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Autor Thema: alter + neuer Festsetzungsbescheid > Zahlung ohne Säumniszuschlag verhandelbar?  (Gelesen 7090 mal)

T
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Person A hat zufällig ihre Briefe von ZDF und ARD entdeckt. Es handelt sich um Beitragsservice.

1) Brief Festsetzungsbescheid vom Zeitraum 01.12.2015 - 30.06.2016 130,50€ zahlen.
122,50€ + 8€ Säumniszuschlag
bis Ende 09.2016 offenen Gesamtbetrag von 183,00€

2) aktueller Brief Festsetzungsbescheid vom Zeitraum 01.07.2016 - 30.09.2016 60,50€ zahlen.
52,50€ + 8€ Säumniszuschlag
bis Ende 09.2016 offenen Gesamtbetrag von 191,00€

Ich habe erfahren Widerspruch usw.. soll gar nix bringen, außer man hat genügen Geld und kann sich Anwalt leisten. Ich kann schon bezahlen, aber will nicht schaue nie ZDF und co
Den Brief erst vor paar Tagen zufällig im falschen Brief Kasten entdeckt und mitgenommen.
Deswegen finde ich die Säumniszuschlag nicht fair, wusste es nicht mal.

Kann Person A mit denen verhandeln und zahlt nur den Beitrag für die letzten Monaten, also ohne Säumniszuschlag?

Geht das? Wenn ja, wie?


Edit "Bürger":
Thread-Betreff präzisiert. Beitrag musste zudem leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Vor Erstellung neuer Beiträge Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. Person A, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit entsprechenden Begriffen/ Kombinationen oft bereits ausreichend Ergebnisse - hier z.B. mit "Säumniszuschläge".

Daraus dürfte hervorgehen, dass diese "Säumniszuschläge" nicht "verhandelbar" sondern diese wohl allenfalls über den Rechtsweg angefochten werden könnten.

Bitte zudem beachten:
Das Forum kann (und wird) es nicht leisten, eine Falldiskussionen für prinzipiell Zahlungswillige zu leisten!

Eine Zahlung zum jetzigen Zeitpunkt würde zudem weder "Vorteile" bringen noch die Säumniszuschläge erübrigen.

Person A sollte sich besser nochmals generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

Daraus geht nämlich hervor, dass das Einlegen eines Widerspruchs gegen die Bescheide
a) kostenfrei ist
b) der Gegenseite, also ARD-ZDF-GEZ, gehörigen Verwaltungsaufwand beschert
und insofern tausendmal besser geeignet ist, seinem persönlichen Protest Ausdruck zu verleihen, als eine Zahlung in "vorauseilendem Gehorsam" ;)

Beachte dort auch diese Hinweise...
Hinweis:
Aus aktuellem Anlass der aufgrund der Bundesverwaltungsgerichts-Entscheidungen vom März und Juni 2016 von ARD-ZDF-GEZ augenscheinlich im Akkord ausgestellten WiderspruchsBESCHEIDe sowie auch von den Gerichten wieder aufgenommenen, bislang ruhendgestellten oder "liegengebliebenen" Verfahren siehe bitte u.a. auch unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html


[...]

Sehr einleuchtender, kämpferischer Beitrag, weshalb
Widerspruch einlegen auch ohne spätere Klage wichtig sein kann...:

Warum gegen Beitragsbescheide Widerspruch einlegen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10246.msg71237.html#msg71237

[...]

Inwiefern Person A überhaupt noch in den "Genuss" eines eigenen Klageverfahrens käme, hängt maßgeblich davon ab
- wie schnell die bereits anhängigen Verfassungsbeschwerden abschließend behandelt werden (wohl nicht vor Ende 2017)
- und ob bis dahin der Widerspruch von Person A überhaupt schon mit einem ablehnenden Widerspruchsbescheid beschieden sein wird (derzeit Bearbeitungszeiten von bis zu 12 Monaten und mehr).


Eine fiktive Person B würde also nach aktueller Kenntnislage Rechtsmittel gegen die beiden Bescheide einlegen... siehe u.a. unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
dabei aber (im wesentlichen wegen des Widerspruchs gegen den ersten Bescheids, der von ARD-ZDF-GEZ mglw. als verfristet gewertet werden würde) vorsorglich geltend machen, dass
"Die Zulässigkeit/ Fristwahrung des Widerspruchs [...] gegeben" ist und
"Auch hierzu [...] die ausführliche Begründung in einem gesonderten Schreiben" folgt.

Die Zulässigkeit/ Fristwahrung wäre z.B. dann gegeben, wenn der erste Bescheid der Person A erst innerhalb des Monats vor Einlegung des Widerspruchs bekannt gegeben wurde - z.B. weil dieser Bescheid in einem fremden Briefkasten landete und erst verspätet der Person A zuging.
Person A müsste hierzu im weiteren Verfahren bzw. mglw. bereits bei der späteren ausführlichen Begründung ggf. "substantiiert" (ggf. unter Benennung von Zeugen) vortragen, dass ihr der Bescheid verspätet zuging.


Diesbezügliche Begründungen ebenso wie allgemeine und im Forum bereits mehrfach ausgiebig behandelte Grundsatzfragen hier jedoch bitte der Übersicht und zielgerichteten Diskussion wegen nicht weiter vertiefen, da dies vom Kern-Thema des hiesigen Threads abschweifen würden. Hier bitte ausschließlich eng am Kern-Thema bleiben, welches da lautet
alter + neuer Festsetzungsbescheid > Zahlung ohne Säumniszuschlag verhandelbar?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung


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@Bürger

Danke für die Tipps, weiß aber überhaupt nicht so genau, was zu tun ist?

Die Briefe sind schon alt mehr als 1 Monat. Was kann Person A noch machen?

Wäre möglich einfach zu ignorieren, die Briefe sind nie angekommen? Einfach so tun es hätte man die nie erhalten? Eigentlich hat Person A die nie erhalten, lagen im falschen Briefkasten.


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Zitat
Die Briefe sind schon alt mehr als 1 Monat. Was kann Person A noch machen?

Zitat
Wäre möglich einfach zu ignorieren, die Briefe sind nie angekommen?

Ja, aber das führt immer irgendwann zum Vollzug und damit unweigerlich zur Vollstreckung. Davor kommt gewöhnlich eine Mahnung und gegeben falls eine Ankündigung. Die Ankündigung kann dabei Teil eines anderen Bescheids sein und stellt einen eigenständigen Verwaltungsakt dar.

Abwehr ist bis dato schwer und aufwendig, weil viele Gerichte das bisher nicht prüfen, sondern sagt alles in bester Ordnung.

Zitat
Einfach so tun es hätte man die nie erhalten? Eigentlich hat Person A die nie erhalten, lagen im falschen Briefkasten.

Diese Aussage, ist wichtig. Wie hat Person A die Bescheide denn überhaupt erhalten?
->
Es wäre zu prüfen ob überhaupt eine Bekanntgabe erfolgte, welche eine Frist ausgelöst hat. Dann wäre zu prüfen wann diese Bekanntgabe erfolgte. Es kann sein, dass in Abhängigkeit dieser Faktoren die Widerspruchsfrist noch gar nicht abgelaufen ist oder noch gar nicht läuft.
Z.B. bei Zustellung an einen Nebenwohnsitz könnte das der Fall sein. Es könnte tatsächlich so sein, dass Bescheide am Hauptwohnsitz bekannt zu geben sind. Zu prüfen wäre noch, falls Bescheide mittels einfacher Post versendet wurden ob dabei überhaupt der Wille zur Bekanntgabe vorliegt.
-> Da gibt es dann wieder verschiedene Fälle, welche betrachtet werden können.

Wie so vieles hängt in fiktiven Fällen vieles davon ab wie, wann und wo die Zustellung erfolgte, dann davon, welches Bundesland, welche Versandvorschrift, welche Heilungsmöglichkeit bei Fehlern usw...


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Ich verstehe nur Bahnhof.

Person A hat die Bescheide per Post erhalten, nur die lagen im falschem Briefkasten. Der Briefumschlag sieht normal aus, kein Einschreiben oder so. Denkt er
Post hat er im leeren Briefkasten zufällig entdeckt, der Kasten ist paar Meter neben seins. Durch nervige Zeitungen dort zog er es raus, und schaute einfach mal so in den Schlitz nach und hat dann die 2 Briefe entdeckt. Dann sah er, es sind seine.

Im aktuellem Brief steht noch: Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben. Wenn Sie den offenen Gesamtbetrag von 191,00€ umgehend begleichen, können Sie Mahnmaßnahmen vermeiden, die mit weiteren Kosten verbunden sind.

Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlagen siehe Rückseite


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  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Die Briefe sind schon alt mehr als 1 Monat. Was kann Person A noch machen?

Wäre möglich einfach zu ignorieren, die Briefe sind nie angekommen? Einfach so tun es hätte man die nie erhalten? Eigentlich hat Person A die nie erhalten, lagen im falschen Briefkasten.

Der zweite Brief kann noch nicht älter als 1 Monat sein, da die Bescheide rückwirkend erstellt werden. Forderungen für das 3.Quartal 2016 sollten also frühestens Anfang des Monats versendet worden sein. Hier ist fristgerechter Widerspruch möglich.

Zum verfristeten Widerspruch für den 1.Bescheid hat @Bürger oben ebenso Vorgehensoptionen beschrieben.

Allerdings steht im Eröffnungsbeitrag als Angabe zum 1.Bescheid "bis Ende 09.2016 offenen Gesamtbetrag von 183,00€".  Scheint kein Tippfehler zu sein und würde darauf hindeuten, dass auch dieser Bescheid erst nach dem September 2016 erstellt wurde. Bitte mal die Ausstellungsdaten der Bescheide genau benennen.

Person A sollte auch die Links lesen und versuchen zu verstehen. Und dann fragen, was genau sie nicht verstanden  bzw. ob sie dieses oder jenes Vorgehen so richtig verstanden hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2016, 21:45 von Bürger«

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Zitat
Person A hat die Bescheide per Post erhalten, nur die lagen im falschem Briefkasten.

Es könnte damit möglicherweise keine tatsächliche Bekanntgabe vorliegen. Denn diese Art von Bekanntwerden hat möglicherweise nichts mit einer tatsächlichen Bekanntgabe zu tun, sondern könnte rein zufällig passiert sein.

Zitat
Post hat er im leeren Briefkasten zufällig entdeckt, der Kasten ist paar Meter neben seins.
 

-->

Dazu einige Nachfragen:

Was bedeutet ein paar Meter? Anders Haus? Andere Straßenseite?

Oder gleiches Haus, Briefkasten alle an der gleichen Wand. Aber der Briefkasten wo es eingelegt war hat einen völlig anderen Namen? Oder der Briefkasten hat gar keinen Namen, also eine Art Sammelbriefkasten?

Oder so zusagen die Hausmüllablage für unliebsame Zeitungen und sonstige Briefe?


Zitat
... der Kasten ist paar Meter neben seins.

Eine weitere Frage dazu könnte jetzt noch lauten, wie lange sich Person A bereits in Deutschland aufhält und wie lange Person A bereits Deutsch gelernt hat? Falls die Muttersprache von Person A nicht Deutsch ist, dann könnte das zusätzlich andere Möglichkeiten offenbaren.

Ist die Schreibweise vom Namen der Person A in irgendeiner Art kompliziert oder schwer zu lesen für einen deutschen Bürger?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2016, 14:40 von PersonX«

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Brief 1 hier steht Datum vom 01.09.2016 und Brief 2 01.10.2016

Im gleichem Haus und an der selben Wand. So ca. 0,5-1 Meter weit entfernt. Der Briefkasten hat gar keinen Namen drauf.
Keiner nutzt den Briefkasten. Mehr weiß Person A nicht.

K*** ist mein Name. Ist der einzige hier mit diesen Namen.

Edit "DumbTV":
Beitrag musste leider noch angepasst / vollständig anonymisiert werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2016, 20:26 von DumbTV«

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Zitat
Der Briefkasten hat gar keinen Namen drauf.

Wieso sollte eine Person A einen Brief aus einem Briefkasten nehmen, welcher keinen Namen hat und dann denken, dass der Brief Ihr zugestellt wurde.

Aus Sicht der PersonX wurde der Brief nicht zugestellt. Eine tatsächliche Bekanntgabe erfolgte nicht. Jedoch ist der Brief auch nicht zurück zum Absender zurück gesendet wurden. -->

Also das wäre auch so passiert, wenn Person A sich nicht an einem fremden Briefkasten vergangen hätte. So gesehen hat Person A Post, aus einem fremden Briefkasten per Diebstahl entnommen.


Das führt zu einem Problem: --> Die LRA wird später behaupten, weil der Brief nicht zurückgekommen ist, gelte dieser als bekannt gegeben.

Aber das Gesetz besagt bisher, dass im Zweifel die "Behörde" die Bekanntgabe nachweisen muss.
(Das gilt zumindest solange, wie eine LRA zugesprochen bekommt eine Behörde zu sein.)

Bisher hat das kein Gericht wirklich interessiert, wenn eine Person A erklärt hat, dass diese Bekanntgabe nicht erfolgt ist. Das Gleiche würde wahrscheinlich Person A passieren.

Die Reaktion darauf kann recht unterschiedlich sein.

Es wäre möglich, dass Person A, zeitlich jetzt erst den Widerspruch formuliert und auch nachweisbar versendet. Die LRA wird möglicherweise ein Fristversäumnis vorwerfen und den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid zeitnah ablehnen. An dieser Stelle bliebe nur noch die Klagemöglichkeit.
Person A sollte später vor Gericht dann auch ein Datum X angeben können, wann Sie den Bescheid sagen wir mal tatsächlich erhalten hat, damit Sie den Richter auch davon überzeugen kann, dass kein Fristversäumnis vorliegt. Es wäre dabei bereits jetzt zu prüfen, dass dieses Datum noch innerhalb der Frist liegen würde.
Die Umstände, wie Person A einen Brief erhalten hat, sollten Zeugen zudem bestätigen können, welche vor Gericht nicht plötzlich etwas anderes erzählen. Das Gericht müsste dann im Falle der Klage die LRA auffordern, in der Art, dass die LRA das tatsächliche Bekanntgabe Datum nachzuweisen hat. Das passiert jedoch nur, wenn eine Person A darlegen kann, warum oder unter welchen Umständen Sie den Brief erst später erhalten habe.


Im anderen Fall, also dass Person A kein Widerspruch schreibt und es zur Vollstreckung kommt, dann besteht das Problem, dass in Deutschland die Gerichte aktuell kein Recht sprechen. Sondern das Recht beugen, denn es wird durch die LRA von Person A verlangt, dass Sie substantiiert vorträgt, wie Sie einen Brief nicht erhalten hat. Aber genau das liegt nicht im Machtbereich von Person A, so dass Sie dieses mit Nichtwissen bestreiten muss. Die Richter folgen aktuell häufig dem Vortrag der LRA, dass die Bescheide bekanntgegeben wurden, weil diese ja nicht zurückgekommen sind. -> Diese Logik kann bisher nicht verstanden werden von normalen Bürgern, welche öfters erleben, wie Post nicht angekommen ist. Denn kein Rückläufer sagt noch nichts darüber aus, ob eine tatsächliche Bekanntgabe erfolgte.


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Person A wohnt aber alleine, es gibt keine Zeugen :(

Geld für Anwalt hat er auch nicht. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Vollstreckung durchziehen? Erst bei 300€ oder 1000€? Gibt schon Fälle, wo schon bei fast 200€ passiert ist?

Gäbe es keine Alternative? Sagen wir es gäbe den Brief gar nicht. Jemand hat die Briefe im falschem Briefkasten weggeworfen, aber das weiß keiner.

Ich hätte eine andere Idee. Aktuell habe schwache Depression. Würde jetzt im Widerspruch Brief dieses Schreiben:
Zitat
Hiermit widerspreche ich dieses komplette Vorgehen, Festsetzungsbescheid und Zahlung. Ich habe zum aller ersten mal Ihren Brief erhalten (01.10.2016).
Seit Monaten habe ich eine leichte Depression.
Erst durch falsche Gegebenheiten im falschem Zeitpunkt, haben Sie meine Depression weiter gefördert. Jetzt habe Angst davor, mich zu verletzten. Deswegen bitte ich um nachsehen um den Schaden zu verhindern.

Mit freundlich Grüßen


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2016, 21:49 von Bürger«

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Zitat
Gibt schon Fälle, wo schon bei fast 200€ passiert ist?
Ja, es gibt Fälle, wo zumindest versucht wurde in etwa 200,- € zu pfänden.
Erfolgt das z.B. als Kontopfändung, weil Kontodaten bekannt seien, dann ginge das recht schnell, weil die Bank nicht hinter Person A steht.

Ein sehr bekannter Fall
Sieglinde Baumert: Trotz Inhaftierung wegen GEZ-Verweigerung führt sie bemerkenswerten Dialog mit SWR-Justitiar Eicher weiter
http://online-boykott.de/nachrichten/157-sieglinde-baumert-dialog-mit-eicher
Zitat
... Bei meiner Erzwingungshaft ging es um einen Geldbetrag von 191,82€. (Davon entfallen allein 24,00€ auf Säumniszuschläge und 6,00€ auf Mahngebühren. ...

Zitat
Gäbe es keine Alternative? Sagen wir es gäbe den Brief gar nicht. Jemand hat die Briefe im falschem Briefkasten weggeworfen, aber das weiß keiner.
   --> dann hat Person A dennoch das gleiche Problem, dass die Gegenseite denkt, dass die Bescheide angekommen sind.

Zitat
Ich hätte eine andere Idee. Aktuell habe schwache Depression.
Die haben viele bei dem Gedanken an den Rundfunkbeitrag, jedoch hilft das nichts, solange Person A sich das nicht um später Schmerzensgeld zu erstreiten von einem Doc aufschreiben lässt.


Das ist in der Tat schwierig, es gilt, wenn Bescheide später zugegangen sind, dann trägt dennoch die Gegenseite die Beweislast, wenn Sie behauptet, dass die Bescheide ehr zugegangen und damit ein Fristversäumnis vorliegen würde. Person A benötigt halt irgendeinen Sachvortrag später, welcher glaubhaft sei, zumindest für einen einfachen Richter. Und genau da fangen die Probleme an, denn mit einem Zeugen würde das besser gelingen.

---für die Alternative, also den Nichterhalt von Post---
Da gilt es ebenso, wenn ein Zeuge entsprechend bestätigen kann, dass Person A keine Post erhalten hat.


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Es ist fantastisch hier, was für Tipps gibt. Aber ohne Geld für Anwalt und extreme Hartnäckigkeit zahlen bestimmt immer noch viele diesen Beitrag.
Ich bin geistig nicht Fit, wie Ihr durchzuziehen. 

Außerdem ist meine Situation noch schwieriger, weil keinen Zeuge habe wegen den Briefe.
Könnte natürlich Freunde fragen, ob die bei der Aussage lügen würden. Aber traue mir nicht zu.

Wie machst du das? Oder zahlst du?

Das mit der Depression funktioniert nur, wenn man vom Arzt die Bestätigung bekommt? Welche Bestätigung genau? Depression durch ARD und ZDF?


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Außerdem ist meine Situation noch schwieriger, weil keinen Zeuge habe wegen den Briefe.
Könnte natürlich Freunde fragen, ob die bei der Aussage lügen würden. Aber traue mir nicht zu.

Ein Zeuge ist nicht zwingend erforderlich, wenn einem das Glück nicht gegeben ist, für genau diesen Momnent einen solchen Zeugen gehabt zu haben.
Es hätte/ könnte hilfreich sein. Was nicht ist, ist nicht und muss auch nicht erzwungen werden.
Aber vielleicht muss Person A einfach noch mal ein wenig nachdenken...

Im ersten Schritt ist dies aber sowieso nicht notwendig, da - wie oben bereits erläutert - das Widerspruchsverfahren kostenfrei ist und Person sich mit entsprechender Formulierung im nun baldmöglichst erforderlichen Widerspruch die Argumentation, "wieso-warum-weshalb" ohnehin noch einem späteren, gesonderten Schriftsatz vorbehält.

Die Argumentationen können dann im Forum erörtert werden.

Erst mal gilt:
Nicht zu lange zögern - denn leichter wird es dadurch nicht.

Bitte noch mal meine obigen Ausführungen dazu durchlesen...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20565.msg132890.html#msg132890
Eine fiktive Person B würde also nach aktueller Kenntnislage Rechtsmittel gegen die beiden Bescheide einlegen... siehe u.a. unter
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421
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Hallo du. Kann ich durch gemeinnützige Arbeit es abbezahlen? Wenn ja, wie? Will jetzt schon machen. Auch wenn noch keine Ordnungswidrigkeit Brief erhalten habe, könnte bestimmt in der Regel sehr lange dauern. Aber will die fehlende Zahlung schon jetzt irgendwie ausgleichen.


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siehe unter
Angeblich kann man durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten > Stimmt das?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20919.msg135032.html#msg135032

Fazit: Leider wohl NEIN.


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