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Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?

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Schandarm:
Deutschland hat 6 Mill. Hartz 4-Empfänger, das hat der ÖRR gestern verlauten lassen. Das wären dann jährlich 1.260.000.000.000 Euro (1,26 Mrd.).

Ich werde mich aus dem Forum ausklinken, hier scheint die Froschperspektive zu Hause zu sein. Man läßt sich durch die Mühlen der Justiz drehen und ist auch noch stolz drauf, als Hühnerfutter verstreut zu werden. Das Forum hat Null Erfolge vorzuweisen.

Roggi:
Hmm, da willst du also die Froschperspektive mit der Vogel-Strauss-Taktik bekämpfen?!? Auch wenn wir noch keine Erfolge erzielt haben, die Erfolgsaussichten sind für uns besser als für örR. Denn da die Gesetze, die gegen den Zwangsbeitrag existieren, bisher von den Gerichten ignoriert werden, wird es bald Erfolge geben. Das Bundesverfassungsgericht kann diese Rechtsbeugung nicht ignorieren. Wenn doch, werden aus Fröschen bald Löwen, Wölfe, Grizzlys und weitere Monster, die erbarmungslos für ihre Freiheit kämpfen. Gesetze können dann von beiden Seiten ignoriert werden, denn wir sind nicht Sklaven des örR oder des freien Journalismus. Bis dahin sind wir sicherlich keine Frösche, sondern eher rechtstreue Bürger, die mit den Mitteln kämpfen, die erlaubterweise zur Verfügung stehen. Man bedenke, in der Türkei werden Journalisten eingesperrt, in Deutschland werden diejenigen eingesperrt, die diesen Journalismus ablehnen. Es sollte doch wohl eher so sein, dass beide Seiten frei sind.
Da diejenigen, die H4 beziehen, immer mehr werden, können sich immer weniger Leute wehren, weil die finanziellen Mittel fehlen. Dennoch können diese Menge Leute etwas bewirken: Zahlung einstellen, kommen lassen. Vielen kann eh nichts mehr genommen werden.

Bürger:
...aufgrund zwischenzeitlicher Moderation u.a. wegen abschweifender Beiträge hier der eindringliche Aufruf, nicht abzudriften, sondern eng am Kern-Thema dieses Threads zu diskutieren!


Sehr aufschlussreich sind hier nämlich die Ausführungen im (Auftrags-)Gutachten von Prof. Kube...
...und damit eine Steilvorlage(?) aus dem "eigenen Hause" ;) für aktuelle und zukünftige Klagebegründungen - einschl. aktueller Verfassungsbeschwerden!!!

Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280


--- Zitat von: Bürger am 13. Oktober 2013, 05:36 ---Kube, Hanno (Prof. Dr. , LL.M.) [neu]
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht, Finanz- u. Steuerrecht, Johannes Gutenberg-Uni Mainz
Gutachten im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio
06/2013, Eltville am Rhein/ Hessen
"Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung"
http://www.ard.de/download/401140/index.pdf

Anhand eines Auszugs aus seiner Biographie sollte jeder seine eigenen Schlüsse ziehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hanno_Kube

--- Zitat ---Leben
Hanno Kube studierte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg [...]
Von 1995 bis 1996 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg (Prof. Dr. Paul Kirchhof). Im Jahre 1998 wurde er an der Universität Heidelberg promoviert, wo er sich im Jahr 2003 auch habilitierte (Berichterstatter: Paul Kirchhof und Prof. Eberhard Schmidt-Aßmann; Habilitationsschrift: Finanzgewalt in der Kompetenzordnung).
[...]
Er ist Bevollmächtigter der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Gerichtshof der Europäischen Union.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---


Dort gibt es ab Seite 53 einen Abschnitt, der sich ausführlich mit dieser Thematik des (augenscheinlich unzulässigen!) sozialen Ausgleichs durch die Rundfunkfinanzierer beschäftigt - sehr lesenswert!!!


--- Zitat von: Kube "Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung" 06/2013 ---III. Sozialstaatliche Abstimmung
1. Teilhabe sozial Schwacher

[...]

Diese Teilhabe lässt sich für sozial Schwache im Grundsatz auf zwei Wegen verwirklichen. Sozial Schwache können zum einen von der Pflicht, Rundfunkbeiträge zu entrichten, befreit werden. Zum anderen kommt in Betracht, die auch von sozial Schwachen zu zahlende Rundfunkabgabe in den Leistungskatalog des Sozialhilferechts aufzunehmen.

Die Problematik des erstgenannten Lösungswegs ergibt sich daraus, dass die Befreiung aus sozialen Gründen – vorbehaltlich der Auffüllung der entstehenden Deckungslücke mit allgemeinen Haushaltsmitteln – im Ergebnis von den anderen Beitragspflichtigen kompensiert werden muss. Sie haben dann einen entsprechend höheren Beitrag zu entrichten, der bei unterstellter Volldeckung des Finanzierungsbedarfs durch die Beiträge über die Leistungsäquivalenz hinausgeht. Dies konfligiert jedoch mit der Feststellung, dass die Sicherung des sächlichen Existenzminimums eine allgemeine Staatsaufgabe ist, die aus den allgemeinen, primär steuerlichen Haushaltsmitteln, nicht(!!!) dagegen von einer bestimmten Gruppe der Gesellschaft zu finanzieren ist. Eine derartige Gruppenfinanzierung setzt nach den Maßstäben des Sonderabgabenrechts eine vorgefundene Sachverantwortung voraus, die vorliegend aber nicht zu erkennen ist. Die Gruppe der Beitragszahler trägt keine besondere Verantwortung für die Gewährleistung des sächlichen Existenzminimums oder auch nur den Zugang zum öffentlichrechtlichen Rundfunk sozial Schwacher.

[...]

Besonderheiten ergeben sich vorliegend zwar daraus, dass die Gruppe der Beitragszahler sehr groß und darüber hinaus auch das genaue Maß der Leistungsäquivalenz unsicher ist. Gleichwohl sollte die Teilhabe sozial Schwacher am öffentlichrechtlichen Rundfunk nach den vorgenannten Prinzipien grundsätzlich durch eine Ergänzung des Leistungskatalogs der Sozialleistungen gesichert werden209, nicht dagegen durch eine im Volumen entsprechende Beitragserhöhung zulasten der anderen Empfänger des öffentlichrechtlichen Rundfunkangebots.

Als Alternative dazu bleibt, sozial Schwache von der Beitragspflicht zu befreien, die sich ergebenden Mindereinnahmen der Anstalten aber mit allgemeinen Haushaltsmitteln zu kompensieren210. Auch hierdurch könnte dem Charakter der Sozialhilfe als allgemeiner Staatsaufgabe Rechnung getragen werden. Zu bedenken ist allerdings, dass die Auffüllung mit Haushaltsmitteln im Rahmen des jährlichen Haushaltsplanungsverfahrens
beraten und beschlossen werden müsste, was die Anstalten insoweit wiederum in Abhängigkeit von der Politik setzte und in Spannung zum Prinzip der Staatsferne stünde211.
Vor diesem Hintergrund scheint erwägenswert, die durch allgemeine Haushaltsmittel ausgeglichene Beitragsbefreiung auf Antrag nur denjenigen sozial bedürftigen Empfängern des Rundfunkangebots zu eröffnen, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, und die Beiträge der Sozialleistungsempfänger über eine Erhöhung der Sozialleistungen zu finanzieren.
Vor diesem Hintergrund sollte die Vorschrift des § 4 Abs. 1 RBStV, nach der bestimmte, finanziell schwache Beitragsschuldner ohne weiteres von der Beitragspflicht befreit werden212, in ihrer Ausgestaltung überdacht werden.
--- Ende Zitat ---


In der Zusammenfassung heißt es dann auf Seite 64 nochmals

--- Zitat von: Kube "Der Rundfunkbeitrag - Rundfunk- und finanzverfassungsrechtliche Einordnung" 06/2013 ---16. Die Teilhabe sozial Schwacher am öffentlichrechtlichen Rundfunk sollte im Grundsatz durch eine Ergänzung des Leistungskatalogs der Sozialleistungen sichergestellt werden, was dem Charakter der Sozialhilfe als allgemeiner Staatsaufgabe entspricht.
Soweit sozial Bedürftige, die keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen, einen Befreiungsantrag stellen, kommt eine Kompensation der sich daraus ergebenden Mindereinnahmen der Anstalten durch allgemeine Haushaltsmittel in Betracht.
--- Ende Zitat ---


Sozialleistungsempfänger könnten mglw. sogar formulieren, dass die "Befreiungsregelungen" des RBStV die ihnen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zustehenden finanziellen/ geldwerten(!) Mittel in verfassungswidriger Art und Weise vorenthalten bzw. fremdbestimmt einem vorausgewählten Leistungsanbieter in verfassungswidriger Art und Weise privilegiert zuschanzen. (GG Art. 5 etc.)


Meiner bescheidenen Erkenntnis nach bedeutet das, dass in alle Widersprüche/ Klagen/ Verfassungsbeschwerden sowie auch in zahlreichen Einzel-Beschwerden an die für diesen Bockmist verantwortlichen Landtage/ Staatskanzleien...
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
...auch dieser skandalöse Misstand mit eingebaut gehört, und eine Finanzierungsbeteiligung an solch eigentlich allgemeinen Staatsaufgaben unter diesen Umständen kategorisch versagt/ verweigert werden sollte!

Es ist ein zum himmel schreiender SKANDAL, dass mit der jetzigen asozialen Regelung der unausweichlichen Existenzabgabe ("Wohnungsabgabe", sog. "Rundfunkbeitrag"), welche ausgerechnet die Schwächsten der Schwachen und die Gering- und Geringstverdiener am ehesten trifft, ebendiese auch noch unmittelbar für die "Teilhabe an der Gesamtveranstaltung Rundfunk" von befreiten Sozialleistungsempfängern aufkommen sollen, welches eigentlich eine originäre Staatsaufgabe aus Steuermitteln wäre!

...gar nicht zu sprechen von den NICHT-Nutzern, die - obwohl erkennbar nicht deren Verantwortung oder Aufgabe - gem. der aktuellen Ausgestaltung des sog. RBStV den Rundfunkkonsum von rundfunkbeitragsbefreiten Sozialleistungsempfängern mitfinanzieren sollen - nein, sogar den Rundfunkbeitrag für "befreite" NICHTnutzer mitfinanzieren sollen.

Bizarrer geht es nicht!

willnich:
Und nicht nur bei einem Antrag auf Befreiung - sondern jede einsame sozial schwache Omi, die alleine wohnt, kommt auf für einen Beitragsanteil der "Gepaarten" oder gemeinsam wohnenden armen, reichen oder superreichen Leute auf ... Der Skandal der Ungleichbehandlung ist viel viel größer.

Was die Sozialkassen anbelangt - so wird die Allgemeinheit jedenfalls mit den Verwaltungskosten belastet, die dadurch entstehen, dass der Beitragsserfies unfähig, zu faul oder zu geizig ist, Befreiungsanträge selbst zu prüfen. Man kann das auch eine Verschleierung der tatsächlichen Verwaltungskosten nennen.

Bürger:
Der Skandal an obigem (neben den anderen asozialen Skandalen der aktuellen Regelungen des sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags") ist aber, dass dies ein augenscheinlich sogar tatsächlich justiziabler Skandal sein könnte.

Das "Gute" daran ist, dass ARD-ZDF-GEZ sowie der Gesetzgeber sich dieses Misstands auch noch "bewusst" sein dürften - da dies ja von ihren beiden geschätzten "Haus- und Hof-Gutachtern" auch noch juristisch fundiert dargelegt wird.

Es ist somit ein ganz offenkundiger Bruch des Sozialstaatsprinzips - und bei juristischen Argumentationen im Zuge von Widerspruch und Klage hätte man quasi Rückendeckung durch Herrn Prof. Kirchhof und Herrn Prof. Kube.

Ich meine, das ist nicht zu unterschätzen.

Eine höchstrichterliche Entscheidung gegen diesen Missstand könnte mglw. einen (wenn auch vielleicht Jahre währenden) Kaskadeneffekt auslösen:

Die Länder hatten dazumal entgegen der Empfehlung von Prof. Kirchhof darauf "verzichtet", den Rundfunkbeitrag über die Sozialleistungen auszugleichen (auch dort bitte noch mal die ausführlichen Gründe nachlesen! lohnt sich!) - weil dann die Länder selbst die Kosten zu tragen gehabt hätten.
Dazu mal im Netz recherchieren - meines Wissens gab es dazumal schon einige Debatten, aus denen dieses Kalkül der Länder hervorzugehen schien...

Müssten die Länder nun die Kosten für die Befreiungen übernehmen, könnte automatisch eine heftige öffentliche und parlamentarische Debatte darüber entbrennen, was da so mit Steuer(!)geldern subventioniert wird:
HalliGalli-HerzSchmerz-Quotensport-Übertragungsrechte-für-korrupte-Sportverbände-GottschalkLanz&Co-KochShows-Glücksspiel-Edelpensionen und so weiter... schlicht: "mediales Wettrüsten und wettbewerbsverzerrende Quotenheischerei"

Ich meine, auf diesen Punkt sollte - falls nicht bereits geschehen - ab nun in jedem Widerspruch und in jeder Klage unnachgiebig eingeschlagen werden.


Wenn man sich vorstellt, dass jemand, der gerade zuviel hat, um von Sozialleistungen zu "profitieren", mit dem von ihm dann abgepressten sog. "Rundfunkbeitrag" auch noch offenkundig sozialstaatswidrig die "Sozialtransferleistungen" für die Befreiten tragen soll, die eigentlich der Staat übernehmen müsste, da müsste eigentlich sofort jeder die Zahlung stoppen - auch die Nutzer - aber insbesondere die NICHTnutzer...
Um mit den Worten von Jens-Ole Schröder zu sprechen...
Juristischer Direktor des MDR: Beitragsverweigerung kein Kavaliersdelikt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18447.msg120868.html#msg120868
Was sich der Gesetzgeber gemeinsam mit ARD-ZDF-GEZ hier leistet, ist keine Bagatelle - und unter allen Umständen jedenfalls auch kein Kavaliersdelikt! >:D

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