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Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
nexus77:
"Befreiung" für Empfänger von Sozialleistungen: ABSCHAFFEN, ersatzlos. Auch die Leistungen dafür nicht erhöhen, ja die Leistungen sollten höher sein für lebensnotwendiges. Lebensmittel, Miete, Strom, Gesundheit etc. Der ÖR ist nicht lebensnotwendig, im Gegenteil. Daher keine Erhöhung/Befreiung für diesen Zweck.
Es würde dann mehr geben die sich dagegen wehren, ein Großteil davon sind nun "ruhiggestellt" und betrachten das Geschehen bzgl. "ÖR" von der Seitenlinie. Denn sie sind befreit. Ein Bekannter X musste auch Leistungen beantragen, da sein Einkommen zu gering (sog. Aufstockung). Er bekam sogar ein hübsches vorgefertigtes Formular speziell für ÖR, er hat sich aber nicht befreien lassen, aus Prinzip.Komisch in dem Falle ist "Jobcenter" unbürokratisch und schafft sogar freiwillig einen finanziellen Vorteil.
Arbeitslose könnten sich dann mit möglichst geringen finanziellem Aufwand am Widerstand beteiligen, zB. mehr per Mail / Fax senden als per Brief. Sie haben idR dafür aber mehr Zeit und daran scheitert es meist bei anderen.
Besucher:
Ganz so einfach geht das aber nicht...
--- Zitat von: Alpha667 am 05. Dezember 2017, 15:00 ---"Befreiung" für Empfänger von Sozialleistungen: ABSCHAFFEN, ersatzlos. Auch die Leistungen dafür nicht erhöhen, ja die Leistungen sollten höher sein für lebensnotwendiges. Lebensmittel, Miete, Strom, Gesundheit etc. Der ÖR ist nicht lebensnotwendig, im Gegenteil.
--- Ende Zitat ---
Wer sollte das machen? Das materielle Existenzminimum - markiert durch den ESt-Freibetrag - ist nämlich grundgesetzlich geschützt, um der im GG gegebenen Garantie einer menschenwürdigen Existenz Genüge zu tun. Im Kirchhof'schen Konzept war - entsprechend Deiner in die Runde geworfenen Forderung - sogar auch gar keine Befreiung der Bezieher staatlicher Transferleistungen (allen voran die - mit Verlaub - "Hartzies" bzw. die Grusis, die ja aber beileibe nicht die einzigen darstellen) vorgesehen.
Sondern stattdessen hatte der Herr Kirchhof die Erhöhung der Bedarfssätze um eben den sogenannten "Rundfunkbeitrag" gefordert mit dem Ergebnis, dass diese unsere Anstalten dann davon das zusätzliche Geld hätten einsacken können. Und noch mehr Geld raffen zu können - dann brauchten unsere Anstalten mit diesen läppischen 8 Mrd. € pro Jahr jetzt nicht zu darben - hätten die bestimmt ultracool gefunden. Dazu wiederum waren unsere Politiker aber zu geizig - & unter anderem Rüstung, Steuergeschenke für die Reichen etc. pp. einfach wichtiger. Da aber eben wegen der allg. Nicht-Lebensnotwendigkeit von ÖRR [außer natürlich für bspw. diese Intendanten-Fuzzies bzw. Intendösen wie diesen Buhrow & Co. mit seinen 400000.- p.a] für diesen überhaupt keine Position in den Bedarfssätzen vorgesehen ist / war, & zwar weder im RBStV noch im letzten RGebStV, musste die Befreiungsmöglichkeit für Hartzies, Grusis, und jede Menge anderer Bedürftiger etc. geschaffen werden, & das auch schon zu Gebührenzeiten.
Bei der Abschaffung der Befreiung für die zuletzt genannten Bedürftigen (die kein ALGII oder Grusi bekamen) schon in der letzten Variante des RGebStV vor der Erfindung des sogenannten "Rundfunkbeitrages" hatte "man" wohl gehofft, dass das keinem auffallen würde bzw. dass die Betroffenen selber zu dumm, zu schlapp oder was immer sonst sein würden, um sich dagegen zur Wehr zusetzen. Das hatte ja aber bekanntlich nicht ganz funktioniert und uns gem. Art. 3/1 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz) immerhin 1 BvR 3269/08, 1 BvR 665/10, 1 BvR 656/10 beschert - wobei die Anstalten zumindest aus den Nummern mit ihren Taschenspielertricks der nachträglichen Befreiung herausgekommen waren.
--- Zitat von: Alpha667 am 05. Dezember 2017, 15:00 ---Es würde dann mehr geben die sich dagegen wehren...
[...]
Arbeitslose könnten sich dann mit möglichst geringen finanziellem Aufwand am Widerstand beteiligen, zB. mehr per Mail / Fax senden als per Brief. Sie haben idR dafür aber mehr Zeit und daran scheitert es meist bei anderen.
--- Ende Zitat ---
Unsere etablierten Politiker beiderlei Geschlechts sind zwar i. d. R. ziemlich dumm [& die wirklich Fähigen, die ihre Aufgabe überdies als öffentliche begreifen & nicht nur auf Befriedigung ihrer Machtgeilheit setzen bzw. sich nicht im wesentlichen nur ohne richtige Arbeit den A.... noch & nöcher vergolden lassen wollen, werden schliesslich rechtzeitig rausgekickt]. Aber so dumm, sich mit solch' einer wie Deinerseits angeregten "Massnahme" massiv Läuse in den Pelz zu setzen, sind diese denn wohl doch nicht. Dass es nicht welche geben könnte, die "ihrem" ÖRR noch mehr Geld zuschanzen würden wenn sie könnten, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden. Solch' einer im engeren Sinne politischen Dimension denkbaren Ärgers wie oben gedacht wäre aber bereits vorgelagert, dass der Gesetzgeber & unsere Damen und Herren Ministerpräsidenten und -präsidösen sich in kürzester Zeit gleich im Dutzend die entsprechenden Ohrfeigen vom BVerfG (von den europ. Rechtsinstitutionen gar nicht zu sprechen) eingefangen hätten.
Knax:
--- Zitat von: Besucher am 05. Dezember 2017, 18:40 ---Wer sollte das machen? Das materielle Existenzminimum - markiert durch den ESt-Freibetrag - ist nämlich grundgesetzlich geschützt, um der im GG gegebenen Garantie einer menschenwürdigen Existenz Genüge zu tun. Im Kirchhof'schen Konzept war - entsprechend Deiner in die Runde geworfenen Forderung - sogar auch gar keine Befreiung der Bezieher staatlicher Transferleistungen (allen voran die - mit Verlaub - "Hartzies" bzw. die Grusis, die ja aber beileibe nicht die einzigen darstellen) vorgesehen.
Sondern stattdessen hatte der Herr Kirchhof die Erhöhung der Bedarfssätze um eben den sogenannten "Rundfunkbeitrag" gefordert mit dem Ergebnis, dass diese unsere Anstalten dann davon das zusätzliche Geld hätten einsacken können. Und noch mehr Geld raffen zu können - dann brauchten unsere Anstalten mit diesen läppischen 8 Mrd. € pro Jahr jetzt nicht zu darben - hätten die bestimmt ultracool gefunden. Dazu wiederum waren unsere Politiker aber zu geizig - & unter anderem Rüstung, Steuergeschenke für die Reichen etc. pp. einfach wichtiger.
--- Ende Zitat ---
Es ist vollkommen korrekt, dass der Rundfunkbeitrag nicht in den Bedarfssätzen und damit auch nicht im einkommensteuerlichen Grundfreibetrag enthalten ist, der das sachliche Existenzminimum bei der Einkommensbesteuerung freistellt. Auf der anderen Seite ist das Einkommen von Erwerbstätigen in Höhe des Rundfunkbeitrags indisponibel, weil man sich dem Rundfunkbeitrag unter normalen Umständen nicht entziehen kann. Es widerstrebt dem üblichen Verständnis von Gerechtigkeit, indisponibles Einkommen der Besteuerung zu unterwerfen. Aus diesem Grund ist zu fragen, ob der Rundfunkbeitrag nicht doch von der einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage abzuziehen ist. Dieser Frage kann man aber erst dann nachgehen, wenn die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags geklärt ist. Vielleicht erübrigt sich die Frage ja tatsächlich.
--- Zitat von: Besucher am 05. Dezember 2017, 18:40 ---Sondern stattdessen hatte der Herr Kirchhof die Erhöhung der Bedarfssätze um eben den sogenannten "Rundfunkbeitrag" gefordert mit dem Ergebnis, dass diese unsere Anstalten dann davon das zusätzliche Geld hätten einsacken können.
--- Ende Zitat ---
Stimmt. In diesem Fall wäre aber der (meiner Ansicht nach auch jetzt schon nicht zu leugnende) Steuercharakter der Abgabe jedoch noch viel deutlicher zum Vorschein gekommen, denn letztlich passiert dann nichts anderes, als dass das Geld aus den öffentlichen Haushalten als Transferzahlung an den (bedürftigen) Bürger geht und vom Bürger an die Rundfunkanstalten. An dieser Stelle zu argumentieren, der Rundfunkbeitrag sei keine Steuer, weil das Geld ja nicht direkt von den öffentlichen Haushalten an den Rundfunk, sondern zunächst mal an den Bürger flösse, wäre ein viel zu durchschaubarer Taschenspielertrick gewesen.
Bürger:
Übersicht 2013-2017 der
"Beitragsausfälle"/ "Schmälerungen" der Beitragseinnahmen durch
Befreite und Ermäßigte
--- Zitat ---Jahr Gesamterträge Anzahl Beitragsausfall mögliche Reduzierung bei
aus Rdf.-Beitr. Befreite/Ermäß. Befreite/Ermäßigte Finanzierung aus Sozialleist.
2013 7,681 Mrd. € 2.503.301 604,8 Mio € 1,42€ = 7,9% von 17,98€
2014 8,324 Mrd. € 2.531.325 597,1 Mio € 1,29€ = 7,7% von 17,98€
2015 8,131 Mrd. € 3.340.379 650,7 Mio € 1,40€ = 8,0% von 17,50€ (interpol.)
2016 7,978 Mrd. € 3.395.947 672 Mio € 1,47€ = 8,4% von 17,50€
2017 7,974 Mrd. € 3.215.994 ~638 Mio € (interpol.) ~1,40€ ~8,0% von 17,50€ (interpol.)
--- Ende Zitat ---
Anm. zu 2017:
Keine Aufschlüsselung der Schmälerung/ des Ausfalls, stattdessen der lapidare, vertuschende Satz:
--- Zitat ---Die Befreiungen und Ermäßigungen schmälern die Erträge aus Rundfunkbeiträgen, sind aber Bestandteil der Solidarfinanzierung. Menschen, die sich nicht an der Rundfunkfinanzierung beteiligen können oder einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen, sollen dennoch am Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks teilhaben.
--- Ende Zitat ---
Gesamtausfall/ Gesamtschmälerung 2013-2017 durch
Beitragsbefreite und -ermäßigte
~ 3,2 Mrd. €
entspricht
~8% von
Gesamt-Einnahmen 2013-2017 aus "Rundfunkbeiträgen"
~ 40 Mrd. €
...unsolidarisch/ unsozial/ verfassungswidrig finanziert/ quersubventioniert durch die
für diese originäre Staatsaufgabe
keine besondere Finanzierungsverantwortung tragende Gruppe der Beitragszahler.
Siehe hierzu nochmals die eindringlichen Gutachten sowohl von
Prof. Paul Kirchhof (Auftrags-Gutachter von ARD-ZDF-GEZ) als auch von
Prof. Hanno Kube (Auftrags-Gutachter von ARD-ZDF-GEZ)
weiter vorn in hiesigem Thread unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
Nebenrechnung 2015
650,7 Mio € Ausfall durch Befreite/ Ermäßigte
= 8% von 8.131.285.001,97 € ERTRÄGE AUS RUNDFUNKBEITRÄGEN
Nebenrechnung 2017
angenommener Durchschnitt von
~8% von 7.974.345.013,60 € ERTRÄGE AUS RUNDFUNKBEITRÄGEN
~638 Mio €
Quellen:
Übersicht "Beitragsservice"
Geschäftsberichte/ Jahresberichte
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/index_ger.html?highlight=jahresbericht#organisation
"Beitragsservice" Geschaeftsbericht 2013, S. 36 u.a.
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e814/Geschaeftsbericht_2013.pdf
"Beitragsservice" Geschaeftsbericht 2014, S. 39 u.a.
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf
"Beitragsservice" Jahresbericht 2015, S. 31 u.a.
http://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e2097/Jahresbericht_2015.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf
"Beitragsservice" Jahresbericht 2016, S. 31 u.a.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5042/Jahresbericht_2016.pdf
"Beitragsservice" Jahresbericht 2017, S. 14 u.a.
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5774/Jahresbericht_2017.pdf
Alle Angaben ohne Gewähr.
Bürger:
Querverweis aus aktuellem Anlass zu wichtigen und interessanten Hinweisen unter
Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
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