Danke für diese Fakten.
Die rechtliche Schlussfolgerung lautet:
(1) Die Druckausübung ist bewiesen: Vielfältige AfD-Benachteiligung durch die Sender-Anstalten, obgleich 15 Prozent der Bürger vertretend. Egal, wem das missfällt, das Berücksichtigen ist Teil der Demokratie und also Senderpflicht ARD, ZDF.
(2) Da Druckausübung belegt ist, hätte in allen Bundesländern geheim abgestimmt werden müssen.
(3) Da dies nicht erfolgte, sind die Beschlüsse jedenfalls mit einem Demokratie-Mangel belastet, können also nicht für eine "breite Akzeptanz der Politik" vorgetragen werden.
(4) Dies allein dürfte keine Anfechtbarkeit bewirken. Jedoch können diese Entscheide nicht den besonderen richterlichen Schutz von parlamentarischer Willensbildung genießen, weil sie nicht die Beweiskraft von parlamentarischer Willensbildung tragen.
(5) Eine klare Abweichung der AfD vom Wahlversprechen ist nicht erkennbar. Einhaltung ist erkennbar. Interessant ist, dass auch in anderen Parteien Zweifel zum Tragen kamen.
(6) Die in den Parlamenten zustimmenden Parteien haben zu überlegen:
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a) Wie viele Wählerstimmen bringt es der eigenen Partei, den Sender-Anstalten Rechtsfehler zu ermöglichen?
. "Rechtsfehler", um die Verbalinjurien zu vermeiden, die mir auf der Zunge liegen.
b) Wie viele Wählerstimmen verliert die eigene Partei hierdurch?
Die AfD war mit ihrer Verweigerung bisher eindeutig taktisch intelligenter
- und meines Erachtens mindestens insoweit auch eindeutig rechtsstaatlicher.
Wie immer: Politik ist hier nicht unser Thema - dies ist Analyse, nicht Meinungsbekundung über Parteien.