"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen
Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
Shran:
Manipulation einhergehend mit Befangenheit oder parteiischen Richter:
Aus einem Text (haufe.de)
--- Zitat ---Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Verfahrensnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt“, so das Bundesverfassungsgericht in einem kürzlich ergangenen Beschluss (v. 25.7.2012, 2 BvR 615/11).
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Wichtig: Eine Besorgnis der Befangenheit ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. „Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit ist nicht erforderlich; es genügt schon der „böse Schein“, d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität.
Entscheidend sei, „ob das beanstandete Verhalten für einen verständigen Verfahrensbeteiligten Anlass sein kann, an der persönlichen Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln“.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Manchmal sind auch Äußerungen der Richter während oder abseits mündlicher Verhandlungen Anlass für Befangenheitsanträge. In einem vom OLG Stuttgart entschiedenen Fall (Beschluss v. 29.3.2012, 14 W 2/12) hatte der Richter dem Anwalt des Gesellschafter-Geschäftsführers gesagt, sein Mandant „dürfe den Schwanz vor dem Rechtsstreit nicht einziehen“. Der Richter war enttäuscht darüber, dass wegen des Fernbleibens des Mandanten eine Lösung des Streits unter den Gesellschaftern nicht möglich war. Der Anwalt stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag. Die Äußerung dürfe nicht isoliert betrachtet werden; vielmehr komme es auf den Zusammenhang an, in dem sie gefallen sei. Vorliegend habe die beklagte Partei von ihrem Standpunkt aus nach objektiven Maßstäben die Äußerung des Richters nicht dahin verstehen dürfen, dass dieser ihr gegenüber negativ eingestellt oder gar zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihrem Vorbringen nicht gewillt gewesen wäre.
Nicht immer fassen Richter bei ihrem oft nervenaufreibenden Bemühen um Rechtsfrieden ihre „Kundschaft“ mit Glacéhandschuhen an. Das wird auch nicht wirklich erwartet und wäre manchmal sogar kontraproduktiv. Doch eine Minimalausstattung in Sachen Etikette dürfen auch Kläger, Beklagte und Angeklagte erwarten. In folgenden Fällen wurde dies nach Ansicht anderer Richter nicht eingehalten und die Gerichte kamen aufgrund der Äußerungen von Richtern zu dem Ergebnis einer möglichen Befangenheit:
„Sie werden sowieso fressen müssen, was ich entscheide. Und dann bleiben sie auf allem sitzen“ (BGH, Urteil v. 21.12.2006, IX ZB 60/06).
„Ich habe jetzt keine Zeit, mich mit solchen Kinkerlitzchen aufzuhalten“ (OLG Hamburg, Beschluss v. 23.3.1992, 7 W 10/92).
„Jetzt reicht es mir! Halten Sie endlich den Mund! Jetzt rede ich!“ (OLG Brandenburg, 15.9.1999, 1 W 14/99).
Bezeichnung des Sachvortrags einer Partei als „Unsinn“. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.6.2003, 11 AR 49/03).
--- Ende Zitat ---
- https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/erfolgreicher-befangenheitsantrag/verdacht-der-befangenheit-wegen-richterlichem-verhalten_206_155570.html
Sekundär:
- http://www.schwerd.info/zivilrecht/der-befangene-richter/694/
- http://www.strafakte.de/strafprozessrecht/ablehnung-richter-wegen-besorgnis-befangenheit/
Die Überleitung von ZPO zu VWGO und GVG (Gerichtsverfassungsgesetzes) per §173 VwGO
- https://dejure.org/gesetze/VwGO/173.html
Danke
Shran:
Eine urteilende/ kritische Schrift der Situation von Recht, Unrecht, Rechtssprechung sowie Qualität von Urteilen.
http://www.vshw.de/fehlurtl.htm (Stand:2004)
FuerstBerg:
Eine Anfrage nach IFG, mit der die Infoblätter an die Gerichte angefordert wurden, ist an die zuständige LRA raus. Mal schauen, was für eine Antwort kommt…
pjotre:
Dank darf ich wohl im Namen aller sagen an "FuerstBerg" - so bekommen wir System in den Kampf zur Beendigung von staatlicher Illegalität bei der Rundfunkabgabe.
Ende November erfolgte in einem Verfahren beim VG Berlin ausdrücklicher Antrag, das Einbringen der Merkblätter dem RBB zur Pflicht zu erklären, ebenso kostenlosen online-Zutritt zum Rundfunkkommentar dem Kläger zur Auflage zu machen, weil Parteienvertrag mit Kenntnis an das Gericht, nicht aber an den Kläger, obgleich Parteienvortrag an ein Gericht immer in die Akten hinein muss.
Das VG hat diesen Antrag bisher nicht entschieden. Daraufhin wurde im Dezember der RBB mit Schriftsatz an das Gericht aufgefordert unter Fristsetzung, auch ohne gerichtliche Auflage dieser Aufforderung zu entsprechen. Mal sehen, was jetzt passiert.
Umso spannender ist, was die Anfrage nach IFG nun zur gleichen Sache erbringen wird. Wir kreisen sie von allen Seiten ein und lassen nicht locker.
azdb-opfer:
--- Zitat von: FuerstBerg am 03. Januar 2017, 08:50 ---Eine Anfrage nach IFG, mit der die Infoblätter an die Gerichte angefordert wurden, ist an die zuständige LRA raus. Mal schauen, was für eine Antwort kommt…
--- Ende Zitat ---
Wenn der NDR zuständig ist, wird die IFG-Anfrage möglicherweise abgelehnt, einen Textbaustein haben sie dafür schon geschrieben:
https://fragdenstaat.de/anfrage/verwaltungsvereinbarung-ard-zdf-dr-beitragsservice-2/
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