"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Widerspruchs-/Klagebegründungen
Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
pjotre:
Für sehr wichtig für Rechtsstreite halte ich:
Nachweis, ob/dass die Rechtsprechung zu einem ungewollten Manipulationsopfer wurde durch die Juristen-Übermacht der Sender-Anstalten
Ich schlage vor, in diesem Thread nicht lange Texte zu machen, sondern vorzugweise entsprechende hilfreiche Links zu listent, immer nur mit kurzer Anmerkung, was darin in etwa belegt wird.
- Links innerhalb von gez-boykottt.de
- oder auch außerhalb, beispielsweise Urteilstexte.
Warum das hilfreich ist:
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Die Analyse der vielen Fehlurteile der obersten Gerichte zum Thema "Rundfunkabgabe" zeigt große Ähnlichkeit der Rechtsprechungs-Fehler:
a) Seitenlange Urteilslisten. über X-Y-Z.
b) Und dann ganz plötzlich versteckt hinter diesen Textbergen ein winziger Satz, der den Fehlentscheid beinhaltet.
Das ist ja wohl auch der Stil der Juristen-Korrespondenz der Sender-Anstalten bei Widerspruchsbearbeitung. Es stellt sich sehr konkret die Frage, ob die Urteile nicht mittelbar durch die Juristen der Sender-Anstalten geschrieben wurden. Dies könnte sehr subtil funktionieren, beispielsweise über die zentrale JURIS-Datenbank der Juristen und über die Juristen-Kommentare zum Rundfunkrecht.
Es soll also nicht behauptet werden, die Richter hätten sich Urteile schreiben lassen. Die Funktionsweise der Justiz ist aber anfällig für gewisse subtilere Formen im Hinblick auf das Prinzip der Beachtung der "herrschenden Rechtsprechung".
Zweck der Sache:
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Sofern wir als Kläger bei den erstinstanzlichen Gerichten auf diese Gefahren hinweisen können, werden sich verantwortungsbewusste Richtern von dieser Gefahr befreien.
Ausgewählte Link-Sammlung zu diesem Thema:
Umfangreiche Dokumentation zu diesem Lobby-Gesetzes-Kommentarwerk unter
Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht - Die juristische Welt der Kommentare
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20125.0
Umfangreiche Kritik an der nunmehr wohl 5. Auflage (2024) dieses Lobby-Gesetzes-Kommentarwerks
Handbuch zum Rundfunkrecht - Ganz im Sinne der öffentlich-rechtlichen Sender (05/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37966.0
Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20121.0
Wissenschaftliche Arbeiten und Arbeitspapiere zur Rundfunkfinanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=4663.0
Weiteres Gutachten ...,
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7222.msg102171.html#msg102171
Welche Gutachten/ Aufsätze/ wiss. Arbeiten PRO Rundfunkbeitrag gibt es?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22822.msg148469.html#msg148469
und dazu dann als "Schmakerl"
Institut für Rundfunkökonomie, Köln > Hintergründe/ Abgründe...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23295.0
Und hier noch was zum Co-Herausgeber des nach den Herausgebern oft auch einfach als "Binder/Vesting" bezeichneten "Beck'schen Kommentars zum Rundfunkrecht"...
Wie RBB-Direktoren nach ihrer Amtszeit weiter kassierten (Binder/ Nothelle) (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37780.0
pjotre:
Ich starte zur Verdeutlichung schon einmal mit:
- noch ohne Links, um nur einmal rasch die gemeinte Ausrichtung zu verdeutlichen -
Beispiele von Sachen, für die Links interessieren:
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Die Verwaltungsvereinbarung für Sender und Beitragsservice besagt:
"nur positive" Urteile sind in die zentrale Rechtsdatenbank Juris einzugeben und durch Kommentierung zu bekräftigen.
Öffentlich-rechtliche Stellen verletzen damit ihre Neutralitätspflicht für Rechtsentscheide.
Bundesverwaltungsgericht:
Alle Urteile sind wohl letztlich identisch bis auf ein paar Sätze, also Ablehnung schon vorher entschieden. Das ist unzulässig. Fragen wie Befangenheit, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör,....
Landgericht Tübingen im zweiten mutigen Entscheid gegen Vollstreckung
(ist rechtskräftig): Frage der Geldzahlung der Sender-Anstalten für die Rundfunkrecht-Juristen-Kommentare wird angedeutet.
Dort wohl auch der Nachweis, welche Verwaltungsgerichte im Urteil den "Beitragsservice" als Sieger benannten, obgleich dieser gar keine Rechtsperson hat, was Oberflächlichkeit und/oder Voreingenommenheit ausweisen würde - und, wer hat das getextet?
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen:
Als der Beitragsservice als nicht vertretungsberechtigt beschieden wurde, wurde das Verfahren durch Anerkenntnis seitens des WDR zur Einstellung gezwungen statt dem Bürger ein publizierungs-geeignetes Urteil zu ermöglichen.
Ein paar Punkte sind auch im Thread "Landesverfassungsgericht Berlin...".
Den Link muss ich noch hier nachtragen.
seppl:
Aus dem Werk
Hahn/Vesting, Rundfunkrecht
wurde im BGH Beschluss vom 11.06.2015 Az I ZB 64/14
Frau Kira Tucholke zitiert, die als Mitarbeiterin des Beitragsservice den Rundfunkanstalten nahesteht und somit befangen ist. Ihre Schriften taugen daher zur Beschlussbegründung nicht bzw. sind keine neutralen Argumentationshilfen.
https://www.telemedicus.info/urteile/Rundfunkrecht/1577-BGH-Az-I-ZB-6414-Vollstreckung-von-Rundfunkbeitraegen.html
Das Werk "Rundfunkrecht" an sich wurde und wird hauptsächlich von dem ÖR-Rundfunksystem nahestehenden Personen verfasst und wird allgemein fälschlicherweise gerne als "neutrales" Rechtswerk betrachtet.
Knax:
Die Rechtsprechung wird auf sehr subtile Art und Weise manipuliert. Man sehe sich die Argumentation und die Diktion der Gesetzesbegründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag an. Sodann vergleiche man sie mit den Begründungen der entsprechenden Urteile. Hierbei wird man feststellen, dass es eine sehr merkwürdige Ähnlichkeit zwischen Gesetzesbegründung und Urteilsbegründung gibt.
Darüber hinaus war die Rundfunkabgabe zu keinem Zeitpunkt eine Gegenleistung für eine besondere Leistung, sondern das Mittel zur Finanzierung der Rundfunkanstalten, die den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen haben. Dies geht aus diversen Entscheidungen der älteren Rechtsprechung hervor. Vergleicht man diese ältere Rechtsprechung mit der Rechtsprechung bezüglich der neuen Rechtslage, so bemerkt man, dass sich ein merkwürdiger Wandel vollzieht und nunmehr von einer Gegenleistung die Rede ist.
Knabberfisch:
Hallo zusammen,
zur Manipulation der Rechtsprechung gehört m. E. auch, dass die Gerichte mit sogenannten "Informationsblättern" der Rundfunkanstalten versorgt werden.
Anbei ein "Informationsblatt" des Bayerischen Rundfunks an ein Verwaltungsgericht zum unliebsamen Urteil des LG Tübingen (eingescannt sind nur die Seiten 1 und 7).
Mit dieser Vorgehensweise drängt sich der Eindruck auf, dass die Richter mit den Argumenten der Rundfunkanstalten in ihrer Entscheidungsfindung "unterstützt" werden sollen.
Ich selbst habe gegen den Rundfunkbeitrag geklagt. Aus der Klagebegründung ist erkennbar, dass Inhalte und Passagen aus dem "Informationsblatt" mit copy & paste in das Urteil übernommen wurden.
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