"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Mecklenburg-Vorpommern

Geringverdiener..... das zählt nicht !!!

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armer Deutscher:
Hallo Mitstreiter gegen........

so nach langen warten bekamm, natürlich am Sonnabend Person A das Gerichtsurteil zugeschickt.
Die Klage ist selbstverständlich abgewiesen worden.
Rechnung fürs Gericht liegt mit bei,alles brav und artig unterschrieben.........
Unerklärlich ist Person A, das die Summe mit dem zugeschickten Festsetzungsbescheid nicht stimmig ist mit den Gebühren für 3 "fehlende  " Jahren insgesamt.

Werde wohl oder übel nicht drum rum kommen die angefallenen Kosten erstmal zu Zahlen und ds Urteil bzw. diesen Vorgang abzuschließen.
Derweil kann sich Person A neue Ideen und Gedanken machen...

M.F.G. armer Deutscher

armer Deutscher:
Hallo Mitstreiter,
nun ist wieder etwas Zeit ins Land gegangen und  Person A ist wieder am grübeln....

Person A hat nach der Klage nun folgenden stand:

1. Fahrtkostenbeitrag abgelehnt (2x) da lediglich die Taxifahrt in einen 2 schreiben erwähnt wurde
    auf den Auszug von dem Fahrtenbuch des genutzten Fahrzeugs warte Person A bis heute.
   Deshalb keinen Zahlung der Fahrtkosten.
   (Die Rechnung fürs Gericht in Höhe von 105 Euro hat Person A bezahlt)

2. Briefpost mit Rechnungen mit undurchsichtigen Zahlungsaufforderungen in Höhe von 330 Euro im Text und 390 Euro
    auf den Überweisungsträger ??
    Die Antwort darauf, Sie mögen das mal alles überprüfen.
    Das hat über 4 Wochen gedauert..

3. Ein schöner Brief mit aufgelisteten Beträgen was Person A noch schuldig wäre.
    (Das sollen 770 Euro sein)

4. Vor einigen tagen eine Mahnung zu der Liste von den Beträgen.

Person A grübelt nun schon seit Tagen wie soll es weitergehen?

1. Macht es noch Sinn die Zahlung zu verweigern da die Klage ja verloren wurde und es ja nun einen vollstreckbaren Titel
     gibt??
2. Soll sich Person A aufs BGB(119) berufen und den angeblichen geschlossenen Vertrag mal "anfordern"?
3. Soll Person A es auf eine Kontopfändung ankommen lassen?
    Was passiert eigentlich wenn der Lohn nicht ausreicht um eine Pfändung des Kontos zu decken?
4. Oder soll Person A warten bis der GV vor der Türe steht...

M.F.G. armer Deutscher

Bodi:
Verfahren wegen einer Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind gerichtskostenfrei. Daher überrascht der Posten "Gerichtskosten". Oder gegen was hat Person A sonst geklagt?

Um als nicht-Sozialleistungsbezieher eine Chance auf Befreiung zu haben, ist m.E. eine Bescheinigung vom Sozialamt oder Arge über vergleichbare Bedürftigkeit nötig, zumindest eine Aufstellung der Einkünfte. Ob Sozialämter oder Jobcenter so etwas überhaupt ausstellen, ist eine andere Frage.

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