Es wird sich gewunden und getrickst, dass sich die Balken biegen.
In der Politik sei dieses wohl unumgänglich, wahrscheinlich aber auch bei denen, die um ihre Pfründe fürchten?
Das von der Politik gesetzt Recht gilt aber für alle, wobei gemäß GG Art 31 und EuGH bekanntermaßen das höhere das niedere Recht überstimmt.
Das Land kann beschließen, was es will, kollidiert das Beschlossene mit Bundesrecht, ist es gegenstandslos; auch in der sog. kollidierenden Gesetzgebung. Wäre dem nicht so, bräuchte es keinen Art 31 GG.
Die Bundesrepublik Deutschland wiederum kann beschließen, was sie will; im Bereich der auf den EU-Binnenmarkt auswirkenden Regeln, die alleine von der EU bestimmt werden dürfen, sind die nationalen Regeln gegenstandslos, wenn hier das EU-Recht etwas anderes festlegt.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist rechtsverbindlich bei Umsetzung europäischen Rechts einzuhalten!
Art 11 der Charta zur Meinungs- und Informationsfreiheit bestimmt, daß es keine behördliche Einwirkung auf den Bürger geben darf.
Datenschutzrecht, Rundfunkrecht sind europäisches Recht, weil der EuGH abschließend für den EU-Raum darin auf Recht befindet.
Es ist der Arroganz nationaler Politiker bzw. Parlamentarier geschuldet, die hier schon vorab nicht stärker auf nationale Interessen geschaut haben.
Da die in alleiniger EU-Regelungsbefugnis stehenden EU-Binnenmarktbestimmungen alle Lebensbereiche tangieren, bspw. Datenschutzrecht, ist nationales Recht heute schon in den meisten Bereichen im Grunde fast gegenstandslos. Siehe das vom EuGH gekippte ehemalige EU-Amerika-Datenschutzabkommen. Die Bundesrepublik Deutschland wie auch ihre Regionen können nur verlieren, wenn sie EU-Recht, auch tlw., weiterhin nachhaltig mißachten oder sich vorab im EU-Rechtssetzungsprozess nicht stärker, bspw. parlamentarisch, auf EU-Ebene einbringen.
Mag evtl. eine EU-Nation bestechlich sein, alle beim EuGH vertretenen EU-Nationen sind es nicht nur nicht, sondern schon gar nicht zugunsten der dt. Seite.
Alleine ein EU-Bürger des EU-Landes Tschechien wäre in der Lage, auf EU-Ebene auch das dt. Rundfunkfinanzierungssystems zu kippen, wenn er die Geltung der Charta zur Sprache bringt.
Die Flüchtlings"problematik" zeigt insgesamt zudem eindeutig, daß es naiv ist, anzunehmen, die anderen EU-Nationen würden Interessen der Bundesrepublik Deutschland automatisch berücksichtigen.
Insofern sind alle dt. EU-Abgeordneten bzw. EU-Parlamentarier geraten, im gesamten EU-Gesetzgebungsprozess wach und anwesend zu sein, um dem EU-Rechtssetzungprozess aufmerksam folgen zu können und weder zu phonieren, noch Zeitung zu lesen oder Rätsel zu lösen.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;