Ich werde die Kasse.Hamburg mal damit konfrontieren, dass der NDR einmal im Amtshilfeverfahren als Behörde auftritt (Rundfunkbeitrag) und ein anderes Mal Forderungen nach Zivilrecht (Gerichtskosten) vollstrecken lassen kann. Letzteres macht der NDR evtl. gar nicht, um das zwitterhafte Gehabe nicht auffliegen zu lassen.
Vielleicht werden die Kostenpauschale und die neuerdings auftretenden Anwaltskosten gar nicht vollstreckt?!?
Nur wer freiwillig zahlt ist mit dieser dubiosen Mischung verschiedener Rechtsformen eines Unternehmens einverstanden...
Der NDR würde hier nachweislich in der gleichen Sache als Behörde und als Unternehmen! auftreten
Ein weiteres Merkmal dafür, dass bei der Auslagenpauschale als Unternehmen und nicht hoheitlich gehandelt wird ist die Tatsache, dass die Mahnschreiben zur Auslagenpauschale nie vom Beitragsservice - weder vom LRA-internen noch vom kölner - versendet werden, sondern direkt vom (angestellten, nicht verbeamteten) Jusitiar!
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)