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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Oktober 2016 => Thema gestartet von: Uwe am 14. Oktober 2016, 17:18
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Neuer Rundfunkstaatsvertrag seit dem 1. Oktober in Kraft
Quelle: medienkorrespondenz.de 14.10.2016
Am 1. Oktober ist der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Alle 16 Landtage haben die Novelle fristgerecht bis Ende September verabschiedet und damit ratifiziert.
Das nun in Kraft getretene Vertragswerk beinhaltet Änderungen in mehreren Bereichen. Zentraler Bestandteil ist die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV)
Der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthält außerdem die Regelungen für das Online-Jugendangebot von ARD und ZDF sowie Modifikationen beim Rundfunkbeitrag, über den die öffentlich-rechtlichen Sender finanziert werden. Insgesamt werden durch die Novelle fünf medienrechtliche Staatsverträge geändert.
weiterlesen auf:
http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/neuer-rundfunkstaatsvertrag-seit-dem-1nbspoktober-innbspkraft.html
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Kann man gegen einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag Verfassungsklage erheben ?
Eine Verfassungsklage muss binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.
Diesmal ist es bekannt. 8)
Gruß
Kurt
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Verankert wurde in der jetzigen Staatsvertragsnovelle darüber hinaus, dass es zum 1. Januar 2018 einen zweiten Meldedatenabgleich geben wird. Dadurch soll es dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – der in Köln ansässigen Nachfolgeeinrichtung der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ) – ermöglicht werden, seinen Datenbestand zu beitragspflichtigen Wohnungsinhabern erneut zu überprüfen.
Das kommt dabei heraus, wenn die Demokratie Abgabe durch die Art und Weise der Wahlsysteme in Deutschland möglich und praktiziert wird.
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Kann man gegegn einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag Verfassungsklage erheben ?
probier´s halt einfach mal .......
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Verankert wurde in der jetzigen Staatsvertragsnovelle darüber hinaus, dass es zum 1. Januar 2018 einen zweiten Meldedatenabgleich geben wird. Dadurch soll es dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio – der in Köln ansässigen Nachfolgeeinrichtung der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ) – ermöglicht werden, seinen Datenbestand zu beitragspflichtigen Wohnungsinhabern erneut zu überprüfen.
Das bedeutet auch, daß (nach dem Urteil von Tübingen) die Daten an ein Unternehmen weitergegeben gegeben werden.
Ist das überhaupt erlaubt? ???
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Das bedeutet auch, daß (nach dem Urteil von Tübingen) die Daten an ein Unternehmen weitergegeben gegeben werden.
Ist das überhaupt erlaubt? ???
aber selbstverständlich - alle Unternehmen sind gleich, doch manche sind gleicher -
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Hessischer Landtag 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - 23.06.2016 - 77. Plenarsitzung
ab 01:21 Florian Rentsch, FDP-Fraktion: da geht's zur Sache - aber vergebens:
http://www.youtube.com/watch?v=a2k1ys-xsFk
[...]
Ich glaube, der Datenschutzbeauftragte hat selten eine so klare Aussage zu den vorgelegten Regelungen abgegeben wie in diesem Fall.
[...]
er hat nicht nur deutlich gemacht, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder gesagt hätten, es handele sich um eine verfassungswidrige Grundlage, sondern auch, dass er, sollte das Land dem Rundfunkstaatsvertrag in dieser Form zustimmen, davon ausgeht, dass dieser Vertrag vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.
Ich habe gedacht, dass gerade wir, GRÜNE und FDP, in Sachen Datenschutz auf einer Seite stehen. Ich will auch versuchen, mit Ihrem Argument, das alles sei nicht so schlimm, ein bisschen umzugehen; denn ich bin der Auffassung, dass man in einer Debatte im Rahmen der Umstellung auf ein neues Gebührensystem einmal darauf schauen sollte, was damals gesagt worden ist.
Mit dieser Argumentation kommen wir von der einmaligen Regelung, die damals nur unter Vorbehalt getroffen worden ist – dass man einmal einen ordentlichen Datenabgleich macht –, zu einer Regelung, die einen solchen Abgleich regelmäßig vorsieht, womit das das Regel-Ausnahme-Verhältnis ins Gegenteil verkehrt wird. Das ist nicht mehr die Ausnahme, sondern es wird hier zur Regel.
Herr Kollege Frömmrich, ich habe eine Bitte: Erklären Sie mir, wenn Sie nachher am Pult stehen, wie man das Argument, dass sich der Datenbestand verschlechtert, bei der nächsten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags – beim Zwanzigsten oder auch beim Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag – zurücknehmen will. Auch dann wird wieder ein Meldedatenabgleich über die Meldeämter gemacht werden.
Das kann mit Sicherheit nicht der richtige Weg sein. Der Datenschutzbeauftragte hat recht: Es ist im Sinne der Datensparsamkeit und der Frage, wie man mit Daten umgeht, der völlig falsche Weg, den die Länder hier gehen.
[...]
Quelle: http://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/077_PL.pdf
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Aus dem 15. Datenschutzbericht der Berliner Datenschutzbeauftragten (S.177):
[..] Entgegen unserer Empfehlung hat der Regierende Bürgermeister dem Änderungsentwurf zwischenzeitlich zugestimmt. Geplant ist, dass der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in den einzelnen Bundesländern 2016 ratifziert und im Oktober bzw. Januar 2017 in Kraft tritt. Es bleibt zu hoffen, dass die Landesparlamente die Kritik der Datenschutzbeauftragten ernst nehmen und die Änderungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nur verabschieden, wenn auf den erneuten Meldedatenabgleich verzichtet wird.
Mit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags wird der Weg geebnet, den einmaligen Totalabgleich mit den Meldedaten aller meldepflichtigen Personen in Deutschland zu einem regelmäßigen Verfahren auszubauen. Damit würde beim Beitragsservice ein zentrales „Schattenmelderegister“ entstehen, das mit dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung nicht zu vereinbaren ist.
https://datenschutz-berlin.de/attachments/1200/Jahresbericht_2015_Inhalt_Web.pdf?1458651780
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Landtag Rheinland-Pfalz - 16. Wahlperiode - 111. Sitzung, 27.01.2016
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Landesgesetz zu dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/6078 –
Erste Beratung
Es ist vereinbart worden, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt wird. Vorgeschlagen wird, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch, dann werden wir so verfahren.
Quelle: http://www.landtag.rlp.de/landtag/plenarprotokolle/PLPR-Sitzung-16-111-2.pdf
Ausschuss für Medien und Netzpolitik 33. Sitzung am 11.02.2016 –Öffentliche Sitzung–
Frau Staatssekretärin Raab trägt vor, in der kommenden Plenarsitzung stehe die zweite und dritte Lesung zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf der Tagesordnung. Es handele sich um den umfangreichsten Änderungsstaatsvertrag seit 1991, der nun von den 16 Bundesländern auf den Weg
gebracht worden sei.
[...]
Eine Zustimmung vonseiten des rheinland-pfälzischen Landtages zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag würde begrüßt.
Frau Vors. Abg. Dr. Machalet bedankt sich für den Bericht.
Der Ausschuss beschließt einstimmig, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/6078 – zu empfehlen.
Quelle: http://www.landtag.rlp.de/landtag/ausschuesse/mediena-33-16.pdf#page=4
54. Sitzung des Rechtsausschusses am 23.02.2016 –Öffentliche Sitzung – – Teil 1 –
Der mitberatende Rechtsausschuss schließt sich einstimmig der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Medien und Netzpolitik, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 16/6078 – zu empfehlen, an.
Quelle: http://www.landtag.rlp.de/landtag/ausschuesse/rechtsa-54-1-16.pdf#page=9
Landtag Rheinland-Pfalz - 16. Wahlperiode - 114. Sitzung, 25.02.2016
[...]
Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund:
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/6078 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Punkt 15 der Tagesordnung wird abgesetzt.
Quelle: http://www.landtag.rlp.de/landtag/plenarprotokolle/PLPR-Sitzung-16-114.pdf#page=42
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Vizepräsidentin Barbara Schleicher-Rothmund:
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/6078 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Quelle: http://www.landtag.rlp.de/landtag/plenarprotokolle/PLPR-Sitzung-16-114.pdf#page=42
unsere Volksvertreter haben mit ihrer einstimmigen Annahme des Gesetzentwurfs dem Wähler die A...karte gezeigt, obwohl man in Abgeordnetenkreisen sehr wohl den Unwillen im Volk gegen die "Demokratieabgabe" registriert.
Dieser Begriff ist schon an sich verfänglich, denn in der Tat gibt man die Demokratie mit solchem Verhalten ab.
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unsere Volksvertreter haben mit ihrer einstimmigen Annahme des Gesetzentwurfs dem Wähler die A...karte gezeigt, obwohl man in Abgeordnetenkreisen
sehr wohl den Unwillen im Volk gegen die "Demokratieabgabe" registriert.
Deshalb gibt es auch immer mehr »Nichtwähler«. - Mit diesem System wollen die Menschen nichts mehr zu tun haben. - Problem dabei: Wie können die Bürgerinnen und Bürger dennoch ihre Interessen in der Gesellschaft vertreten, wenn sich der »alte Weg«, die Parlamentarische Demokratie, als nicht mehr wirksam erweist?
Es wird wohl so kommen müssen, dass sich die Menschen »außerparlamentarisch« organisieren. Das ist nicht einfach, aber wir müssen das leisten. - Dazu gehören Demos, Runde Tische und Infostände. :)
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Ein wichtiger Punkt sei hier noch einmal besonders hervorgehoben.
In Artikel 4 Nr. 9 des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (abrufbar z. B. unter http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/38103/gesetz-und-verordnungsblatt-12-2016.pdf#page=21, S. 455) heißt es:
In § 15 Satz 3 wird das Datum „31. Dezember 2014“ durch das Datum „31. Dezember 2020“ ersetzt.
§ 15 Satz 1-3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag lautet:
Dieser Staatsvertrag gilt für unbestimmte Zeit. Er kann von jedem der vertragsschließenden Länder zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr gekündigt werden. Die Kündigung kann erstmals zum 31. Dezember 2014 erfolgen.
Die Änderung durch den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sorgt also dafür, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auf politischem Wege (Kündigung ist ja durch jede Landesregierung möglich) frühestens 2020 erledigt werden kann, es sei denn, alle Ministerpräsidenten verständigten sich vorher auf einen neuen Staatsvertrag.
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zur Vervollständigung ab 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag:
16., 17. und 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, was ist mit denen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16527.msg109289.html
Gruß
Kurt
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Haben denn bis zum 20. September 2016 alle Ratifizierungsurkunden vorgelegen? Wenn "Nein", dann trat dieser 19. Änderungsvertrag bereits am 1. Oktober 2016 außer Kraft.
Siehe: Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
aus http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/38103/gesetz-und-verordnungsblatt-12-2016.pdf#page=21
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Sind bis zum 30. September 2016 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
Quelle: http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/38103/gesetz-und-verordnungsblatt-12-2016.pdf#page=21
Als letztes Plenum hatte der Landtag von Schleswig-Holstein am 21. September 2016 die Ratifizierung des Staatsvertrages beschlossen. Die Ratifizierungsurkunden der Bundesländer liegen inzwischen alle im Bremer Senat vor, welcher derzeit noch bis Ende des Monats den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz inne hat.
Quelle: http://www.vprt.de/thema/medienordnung/rechtsgrundlagen/l%C3%A4nder/staatsvertr%C3%A4ge/rundfunkstaatsvertrag-rstv/19-rundfunk%C3%A4-1?page=1&c=0
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Die bei diesem Thema übermittelten Gesichtspunkte werden in einer Landesverfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Berlin Berücksichtigung finden. Terminplan nun: Anfang Dezember 2016.
Der Hinweis auf die Stellungnahme des Berliner Zuständigen für Datenschutz ist von besonderer Wichtigkeit, ferner die Abstimmung per Handzeichen, weil hier "geheim" geboten gewesen wäre wegen erkennbarer Beeinträchtigung der Unabhängigkeit der Stimmabgabe.
Die Verlängerung bis 2020 zeigt, das System wird nervös und hofft, die Transformierung von Intendanten zu Multi-Millionären wenigstens noch bis 2020 durchziehen zu können. Wohl Irrtum - Verfassungsrecht dominiert über Einzelgesetz.
Und in welchen Parlamenten hat die AfD in welcher Weise abgestimmt? Abgelehnt wie den Wählern versprochen?
Und der Jugendkanal - betrifft das "FUNK"? "FUNK" ist wohl außer Einklang sogar einmal wirklich mit Bundesverfassungsrecht.
(Wobei die meisten Entscheide des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Staatsfernsehen wohl Kompetenzenüberschreitung sind, weil Länder-Kulturhoheit betreffend.)
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Und in welchen Parlamenten hat die AfD in welcher Weise abgestimmt? Abgelehnt wie den Wählern versprochen?
Achtung: die Abstimmungen waren (welches Bundesland - wann?) in 2015/2016. Es wäre demnach zusammenzustellen in welchem Landesparlament in der entspr. Wahlperiode welche Partei überhaupt Sitze hatte!
Gruß
Kurt
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In Berlin wurde unter Forumsteilnehmern im mündlichen Gespräch die Information übermittelt, die AfD habe in Parlamenten, in denen sie bereits mit abzustimmen Gelegenheit hatte, den Änderungsverträgen immer zugestimmt oder allenfalls sich enthalten.
Alle anderen Parteien hätten wie auf Befehl zu 100 % der anwesenden Parlamentarier zugestimmt.
Sind das die Fakten? Und es kommt ja auch darauf an, was im jeweiligen Änderungsvertrag drin stand. Nicht alle enthalten Negatives.
Parteien-Politik ist hier nicht unser Thema. Aber alle regierenden Parteien ignorieren bisher, dass die Teil-Illegalität der Rundfunkabgabe sie insgesamt wohl 3 bis 5 % der Wählerstimmen kosten dürfte. Das ist eines unserer effizientesten Argumente.
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Sachsen
Plenarprotokoll 6/34 vom 26.05.2016
http://ws.landtag.sachsen.de/images/6_PlPr_34_201_1_1_.pdf
S. 2762
Hier ist nur die Rede von "zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen".
Thüringen
Plenarprotokoll 6/54 vom 24.06.2016
http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/58791/54-plenarsitzung.pdf#page=72
S. 4630
Wir haben ein Ergebnis: anwesende Abgeordnete 89, 85 abgegebene Stimmen, 77 Jastimmen, 8 Neinstimmen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung mit Mehrheit angenommen.
Namentliche Abstimmung
S. 4660 (Anlage 2)
Nur die AfD-Abgeordneten haben dagegen gestimmt.
Brandenburg
Plenarprotokoll 6/27 vom 27.04.2016
https://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/plpr/27.pdf#page=45
S. 2493
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses in der Drucksache 6/3942, Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, ab. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Beschlussempfehlung und dem Bericht mehrheitlich zugestimmt worden.
Im Hauptausschuss wurde mit 7 (Ja) : 1 (Nein) : 2 (Enthaltung) abgestimmt (https://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/apr/HA/16-004.pdf). Die Nein-Stimme könnte vom einzigen AfD-Vertreter stammen (https://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/ausschuesse_und_gremien/hauptausschuss_a1/396372?_referer=395948).
Hamburg
https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/vorgang/47672
Beschluss: Annahme; am 16.06.2016 in 1. und 2. Lesung mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, CDU, GRÜNEN und AfD gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung der LINKEN
Allerdings muss man hier in Rechnung stellen, dass der Hamburgische Landesverband der AfD noch besetzt ist mit den Parteigängern des ehemaligen Luckeflügels (siehe unten ALFA in Bremen).
Bremen
Plenarprotokoll 19/17 vom 17.03.2016
http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/protokoll/P19L0017.pdf
S. 87
Wer das Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drucksache 19/306) in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
(Dafür SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, ALFA)
Ich bitte um die Gegenprobe!
(Dagegen FDP, Abg. Timke [BIW], Abg. Tassis [AfD])
Stimmenthaltungen?
(DIE LINKE)
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.
Plenarprotokoll der zweiten Lesung liegt noch nicht vor (http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/protokoll/P19L0027.pdf).
Im zugehörigen Beschlussprotokoll (http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/protokoll/b19l0027.pdf, S. 3) heißt es nur:
2. Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Mitteilung des Senats vom 23. Februar 2016 (Drucksache 19/306)
2. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.
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Hessen:
19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - 23.06.2016 - 77. Plenarsitzung
TOP 10: 2.Lesung
https://www.youtube.com/watch?v=a2k1ys-xsFk
http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/5/03445.pdf
Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU und Bündnis90/Die Grünen.
Ablehnung: Fraktionen FDP und Die Linken
Enthaltung: Fraktion SPD
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Danke für diese Fakten.
Die rechtliche Schlussfolgerung lautet:
(1) Die Druckausübung ist bewiesen: Vielfältige AfD-Benachteiligung durch die Sender-Anstalten, obgleich 15 Prozent der Bürger vertretend. Egal, wem das missfällt, das Berücksichtigen ist Teil der Demokratie und also Senderpflicht ARD, ZDF.
(2) Da Druckausübung belegt ist, hätte in allen Bundesländern geheim abgestimmt werden müssen.
(3) Da dies nicht erfolgte, sind die Beschlüsse jedenfalls mit einem Demokratie-Mangel belastet, können also nicht für eine "breite Akzeptanz der Politik" vorgetragen werden.
(4) Dies allein dürfte keine Anfechtbarkeit bewirken. Jedoch können diese Entscheide nicht den besonderen richterlichen Schutz von parlamentarischer Willensbildung genießen, weil sie nicht die Beweiskraft von parlamentarischer Willensbildung tragen.
(5) Eine klare Abweichung der AfD vom Wahlversprechen ist nicht erkennbar. Einhaltung ist erkennbar. Interessant ist, dass auch in anderen Parteien Zweifel zum Tragen kamen.
(6) Die in den Parlamenten zustimmenden Parteien haben zu überlegen:
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a) Wie viele Wählerstimmen bringt es der eigenen Partei, den Sender-Anstalten Rechtsfehler zu ermöglichen?
. "Rechtsfehler", um die Verbalinjurien zu vermeiden, die mir auf der Zunge liegen.
b) Wie viele Wählerstimmen verliert die eigene Partei hierdurch?
Die AfD war mit ihrer Verweigerung bisher eindeutig taktisch intelligenter
- und meines Erachtens mindestens insoweit auch eindeutig rechtsstaatlicher.
Wie immer: Politik ist hier nicht unser Thema - dies ist Analyse, nicht Meinungsbekundung über Parteien.
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Axel Wintermeyer, Minister und Chef der Hessischen Staatskanzlei
"Aber wiegen wir uns nicht in zu großer Sicherheit. Dieses Privileg ist nämlich keineswegs ungefährdet. Im Zuge der anbrechenden Debatte über die künftige Entwicklung des Rundfunkbeitrags wird die Landespolitik, also wir alle, möglicherweise durchaus für den Erhalt des Hessischen Rundfunks zu kämpfen haben. Ich kann Ihnen versichern, dass ich als Medienminister des Landes das mir Mögliche für den Fortbestand des Senders tun werde. Auch der hr selbst wird dauerhaft gefordert bleiben, sich über Güte und Attraktivität seiner Landesprogramme die Nutzerakzeptanz und die Beitragslegitimation zu erhalten und sogar auszubauen."
Quelle: http://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/077_PL.pdf
Aha... für den "Erhalt" >:D des Hessischen Rundfunks.
Und noch was, ca ab Seite 5420:
"Die EU-Kommission hat vor drei Wochen einen Vorschlag zur Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgelegt, der vorsieht, dass die mitgliedstaatlichen Regulierungsstellen künftig generell als separate juristische Personen ausgestattet sein sollen. Würde dieser Vorschlag der EU-Kommission Wirklichkeit werden, könnte dies das Ende der anstaltsinternen Gremienkontrolle bedeuten.
Hier besteht aus meiner Sicht dringender länderseitiger Handlungsbedarf. Die Länder werden in den Beratungen auf EU-Ratsebene ebenso wie über den Bundesrat die Wahrung der nationalen Rundfunkordnung einfordern, wie sie durch zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts und sämtliche Landesrundfunkgesetze vorgeprägt ist – auch durch unseres, über das wir gerade reden."
Was heißt das nun wieder?
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Fundstück aus Dezember 2015:
(http://www.medienkorrespondenz.de/assets/Resources/Public/Images/mk-logo.png)
Bildquelle: http://www.medienkorrespondenz.de/assets/Resources/Public/Images/mk-logo.png
28.12.2015 – vn/MK
Landtage stimmen über Vertragspaket ab
[...]
Aus den Landtagen wurde zuletzt keine signifikante Kritik am 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag laut, auch nicht an der Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags, dessen Überarbeitung im Jahr 2010 im nordrhein-westfälischen Landtag gescheitert war.
[...]
Im Rahmen des nun eingeleiteten Ratifizierungsverfahrens ist es den Landtagen nicht möglich, einzeln über die insgesamt fünf zu ändernden Staatsverträge abzustimmen.
Zur Verabschiedung steht nur das gesamte Vertragspaket.
[...]
Würde diesmal ein Landtag dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen, etwa weil er die JMStV-Novelle ablehnt, dann hätte dies gravierendere Auswirkungen als vor fünf Jahren. Eine solche Ablehnung hätte dann zugleich zur Folge, dass es ARD und ZDF zunächst nicht erlaubt würde, ihr gemeinsames Internet-Jugendangebot zu starten. Auch die Korrekturen am Rundfunkbeitrag könnten bis auf weiteres nicht wirksam werden. Um diese beide Vorhaben umzusetzen, müssten die Ministerpräsidenten einen neuen Staatsvertrag unterzeichnen und den Landtagen abermals zur Verabschiedung vorlegen – was mindestens neun Monate Verzögerung bedeuten würde.
Dass ein solches Szenario eintritt, halten die Staats- und Senatskanzleien der Länder indes für ausgeschlossen.
[...]
Weiterlesen auf: http://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/ministerpraesidenten-unterzeichnen-novelle-zum-rundfunkstaatsvertrag.html
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Bemerkenswert ist die dem Hauptausschussdokument (Brandenburg) angehängte Anlage der Datenschutzbeauftragten. Dort heißt es u. a.:
Leider wurde jedoch, trotz der in § 14 Abs. 9 RBStV ausdrücklich normierten Einmaligkeit im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in § 14 Abs. 9a erneut ein Vollabgleich der Meldedaten aller volljährigen Personen in den 19. RÄndStV aufgenommen. Die erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken der Datenschutzbehörden gegen die Norm, die anlässlich des Abgleichs 2013 geäußert wurden, waren maßgeblich mit Hinweis auf die Einmaligkeit des Abgleichs zurückgestellt worden. Auch das seinerzeit durch den ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Prof, Dr. Bull, für die Rundfunkanstalten erstellten Gutachten, sowie die Ausführungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVerfGH, Urteil vom 15. Mai 2014, Vf. 8-VII-12) in derselben Frage stellten maßgeblich auf die Einmaligkeit des Vorgangs als Voraussetzung der Verfassungsmäßigkeit ab.
Da der Datenabgleich alle volljährigen im Melderegister geführten Personen trifft, wird bereits der Natur nach ein Großteil von Nichtschuldnern hiervon miterfasst, womit der datenschutz- wie verfassungsrechtliche Grundsatz der Erforderlichkeit in Frage steht. Dieser Grundrechtseingriff gegenüber einer Vielzahl an Unbeteiligten wird nach Überzeugung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern durch den Nutzen des Abgleichs nicht kompensiert.
Der entscheidende Zweck des Vollabgleichs vom 2013 bestand nach dem Wortlaut von § 14 Abs. 9 in der „Bestands- und Ersterfassung" anlässlich der Umstellung vom Gebühren- auf das Beitragsmodell. Dieser Zweck ist, nun da der Datenbestand vorliegt und nach drei Jahren beinahe vollständig gesichtet ist, erreicht worden und kann deswegen einem zweiten Abgleich nicht mehr als Begründung zugrunde gelegt werden.
Soweit der neuerliche Vollabgleich damit begründet wird, der natürlichen Erosion des Datenbestands entgegenwirken zu wollen, halten die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern dieses Vorhaben für nicht erforderlich und den damit verbundenen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung daher für unverhältnismäßig.
Es ist davon auszugehen, dass nach dem ersten Vollabgleich ein Großteil der verbleibenden Beitragsschuldner deswegen bisher unbekannt ist, weil sie ihrer Meldepflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Für die Auffindung dieser Beitragsschuldner ist jedoch der Vollabgleich ungeeignet. Dieser würde vielmehr überdurchschnittlich viele bereits gesetzeskonform handelnde Personen betreffen.
Die Rundfunkkommission hat überdies in ihrem Bericht vom 17. Juni 2015 nicht einmal selbst eindeutig die Geeignetheit und Erforderlichkeit des Meldedatenabgleichs zur Sicherung der Beitragsgerechtigkeit und Einnahmenstabilisierung feststellen können, sondern im Wesentlichen nur angekündigt, dass der erneute Abgleich zur Grundlage der Evaluierung der Möglichkeiten einer dauerhaften Verankerung im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag dienen solle.
Es steht daher einerseits zu befürchten, dass das Konzept eines einmaligen Abgleichs endgültig zugunsten einer wiederkehrenden Lösung fallengelassen wird, womit die Datenerhebung dauerhaft von der Erforderlichkeit entkoppelt und ein Kernpunkt der ursprünglichen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung wegfallen wird. Andererseits ist es nicht akzeptabel, einen derart weitgehenden Grundrechtseingriff gleichsam zu Testzwecken durchzuführen, ohne vorher ausgelotet zu haben, ob nicht die nunmehr geschaffene Datenbasis in Zusammenwirken mit den übrigen rechtlichen Befugnissen zur Datenerhebung eine ausreichende Grundlage bildet.
Ich erinnere ferner daran, dass, soweit Beitragsschuldner dem Melderegister zu entnehmen sind, den Rundfunkanstalten nach § 8 der Meldedaten-Übermittlungsverordnung (MeIdDÜV) seit jeher Daten über relevante Veränderungen des Meldestatus (An- und Abmeldung, Tod) automatisch übermittelt werden. Dass eine nennenswerte Anzahl von neuen Schuldnern bei regelmäßigen Übermittlungen nicht, wohl aber bei einem erneuten Vollabgleich zutage gefördert werden soll, erschließt sich nicht.
https://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/apr/HA/16-004.pdf
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19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verfassungswidrig?
Veröffentlicht: 23. Juni 2016
[...]
„Neben allen anderen inhaltlichen Problemen mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – vor allem beim Jugendangebot und Jugendmedienschutz – ist der erneute Meldedatenregisterabgleich das Hauptproblem. Der hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Michael Ronellenfitsch hat in einer Anhörung klipp und klar gesagt, dass der erneute Meldedatenregisterabgleich gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit verstößt, das Änderungsgesetz somit nicht verfassungskonform und mit Erfolg beklagbar sei.“
Dies habe er für alle Länderdatenschutzbeauftragten ausgesprochen, so Wilken.
[...]
Quelle: http://www.ulrichwilken.de/site/landtag/pressemitteilungen/2016/459-19-rundfunk%C3%A4nderungsstaatsvertrag-verfassungswidrig.html
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Sachsen
Plenarprotokoll 6/34 vom 26.05.2016
http://ws.landtag.sachsen.de/images/6_PlPr_34_201_1_1_.pdf
S. 2762
Hier ist nur die Rede von "zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen".
Ergänzung: S. 2759:
Die AfD-Fraktion wird das Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ablehnen.
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19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mit erneutem bundesweiten Meldedatenabgleich soll am 1. Oktober in Kraft treten
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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein stellt in einer Stellungnahme vom 29.04.2016 (http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/6000/umdruck-18-6050.pdf) dazu fest: „Nach der Gesetzesbegründung soll der erneute vollständige Abgleich von Meldedaten zur Sicherung der Aktualität des Datenbestandes dienen. Dies wird damit begründet, dass vor dem Hintergrund einer größtmöglichen Beitragsgerechtigkeit und der Vermeidung von Vollzugsdefiziten der Datenbestand in seiner Qualität erhalten werden solle. Zur Legitimation des beabsichtigten Meldedatenabgleichs wird vor allem auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15.05.2014, Az.: Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 verwiesen…
Bereits im Zuge der Umstellung des Rundfunkbeitrags im Jahre 2013 wurde ein vollständiger Meldedatenabgleich vorgenommen. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatte mit Beschluss vom 11.10.2010 hiergegen datenschutzrechtliche Bedenken vorgetragen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte den Meldedatenabgleich im Hinblick auf den Zweck der ‚Bestands- und Ersterfassung‘ geprüft und dabei auf seine Einmaligkeit abgestellt. Nur diese Zwecksetzung wurde als zulässig befunden. Mit dem erneuten Meldedatenabgleich wird durch die ‚Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes‘ ein anderer Zweck verfolgt. Über diesen hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof keine Entscheidung getroffen. Aus der gerichtlichen Entscheidung kann gerade nicht abgeleitet werden, dass der Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung so geringfügig ist, dass solche Datenabgleiche beliebig oft wiederholt werden dürfen…“
Der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll zum 01.10.2016 in Kraft treten. Bleibt zu hoffen, dass sich KlägerInnen finden, die den erneuten bundesweiten Meldedatenabgleich daraufhin überprüfen lassen, ob Grundrechte der BürgerInnen dieses Landes dadurch verletzt werden.
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Weiterlesen auf: http://ddrm.de/19-rundfunkaenderungsstaatsvertrag-mit-erneutem-bundesweiten-meldedatenabgleich-soll-am-1-oktober-in-kraft-treten/
Stellungnahme vom 29.04.2016 des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/6000/umdruck-18-6050.pdf
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Und noch was, ca ab Seite 5420:
Die EU-Kommission hat vor drei Wochen einen Vorschlag zur Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgelegt, der vorsieht, dass die mitgliedstaatlichen Regulierungsstellen künftig generell als separate juristische Personen ausgestattet sein sollen. Würde dieser Vorschlag der EU-Kommission Wirklichkeit werden, könnte dies das Ende der anstaltsinternen Gremienkontrolle bedeuten.
Hier besteht aus meiner Sicht dringender länderseitiger Handlungsbedarf. Die Länder werden in den Beratungen auf EU-Ratsebene ebenso wie über den Bundesrat die Wahrung der nationalen Rundfunkordnung einfordern, wie sie durch zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts und sämtliche Landesrundfunkgesetze vorgeprägt ist – auch durch unseres, über das wir gerade reden.
Was heißt das nun wieder?
Die Sätze im vorigen Absatz erklären es:
Der private Rundfunk wird durch externe Institutionen, nämlich die Landesmedienanstalten, beaufsichtigt. Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erfolgt die Kontrolle anstaltsintern, nämlich über die Organe, über die wir gerade geredet haben: Rundfunkrat und Verwaltungsrat.
Wenn der Vorschlag der EU-Kommission umgesetzt wird, ist die "anstaltsinterne" Nicht-Kontrolle rechtswidrig. Dann müssen die Sender extern beaufsichtigt werden. Das will natürlich kein Politik- oder Rundfunkfunktionär.
Das Dokument ist eine echte Goldgrube:
S. 5421
Florian Rentsch (FDP):
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade noch habe ich mit dem Kollegen Frömmrich über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag gesprochen. Normalerweise ist es so, dass wir das hier nur durchwinken. Deshalb müsste man sich einmal grundsätzlich fragen, ob es überhaupt einen Sinn ergibt, dass man die Länder beteiligt.
[...]
Ich glaube, der Datenschutzbeauftragte hat selten eine so klare Aussage zu den vorgelegten Regelungen abgegeben wie in diesem Fall.
(Beifall bei der FDP)
Herr Kollege Frömmrich, er hat nicht nur deutlich gemacht, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder gesagt hätten, es handele sich um eine verfassungswidrige Grundlage, sondern auch, dass er, sollte das Land dem Rundfunkstaatsvertrag in dieser Form zustimmen, davon ausgeht, dass dieser Vertrag vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird.
Ich habe gedacht, dass gerade wir, GRÜNE und FDP, in Sachen Datenschutz auf einer Seite stehen.
[... ]
Ich sage ganz offen – auch um ein Angebot zu machen –: Das Mindeste wäre gewesen, dass wir gemeinsam eine Resolution verabschiedet hätten, in der wir klarmachen, dass wir das nicht für richtig halten, und unsere Position darstellen. Einfach zu sagen: „Da kommt ein Staatsvertrag, den können wir halt nicht ändern“, widerspricht meinem Selbstverständnis als Parlamentarier und sollte eigentlich auch dem grünen Selbstverständnis als Parlamentarier widersprechen.
Insofern sage ich, wir können diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zustimmen. Ich glaube, dass es gute Gründe gibt, dagegen zu stimmen. Das, was der Datenschutzbeauftragte in – glaube ich – noch nicht da gewesener Klarheit zu diesem Punkt gesagt hat, sollte uns alle ein bisschen sensibel machen.
Wir können gern das Protokoll noch einmal auswerten. Ich jedenfalls war bei dieser Sitzung dabei. Ich weiß auch, dass viele Kollegen dabei waren. Lassen Sie sich keinen Druck von der Landesregierung machen. Sie sind unabhängige Abgeordnete und nicht Stimmvieh für einen Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
– Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP)
Endlich mal ein verantwortungsbewusster Politiker, der nicht widerspruchslos alles abnickt, was ihm vorgelegt wird.
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Zur Mitteilung über Landtag Hessen:
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Unklar, was als Gefährdung des Gebührensystems gemeint ist.
Es wird immerhin jedenfalls hier zur Zeit heftigst gestritten.
Befristete Aufforderungen ergingen, die Rechtswidrigkeiten gegen 10 % der Bürger binnen 1 Monat weitgehend zu unterlassen und die behauptete Manipulation der Rechtsprechung durch bestimmte Maßnahmen gegenüber den Gerichten zu heilen. Vorwurf Justizskandal.
Ferner Vorwurf Massen-Nichtigkeit der Vorgänge beim Beitragsservice.
Und... und... viele Seiten Liste und Nachweis.
Wo man hingreift bei diesem System, da wird Recht verletzt? Jahrzehntelang hat man sich in Gutsherrenart daran gewöhnt "wir sind das Gesetz" - "uns kann keiner"?
Die gemeinsame Arbeit des Forums war besonders hilfreich, die Rechtsfehler belegbar zu machen. Das juristisch basierte Erzwingen der Neuordnung des Systems ist erklärtes Ziel.
Der neue Staatsvertrag wird auf jeden Fall einem Normenkontroll-Antrag unterworfen werden.
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Auf jeden Fall für Berlin und ziemlich sicher ist auch ein Beschwerdeführer da für Brandenburg.
Mit den hier erarbeiteten Datenschutz-Gesichtspunkten - unser Dank geht an die Ermittler für diese einzigartigen Nachweise - wird das Gesetz kaum halten können. Eine einzige Fehlstelle genügt für bundesweite Wirkung (richtiger: "Ent-Wirkung").
Schön, von berufener Quelle zu erfahren, dass damit auch der "Jugendsender FUNK.net" entfallen könnte. Es ist ja nicht weit zu der Vermutung, der total verfehlte Name "FUNK" soll das Rund-FUNK-Gebührenprivileg der Multi-Millionäre des Staatsfernsehens durch die Wortgleichheit der Rund-FUNK-Gesetze nun gesetzgeberisch zukunftfest machen für das Internet-Zeitalter.
Das ist ja "Klasse"... Da man das Gesetz nicht ändern kann, ändert man die Sprache. "Wir benennen das INTERnet um in FUNK.net in der deutschen Sprache", man erzwingt das dann am liebsten auch noch im Duden, und dann ist der Name stimmig für die Fortsetzung der Multimillionär-Privilegien im Internet-Zeitalter - sorry, ich meinte im Funknet-Zeitalter.
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Infos vom Landtag NRW
Verhandlungspunkt: Neunzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) 3
Ausschussprotokoll (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?typ=P&Id=MMA16/1266&quelle=alle&wm=1&action=anzeigen)
APr 16/1266
28.04.2016
Daniela Beaujean (VPRT)
Die ersten Begrenzungen, die damals aus dem VPRT-Beihilfekompromiss in den Rundfunkstaatsvertrag überführt worden sind – zum Beispiel das Abrufverbot für Fremdproduktionen oder gewisse Verweildauern –, sind jetzt durch die Beauftragung des Jugendangebots gekippt worden.
Dr. Hermann Eicher (Jugendangebot ARD / ZDF; SWR)
Als im Oktober durch die Ministerpräsidenten die Entscheidung für das Junge Angebot als ein Online-only-Angebot gefallen war, gab es bei uns einen Moment Schockstarre. Damit haben wir ehrlich gesagt nicht gerechnet. Diese Schockstarre hat sich sehr schnell aufgelöst. Ich würde sagen, wir sind heute fast froh darüber, dass wir kein Fernsehangebot machen, das sehr viel Geld schluckt, sondern uns komplett auf ein Online-only-Angebot einstellen. [...] Wir haben dazu ein Gutachten von Goldmedia eingeholt. Danach werden bei kommerziellen Wettbewerbern nur sehr geringe Auswirkungen auftreten.[...] Der Gesetzgeber hat den Weg der direkten Beauftragung gewählt. Diese Form ist aus unserer Sicht absolut EU-konform. Es wird immer wieder behauptet, das sei mit dem Beihilfekompromiss nicht vereinbar. [...] Es wird keine Werbung haben. Wir bemühen uns sehr, der Anforderung im Staatsvertrag gerecht zu werden, auch auf Drittplattformen keine Werbung zu machen. Wir haben gerade mit Google für YouTube einen neuen Vertrag geschlossen, in dem uns das zugesagt wird. Die Macher auf dem Markt haben ein sehr großes Interesse daran, mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammenzuarbeiten, weil die privaten Player mittlerweile sehr eindeutige Vorgaben machen und wirtschaftliche Interessen haben, die Macher in bestimmte Richtungen zu lenken. [...] Wenn man den Bogen zum Rundfunkbeitrag schlägt, spielt die Akzeptanz eine immer größere Rolle. Es kann nicht sein, dass unsere privaten Wettbewerber auf Dauer für die Jugend zuständig sind und der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die älteren Semester. Das wird auf Dauer nicht funktionieren, was die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags angeht.[...] Der neue Geschäftsführer des Jungen Angebots wird kein eigenes Büro mehr haben.
Dr. Jürgen Brautmeier (Landesanstalt für Medien NRW)
Ich habe in meiner Zeit als Vorsitzender der Landesmedienanstalten keinen Hehl daraus gemacht, dass ich es grundsätzlich für einen Irrtum halte, in deutscher Gründlichkeit gesetzlich durch Gebote und Verbote vorzuschreiben, was der Jugend gefallen soll. Das passt nicht in die digitale Welt. Aber die Debatte ist abgeschlossen und ein Staatsvertrag liegt vor. [...] Die Bund-Länder-AG, die an dieser Stelle gearbeitet hat, sollte weiterarbeiten. Bei dem, was der Bund jetzt macht, müssen die Länder aufpassen, damit das Verhältnis zueinander stimmt. Die Verzahnung und Vernetzung dieser beiden Ebenen ist dringend überfällig.
Dr. Hermann Eicher (Jugendangebot ARD / ZDF; SWR)
Dass ein Erwachsener in Deutschland derzeit täglich immer noch mehr als drei Stunden fernsieht, ist eine Vorstellung, die mir nur schwer eingeht. Wenn ich das mit meinem Nutzungsverhalten abgleiche, leuchtet mir das nicht ein. Aber wir haben zu konstatieren, dass es so ist.
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Was heißt das nun wieder?
Die Länder haben auf EU-Ebene kein Wort mitzureden und nix zu entscheiden; ihre sämtlichen Bedenken müssen(!) auf Bundesebene vorgetragen werden, da nur der Bund auf EU-Ebene entscheidungs- und stimmberechtigt ist. Siehe EUZBLG, dem Gesetz über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Länder bei EU-Belangen.
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Und noch was, ca ab Seite 5420:
"Die EU-Kommission hat vor drei Wochen einen Vorschlag zur Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste vorgelegt, der vorsieht, dass die mitgliedstaatlichen Regulierungsstellen künftig generell als separate juristische Personen ausgestattet sein sollen. Würde dieser Vorschlag der EU-Kommission Wirklichkeit werden, könnte dies das Ende der anstaltsinternen Gremienkontrolle bedeuten.[...]"
Was heißt das nun wieder?
Dabei dürfte es sich hierum handeln...
Sächsischer Landtag befürchtet Einmischung der EU in die Gesetzgebungskompetenz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19371.msg125771.html#msg125771
Vorschlag für eine
RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Richtlinie
2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2016/DE/1-2016-287-DE-F1-1.PDF
Dies dann aber bitte nicht hier sondern allenfals in dortigem Thread weiter vertiefen.
Hier bitte eng am Kern-Thema dieses Threads arbeiten, welches da lautet
Neuer (19.) Rundfunkstaatsvertrag seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
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Sind bundesweit ALLE Datenschutzbeauftragten erklärtermaßen gegen den 19. Änderungsvertrag aufgetreten?
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Einige haben wir nun ja bereits. Das wird sicherlich ganz wichtig beitragen, um über eine Landesverfassungsbeschwerde (Berlin wie auch Brandenburg) bald den Änderungsvertrag mit Normenkontroll-Beschwerde anzufechten.
Am schönsten wäre nun, wenn dem Verfassungsgerichtshof eine Zitatliste ALLER Landes-Datenschutzbeauftragten vorgelegt werden könnte. Die Zitate wie aufgeführt in diesem Thema habe ich dafür bereits abgespeichert. Wem noch weitere der anderen Bundesländer über den Weg laufen, bitte in dies Thema eingeben.
Zu gegebener Zeit hilft mir dann aber auch das Abfragen bei einem der protestierenden Datenschutzbeauftragten, um die Äußerungen von Kollegen zu erfragen.
Zwar sind die Datenschutzbeauftragen der Länder bei der Mehrheit der Bundesländer leider nicht für die ARD-Anstalten ernannt worden, die interne Bearbeitung zu überwachen. Aber neue Landesgesetzgebung unterliegt einer solchen Einschränkung nicht. Es erstreckt sich dann ja auf externe Vorgänge.
FUNK.NET "Jugend-Kanal"
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Das weitere Unverfrorenste im Änderungsvertrag ist der Versuch, das Multimillionäre-Pfründenkartell des Rundfunkbeitrags durch Ausweitungsrecht auf das Internet für die nächsten paar 100 Jahre fortzusetzen. Das ist selbstverständlich nicht durch Rechtsprechung gedeckt und wird intensivst angefochten werden.
Die relativ zweifelsfreien Verstöße gegen Datenschutz sind so wertvoll, weil dann möglicherweise das gesamte Gesetzespaket purzeln würde - inklusive FUNK.net .
Im Paket FUNK.NET ist ebenfalls Brisantes. Beispielsweise, wieso dürfen bis zu 29-jährige nichts über Job-Börsen in FUNK.NET erfahren? Seht euch mal die Liste an, was da alles nicht sein darf.
Ist das eindeutig Gesinnungs-Diktatur?
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Ist das noch demokratischer Rechtsstaat, von Bildungsauftrag ganz zu schweigen?
Oder ist es Ideologie, "Bessermenschen-Religion" einer missionarischen Clique?
"Alles, was Spaß macht, wird verboten."
Es sei denn, unsere neuen "Ulbrichts, Honeckers + Nachfolger" haben entschieden, dass es "der Jugend" gefälligst Spaß zu machen hat. Und wann kommt der "FUNK.net Jungmädels-Verein" für Alter bis 29?