"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Mecklenburg-Vorpommern

Geringverdiener..... das zählt nicht !!!

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armer Deutscher:
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Person A hat einen Zeugen der/die saß zufälligerweiße im Auto und wartete genau vor dem Verwaltungsgericht.
Der Mitarbeiter des NDR fiel durch seine sehr rassante Abfahrt auf und auch das amtliche Nummernschild wies auf Hamburg hin...
achso die "schicke"Werbung auf dem PKW wies genau darauf hin zur welcher "Truppe" das Fahrzeug gehört.
Eine weitere Ungereimtheit:Eine schöne Kopie von Google Maps mit einen schönen Bild und der Entfernung von Hamburg-Greifswald
und zurück (536 km)/ dann aber eine Taxirechnung in Höhe von 15,10 Euro...................................

1. Das muß mir der Taxfahrer mal bitte zeigen 536 km mit 15,10 Euro??????????????????????????
2. Was für ein Auto fährt/ nutzt das Taxiunternehmen?????????????
3. In der Quittung steht eine Stadtfahrt als angekeutzt drin. 536 km als Stadtfahrt????????
4. Das Kennzeichen in der Quittung des Taxi,s......tja ich muß umschulen auf Hyroglyphenentzifferer......................
5. Keine Kopie von einen ordnugsgemäß geführten Fahrtenbuch um wirklich nachweisen zu können: Was,Wer;Wie weit, und welches Kfz
    verwendet wurde. Außerdem ist in einen Fahrtenbuch ja jegliche Bewegung des Kfz mit einer Unterschrift des Ausleiher/Fahres dokumentiert.
Von alledem nix,nada.....

Die Unterschriften auf dem Brief selbst, einmal  der NDR Mitarbeiter und einmal ein Mitarbeiter von einen Taxiunternhemen( Da grübel ich
noch drüber wer das unterschrieben haben soll sowas von unleserlich...)
6. Keine genauen Angaben über das KFZ/ War es ein LKW,Bus,PKW,Panzer,Flugzeug........

Aus dieser Fahrkostenabrechnug werde ich nicht schlau..

M.F.G. armer Deutscher

azdb-opfer:

--- Zitat von: armer Deutscher am 20. Mai 2016, 08:50 ---auch das amtliche Nummernschild wies auf Hamburg hin

--- Ende Zitat ---

Vermutlich sind einige Fahrzeuge der Landesfunkhäuser des NDR am Standort der Zentrale in HH angemeldet. (Kennzeichen: HH-NR XXXX) Andere Firmen machen das genauso. Das bedeutet nicht, dass der Mitarbeiter aus Hamburg angereist ist.


--- Zitat von: armer Deutscher am 20. Mai 2016, 08:50 ---Die Unterschriften auf dem Brief selbst, einmal der NDR Mitarbeiter und einmal ein Mitarbeiter von einen Taxiunternhemen

--- Ende Zitat ---

Wenn der Brief vom NDR erstellt wurde, müssen immer 2 bevollmächtigte NDR-Mitarbeiter unterschreiben. Selbst bei Verträgen, die der Intendant unterschreibt, hat immer eine zweite Person unterschrieben. (Beispiel: Verwaltungsvereinbarung "Beitragseinzug") Person E würde den NDR auffordern, die Bevollmächtigung der Unterzeichner nachzuweisen.

Alle Briefe, die Person E vom NDR vorliegen, wurden immer von 2 Mitarbeitern unterschrieben. Person E konnte dem NDR bisher noch nie ein Fehlverhalten in der Bevollmächtigung nachweisen.

Zusatzidee: Wenn am gleichen Tag mehrere Verfahren "verhandelt" wurden, darf die Forderung nur anteilig berechnet werden.

LeckGEZ:
Wenn ein Firmenmitarbeiter privat bei einer Taxifahrt auslegt, dann reicht er den Originalbeleg zeitnah in seiner Firma ein und bekommt den Betrag mit dem nächsten Gehalt gut geschrieben. Wer war der Absender? Der NDR-Mitarbeiter selbst? Oder die Abrechnungsstelle vom NDR? Liegt hier möglicherweise ein Missbrauch vor? Handelt es sich bei diesem NDR Mitarbeiter um einen Angestellten oder freien Mitarbeiter?

Ansonsten wie schon vorher gesagt, rechtskräftig ist noch nichts. Ich würde nichts zahlen. Generell.

Der Richter hat nur ins Lobbygesetz geschaut und dort steht nix mit Geringverdiener. Aber das muss nichts zu bedeuten haben. Anspruch besteht, jedoch mit dem gestellten Anspruch wird jedoch indirekt der Zwangsbeitrag als "rechtmässig" akzeptiert hingestellt. Totalverweigern ist immer noch besser und den hilfsweisen Widerspruch erheben, nur für den Fall das der Filz bis nach Karlsruhe reicht.

12121212:
mündliche Verhandlung ... wegen was ?
Gerichtskostenfreie Klage gegen den Ablehnungsbescheid des Befreiungsantrages ?
Einkommen vorgerechnet und Beweisanträge gestellt. ?
Einkommen nachweisbar 17 Euro maximal ueber Hartz4 Satz ?

Oder Klage gegen den Festsetzungsbescheid .....  ?

Bürger:

--- Zitat von: armer Deutscher am 17. Mai 2016, 09:00 ---Gerichtsurteil bis heute nicht da.....
Was schon da ist ein Festsetzungsbescheid  mit dem Verweis auf einen vollstreckbaren Titel.... [...]

Soll Person A nun auf den erhaltenen Festsetzungsbescheid  zahlen obwohl Person A noch nicht mal das Urteil in Händen hält?? [...]
--- Ende Zitat ---

Bitte den Zeitraum des Bescheids prüfen.

Ich gehe davon aus, dass dieser FestsetzungsBESCHEID mit dem für die seit September 2014 bekannten "Verweis auf den vollstreckbaren Titel"...
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html
einfach ein neuer Bescheid - und insofern unabhängig von dem/den im Klageverfahren vermutlich streitgegenständlichen Bescheid/en ist.

Der neuerliche Bescheid dürfte demnach nicht etwa "Folge" des Urteilsspruchs sein.
Das Urteil lässt i.d.R. vielmehr den streitgegenständlichen Bescheid "in Gestalt des WiderspruchsBESCHEIDs" rechtskräftig und somit vollstreckbar werden - siehe u.a. auch Diskusison unter
Klage verloren -> Aufgabe -> Wen kontaktieren ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18751.msg122847.html#msg122847

Gegen den neuerlichen Bescheid könnte Person A ggf. erneut Rechtsmittel (i.d.R. Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung/ Bekanntgabe des Bescheids) gem. der umseitigen Rechtsbehelfsbelehrung einlegen.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

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