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Autor Thema: Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?  (Gelesen 30496 mal)

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Eine wichtige Fakten-Frage ist: Welche Kosten entstehen dem Bürger durch die Verteidigung der Gerechtigkeit bis zum Bundesverwaltungsgericht?

Was der eigene Anwalt kostet, ist wegen des niedrigen Streitwertes wenig und im Prinzip viel zu wenig für die Komplexität der Sache. Schieben wir diesen ganz anderen Gesichtspunkt einmal beiseite.

Bei den Verwaltungsgerichten (erste Instanz ohne Anwaltspflicht) treten die Sender-Anstalten wohl durchweg ohne anwaltliche Vertretung auf.  Berechnet wird insoweit wenig bis gar nichts. Dies wird mit einigen Beispielen behandelt durch:
Verlorene Klage - Was berechnet der Bayerische Rundfunk an Kosten?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20092.0
Das entspricht der Rechtslage und ist in Ordnung so. Sowohl bei den Mahngebühren wie auch diesbezüglich sind die Sender-Anstalten wohl durchweg korrekt. Ja, das gibt es!

Ab OLG haben die Sender-Anstalten ein Problem: Sie haben keine "postulationsfähigen Mitarbeiter":
de.wikipedia.org/wiki/Justiziar
Denn die Sender-Anstalten haben keine Dienstherren-Fähigkeit, haben deshalb keine Beamten unter den eigenen Beschäftigten und können sich deshalb ab OLG nicht mehr selber vertreten. Sollten sie das doch tun, so wäre es natürlich eine schöne Grundlage, sich mit den rechtlichen Folgewirkungen für diese Urteile zu befassen. Das gilt auch im Fall der Vertretung durch "Syndikus"-Rechtsanwälte, weil ebenfalls unzulässig, siehe den angegebenen Link.

Bei der anwaltlichen Vertretung hat die Senderanstalt die Wahl zwischen:
- Vergütung nach Streitwert und Gebührenordnung (völlig unzureichende Höhe);
- oder individuell vereinbarte Vergütung nach Aufgabe.

Liegen Informationen vor, wie viel der klagende Bürger an Kosten der Gegenseite aufgezwungen bekam für die vielen bedauerlichen Fehlurteile bei den Oberverwaltungsgerichten und beim Bundesverwaltungsgericht?
Auch die Gerichtskosten würden interessieren.

Bei der Popularklage durch den Juristen Geuer (Bayerisches Verfassungsgericht) ist mir eine Presseinformation erinnerlich, wonach eine abschreckend hohe Kostenlast vom Kläger zu tragen war. Meine Erinnerung kann aber täuschen. Verfügt jemand über präzise Informationen?

Es geht im Kern um die Frage, ob der Widerstand der Bürger gegen eine unfreiwillig und listig manipulierte Fehl-Rechtsprechung mit so hohen Kosten belastet ist, dass eine Art "faktisch strafrechtliche Ahndung" vorliegt für die Verteidigung des Rechtsstaats durch rund 10 000 Bürger. Diese - beispielsweise wie in diesem Forum - handeln stellvertretend für wohl rund 5 Millionen intensiv ablehnende Bürger, die sich hierfür nicht stark genug oder nicht genügend staatsbürgerlich fühlen.

Eine zu hohe Kostenbelastung wäre im Hinblick auf die Gesamtproblematik interpretierbar als eine zu weitgehende Einschränkung des Anspruches auf rechtliches Gehör gemäß Grundgesetz.


Korrektur gelesen und berichtigt durch: Hailender


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

K
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OT

...

Es sind mir immerhin 3 mutige Entscheide bekannt, die die Würde der Justiz wahren:
-------------------------------------------------
#1) - LG Tübingen, Entscheid Nummer 2 (allgemein bekannt)
#2) - Verwaltungsgericht Berlin (habe ich in dieser Woche entdeckt)
#3) - Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (nicht veröffentlicht, aber liegt mir vor).

Das gibt es vermutlich 100 und mehr andere. Wem weitere über den Weg laufen, bitte Mitteilung hier mit Aktenzeichen.
...

#2 und #3 bräuchte ich bitte für's OVG  8)

Wer diese hat bitte per email an die bekannte email:   bs_unterschrift@web.de
(MS-Word, PDF, egal...)

Vielen lieben Dank vorab
Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

d
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@pjotr

#2 und besonders #3 interessieren eine fiktive Person ebenso, zumal diese Person bereits mit der zweiten Klage beim VG Gelsenkrichen unterwegs ist und mit der ersten Klage zum OVG Münster drängt. Es wäre für diese fiktive Person ein Hochgenuss, dem Richter (ich lasse den Namen mal weg) dieses Aktenzeichen zu #3 unter die Nase reiben zu können.

Bitte sende mir einen Link bzw. stelle das Aktenzechen/Urteil dem Forum zur Verfügung, das wird betimmt spannend beim VG Gelsenkichen

Kämpferische Grüße


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Nachtrag zu meiner Aussage zu diesem Thema: 
Zitat
Es sind mir immerhin 3 mutige Entscheide bekannt, die die Würde der Justiz wahren:
- LG Tübingen, Entscheid Nummer 2 (allgemein bekannt)
- Verwaltungsgericht Berlin (habe ich in dieser Woche entdeckt)
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (nicht veröffentlicht, aber liegt mir vor).

Die mehrfach bei mir erfragten Links, das löst kein Problem. Man muss es begreifen, das System der Rechtsprechung, der "herrschenden Rechtsprechung", der Richtervorlage, der Revisions-Zulassung und anderes mehr, um Urteile richtig zu deuten und zielorientiert zu verwerten.

Klarstellungen:
a) Für fast sämtliche Klagen bei den Verwaltungsgerichten ist der ablehnende Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts "bereits geschrieben".  (Dauer-Textvorlage, völlig identisch, mit minimalen Zusätzen.)
b) Rechtsanwälte als "Organe der" (staatlichen) "Rechtspflege" sind in einer nahezu völlig aussichtslosen Position gegen die in Jahrzehnten von den milliardenschweren Sender-Anstalten bewirkte "Gleichschaltung der obersten Rechtsprechung durch ungewollten Richter-Irrtum". Hinzu kommt die absurde Überhöhung von Anwälten als gottähnliche "rettende weiße Reiter". Was für ein Quatsch. Erzeugt durch wen wohl: Durch Fernseh-Klamauk-Sendungen. Das erste, was fast jeder Anwalt tut, wenn Sie ihn gegen Unrecht anrufen, er denkt über seine Gebührenordnung nach, wo er Sie hinein bugsiert, damit er die Kosten für Praxis und Mitarbeiter - meist mühsam - gedeckelt bekommt. Ist 100% o.k. - vorausgesetzt, dass der Bürger da keine Illusionen hat. Wie soll ein Anwalt mit ein paar 100 Euro einen Mammutstreit finanzieren, der in dieser Sache wohl zwingend nötig wäre für Erfolg.
c) Prozesse gegen vollstreckbare Titel haben einen Wirkungseffekt von Stecknadel-Pieksern für das rechtswidrige System. "Sand ins Getriebe" zu erzeugen ist kein Fehler, bringt im Ergebnis außer kleinen Kosten und etwas Aufschub fast nie etwas. Der Streit muss bei der Forderung selber ansetzen, nicht zu spät erst bei der Vollstreckung. 

Nun zurück zum Thema:

Richter der untersten Instanz, die ihre Würde wahren sollen, sind aber dem verkehrten System genauso unterworfen wie wir Bürger. Also tricksen sie bei den Widersprüchen gegen Rechtsfehler "der obersten Chefs". Beispielsweise packen sie es in Entscheide hinein, die an sich zugunsten der Sender-Anstalt enden, so dass diese nicht Rechtsmittel einlegen kann. So wird das dann rechtskräftig.
Also: Der Einzel-Bürger bekommt beispielsweise eine Ablehnung; im Einzel-Entscheid steht aber in der Begründung ganz Wichtiges für uns alle.

In sehr vielen verständigen Richterentscheiden gibt es solche Meinungstexte der Unzufriedenheit mit Entscheiden anderer übergeordneter Richter. Also haben die 3 erwähnten Entscheide nicht eine einzigartige Ausnahmerolle.

Nun muss man ein zur Thematik und zu diesen Regeln geschultes Auge haben, um diese Stellen des Widerspruches durch Richter überhaupt zu erkennen.  Auch muss man analysieren, wo exakt die höchstrichterlichen Urteile an einer winzigen Schlüsselstelle irrten mitten in -zig Seiten von banalen Urteils-'Zitaten - und man muss wissen, wie die Senderanstalten diese Manipulation bewirkten - listig in Ausnutzung der Funktionsmängel des gerichtlichen Systems. 

Dann aber darf man das nicht einem Anwalt übergeben zur Verwertung in einem der üblicherweise völlig aussichtslosen Prozesse. Denn dann wird die schöne Textstelle durch übergeordnete Gerichte "kaputt geschlagen". Bezugnahme hierauf sollte besser nur in ganz andersartigen Verfahren erfolgen, die darauf ausgerichtet sind, das gesamte System zu kippen und die den Irrweg der obersten Gerichte bis ins letzte Detail nachzuweisen wissen.

Nur für diese Konstellation müssen die Fundstellen reserviert bleiben - inzwischen bereits einige weitere. Man stelle sich nicht zu viel vor. So abenteuerlich ist das alles nicht. Es kommt auf die geeignete juristische Verwertung an, nicht auf die paar Zeilen Richterdeutsch.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2016, 19:24 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Das internationale Ansehen eines Staates ergibt sich aus der Summe der über ihn außerhalb des Landes zirkulierenden Meinungen.  Deutschlands Ansehen leidet durch den Wahnsinn rings um die Rundfunkabgabe, letztlich wohl begleitet von einer rechtsstaatswidrigen Manipulation der Rechtsprechung, wie es auf diesem Forum in diesen Wochen in mehreren Threads wohl immer klarer und beweiskräftiger ermittelt wurde.
 
 Der internationale Ansehens-Schaden ist zu sehen beim Fall Baumert: Darüber wurde April 2016 ausführlich im Umfang von rund 1 Textseite A4 in der führenden Presse in Spanien berichtet:
 "Qualitäts-jornalismus" - EL PAIS und ABC, vergleichbar WELT, SZ, vielleicht auch FAZ, NZZ.
 
 In beiden Berichten wird das Unverständnis mit diesen Unvorstellbarkeiten der Manipulation der Rechtsprinzipien dokumentiert. Wo bleibt der Rechtsstaat, wenn die Inkasso-Maschinerie sich blind festfrisst in ihrem Hass auf das Unrecht verweigernde Bürger. Rache-versessen bis hin zum Haftbefehl zur eidesstattlichen Versicherung? Und das für einige hundert Euros? Absurd.
 
 Ferner in Spanisch verbreitet wurde im August 2016 der Kommentar eines Bekannten / Freundes von Frau Baumert (über seine amiga Daumert), wie sehr es hier um ein Problem der Demokratie gehe.
 
 Hier alle 3 Links:
 
 === April 2016 http://internacional.elpais.com/internacional/2016/04/06/actualidad/1459954702_117009.html
 === April 2016 http://www.abc.es/internacional/abci-television-publica-alemana-encarcela-ciudadana-no-pagar-canon-201604042050_noticia.html
 === August 2016 http://disenoweb-jorge.blogspot.de/
 
 In Übersetzung ist es gut für Zitate, um Parlamentarier und Bürger aufzuwecken und zu überzeugen.
 Wer Spanisch nicht lesen / übersetzen kann, der lässt es sich übersetzen:
 https://translate.google.com/

 Und strafrechtlich?
 ----------------------------------------------
 Schließlich wurde dies immer recht teure Verfahren aus der Rundfunkabgabe finanziert.

 Ferner wurden über den absurden Gefängnisaufenthalt dem Steuerzahler über 5 000 Euro Schaden erzeugt. 5000 Euro zu Lasten der Bürgergemeinschaft für rund 800 Euro für die Kassen der Bürgergemeisnchaft - kann jemand derartiges veranlassen, der frei von Geisteskrankheit ist?
 
 Wieso müssen die Bürger das bezahlen und nicht diejenigen höchstpersönlich, die diese völig unverhältnismäßige Maßnahme angewiesen haben?
 
 Ist das nun Veruntreuung von Rundfunkbeiträgen oder ist es keine Veruntreuung, das würden wir Rechtslaien gerne wissen.

 Müssen die Sender-Anstalten nun dem Staat 5000 Euro ersetzen, das die Sender-Anstalten ja von den Gehaltskonten der Veranlasser ratenweise einbehalten können?
 
 Wieso erfährt man nichts darüber, dass die hausintern Verantwortlichen dem Steuerzahler den Schaden zu entschädigen hatten?
 Wieso erfährt man nichts darüber, dass die Regierung des betreffenden Bundeslands den zuständigen ARD-Sender zur Kasse gebeten hat?

Und wer zahlt Schadensersatz an Frau Baumert? Schmerzensgeld für die Haft? Schmerzensgeld, für ihr Recht aus dem Privatleben an die Öffentlichkeit treten zu müssen? Wo bleibt die "angemessene Wiedergutmachung" in Form von Geld nach den Regeln der Europäischen Menschenrechtskonvention?
 
 Die Handelnden werden sich entlasten: Wir vertrauten auf die Rechtslage.
 -------------------------------------------------------------------------
 "Wir sind ja nur einfache Angestellte."
 Womit der Kreis sich schließt. Von der Manipulation des Rechts zur Manipulation der Gehirne, von dort zur Unrechtsfähigkeit der blind Gehorchenden. Es ist leider nie anders.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2016, 12:08 von pjotre«
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Es sind mir immerhin 3 mutige Entscheide bekannt, die die Würde der Justiz wahren:
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- LG Tübingen, Entscheid Nummer 2 (allgemein bekannt)
- Verwaltungsgericht Berlin (habe ich in dieser Woche entdeckt)
- Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (nicht veröffentlicht, aber liegt mir vor).

@pjotre: könnten hier bitte AZ von Berlin und Gelsenkirchen genannt und Urteile ggf. hochgeladen werden? Warum sind die Entscheidungen mutig?


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Es war ein / mein Fehler, es damals so zu schreiben. Ändern kann ich es ja nicht mehr. Also:

Warum "mutig"?
Weil das Prinzip der Rechtsprechung ist, die "unteren Gerichte" dürfen von "höchstrichterlicher Rechtsprechung" normalerweise nicht abweichen, es sei denn... und das ist dann ganz ganz schwer, siehe LG Tübingen. Dorthin habe ich denn auch zweimal den aufrichtigen Dank des Bürgers übermittelt, damit die Richter wissen, ihr Standpunkt wird von uns allen maximal gewürdigt.

(1) LG Tübingen: Diese nun insgesamt 3 Entscheide sind im Forum ja intensivst diskutiert.

(2) Verwaltungsgericht Berlin: Das sieht man dem an sich den Bürger ablehnenden Entscheid gar nicht an. Das muss unangetastet bleiben für die für November 2016 geplante Landesverfassungsbeschwerde in Berlin und darf vorher nicht verwendet werden, um eine Entwertung durch gerichtliche Gegenmeinungen zu verhindern.

(3) VG Gelsenkirchen: Das ist kein veröffentlichter Entscheid. Zur Verwertung: Exakt wie vor. Und ich habe noch keine Autorisierung, es überhaupt außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu verbreiten.

Bitte die vorstehenden Vorgänge (2) und (3) nicht überschätzen. Inzwischen stufe ich das nur noch ein unter "Details".
Inzwischen geht es um anderes. Wir haben ja nun die Manipulation insgesamt im Forum belegbar gemacht. "Justizskandal" ist der Kern des Problems und das wird nun frontal angegangen. Das Wie ist vielschichtig. Dem jetzigen System sind vielleicht nur noch 1 bis 2 Jahre vergönnt, bis es endgültig unhaltbar wird.

 Prognosen sind unzuverlässig, bekanntlich vor allem dann, wenn sie die Zukunft betreffen. Warten wir es ab.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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@pjotre: könnten hier bitte AZ von Berlin und Gelsenkirchen genannt und Urteile ggf. hochgeladen werden? Warum sind die Entscheidungen mutig?

Das VG Berlin entschied damals gegen die PC Gebühr.

Das VG Berlin schloss sich an die Entscheidung von Oldenburg an, gerätefreie Haushalte zu befreien.

Richter Marticke ist aber nicht mehr in der Kammer. Hat es damit zu tun?


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Fundstelle zum Thema des Threads:

http://www.verwaltungsgerichtstag.de/index.php/koeln-2011.html

Der Verwaltungsgerichtstag in Köln 2011 (also lange bevor der Bürger wusste, was auf ihn zukam, aber bereits nach Entscheidung, den Beitrag einzuführen). Hier wurden die teilnehmenden Richter gleich mal vom WDR eingenorded.

Siehe Tagungsbericht, am Ende:

Zitat
Den Abschluss der Tagung bildete ein Besuch beim WDR, wo die Teilnehmer von der Justiziarin Frau Michel herzlich empfangen wurden. In ihrer Begrußung informierte sie uber Aufgaben und Organisation des Justiziariats und gab einen Einblick in das ab 2013 geplante neue Gebührenmodell, das den Ersatz der gerateabhangigen Gebuhr durch einen Rundfunkbeitrag fur jeden Haushalt bzw. fur jede Betriebsstatte vorsieht. Danach erhielten die Teilnehmer unter sachkundiger Fuhrung Gelegenheit zur Besichtigung des Funkhauses mit dem Großen Sendesaal und den Horfunk- und Fernsehstudios.

So wird das gemacht, Leute!


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Danke für Zitat:
Zitat
Den Abschluss der Tagung bildete ein Besuch beim WDR, wo die Teilnehmer von der Justiziarin Frau Michel herzlich empfangen wurden. In ihrer Begrußung informierte sie uber Aufgaben und Organisation des Justiziariats und gab einen Einblick in das ab 2013 geplante neue Gebührenmodell, das den Ersatz der gerateabhangigen Gebuhr durch einen Rundfunkbeitrag fur jeden Haushalt bzw. fur jede Betriebsstatte vorsieht. Danach erhielten die Teilnehmer unter sachkundiger Fuhrung Gelegenheit zur Besichtigung des Funkhauses mit dem Großen Sendesaal und den Horfunk- und Fernsehstudios.
Wenn das keine Manipulation sein soll, dann wäre zu fragen, wo Manipulation beginnt...
Das geht mit Quellenangabe ein in die Landesverfassungsbeschwerde Berlin, vorgesehen für November. Teilnahmer bundesweit können sich "assoiziieren", Berliner können als Beschwerdeführer mit auftreten.

Zum Beitrag VG Berlin:
-------------------------
In Berlin sind seit Frühjahr 2 Kammern zuständig - vielleicht wegen der anschwellenden Klagenmenge. Wie das mit Richter Marticke ist, habe ich nicht näher gesichtet. In Sachen, die mir jetzt begegneten, war immer die nun neu zuständige weitere Kammer in Erscheinung getreten.

Sofern bürgerfreundliche Urteile
------------------------------------------------
für die Rundfunkabgabe-Regelungen seit 2013 existieren, dann bitte hier mit Aktenzeichen, soweit verfügbar.
Das ist ganz generell wichtig. Es ist daran gedacht, einen Gegenkommentar zu dem bei juris.de zu entwickeln und dort alles einzustellen, was bei juris.de und im Beck-Kommentar-Buch der Rechtsprechung zu kurz kommt. Ist ja alles von ARD, ZDF dominiert.
Bitte einfach Aktenzeichen bei diesem Thema eintragen. Ich sammle  und wenn genug da ist, handle ich. Das dient dann allen.

Jeder mit Aktenzeichen oder Kopie belegbare positive Entscheid für Bürger ist Munition in der gerade anlaufenden Schlammschlacht gegen staatsnahe Rechtswidrigkeit gegenüber etwa 10 Prozent der Bürger. Man muss dann allerdings Routine haben, das jeweils in juristische Hebelwirkung zu verwandeln. Das wird dann hier gemacht.

Gelsenkirchen:
--------------------
Inzwischen habe ich die Genehmigung erfragt und eingeholt, es verwenden zu dürfen.
An sich ist es ganz einfach zu finden, nämlich auf  zwangstv.de
Allerdings ist das deutungsbedürftig und hat brisante weitere Aspekte. Diese werden im Rahmen der Landesverfassungsbeschwerde eingebracht werden.

Bei dieser Gegelenheit: Sprachregelung:
---------------------
Es ist nicht verboten, dies ebenfalls zu machen:
Bei mir lest ihr hoffentlich nie "Rundfunkbeitrag", sondern immer nur "Rundfunkabgabe". Denn das ist der Oberbegriff für "Gebühr", "Beitrag", "Steuer". In Briefen schreibe ich immer:
"Infosteuer" (Ihre Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag").
"Steuerkonto" (Ihre Tarnbezeichnung "Beitragskonto").
"Ihre Außenstellte des Finanzamts beim Sender RBB" (Ihre Tarnbezeichung "Beitragsservice").
"Die gemeinsame Kölner Außenstelle der Landesfinanzämter, die als Rechtsperson nicht existiert" (Ihre Tarnbezeichnung ist die Etablissement-Bezeichnung "Beitragsservice").

Beim Anruf beim Sender ist die Frage nach der "Außenstelle des Finanzamts" dort jedenfalls gewöhnungsbedürftig. Der Bürger: "Naja, ich weiß, Sie nennen das Beitragsservice, aber ich hasse Heuchelei. Das ist kein Beitrag, sondern eine Steuer." - Spätestens nach rund dem dritten Anruf wissen alle in der Telefonannahme Bescheid. Alle freuen sich dann auf Ihren nächsten Anruf. Endlich mal Lustiges im Arbeitsalltag.


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Manipulation einhergehend mit Befangenheit oder parteiischen Richter:


Aus einem Text (haufe.de)

Zitat
Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Verfahrensnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt“, so das Bundesverfassungsgericht  in einem kürzlich ergangenen Beschluss (v. 25.7.2012, 2 BvR 615/11).

Zitat
Wichtig: Eine Besorgnis der Befangenheit ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. „Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der „böse Schein“, d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität.

Entscheidend sei, „ob das beanstandete Verhalten für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln“.

Zitat
Manchmal sind auch Äußerungen der Richter  während oder abseits mündlicher Verhandlungen Anlass für Befangenheitsanträge. In einem vom OLG Stuttgart entschiedenen Fall (Beschluss v. 29.3.2012, 14 W 2/12)  hatte der Richter dem Anwalt des Gesellschafter-Geschäftsführers gesagt, sein Mandant „dürfe den Schwanz vor dem Rechtsstreit nicht einziehen“. Der Richter war enttäuscht darüber, dass wegen des Fernbleibens des Mandanten eine Lösung des Streits unter den Gesellschaftern nicht möglich war. Der Anwalt stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag. Die Äußerung dürfe nicht isoliert betrachtet werden; vielmehr komme es auf den Zusammenhang an, in dem sie gefallen sei. Vorliegend habe die beklagte Partei von ihrem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben die Äußerung des Richters nicht dahin verstehen dürfen, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen nicht gewillt gewesen wäre.

Nicht immer fassen Richter bei ihrem oft nervenaufreibenden Bemühen um Rechtsfrieden ihre „Kundschaft“ mit Glacéhandschuhen an. Das wird auch nicht wirklich erwartet und wäre manchmal sogar kontraproduktiv. Doch eine Minimalausstattung in Sachen Etikette dürfen auch Kläger, Beklagte und Angeklagte erwarten. In folgenden Fällen wurde dies nach Ansicht anderer Richter nicht eingehalten und die Gerichte kamen aufgrund der Äußerungen von Richtern zu dem Ergebnis einer möglichen Befangenheit:

    „Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen“ (BGH, Urteil v.  21.12.2006, IX ZB 60/06).
    „Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten“ (OLG Hamburg, Beschluss v. 23.3.1992,  7 W 10/92).
    „Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!“ (OLG Brandenburg, 15.9.1999,  1 W 14/99).
    Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als „Unsinn“. LSG Nordrhein-Westfalen,  Beschluss v. 16.6.2003, 11 AR 49/03).

- https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/erfolgreicher-befangenheitsantrag/verdacht-der-befangenheit-wegen-richterlichem-verhalten_206_155570.html

Sekundär:

- http://www.schwerd.info/zivilrecht/der-befangene-richter/694/
- http://www.strafakte.de/strafprozessrecht/ablehnung-richter-wegen-besorgnis-befangenheit/

Die Überleitung von ZPO zu VWGO und GVG (Gerichtsverfassungsgesetzes) per §173 VwGO

- https://dejure.org/gesetze/VwGO/173.html

Danke


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- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

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Eine urteilende/ kritische Schrift der Situation von Recht, Unrecht, Rechtssprechung sowie Qualität von Urteilen.

http://www.vshw.de/fehlurtl.htm (Stand:2004)



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F
  • Beiträge: 180
Eine Anfrage nach IFG, mit der die Infoblätter an die Gerichte angefordert wurden, ist an die zuständige LRA raus. Mal schauen, was für eine Antwort kommt…


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Ende November erfolgte in einem Verfahren beim VG Berlin ausdrücklicher Antrag, das Einbringen der Merkblätter dem RBB zur Pflicht zu erklären, ebenso kostenlosen online-Zutritt zum Rundfunkkommentar dem Kläger zur Auflage zu machen, weil Parteienvertrag mit Kenntnis an das Gericht, nicht aber an den Kläger, obgleich Parteienvortrag an ein Gericht immer in die Akten hinein muss.

Das VG hat diesen Antrag bisher nicht entschieden. Daraufhin wurde im Dezember der RBB mit Schriftsatz an das Gericht aufgefordert unter Fristsetzung, auch ohne gerichtliche Auflage dieser Aufforderung zu entsprechen. Mal sehen, was jetzt passiert.

Umso spannender ist, was die Anfrage nach IFG nun zur gleichen Sache erbringen wird. Wir kreisen sie von allen Seiten ein und lassen nicht locker.


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a

azdb-opfer

Eine Anfrage nach IFG, mit der die Infoblätter an die Gerichte angefordert wurden, ist an die zuständige LRA raus. Mal schauen, was für eine Antwort kommt…

Wenn der NDR zuständig ist, wird die IFG-Anfrage möglicherweise abgelehnt, einen Textbaustein haben sie dafür schon geschrieben:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verwaltungsvereinbarung-ard-zdf-dr-beitragsservice-2/


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