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Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?

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Markus KA:
Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass unsere Gesellschaft immer älter wird.
Die Anzahl der befreiten Personen, auf Grund Altersarmut und Hilfe zur Pflege, wird deutlich ansteigen.

Grundsicherung:
Empfängerinnen und Empfänger am 31.12.2013: 962 187
Empfängerinnen und Empfänger im September 2016: 1 021 384
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Sozialhilfe/Grundsicherung/Tabellen/Reiter_03_BL_Empf_OrtderLeistAlterGeschl_Reiter.html

Hilfe zur Pflege:
Knapp 2,9 Millionen Pflegebedürftige im Dezember 2015
Im Dezember 2015 waren in Deutschland 2,86 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Die Zahl der Pflegebedürftigen hat im Vergleich zum Dezember 2013 um 234 000 (+ 8,9 %) zugenommen.
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Pflege/Pflege.html

Bürger:
Interessanter Thread in diesem Zusammenhang:
Argumentation Sozialgericht, Fernsehen als Grundbedürfnis?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.msg143252.html#msg143252

und ausnahmsweise ein ungekürztes Vollzitat von da

--- Zitat von: Bürger am 11. März 2017, 03:05 ---Sehr wichtig in diesem Zusammenhang auch
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
(Antwort: Gemäß der jetzigen Regelung die Beitragszahler - und nicht etwa der Staat, wie er es normalerweise bei anderen Grundbedürfnissen tun müsste und würde... - aber vielleicht ist das ja gerade das Stichwort???)

Dies - mit der Aussage des Sozialgerichts kombiniert - würde nunmehr bedeuten, dass
nichtbefreite NICHTNutzer das nicht existente Grundbedürfnis nichtnutzender "Befreiter" mitfinanzieren. Zwangsweise, versteht sich. Notfalls auch per Erzwingungshaft durchgesetzt.

Man kann sich wirklich nur noch an den Kopf greifen und muss sich vorbeugen - um nicht auf die Schuhe zu ko**en - um es mal atypischerweise etwas drastisch-salopp auszudrücken.

--- Ende Zitat ---

Bürger:
Interessantes neues Futter für diese Argumentationen siehe u.a. unter
Geschäftsbericht Beitragsservice 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23198.msg149611.html#msg149611
(aufgrund der Wichtigkeit und "kondensierten" Information erlaube ich mir ein Vollzitat...)

--- Zitat von: Bürger am 24. Juni 2017, 04:18 ---Nachdem ich erst mal nicht so viele neue Erkenntnisse entnehmen konnte, machte ein sehr aktiver Mitstreiter des "Runden Tischs" auf m.E. sehr interessante Aspekte auf Seite 31 des "Geschäftsberichts" für 2016 aufmerksam ;)

--- Zitat ---BEITRAGSKONTEN
BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT
UND ERMÄSSIGUNG DES RUNDFUNKBEITRAGS

[...]

Aus den privaten Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen resultiert jedes Jahr ein Beitragsausfall, für den die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einstehen.

Dieser entsprach im Jahr 2016 einem Gegenwert von 672,0 Mio. € (Bezug: private Beitragssachverhalte mit Stand 31.12.2016 ohne Berücksichtigung von Bestandsveränderungen im Laufe des Jahres).

Anders ausgedrückt:
Der Rundfunkbeitrag könnte um 1,47 € niedriger ausfallen, wenn der Gegenwert der Befreiungen über staatliche Sozialleistungen generiert würde.
--- Ende Zitat ---

Es wird hier eingeräumt und schriftlich dokumentiert, dass
1) durch die "Befreiten" ein "Beitragsausfall" entsteht
2) für welchen die Beitragszahler aufkommen
3) mit 1,47€/mtl. - also mithin fast 10% des monatlichen sog. "Rundfunkbeitrags"
4) und um welchen der sog. monatliche "Rundfunkbeitrag" gesenkt werden könnte, wenn die derzeit "Befreiten" ihren Anteil über (staatliche, d.h. steuerfinanzierte!) Sozialleistungen finanziert bekämen und diesen dann auf diese Weise in den "Beitrags-Etat" einbringen würden

Meine lieben Mitstreiter, Betroffene und Interessierte !

Diese Auskünfte sind mglw. Zündstoff...!
...und (bislang wohl kaum bis gar nicht behandelte) Klagegründe zugleich ;) u.a. bzgl.

a) verfassungswidriger Heranziehung der Gruppe der Beitragszahler zur Kompensation der Beitragsausfälle durch die Beitragsbefreiten
(staatliche Sozial-Transferleistungen auf Beitragszahler abgewälzt, welche jedoch keine besondere Finanzierungsverantwortung für die gesellschaftliche Teilhabe "Bedürftiger" haben)

b) grundgesetzlich verbrieftes Recht der "Bedürftigen" auf entsprechende geldwerte(!) Sozialleistung
(nicht aber auf - staatlich bevormundende - "Sachleistung" in Form einer "Befreiung")


Siehe hierzu bitte diesbezügliche weitere Infos/ Diskussionen u.a. unter

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016 [Sammelthread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg143253.html#msg143253

Argumentation Sozialgericht, Fernsehen als Grundbedürfnis?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22337.msg143252.html#msg143252

--- Ende Zitat ---

Sainttelemachus:
@Bürger
personAO fragt, ob sich dieses nicht bereits analog zu dem vor 2013 verhalten müsste?
Sollte ja unabhängig vom oft zitierten veränderten "Anknüpfpunkt" stehen, oder?

Eine Gegenüberstellung dieser Atteste könnte ggf. weiteren "Zündstoff" ans Tageslicht bringen oder nicht?

Mag sein, das PersonAO ein Interpretations-Defizit aufweist, deshalb bitte einfach verifizieren, sollte dieser Ansatz nicht sachdienlich sein.

Bitte diesen Beitrag ggf. in "Geschäftsbericht Beitragsservice 2016" verschieben. mea culpa

Gruß
Tele

volkuhl:

--- Zitat ---Aus den privaten Beitragsbefreiungen und -ermäßigungen resultiert jedes Jahr ein Beitragsausfall, für den die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einstehen.
--- Ende Zitat ---

Womit auch eindeutig belegt ist, dass der BEITRAG kein Beitrag ist, da nicht der "individualisiert zurechenbare Vorteil" abgegolten wird, sondern die Gesamtveranstaltung öffentlich rechtswidriger Rundfunk finanziert wird.

Bei einem "Ausfall" von 50% der Wohnungsinhaber zahlt der Rest dann eben 200% Beiträge.

Man darf gespannt sein, ob sich das BVerfG, genau wie die zahllosen VGs, OVGs und das BVerwG aus dieser Nummer herauslügen und Argumente vom Tisch wischen oder unter eben diesen fallen lassen wird, oder ob der Rechtsstaat eine Überlebenschance hat...

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