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Autor Thema: Gerichtlich festgesetzte 20 Euro Auslagenpauschale an die LRA bar bezahlen  (Gelesen 13138 mal)

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Die Auslagenpauschale, die die LRA gemäß §§103 ff. ZPO beantragt und dem Kläger vom Gericht als direkt an die LRA zahlbar auferlegt wird, gehört nicht zum Rundfunkbeitrag.

Daher greift hier die (sowieso unrechte) in den LRA-Satzungen vorgeschriebene bargeldlose Zahlungsweise bezüglich des Rundfunkbeitrags nicht.

Man sollte versuchen - wenn man sie denn zahlen möchte - diese Kosten in bar zu entrichten.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

L
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Moin Seppl,

hast du die Auslagenpauschale in Bar entrichtet und wenn ja, wie? Bist du einfach zu deiner LRA gegangen und hast beim Pförtner nen Schein auf den Tisch gelegt samt Kopie vom Gerichtsschreiben und hast um Weiterleitung der Zahlung an den zuständigen Mitarbeiter gebeten?? :)


LG


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G
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Man sollte versuchen - wenn man sie denn zahlen möchte - diese Kosten in bar zu entrichten.

Sehr scharfsinnig festgestellt, hier greift die satzungsgemäße Bargeldlosnummer keinesfalls. Nur wird die Anzahl der verlorenen Klagen mit Auslagenpauschale in Relation zum monatlichen Zwangsgeld so gering sein, dass das denen keine grauen Haare macht. Aber wems Spass macht, es ist bestimmt nicht unnötig.


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Wäre da nicht auch ein kleiner Brief (mit Rückschein!), vielleicht noch unter Abzug der dadurch entstandenen eigenen "Auslagenpauschale",  an die LRA denkbar?


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Moin Seppl,
hast du die Auslagenpauschale in Bar entrichtet und wenn ja, wie? Bist du einfach zu deiner LRA gegangen und hast beim Pförtner nen Schein auf den Tisch gelegt samt Kopie vom Gerichtsschreiben und hast um Weiterleitung der Zahlung an den zuständigen Mitarbeiter gebeten?? :)
LG
Hallo "Leen"!
Ich selber verweigere konsequent jegliche Zahlung an die LRA (Hier:NDR). So auch die Pauschale. Das habe ich auf die Zahlungsaufforderungen (05./08.2014) dem NDR Ende August 20 mitgeteilt. Trotz Gerichtsbeschluss (05.2014), dass ich zu zahlen hätte, ist bisher nicht weiter gefordert worden.
Für mich ist der ganze Beitragseinzugsvorgang falsch. Warum sollte ich dann dem NDR daraus entstandene Kosten zahlen?


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L
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Hi Sepp,

danke für deine Antwort. Ich überlege noch wie ich damit umgehe. Wenn du allerdings sagst, du hast nach deiner Verweigerung nie wieder was gehört, dann könnte ich das ja mal probieren.

Noch eine formelle Frage:
Nach dem Brief mit Gerichtsbeschluss über die 20 Euro Auslagenpauschale bekommt man von der LRA  selbst aber noch eine Rechnung mit Überweisungsträger zugesandt, korrekt?


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Es sind Briefe mit Bezug auf den Rechtsstreit. Ohne Überweisungsträger:
Brieftext1:
Zitat
xxx ./. NDR
Verwaltungsgericht Hamburg - Az: xx E xxxx/xx
Sehr geehrter Herr xxx,
mit Beschluss vom 23. Mai 2014 hat das Verwaltungsgericht Hamburg die von Ihnen zu erstattenden Kosten auf 20,00 € festgesetzt.
Wir bitten, diesen Betrag innerhalb von zwei Wochen auf das Konto bei der Deutsche Bank AG, IBAN DE03200700000050891100, BIC DEUTDEHHXXX unter Angabe des Aktenzeichens xx E xxxx/xx sowie des Verwendungszwecks „zugunsten Kontierung xxxxxx/xxxx" zu überweisen.
Sollte die Überweisung durch eine Rechtsschutzversicherung erfolgen, so bitten wir auch hier ausdrücklich um Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens, da eine Zuordnung sonst nicht erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Brieftext2:
Zitat
xxx ./. NDR
Verwaltungsgericht Hamburg - Az: xx E xxxx/xx
Sehr geehrter Herr xxx,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf unser Schreiben vom 30.05.2014.
Bis zum heutigen Tage konnten wir einen Zahlungseingang nicht verzeichnen.
Wir fordern Sie daher erneut auf, die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 23.05.2014 festgesetzten Kosten in Höhe von 20,00 € auf das Konto bei der Deutschen Bank AG, IBAN DE03200700000050891100, BIC DEUTDEHHXXX unter Angabe des Aktenzeichens xx E xxxx/xx sowie des Verwendungszwecks „zugunsten Kontierung xxxxxx/xxxx" bis zum
15. September 2014
zum Ausgleich zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Meine Erwiderung:
Zitat
xx E xxxx/xx zugunsten Kontierung xxxxx/xxxx
Sehr geehrter Herr yyy,
aufgrund der Tatsache, dass der Eilantrag durch im Schriftwechsel nachweisbare Formulierungen vom Beitragsservice provoziert wurde und zusätzlich bei Niederschrift der Erledigungerklärung beim Verwaltungsgericht Hamburg ein nicht klärbarer Verfahrensfehler (Antragsrücknahme statt -erledigung) stattfand, den ich zwar dem Gericht mitteilte, der aber wegen nicht möglichem Widerspruch gegen die Kostenfestsetzung nicht mehr berücksichtigt werden kann, verweigere ich die Zahlung der geforderten 20 Euro.
Seit dem 01.01.2013 verweigere ich die Zahlung aller mit dem Rundfunkbeitrag erhobenen Forderungen aus Gewissensgründen. Auch diese Kosten sind im Rahmen der mir rechtmäßig zustehende Möglichkeit des Widerspruchs gegen den Rundfunkbeitrag entstanden. Eine Zahlung muss ich daher in diesem Falle auch verweigern.
Eine Kopie dieses Schreibens geht zur Kenntnisnahme an das Verwaltungsgericht Hamburg.
Mit freundlichen Grüßen xxx

Interessant wäre, herauszufinden, ob das angegebene Konto eigentlich zur Beitragsabwicklung da ist (wäre falsch, da die Pauschale nichts mit dem Rundfunkbeitrag zu tun hat, sondern Forderung des Unternehmens NDR ist. Der bestellte Jurist bei der Gerichtsverhandlung und die Schreibfritzen beim NDR sind ja keine Beamten, sondern Angestellte des Unternehmens NDR)



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2017, 16:44 von seppl«
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oh, das ist ja spannend  :D
Ich glaube, ich werde das auch so machen. NDR ist auch für mich zuständig. Danke dafür!

Das VG hat auf dein Schreiben zKts. auch nie reagiert? Ist denen wahrscheinlich hupe, solange der NDR sich nicht mit einem Hilfeersuchen ans Gericht wendet um seine 20 Euro zu bekommen oder?

Yeah, keinen Cent spendiere ich dieser Institution >:D


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Ich hab das Gericht nur informiert und keine Antwort erwartet. Das Eilverfahren ist ja abgeschlossen. Die haben nichts mehr mit dem Geld zu tun, da es nur noch Sache zwischen NDR und mir ist.
Die Vollstreckung muss daher wohl auch ganz normal übers Amtsgericht (Mahnbescheid) laufen und kann nicht direkt über die Kasse.Hamburg im direkten Amtshilfeverfahren erfolgen.

Bitte zur Vollstreckungsmöglichkeit diese plausible Anmerkung beachten!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2017, 08:57 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Vollstreckung sollte bei mir erstmal kein Thema sein, da der NDR ja zugesagt hat, bis zum Abschluss des Hauptverfahrens (welches aktuell ruht) keine Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Nur deshalb wurde ja auch meinerseits der Eilantrag zurückgezogen. Also müsste ich eine Weile meine Ruhe haben. Hoffe ich  (#)


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Brieftext1:
Zitat
xxx ./. NDR
Verwaltungsgericht Hamburg - Az: xx E xxxx/xx
[...] Wir bitten, diesen Betrag innerhalb von zwei Wochen auf das Konto bei der Deutsche Bank AG, IBAN DE03200700000050891100, BIC DEUTDEHHXXX unter Angabe des Aktenzeichens xx E xxxx/xx sowie des Verwendungszwecks „zugunsten Kontierung xxxxxx/xxxx" zu überweisen. [...]
Mit freundlichen Grüßen
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Brieftext2:
Zitat
xxx ./. NDR
Verwaltungsgericht Hamburg - Az: xx E xxxx/xx
[...] Wir fordern Sie daher erneut auf, die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 23.05.2014 festgesetzten Kosten in Höhe von 20,00 € auf das Konto bei der Deutschen Bank AG, IBAN DE03200700000050891100, BIC DEUTDEHHXXX unter Angabe des Aktenzeichens xx E xxxx/xx sowie des Verwendungszwecks „zugunsten Kontierung xxxxxx/xxxx" bis zum 15. September 2014 zum Ausgleich zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
[...]
Interessant wäre, herauszufinden, ob das angegebene Konto eigentlich zur Beitragsabwicklung da ist (wäre falsch, da die Pauschale nichts mit dem Rundfunkbeitrag zu tun hat, sondern Forderung des Unternehmens NDR ist. Der bestellte Jurist bei der Gerichtsverhandlung und die Schreibfritzen beim NDR sind ja keine Beamten, sondern Angestellte des Unternehmens NDR)

Eine schnelle web-Suche mit
"DE 03 2007 0000 0050 8911 00"
https://www.google.de/search?q="DE+03+2007+0000+0050+8911+00"

liefert u.a. dieses Ergebnis
DTAD - Deutscher Auftragsdienst
Ausschreibung - Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten in Hamburg (ID:11956023)
https://www.dtad.de/details/Baustelleneinrichtung_Erdarbeiten_Beton_und_Stahlbetonarbeiten_22529_Hamburg-11956023_1
Zitat
[...]
Auftraggeber:
Norddeutscher Rundfunk Gebäudemanagement,
Hugh-Greene-Weg 1,
22529 Hamburg,
Tel.: 040 4156-5801,
Fax 040 4156-4597,
eMail: gebaeudemanagement@ndr.de.
[...]

Beschreibung:
Errichtung eines BH KW-Gebäudes in Massiver Bauweise
Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Vorgehängte Fassade, Stahlbauarbeiten, Metallbauarbeiten Türen, Dachdecker-und Klempnerarbeiten, Dachabdichtungsarbeiten, Klempner-und Sanitärarbeiten,Abdichtungsarbeiten, Estricharbeiten.

Erfüllungsort:
NDR Hamburg, Fernsehen Lokstedt
[...]
Vergabeunterlagen:
Entgelt für die Unterlagen: 20,00 Euro zugunsten der Kostenstelle 7600, NDR Gebäudemanagement auf das Konto des NDR, Deutsche Bank AG, Hamburg IBAN: DE03 2007 0000 0050 8911 00 BIC: DEUTDEHHXXX.


Eine schnelle web-Suche nach
"beitragsabwicklungskonto"
https://www.google.de/search?q=beitragsabwicklungskonto
liefert zwar als ersten Treffer gez-boykott... ;)
...aber ansonsten eine Menge Treffer zu den Satzungen der Rundfunkanstalten - nur:

Die eigentliche Kontonummer des "Beitragsabwicklungskontos" der Rundfunkanstalten ist augenscheinlich nirgendwo öffentlich bekanntgemacht - schon gar nicht im "Gesetz" selbst.

Selbst eine Suche auf der originären "Rundfunkbeitrags"-Seite liefert keinerlei Ergebnisse:
https://www.rundfunkbeitrag.de/suche/index_ger.html?search=beitragsabwicklungskonto
Zitat
Suchergebnisse
Ihre Anfrage "beitragsabwicklungskonto" ergab 0 Ergebnisse:

Hinweis:
Man müsste bzgl. der (variierenden!) "Beitragsabwickungskonten" der einzelnen "Landesrundfunkanstalten" mal die Rückseiten der automatisierten "Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen" sichten. Dort sind diese in schwachem Graudruck aufgelistet - bislang jedenfalls...

Edit#1:
Stelle gerade fest, dass auf einer solchen automatisierten "Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen" vom März und Mai 2017 diese Auflistung nicht (mehr) angegeben ist.


Edit#2:
Stelle gerade fest, dass auf einer solchen automatisierten "Zahlungsaufforderungen/ Kontostandsmitteilungen" auch aus 2013 diese Auflistung nicht angegeben ist.
Dann waren das wohl irgendwelche anderen Schreiben... such, such, such... ::)


Edit #3:
Ok, es war auf einem der ersten Widerspruchsbescheide und trägt die Überschrift
"Abwicklungskonten ARD, ZDF, Deutschlandradio"
Ähnliches scheint auf die ersten "Antwortschreiben" des "Beitragsservice" auf die Widersprüche zuzutreffen.
Beispiel siehe u.a. unter
ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung (09.12.2014)
https://www.nickles.de/forum/nickles-blog/2014/ard-zdf-schon-wieder-bettelbrief-statt-korrekte-ablehnung-539097391.html
dort dann das (sehr blasse, aber vergrößerbare) Bild

Quelle: https://www.nickles.de/user/images/14/754e7fefb290a48ac989f5c84d91b30039394633.jpg
Kontrastreich optimierter Auszug im Anhang. Daraus geht hervor
Norddeutscher Rundfunk
Deutsche Bank AG Hamburg
DE96 2007 0000 0111 1111 00



Nebenbemerkung - hier jedoch nicht zu vertiefen, da nicht Kern-Thema des hiesigen Threads:
Ohne "Leistungsbescheid", der einem auch mitteilt, wohin genau die "Schickschuld" des sog. "Rundfunkbeitrags" zu entrichten sei, geht es nicht.
Allein schon daraus ist die gebetsmühlenartige Leier von wegen "Beitrags-/ Zahlungspflicht besteht per Gesetz und eines Leistungsbescheides bedarf es nicht" Mumpitz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2017, 20:10 von DumbTV«
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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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Die Vollstreckung muss daher wohl auch ganz normal übers Amtsgericht (Mahnbescheid) laufen und kann nicht direkt über die Kasse.Hamburg im direkten Amtshilfeverfahren erfolgen.

Falsch. Der Kostenfestsetzungsbeschluß des Gerichts ist ein vollstreckbarer Titel. Zwei Wochen nach Zugang kann aus diesem direkt vollstreckt werden, d.h. man beauftragt unter Vorlage des Beschlusses einfach einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung. Das könnte auch ein Privatmann so machen, wenn er einen Kostenfestsetzungsbeschluß zu seinen Gunsten hätte.

Anm. Mod. seppl: Das klingt plausibel. Jedoch wurde bei mir dieser Betrag nicht vollstreckt, trotz der scheinbaren Möglichkeit dazu.
Vielleicht würde durch eine Vollstreckung über einen anderen Weg zu deutlich werden, dass die LRA (hier NDR) dann nachweislich einmal als Behörde und ein andermal als Unternehmen auftritt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Oktober 2017, 09:09 von seppl«

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Vielleicht wissen sie es einfach nicht? Oder die internen Zuständigkeiten sind nicht geklärt? Oder die internen Kosten sind noch höher als die € 20,--? Nur bitte daran denken dass die Verzugszinsen laufen, von daher ist das eine sehr rentable Geldanlage für die Zwangsfunker.


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Ich werde die Kasse.Hamburg mal damit konfrontieren, dass der NDR einmal im Amtshilfeverfahren als Behörde auftritt (Rundfunkbeitrag) und ein anderes Mal Forderungen nach Zivilrecht (Gerichtskosten) vollstrecken lassen kann. Letzteres macht der NDR evtl. gar nicht, um das zwitterhafte Gehabe nicht auffliegen zu lassen.
Vielleicht werden die Kostenpauschale und die neuerdings auftretenden Anwaltskosten gar nicht vollstreckt?!?
Nur wer freiwillig zahlt ist mit dieser dubiosen Mischung verschiedener Rechtsformen eines Unternehmens einverstanden...
Der NDR würde hier nachweislich in der gleichen Sache als Behörde und als Unternehmen! auftreten

Ein weiteres Merkmal dafür, dass bei der Auslagenpauschale als Unternehmen und nicht hoheitlich gehandelt wird ist die Tatsache, dass die Mahnschreiben zur Auslagenpauschale nie vom Beitragsservice - weder vom LRA-internen noch vom kölner - versendet werden, sondern direkt vom (angestellten, nicht verbeamteten) Jusitiar!


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Das würde ich nochmals überlegen, weil die Zwangsfunker laut verschiedener Gerichtsurteile nur beim Einzug des Zwangsgeldes hoheitlich handeln dürfen. Von daher wäre es ganz normal, dass alles was kein Zwangsgeld/Rundfunkbeitrag genannt) ist, zivilrechtlich beigetrieben werden muss.
Kranke Konstellation.


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