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Autor Thema: Neuer (19.) Rundfunkstaatsvertrag seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft  (Gelesen 22589 mal)

  • Beiträge: 7.290
Was heißt das nun wieder?
Die Länder haben auf EU-Ebene kein Wort mitzureden und nix zu entscheiden; ihre sämtlichen Bedenken müssen(!) auf Bundesebene vorgetragen werden, da nur der Bund auf EU-Ebene entscheidungs- und stimmberechtigt ist. Siehe EUZBLG, dem Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Länder bei EU-Belangen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2016, 18:26 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Beiträge: 11.440
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Und noch was, ca ab Seite 5420:
Zitat
"Die EU-Kommission hat vor drei Wochen einen Vorschlag zur  Revision  der  Richtlinie  über  audiovisuelle  Mediendienste vorgelegt, der vorsieht, dass die mitgliedstaatlichen Regulierungsstellen künftig generell als separate juristische Personen ausgestattet sein sollen. Würde dieser Vorschlag der EU-Kommission Wirklichkeit werden, könnte dies das Ende der anstaltsinternen Gremienkontrolle bedeuten.[...]"
Was heißt das nun wieder?
Dabei dürfte es sich hierum handeln...
Sächsischer Landtag befürchtet Einmischung der EU in die Gesetzgebungskompetenz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19371.msg125771.html#msg125771

Vorschlag für eine
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Richtlinie
2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-287-DE-F1-1.PDF

Dies dann aber bitte nicht hier sondern allenfals in dortigem Thread weiter vertiefen.
Hier bitte eng am Kern-Thema dieses Threads arbeiten, welches da lautet
Neuer (19.) Rundfunkstaatsvertrag seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2016, 18:26 von Bürger«
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  • Beiträge: 2.346
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Sind bundesweit ALLE Datenschutzbeauftragten erklärtermaßen gegen den 19. Änderungsvertrag aufgetreten?
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Einige haben wir nun ja bereits. Das wird sicherlich ganz wichtig beitragen, um über eine Landesverfassungsbeschwerde (Berlin wie auch Brandenburg) bald den Änderungsvertrag mit Normenkontroll-Beschwerde anzufechten. 

Am schönsten wäre nun, wenn dem Verfassungsgerichtshof eine Zitatliste ALLER Landes-Datenschutzbeauftragten vorgelegt werden könnte. Die Zitate wie aufgeführt in diesem Thema habe ich dafür bereits abgespeichert. Wem noch weitere der anderen Bundesländer über den Weg laufen, bitte in dies Thema eingeben.

Zu gegebener Zeit hilft mir dann aber auch das Abfragen bei einem der protestierenden Datenschutzbeauftragten, um die Äußerungen von Kollegen zu erfragen.

Zwar sind die Datenschutzbeauftragen der Länder bei der Mehrheit der Bundesländer leider nicht für die ARD-Anstalten ernannt worden, die interne Bearbeitung zu überwachen. Aber neue Landesgesetzgebung unterliegt einer solchen Einschränkung nicht. Es erstreckt sich dann ja auf externe Vorgänge. 

FUNK.NET "Jugend-Kanal"
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Das weitere Unverfrorenste im Änderungsvertrag ist der Versuch, das Multimillionäre-Pfründenkartell des Rundfunkbeitrags durch Ausweitungsrecht auf das Internet für die nächsten paar 100 Jahre fortzusetzen. Das ist selbstverständlich nicht durch Rechtsprechung gedeckt und wird intensivst angefochten werden. 

Die relativ zweifelsfreien Verstöße gegen Datenschutz sind so wertvoll, weil dann möglicherweise das gesamte Gesetzespaket purzeln würde - inklusive FUNK.net .
Im Paket FUNK.NET ist ebenfalls Brisantes. Beispielsweise, wieso dürfen bis zu 29-jährige nichts über Job-Börsen in FUNK.NET  erfahren? Seht euch mal die Liste an, was da alles nicht sein darf.

Ist das eindeutig Gesinnungs-Diktatur?
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Ist das noch demokratischer Rechtsstaat, von Bildungsauftrag ganz zu schweigen?
Oder ist es Ideologie, "Bessermenschen-Religion" einer missionarischen Clique?
"Alles, was Spaß macht, wird verboten."
Es sei denn, unsere neuen "Ulbrichts, Honeckers + Nachfolger" haben entschieden, dass es "der Jugend" gefälligst Spaß zu machen hat. Und wann kommt der "FUNK.net Jungmädels-Verein" für Alter bis 29?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2016, 19:37 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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