),
über die einzelnen Empfangsmöglichkeiten
und über sämtliche zur Nutzung notwendigen Empfangsgeräte
zu erhalten?


Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Falls die antworten sollten, stelle ich es hier rein.

Markus


***Edit "Bürger":
Namen entfernt, da das Forum eine Überprüfung der Authorisierung zur Veröffentlich nicht gewährleisten kann.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 06. Januar 2017, 19:21
....ein zusätzliches Experiment.
Soeben angeschrieben ***@dr-buchert.de von .......
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ombudsmann/index_ger.html

Oh, das ging ja sehr schnell.
Nach nur 77 Min. erging ein Nichtannahmebeschluss:
Zitat
Sehr geehrter Herr,

Ihre Frage fällt nicht in meine Zuständigkeit und Aufgabestellung.

Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice oder an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Mit freundlichen Grüßen/kind regards

Name                 
Rechtsanwalt/attorney-at-law
________________________________________________________________________

Dr. Buchert & Partner Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Bleidenstraße 1, 60311 Frankfurt am Main. Telefon 069-xxx xx xx 0, Fax 069-xxx xx xx 4,
E-Mail ***@dr-buchert.de. Internet www.dr-buchert.de


Ich werde aber nach wie vor weiterhin noch nach neuen Gesprächspartnern für das
Empfangsanrechts-Problem suchen.

Markus


***Edit "Bürger":
Namen entfernt, da das Forum eine Überprüfung der Authorisierung zur Veröffentlich nicht gewährleisten kann.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: pinguin am 07. Januar 2017, 00:15
Wie kann eine juristisch gebildete Person auf die Aussage einer nicht-rechtsfähigen Person verweisen, deren Aussagen auf Grund ihrer Nichtrechtsfähigkeit, (mindestens), gar keine rechtswirksame Bedeutung haben kann?
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: azdb-opfer am 07. Januar 2017, 01:10
....ein zusätzliches Experiment.
Soeben angeschrieben ***@dr-buchert.de

Die Kanzlei ist auf Strafverteidigung spezialisiert. Das passt ja "wie die Faust aus Auge". Da hat der Beitragsservice schon einen passenden Ansprechpartner, wenn die Verantwortlichen dieser nicht rechtsfähigen "Behörde" sich irgendwann vor Gericht verteidigen müssen.


Ich werde aber nach wie vor weiterhin noch nach neuen Gesprächspartnern für das
Empfangsanrechts-Problem suchen.

Gern auch parallel an die Landesrundfunkanstalt - einfach, um Einblick in deren (rechtsunverbindliche) Auffassung zu erhalten.

Vielleicht sind der Intendant oder der Justitiar der zuständigen LRA auskunftsfreudiger?
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 17. Januar 2017, 15:35
Ich werde aber nach wie vor weiterhin noch nach neuen Gesprächspartnern für das
Empfangsanrechts-Problem suchen.

Gern auch parallel an die Landesrundfunkanstalt - einfach, um Einblick in deren (rechtsunverbindliche) Auffassung zu erhalten.

Vielleicht sind der Intendant oder der Justitiar der zuständigen LRA auskunftsfreudiger?

Ja, da gibt es auf jeden Fall einen Gesprächspartner.

Herr Dr. Eicher hat ja bisher, was meine Anfragen betrifft, jedes Mal geantwortet.
Eben habe ich ihn per E-Mail angeschrieben.

Sobald der SWR-Justiziar zum Empfangsanrechtsproblem antwortet, vermelde ich das hier.

Markus

Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 24. Januar 2017, 09:49
Herr Dr. Eicher hat ja bisher, was meine Anfragen betrifft, jedes Mal geantwortet.
Eben habe ich ihn per E-Mail angeschrieben.

Sobald der SWR-Justiziar zum Empfangsanrechtsproblem antwortet, vermelde ich das hier.

Die von mir, Markus Korte, gesendete Email-Anfrage,
beantwortete Herr Dr. Eicher am 23/1/17 so:
Zitat
Sehr geehrter Herr Korte,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.01.2017. Durch eine Auslandsreise komme ich erst heute dazu, Ihre Fragen zu beantworten.

Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf, die Gesamtheit aller öffentlich-rechtlichen TV-Sender, Radiosender und webbasierten Angebote zu empfangen?

Klare Antwort darauf: Nein, einen Anspruch darauf, die Gesamtheit aller Programme und Angebote zu empfangen, besteht nicht. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen unterschiedlichen Versorgungsauftrag: Die jeweiligen Landesprogramme und regionalen Aufschaltungen müssen nur im intendierten Sendgebiet zu empfangen sein. Also ist z.B. für das Hörfunkprogramm SWR1 Rheinland-Pfalz das intendierte Sendgebiet Rheinland-Pfalz. Das Hörfunkprogramm SWR 3 hat als Gemeinschaftsprogramm das intendierte Sendegebiet Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Das ARD-Gemeinschaftsprogramm (Fernsehen) „Das Erste“ hat als intendiertes Sendegebiet die Bundesrepublik. Allerdings besteht auch kein Verbot, die Programme über das intendierte Sendegebiet hinaus empfangbar zu machen (z.B. über eine Verbreitung über Satellit). Es besteht auch kein Anspruch, die Programme über einen ganz bestimmten Verbreitungsweg verfügbar zu machen. Insoweit bestimmt § 19 RStV, dass die in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio ihrem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung „geeigneter Übertragungswege“ nachkommen können. Bei der Auswahl des Übertragungsweges sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. In der Praxis sind allerdings die meisten Programme (auch die z.B. nur auf ein Bundesland bezogenen Programme) über Internet für alle Beitragszahler verfügbar. Das gilt auch für die dritten Fernsehprogramme, die alle live gestreamt werden.

Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf, eine Übersicht über das gesamte empfangbare Angebot von ARDZDFDR (TV, Radio, Webseiten),über die einzelnen Empfangsmöglichkeiten und über sämtliche zur Nutzung notwendigen Empfangsgeräte zu erhalten?

Zu Ihrer zweiten Frage: Ein Anrecht auf eine Übersicht gibt es nicht.

Allerdings sind die gewünschten Angaben bei ARD.de verfügbar:
Alle Radioprogtramme:
http://www.ard.de/home/radio/ARD_Radios_im_Ueberblick/109996/index.html
Alle Fernsehprogramme:
http://www.ard.de/home/intern/programm/fernsehen/Fernsehen___Uebersichtsseite/339006/index.html
Und die bestehenden Empfangsmöglichkeiten von Fernsehen und Hörfunk sowie unsere Onlineangebote:
http://www.ard.de/home/intern/programm/technik-und-empfang/Technik_und_Empfang___Uebersichtsseite/343286/index.html

Ich hoffe, diese Angaben helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Eicher
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: Roggi am 24. Januar 2017, 12:48
Über diese qualifizierte Antwort wird sich jeder Rundfunkteilnehmer freuen. Uns hilft es nicht weiter.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: Kurt am 24. Januar 2017, 17:16
Zitat
[...] In der Praxis sind allerdings die meisten Programme (auch die z.B. nur auf ein Bundesland bezogenen Programme) über Internet für alle Beitragszahler verfügbar. Das gilt auch für die dritten Fernsehprogramme, die alle live gestreamt werden. [...]
Mit freundlichen Grüßen
Hermann Eicher

Also wird mit der Beitragszahlung auch ein Internetzugang bezahlt/ermöglicht !?  >:D ;D ;D ;D

Gruß
Kurt

PS: sie sind aber auch für Nicht-Beitragszahler, Nicht-Beitragsschuldner, Nicht-Wohnungsinhaber usw. verfügbar  8)
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: muuhhhlli am 24. Januar 2017, 21:36
Also wird mit der Beitragszahlung auch ein Internetzugang bezahlt/ermöglicht !?  >:D ;D ;D ;D
[...]
PS: sie sind aber auch für Nicht-Beitragszahler, Nicht-Beitragsschuldner, Nicht-Wohnungsinhaber usw. verfügbar  8)

Auf jeden Fall ein neues aussagekräftiges verwertbares Argument vom Justiziar Eicher sowohl für die VG als auch für das BVerfG, weil so eine Abgabenordnung ist in der EU ja nicht vorgesehen. Und wenn die Kameraden von Frau von der Leyen in der Stadt Timbuktu / Mali einen Internetzugang haben, da können Sie sich ins Fäustchen lachen und fühlen sich trotzdem wie zuhause (sie haben einen kostenlosen Stream über das Internet).
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 24. Januar 2017, 23:17
Das liest sich das m. E. nach so, als weist Dr. Eicher darauf hin,
dass Empfangs-Ungleichbehandlungen von Rundfunkbeitragspflichtigen völlig vertretbar sein sollen.

Kurzes Bsp.:
Über DVB-T2 HD werden bald Berl. u. Brandenb. mit den meisten dieser Regional-"Programme" versorgt werden.
Hingegen es in BaWü, RL-P und NRW gleichzeitig dann aber im Vergleich jeweils 3 weniger sein sollen.
Die West- und Südwestdeutschen sollen aber trotz des kleineren Angebots natürlich trotzdem den Voll-17,50-Zwangsbeitrag bezahlen.
( Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Drittes_Fernsehprogramm#Aktuelle_Situation_und_Marktanteile )
( Zumindest sollen sie die Ungleichbehandlung akzeptieren. )


Oder sehen wir es mal aus der Sicht eines Angebotes:

Die Beitragspflichtigen haben also kein Recht auf freie Auswahl aus dem ARDZDFDR-„Angebot“.
Es gibt nicht einmal eine Empfangsübersicht.
Es gibt nicht einmal eine Mindestlieferungs-Garantie.

Die Bandbreite für die obligatorischen 17,50 monatl. liegt - in angeblich vertretbarer Weise -
somit also zwischen Komplettempfang oder vielleicht sogar auch gar Nichts.
Aber wer weiß das schon?
Wie kann es auch abgeprüft werden - so ohne jegliche Sender- und Empfangbarkeitsübersicht?

Mein Fazit aus der Justiziaren-Antwort:
Ohne eine Mindest-Empfangszusage kann es auch kein Beitrag sein.

Markus
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: muuhhhlli am 25. Januar 2017, 18:10
Das liest sich das m. E. nach so, als weist Dr. Eicher darauf hin,
dass Empfangs-Ungleichbehandlungen von Rundfunkbeitragspflichtigen völlig vertretbar sein sollen.
Kurzes Bsp.:
Über DVB-T2 HD werden bald Berl. u. Brandenb. mit den meisten dieser Regional-"Programme" versorgt werden.
Hingegen es in BaWü, RL-P und NRW gleichzeitig dann aber im Vergleich jeweils 3 weniger sein sollen.
Die West- und Südwestdeutschen sollen aber trotz des kleineren Angebots natürlich trotzdem den Voll-17,50-Zwangsbeitrag bezahlen.
( Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Drittes_Fernsehprogramm#Aktuelle_Situation_und_Marktanteile )
( Zumindest sollen sie die Ungleichbehandlung akzeptieren. )

Daraus ableitend, es gibt keine Wohnung mit gleicher wahlfreier Versorgung der Bevölkerung durch den öffentlich rechtlichem Rundfunk- und Fernsehen, außer ARD und ZDF im Fernsehen und vielleicht Deutschlandradio.

Oder sehen wir es mal aus der Sicht eines Angebotes:
Die Beitragspflichtigen haben also kein Recht auf freie Auswahl aus dem ARDZDFDR-„Angebot“.

Es sei den der medieninteressierte Bürger hat einen Internetzugang. Die Gebühren für den Internetzugang sind nicht teil des RF-Betrages und müssen extra bezahlt werden. Die öffentlich rechtlichen bieten trotzdem Ihr Programm von ARD und ZDF und allen Landesrundfunkanstalten im Internet vollumfänglich der ganzen Welt kostenlos an. Bezahlen müssen diese Kosten einschließlich der Pensionen für die Beschäftigten der LRA, die Wohnungsinhabern in Deutschland mit einem zweifelbehafteten Zwangsbeitrag. Einmaliger Vorgang.

Es gibt nicht einmal eine Empfangsübersicht.
Es gibt nicht einmal eine Mindestlieferungs-Garantie.

Dieses Angebot gibt es z.B. im Teletext im Fernsehen. Ob das vom öffentlich rechtliche Rundfunk zur Verfügung gestellt wird is mir nicht bekannt.
Weiteren Angebote sind in Fernsehzeitungen oder eben wieder im Internet abrufbar. Internet hat nichts mit der Zwangsfinanzierung zu tun.
Im Internet kann jeder frei seine Angebote einstellen, seine Informationen abrufen, sofern ein Zugang bezahlt und damit Verfügbar ist.

Die Bandbreite für die obligatorischen 17,50 monatl. liegt - in angeblich vertretbarer Weise -
somit also zwischen Komplettempfang oder vielleicht sogar auch gar Nichts.
Aber wer weiß das schon?

Gerade das ist ja das Absurdum, dass es Gebiete gibt die einen schlechten oder keinen Empfang der öffentlich rechtlichen Sender haben, deshalb trotzdem die 17,50 Euro bezahlen müssen. Im Gegenzug jeder im Auslandlebende Mensch der einen Internetzugang hat, kann das Vollprogramm der öffentlich rechtlichen in seiner Wohnung kostenlos nutzen.

Wie kann es auch abgeprüft werden - so ohne jegliche Sender- und Empfangbarkeitsübersicht?

Nur mit der Argumentation der Vorzugslast und die Empfangswellen erreichen bzw. gehören zur Wohnung. Der Hase im Wald ohne Wohnung würde auch ARD und ZDF benutzen, wenn er ein Empfangsgerät (es spielt keine Rolle welches) hätte. Mit hätte .... da fällt mir dann so ein Satz ein ..... !!!

Mein Fazit aus der Justiziaren-Antwort:
Ohne eine Mindest-Empfangszusage kann es auch kein Beitrag sein.
Markus

Die volle Mogelpackung für die Bevölkerung eines ganzen Staat im Interesse der staalichen Personenkontrolle vom Justiziar persönlich dokumentiert.
Für den Service vielen Dank Herr Hermann Eicher.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 26. Januar 2017, 17:49
Meine These:
Wenn es für einen Beitrag keinen Anspruch auf einen Komplettempfang gibt,
müsste es doch wenigstens eine Mindestempfangs-Garantie geben ( ? )

Bsp. hat ja jede frei wählbare Krankenkasse für den Beitrag - > auch garantierte Mindestleistungen.
Jede.

Anders macht doch ein Beitrag auch keinen Sinn, finde ich.
Es muss doch festgelegt sein, was es nun dafür gibt!
Und wenn es nicht Alles gibt. – Was gibt es dann dafür? Für Was genau kann dann wenigstens eine Zusage gegeben werden?


Beim Beitrag kann doch bestimmt nicht einfach so gesagt werden:
„Sie haben nicht das Recht auf das Gesamtangebot!
Keine Ahnung, was sie für den Beitrag nun überhaupt bekommen…..“




Ein Beitrag muss doch dem Beitragspflichtigen auch das Recht auf eine garantierte Leistung ( garantierter Mindestempfang ) geben
( ? )
Oder nicht?


Markus
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 29. Januar 2017, 11:41
Hat ein zur Rundfunkbeitragszahlung Verpflichteter ein Anrecht darauf, eine Übersicht über das gesamte empfangbare Angebot von ARDZDFDR (TV, Radio, Webseiten),über die einzelnen Empfangsmöglichkeiten und über sämtliche zur Nutzung notwendigen Empfangsgeräte zu erhalten?

Zu Ihrer zweiten Frage: Ein Anrecht auf eine Übersicht gibt es nicht.

Hermann Eicher


Das würde bedeuten, dass nur noch versucht werden könnte, solche Auskünfte zu erzwingen.
Wenn es denn geht...


Bspw. vielleicht über einen Widerspruch?
Mal ein fiktiv-mögliches Muster:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Festsetzungsbescheides 01/13-01/17.

Bisher ist es mir leider nicht gelungen, Sender von ARDZDFDR in meiner Wohnung
zu empfangen.

Gibt es für meinen Standort, Beispielstr.1, 10000 Musterstadt,
eine Zusage für einen Mindestempfang irgendwelcher Sender von Ihnen?

Falls ja, welche Geräte sind für den Empfang dieser, unter meiner Meldeadresse,
garantiert empfangbaren Sender notwendig?

Bitte beachten Sie, dass als Voraussetzung für einen tatsächlich-praktischen Empfang
obligatorische Angaben zum garantierten Sender-Mindestempfang sowie
noch deren Empfangsmöglichkeiten vonnöten sind.

Gerne können Sie auch persönlich in meiner Wohnung erscheinen,
um mir dabei zu helfen, einen tatsächlich-praktischen Empfang von ARDZDFDR–Programmen
zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: Roggi am 29. Januar 2017, 13:55
Hört sich wie Nonsens an, könnte mit "allgemeiner Lebenserfahrung" abgeurteilt werden, aber im Verwaltungsrecht muss offenbar alles geregelt sein. Sonst bräuchte es keine Gesetze. Also braucht man sich demzufolge nicht mit oberflächlichen Antworten zufrieden geben.

Um das Thema weiter zu spinnen, kann man Zeugen benennen, die vergeblich versucht haben, den Rundfunkempfang herzustellen.

Wobei noch zu bedenken ist, dass es den Sendern reichen könnte, wenn sie senden, egal ob jemand empfängt. Hauptsache, das Senden wird bezahlt. Ist man für den Empfang nicht selbst verantwortlich? Im Gesetz wird keine Empfangsgarantie festgelegt.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: boykott2015 am 29. Januar 2017, 16:21
Wobei noch zu bedenken ist, dass es den Sendern reichen könnte, wenn sie senden, egal ob jemand empfängt. Hauptsache, das Senden wird bezahlt. Ist man für den Empfang nicht selbst verantwortlich? Im Gesetz wird keine Empfangsgarantie festgelegt.

Empfangsgarantie nicht, aber die tatsächliche Nutzung. Im gewerblichen Bereich, wie auch bei Behörden, wird damit argumentiert, dass dort in Gebäuden der Empfang bzw. Nutzung stattfindet. Kunden und Mitarbeiter profitieren von Nutzung in Gebäuden. Deswegen wird auch im gewerblichen Bereich bezahlt.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 24. Juli 2017, 10:47
Zum Umstand, dass es eine
Zahlungspflicht
ohne jegliches Recht auf irgendwelche Informationen zum "Angebots"-Empfang

gibt, noch mal eine Umformulierung des letzten Widerspruches aus Antwort #38:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Zusendung Ihres Festsetzungsbescheides 01/13-07/17.

Bisher ist es mir nicht gelungen, irgendwelche „Sender“ von ARDZDFDR in meiner Wohnung
zu empfangen.

Gibt es für meinen Standort, Beispielstr. 1, 10000 Musterstadt, nachweislich einen
tatsächlich-praktischen Mindestempfang irgendwelcher „Sender“ oder „Angebote“ von Ihnen?

Falls der Übertragungsweg DVB-S an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welcher durchschnittlicher Strahlungsbelastungswert besteht dann hier bei mir dadurch?

Falls der Übertragungsweg DVB-T II an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welcher durchschnittlicher Strahlungsbelastungswert besteht dann hier bei mir dadurch?

Falls der Übertragungsweg Mobilfunk an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
wo stehen die nächstgelegen Funkmasten der Netzanbieter von mir aus gesehen?

Falls der Übertragungsweg Kabelempfang an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welche Anbieter gibt es hier an meinem Standort, bei denen ein Anschluss tatsächlich möglich ist?

Falls der Übertragungsweg Internet an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welche Anbieter gibt es hier an meinem Standort, bei denen ein Anschluss tatsächlich möglich ist?

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen notwendig sind, um für meine Wohnung einen
tatsächlich-theoretisch möglichen ARDZDFDR-Empfang nachzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 25. Juli 2017, 10:16
Bitte verzeiht mir meine Hartnäckigkeit, aber ich will das Thema Anspruch hier nur ungern in der Versenkung verschwinden lassen.

Es geht ja um eine Zahlungspflicht ohne jegliche Information, ob es dafür nun irgendeinen Anspruch auf überhaupt irgendwelche Gegenleistungen gibt.
Welche Anzahl von „Sender“ und welche „Angebote“  sind das denn nun? 
Welche Empfangsmöglichkeiten sind vorhanden? Und welche Geräte sind nun für die "Angebote" notwendig ? Usw.

Angeblich könnten wir Obdachhabenden alle ARDZDFDR empfangen ? ?
Aber wenn es nun darum geht -> Was genau denn nun? ; Wieviel ? ; und Wie ? usw.
-> Darüber musses keine Informationen geben ? ?

Geht es nur mir so, dass ich das für sehr betrügerisch halte ?

( So wie ich das verstehe: Außerhalb vom „Rundfunkrecht“ gibt es ja Gesetze gegen so etwas.
Z. B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Irreführung durch Unterlassen / § 5a
Quelle: https://dejure.org/gesetze/UWG/5a.html )


Markus
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: samson_braun am 25. Juli 2017, 10:20
ich denke nicht, dass du von einem Anspruch des Empfangs ausgehen kannst.
Wäre allerdings ein interessanter Ansatz - probiers doch mal aus über ein Gericht ;-)
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: Roggi am 25. Juli 2017, 12:44
Für sich allein ist diese Fragestellung vielleicht noch nicht verwendbar vor Gericht, die Beitragspflicht entsteht ja kraft Gesetz, aber im Zusammenhang mit der Ausbeutung der Bürger für undefinierte Leistungen ergeben sich eine Menge Unklarheiten - nämlich fehlende Normenklarheit. Bei mir gibts auch keinen Empfang, hab schon alle Aluhüte vom Dach meiner Wohnung entfernt - nix, nada, noppes. Das soll doch bitte vom Gesetzgeber definiert werden und nicht durch einen Staatsfunk an die Gerichte diktiert werden. Denn der Rundfunkstaatsvertrag definiert was Rundfunk ist, aber nicht, wer ihn wann womit für wen auch immer sendet.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 30. August 2017, 10:21
.....für undefinierte Leistungen ergeben sich eine Menge Unklarheiten - nämlich fehlende Normenklarheit.

Bei mir ergeben sich daraus so viele Fragen.
Ich überlege, ob daraus nicht ein Widerspruch gebastelt werden kann.
Bspw.:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Festsetzungsbescheid 01/13 – 01/18 und die Information,
dass ich aufgrund einer Meldeadresse einen Rundfunkbeitrag entrichten soll.

Bisher ist es mir nicht gelungen, etwas von ARDZDFDR in meiner Wohnung
zu empfangen.

Gibt es für diesen Monatsbeitrag 17,50 € denn nun überhaupt irgendeine Gegenleistung?
Gibt es einen Anspruch, für dieses Geld auch etwas zu erhalten? Irgendwas?
Und wenn ja, was genau?

Irgendwelche Empfangsmöglichkeiten irgendwelcher Radio- und TV-Sender vielleicht?
Falls ja, wie viele Sender und wie nennen sie sich?
Könnten Sie Ihre „Angebote“ vielleicht etwas näher beschreiben?

Und für welche dieser Sender können Sie nun an meinem Standort, Musterstr. 1, 10000 Musterstadt,
eine feste Mindestempfangs-Zusage geben?
Bitte beachten Sie, dass bei einer Zusage für einen Mindestempfang auch die Übertragungswege genannt werden müssen.

Falls der Übertragungsweg DVB-S an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welcher durchschnittlicher Strahlungsbelastungswert besteht dann hier bei mir dadurch?

Falls der Übertragungsweg DVB-T II an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welcher durchschnittlicher Strahlungsbelastungswert besteht dann hier bei mir dadurch?

Falls der Übertragungsweg Mobilfunk an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
wo stehen die nächstgelegen Funkmasten der Netzanbieter von mir aus gesehen?

Falls der Übertragungsweg Kabelempfang an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welche Anbieter gibt es hier an meinem Standort, bei denen ein Anschluss tatsächlich möglich ist?

Falls der Übertragungsweg Internet an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welche Anbieter gibt es hier an meinem Standort, bei denen ein Anschluss tatsächlich möglich ist?


Bitte beachten Sie, dass als Voraussetzung für einen tatsächlich-praktischen Empfang Ihrer „Programme“ die dazu noch notwendigen Empfangsgeräte mit angegeben werden müssen.

Welche Empfangsgeräte genau müssen nun gekauft werden, damit Ihre Mindestempfangs-„Programme“ an meinem Standort tatsächlich-praktisch empfangbar sind?
 
Wie genau kann bewiesen werden, dass an meinem Standort auch tatsächlich-praktisch ARDZDFDR-„Programme“ empfangen werden können?

Gerne können Sie persönlich in meiner Wohnung erscheinen,
um zu versuchen, an meinem Standort einen tatsächlich-praktischen Empfang von ARDZDFDR–„Programmen“ herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 30. Dezember 2017, 19:16
Wobei noch zu bedenken ist, dass es den Sendern reichen könnte, wenn sie senden, egal ob jemand empfängt. Hauptsache, das Senden wird bezahlt. Ist man für den Empfang nicht selbst verantwortlich? Im Gesetz wird keine Empfangsgarantie festgelegt.

Aber eine Empfangsmöglichkeits-Unterstellung gänzlich ohne Empfangsmöglichkeits-Nachweis ist, m. M. n.,
auf jeden Fall ein Widerspruchsgrund.

Ihr merkt schon, das Thema beschäftigt mich sehr. Ich würde gerne, wenn es ginge, auch auf diese Art gegen den Gefängnisrundfunk vorgehen.
Den Anspruchs-Widerspruch habe ich jedenfalls schon wieder mal modifiziert. Hoffentlich kann ich es so etwas klarer ausdrücken:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Festsetzungsbescheid 01/13 – 01/18 und die Information,
dass ich aufgrund einer Meldeadresse einen Rundfunkbeitrag entrichten soll.
Hiermit erhalten Sie darauf einen Widerspruch + Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
(§80 Abs. 4 VwGO).

Gibt es für diesen Monatsbeitrag von 17,50 € denn als Gegenleistung eine Bereitstellung irgendwelcher Radio- und TV-Sender?
Falls ja, welche Sender sind das und wie genau nennen sie sich im Einzelnen?
Könnten Sie Ihre „Angebote“ vielleicht etwas näher beschreiben?

Es mir allerdings nicht gelungen, irgendwelche Angebote von ARDZDFDR in meiner Wohnung tatsächlich-praktisch zu empfangen.
Paul Kirchhoff bspw. hat ja in seinem Auftrags-“Gutachten“ über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS anhand des
Alm-Öhi im Funkloch – Beispiels erklärt, dass es auch Standorte geben kann, die von ARDZDFDR auch tatsächlich-praktisch nicht erreicht werden können.
Somit besteht auch die Möglichkeit, dass in meiner Wohnung ebenfalls kein tatsächlich-praktischer ARDZDFDR-Empfang hergestellt werden kann.

Und falls doch, für welche Sender können Sie an meinem Standort,
Musterstr. 1, 10000 Musterstadt, überhaupt eine feste Mindestempfangs-Zusage geben?

Bitte beachten Sie, dass bei einer Zusage für einen Mindestempfang auch die Übertragungswege genannt werden müssen.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass als weitere Voraussetzung für einen
tatsächlich-praktischen Empfang Ihrer Mindestempfangszusage-„Programme“ dann die Angabe der dazu notwendigen Empfangsgeräte vonnöten ist.

Welche Empfangsgeräte genau müssen nun gekauft werden, damit Ihre Mindestempfangs-„Programme“ an meinem Standort tatsächlich-praktisch empfangbar sind?

Bitte beachten Sie, dass ein theoretisches Empfangsmöglichkeits-Postulat von ARDZDFDR–„Programmen“ absolut keinen Nutzen erzeugt!

Ausschließlich nur die konkreten, genauesten Angaben zu
- den Übertragungswegen,
- der Standortortabhängigen Mindestempfangsgarantie,
- den erforderlichen Empfangsgeräten
sowie der detaillierten Anleitung einer Herstellung von ARDZDFDR-Empfang,
das,
und nur das,
kann helfen einen tatsächlich-praktischen Empfang Ihrer „Angebote“ zu erreichen!

Der Nachweis einer tatsächlich-praktische Empfangsmöglichkeit von ARDZDFDR–„Programmen“ hier an meinem Standort, Musterstr. 1, 10000 Musterstadt,
wurde hier noch nicht erbracht!

Wie genau können Sie die tatsächlich-praktische Empfangsmöglichkeit hier an meinem Standort nachweisen?

Gerne können Sie persönlich in meiner Wohnung erscheinen,
um zu versuchen, an meinem Standort einen tatsächlich-praktischen Empfang von ARDZDFDR–„Programmen“ herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: drboe am 30. Dezember 2017, 20:04
Du versuchst offenbar eine Widerlegungsmöglichkeit zu finden, obwohl diese im sogn. RBStV nicht enthalten ist. Man könnte u. U. stattdessen unterstellen, dass diese Widerlegungsmöglichkeit fehlt, obwohl die Anstalten genau wissen, dass es Wohnungen in Deutschland gibt, in denen ein Empfang gar nicht möglich ist. Praktisch ein Betrugsvorwurf!

M. Boettcher
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: pinguin am 30. Dezember 2017, 20:33
@unGEZahlt

Es hat den Anspruch Europas, daß jeder europäische Sender auch überall in Europa zu empfangen ist. Hier wird auf die im Forum bereits verlinkte BVerfG-Entscheidung zur EG-Fernsehrichtlinie verwiesen, die hier u.a. Gegenstand ist:

Rundfunk ist eine Dienstleistung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25737.msg162541.html#msg162541

Rn. 3

Zitat
[...]Ziel einer Richtlinie solle sein, "die Einwohner eines jeden Mitgliedstaates in die Lage zu versetzen, dieselben Sendungen empfangen zu können, wie sie in anderen Mitgliedstaaten jeweils ausgestrahlt werden". Es solle so sein, "als versorgte jeder Sender den ganzen Gemeinsamen Markt mit seinen Sendungen" (Dokument KOM [84] 300 endg. [330]).

Du hast also durchaus das europäische Recht, bspw. im Saarland den RBB emfangen zu können.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 08. Januar 2018, 13:11
Du versuchst offenbar eine Widerlegungsmöglichkeit zu finden, obwohl diese im sogn. RBStV nicht enthalten ist.

Aber dieses Thema hat, jedenfalls m. E. n., noch andere Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Z. Bsp. bei den geforderten Angaben zu den notwendigen Empfangsgeräten und Empfangsanschlüssen.

Für einen tatsächlich-praktischen ARDZDFDR-"Angebots"-Empfang mit TV und Radio fallen ja Geräte-Anschaffungskosten an.
U. a. je nach Wohnsituation auch noch monatliche Kabelanschluss-Kosten.
Durch die zusätzliche Ausbreitung ins Internet ist für den tatsächlich-praktischen ARDZDFDR-Empfang
bspw. auch noch der Erwerb vom Rundfunkempfangsrät PC notwendig. Plus monatliche Internet-Anschlusskosten.
Ö.-r. R.-Apps erfordern z. Bsp. Rundfunkempfangsräte wie Smartphone oder Tablet zu kaufen.

Plus dem zusätzlichen, monatlichen 17,50€-Beitrag liegen die Kosten für einem tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfang
nach meiner Rechnung insgesamt monatlich mindestens im dreistelligen Bereich.

Kurz: Zu der praktischen Nutzlosigkeit der öffentl.-rechtl. Rundfunk-"Programme" kommt noch
die absolute finanzielle Unwirtschaftlichkeit dieser ARDZDFDR-Empfangs-Kosten hinzu.

Der Rundfunkbeitrag verursacht, so wie ich das sehe, ein ökonomisches Fiasko.

Markus




( Edit: Und in nahezu 100% aller Wohnungen stehen also Empfangsgeräte und Empfangs-Anschlüsse herum?
Dann müsste es doch das Recht geben, sich vom "Angebots"-Lieferer diesen Empfang einstellen lassen zu können!
Das müsste doch dann klappen, wenn die einen tatsächlich-praktischen Empfang einrichten wollen.
Wenn es beim Zahlungs-Verpflichteten selbst nicht klappt?
Ein tatsächlich-praktisches Emfpangs-Problem müsste doch der "Angebots"-Lieferer beheben, oder nicht? )
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: drboe am 08. Januar 2018, 14:29
Plus dem zusätzlichen, monatlichen 17,50€-Beitrag liegen die Kosten für einem tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfang
nach meiner Rechnung insgesamt monatlich mindestens im dreistelligen Bereich.

Du lässt dich von Multimedia-Dealer deines Vertrauens offenbar gnadenlos abzocken. Einfache Radios kosten wenige Euro, ein DAB+ fähiges Gerät gibt es für deutlich unter 100 €. Umgelegt auf 5 Jahre Nutzung wären das monatlich 1€ bis ca. 1,70 €. Bereits dann bist du "Nutzer" des ÖR-Angebots. Zusammen mit Strom und den 17,50 € liegen die Kosten eher um 20 € im Monat. TV-Geräte mit DVB-T2 gibt es für unter 200 €.  Auch damit überspringt man nicht die 100 € Grenze pro Monat.

Und in nahezu 100% aller Wohnungen stehen also Empfangsgeräte und Empfangs-Anschlüsse herum?
Dann müsste es doch das Recht geben, sich vom "Angebots"-Lieferer diesen Empfang einstellen lassen zu können!
Das müsste doch dann klappen, wenn die einen tatsächlich-praktischen Empfang einrichten wollen.
Wenn es beim Zahlungs-Verpflichteten selbst nicht klappt?
Ein tatsächlich-praktisches Emfpangs-Problem müsste doch der "Angebots"-Lieferer beheben, oder nicht? )

Nö! Da es auf den Gerätebesitz nicht ankommt, wäre es m. E. interessanter zu hinterfragen, was eigentlich wäre, wenn niemand oder nur eine Minderheit Empfangsgeräte besäße. Zwar würde damit den ÖR-Sendern und den Sesselpupsern in den Staatskanzleien das Statistik- und das Typisierungsargument genommen, aber ich wette, das würde die nicht im Mindesten irritieren.

ÖR- Sender sind sakrosankt! Friss das Untertan!

M. Boettcher
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: PersonX am 08. Januar 2018, 15:21
Zitat
ÖR- Sender sind sakrosankt!

Für wen oder was ist der ÖRR eine unantastbare oder unverletzliche Sache?

Sind innerhalb der Schranken Schranken die GG I bis XIX sakrosankt?
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 08. Januar 2018, 15:56
Kosten für einem tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfang

Umgelegt ........ wären das monatlich 1€ ........

Meinetwegen auch zwei Nullen weniger.
Hauptsache, es ist klar, das der tatsächlich-praktische Empfang von
HD, Apps, "Youtube-Stars"-Ankäufe, "Mediatheken", dutzender TV-Sender, fast hunderter Radiokänale, Käseserien à la "Babylon Berlin", digitale Behördenorchester-Dudelei, Fußballmillionärs-Spiele usw.
Kosten verursacht.

Es gibt ja auch Menschen, für die 1 € schon ein sehr hoher Geldbetrag!

Und für etwas völlig Nutzloses-Unbrauchbares, außer dem Zwangsbeitrag selbst, zusätzlich auch noch einen sehr hohen Empfangs-Betrag bezahlen zu sollen, ist unmenschlich, finde ich.

Diese Kosten für den tatsächlich-praktischen ARDZDFDR-Empfang sind zu hoch, finde ich.
Die würde ich auch nicht bezahlen, wenn diese öffentl.-rechtl. Käsesender-Gruppe kostenlos wäre.

Das ist ein Teil meiner Strategie. Wenn alleine die bloßen tatsächlich-praktischen Empfangs-Kosten bereits derart überteuert und finanziell grob einschränkend sind,
-> kann die überflüssige, miserable ARDZDFDR-Lieferfirma schon aus ökonomischen Gründen gar nicht mehr bezahlt werden.
Darauf will ich hinaus.

Markus
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: Roggi am 08. Januar 2018, 18:12
Welche Kosten verursacht werden, ist für Gerichte unerheblich, wenn keine genaue Kostenaufstellung existiert. Aber selbst wenn eine erstellt wird, ist es vor Gericht schwer zu beweisen, dass dadurch ein Hinderungsgrund des Empfangs vorliegt. Deine Idee hat vielleicht Potenzial, aber dafür müssten wieder Urteile oder Gesetze gefunden werden, um das zu untermauern. Kein Richter wird dir Recht geben und aufgrund der zusätzlichen Kosten des Empfangs oder wegen der fehlenden realen Bereitstellung der Empfangsmöglichkeit durch örR  ein positives Urteil aussprechen. Aber - wenn jemand die (aufbereiteten) Argumente noch in eine Verfassungsbeschwerde der Leitverfahren einbringt, könnte es ein weiterer Sargnagel werden.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: drboe am 08. Januar 2018, 18:38
Zitat
ÖR- Sender sind sakrosankt!

Für wen oder was ist der ÖRR eine unantastbare oder unverletzliche Sache?

Sind innerhalb der Schranken Schranken die GG I bis XIX sakrosankt?

Bitte re-kalibriere deinen Ironie-Detektor!  8)

M. Boettcher
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 10. August 2018, 11:39
Über einen möglichen Anspruch, den Rundfunkbeitragsverpflichtete überhaupt haben,
gibt es ja leider immer noch sehr viele Rätsel.
Vielleicht kann so ein Widerspruch ja auch kürzer gehalten werden ( ? )

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Festsetzungsbescheid 01/13 – 08/18, in dem Sie über die „Angebote“ Ihrer Unternehmen und/oder Behörden ARD-ZDF-DR informieren.
Hiermit erhalten Sie einen Widerspruch + Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
(§80 Abs. 4 VwGO).

Könnten Sie Ihre „Angebote“ beschreiben?
Bitte senden Sie eine Gesamtübersicht über all Ihre „Angebote“.

Da ich aufgrund meiner persönlichen Insolvenz weder im Besitz der erforderlichen Empfangsgeräte bin und auch keine finanziellen Mittel zum Erwerb dieser habe, müssten Sie mir ARDZDFDR-„Angebots“empfangsgeräte zur Verfügung stellen. Hiermit bestelle ich bei Ihnen folgende Leih-Rundfunkempfangsgeräte:
1x PC m. Monitor u. Zubehör, 1x HD-TV, 1x Digitalradio, 1x Smartphone

Vielen Dank im Voraus.

Hiermit versichere ich außerdem an Eides statt, dass ich außerdem aufgrund erheblicher technischer Unversiertheit auch Ihre Hilfe für die Herstellung des „Angebots“empfangs benötige. Ihre Außendienstmitarbeiter und/oder Behördenmitarbeiter können in meiner Wohnung gerne versuchen, einen tatsächlich-praktischen Empfang von ARDZDFDR–„Programmen“ herzustellen.

Bitte beachten Sie, dass ohne die o. g. Empfangsgeräte auch keine theoretische Nutzung Ihrer „Angebote“ möglich ist.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass Ihr „Angebot“ nur genutzt werden kann, wenn eine tatsächlich-praktische Nutzungsmöglichkeit Ihrer „Angebote“ durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten hergestellt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


Edit "Bürger": Ergänzung
"außerdem aufgrund erheblicher technischer Unversiertheit" auf Bitte des Beitragserstellers.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: drboe am 10. August 2018, 12:44
@unGEZahlt: die Idee ist witzig, die Kombination mit einem Widerspruch aber sehr durchsichtig. Besser wäre es, man macht auf völlig unbedarft oder gaga. Daher sollte man das stärker als Werbeschreiben betrachten, wobei man prinzipiell willens ist, das "Angebot" ggf. anzunehmen. Also:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom XX.08.2018, mit dem Sie mich über die Angebote Ihres Unternehmens informieren. Leider fehlt es Ihrem Schreiben an Details. Könnten Sie mir daher bitte vor der Bestellung eine Gesamtübersicht und Details zu Ihren Angeboten zukommen lassen, damit ich eine passende Auswahl treffen kann? Bitte teilen Sie mir auch die monatlichen Kosten in Abhängigkeit von der Auswahl mit. Gibt es bei Ihnen eigentlich Sonderangebote? In dem Fall würde ich mich für Informationen zu diesen interessieren.

Da ich aufgrund meiner persönlichen Insolvenz weder im Besitz geeigneter Empfangsgeräte bin und auch nicht über ausreichende finanzielle Mittel zu deren Erwerb verfüge, müssten Sie mir zur Nutzung des ARDZDFDR-Angebots allerdings die nötigen Empfangsgeräte zur Verfügung stellen. Ich benötige daher, wenn wir uns einig werden, von Ihnen folgende Leihgeräte:

Pos.MengeTitel
11 StückPC inkl. Monitor u. Zubehör
21 StückHD-TV
31 StückDigitalradio
41 StückSmartphone

Die Lieferung richten Sie bitte an die Ihnen bekannte Adresse. Zudem bitte ich Sie um Ihre Mithilfe für die Herstellung der Verbindung zu IhremEmpfangsangebot. Ihre Außendienstmitarbeiter/in können in meiner Wohnung gerne versuchen einen Empfang von ARDZDFDR–Programmen herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ggf. könnte man noch die Möglichkeit eines Probezeitraums, den Kündigungsfristen etc. erfragen.

M. Boettcher
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: NichtzahlerKa am 10. August 2018, 14:38
Du lässt dich von Multimedia-Dealer deines Vertrauens offenbar gnadenlos abzocken. [...] Zusammen mit Strom und den 17,50 € liegen die Kosten eher um 20 € im Monat.
Also so ganz sehe ich das noch nicht. Es geht ja um den Empfang aller Radiosender. Die günstigste Art dazu wäre wohl das Internet. Aber das kostet schon etwas pro Monat.
Es gibt aber auch eine Inhaltliche Komponente: Es ist offensichtlich, dass ich von Radio Bremen und Berlin nicht den gleichen Nutzen habe, wie Berliner oder Bremer. Es ist ja angeblich gerade der Mehrwert der "Sendervielfalt", dass lokale Bedürfnisse befriedigt werden. Wieso ich dann aber für die "lokalen Bedürfnisse" der Bremer etwas zahlen soll entzieht sich jeder Logik, zumal Rundfunk ohnehin Ländersache ist. Ergo: Beitragsanteilen für alle regionalen Versorger außer dem eigenen grundsätzlich immer widersprechen.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: drboe am 10. August 2018, 15:34
@NichtzahlerKa: dennoch löhnt man für den Empfang des Hörfunk und/oder TV-Angebotes der ÖRR monatlich nicht im dreistelligen Bereich. Davon kann bei den üblichen Kosten geeigneter Geräte etc. nicht die Rede sein. Darauf bezog sich die Bemerkung zur Abzocke.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum nicht in vom Thread-Thema abschweifende Nebendiskussionen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und konsequente Berücksichtigung.
Titel: Re: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Beitrag von: unGEZahlt am 30. August 2018, 18:45
Ihr ahnt es sicher schon. Schon wieder eine Modifikation.

Mglw. könnte sie ja ein zornigeres Schreiben zum Empfanganrechtsproblem etwas mehr verwirren ( ? )
(Copyrights obliegen hier auch Mitstreiter NichtzahlerKA, der mich durch Mitteilungsbeiträge erst auf diese Idee brachte. Danke.)

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Festsetzungsbescheid 01/13 – 08/18.
Hier darauf der Widerspruch + Antrag auf Vollziehungsaussetzung gem. §80 Abs. 4 VwGO.

Im Juli 2018 entschied das BVerfG, dass u. a. sämtliche Inhaber einer einzelnen
Meldedadressen-Wohnung das grundgesetzliche Recht auf eine tatsächlich-praktische
ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit haben.
Lt. dem Unbedeutenderen der Kirchhofbrüder, Ferdinand Kirchhof, soll diese tatsächlich-praktische
ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit eine Demokratie-Rolle spielen.
Der andere, Paul Kirchhof, hat in seinem Auftragsgutachten über "DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS" anhand des Alm-Öhi im Funkloch–Beispiels allerdings erklärt, dass es auch Standorte geben kann, die von ARDZDFDR auch tatsächlich-praktisch nicht erreicht werden können.

An meiner Meldeadresse meiner einzigen Wohnung, *Bsp.-Str. 1, *10000 Musterstadt, ist ein solcher tatsächlich-praktischer ARDZDFDR-Empfang nicht herstellbar.
Selbst mit sämtlichen ARDZDFDR-Verbreitungswegen ist hier kein tatsächlich-praktischer ARDZDFDR-Empfang herstellbar.

Bisher haben Sie es auch versäumt, bei mir als 1Wohnungsinhaber, meine –nach deutschhöchstrichterlicher Rechtsprung- grundgesetzlich garantierte tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit zu gewährleisten.

Hiermit fordere ich Sie auf, in meinem Fall Ihre grundgesetzlich vorgegebenen Pflichten zu erfüllen,
und in meiner Einzigen, o. g. Meldeadressenwohnung, eine tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit herzustellen.
Dazu dürfen Sie meine Wohnung gerne betreten.

Bitte beachten Sie, dass Sie in meinem Fall den Rundfunkbeitrag erst berechnen dürfen, wenn Sie hier einen tatsächlich-praktische funktionierende ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit hergestellt haben.

Sie können mich für eine Terminvereinbarung gerne anrufen. Die Nr. ist: *112.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
(Sensible Daten, wie gewohnt, leicht abgeändert.)