"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Mecklenburg-Vorpommern
Geringverdiener..... das zählt nicht !!!
armer Deutscher:
Hallo Mitstreiter gegen......
Habe die mündliche Verhandlung am 19.04.2016 bei zuständigen Verwaltungsgericht hinter mir gebracht.
Ergebnis/Aussagen: Geringverdiener zählt nicht, es gibt nur Hartz 4 status(Befreiung) oder den Berufstätigen in Vollzeit(Beitragszahler ??)
Auf die extrem schwierige finanzielle Lage von Geringverdienern oder auch Rentnern,das wurde alles als unwichtig betrachtet.
Es wird Geringverdienern geraten sich beim Amt anzumelden um Aufstockung zu bekommen oder gleich in Hartz 4 überzugehen!
Wohngeldempfänger erhalten KEINE Befreiung !!!!!!
So waren die Antworten auf all die Fragen,einfach lächerlich.......
Was kam nach der mündlichen Verhandlung:
Gerichtsurteil bis heute nicht da.....
Was schon da ist ein Festsetzungsbescheid mit dem Verweis auf einen vollstreckbaren Titel....
Eine Rechnung für Fahrtkostenübernahme für ein Taxi, obwohl der Herr vom NDR mit einen Fahrzeug des NDR davonfuhr...
Soll Person A nun auf den erhaltenen Festsetzungsbescheid zahlen obwohl Person A noch nicht mal das Urteil in Händen hält??
Ist es für Person A besser die Fahrtkosten zu begleichen oder der Undurchsichtigkeit der Fahrtkostenabrechnug schriftlich zu widersprechen ???
M.F.G. armer Deutscher
Knax:
--- Zitat von: armer Deutscher am 17. Mai 2016, 09:00 ---Gerichtsurteil bis heute nicht da.....
Was schon da ist ein Festsetzungsbescheid mit dem Verweis auf einen vollstreckbaren Titel....
Eine Rechnung für Fahrtkostenübernahme für ein Taxi, obwohl der Herr vom NDR mit einen Fahrzeug des NDR davonfuhr...
Soll Person A nun auf den erhaltenen Festsetzungsbescheid zahlen obwohl Person A noch nicht mal das Urteil in Händen hält??
--- Ende Zitat ---
Langsam. Du kennst das Urteil ja doch noch gar nicht. Warte erstmal ab, was darin steht.
Im übrigen ist die große Frage, ob die Forderung der Rundfunkanstalt tatsächlich vollstreckbar ist. Ich weise in vielen meiner Antworten auf folgendes hin: In den neueren "Festsetzungsbescheiden" ist nach meiner Kenntnis kein Leistungsgebot enthalten, in den älteren "Gebühren-/Beitragsbescheiden" jedoch schon. Man muss immer im Einzelfall prüfen, ob ein Leistungsgebot vorliegt oder nicht. Nur dann, wenn ein Leistungsgebot vorliegt, sind die Forderungen der Rundfunkanstalt vollstreckbar. "Leistungsgebot" ist der juristische Fachbegriff für die Aufforderung des Abgabengläubigers gegenüber dem Abgabenschuldner zur Erfüllung der Leistungspflicht (hier: der Rundfunkbeitragspflicht). Wie Du bereits ausgeführt hast: Es wird auf einen vollstreckbaren Titel verwiesen, oder besser ausgedrückt: Der Rundfunk behauptet einfach, es würde ein vollstreckbarer Titel vorliegen – was jedoch, wie bereits gesagt, immer sehr genau im Einzelfall zu prüfen ist. Auch wenn das Urteil kommt, stellt sich die Frage, ob dieses überhaupt vollstreckbar ist, denn eine Festsetzung allein ist nicht vollstreckbar.
Also: Ruhig bleiben, genau prüfen und dann erst entscheiden.
Shuzi:
--- Zitat von: armer Deutscher am 17. Mai 2016, 09:00 ---[...]
Was schon da ist ein Festsetzungsbescheid mit dem Verweis auf einen vollstreckbaren Titel....
Eine Rechnung für Fahrtkostenübernahme für ein Taxi, obwohl der Herr vom NDR mit einen Fahrzeug des NDR davonfuhr...
Soll Person A nun auf den erhaltenen Festsetzungsbescheid zahlen obwohl Person A noch nicht mal das Urteil in Händen hält??
Ist es für Person A besser die Fahrtkosten zu begleichen oder der Undurchsichtigkeit der Fahrtkostenabrechnug schriftlich zu widersprechen ???
M.F.G. armer Deutscher
--- Ende Zitat ---
Eine fiktive Person S könnte der Meinung sein dass es ratsam ist, dem Festsetzungsbescheid fristgerecht zu widersprechen mit dem Verweis auf das noch ausstehende Urteil in der Begründung. Fahrtkostenübernahme zurückweisen mit dem Hinweis darauf, dass der Herr vom NDR mit einem Fahrzeug des NDR davon fuhr. Diesbezüglich ggf. den Originalbeleg des Taxiunternehmens anfordern aus dem hervorgeht wer, wann von wo nach woanders transportiert wurde.
boykott2015:
Eine Befreiung hat auch eine andere Seite.
Antrag auf Befreiung kann nur ein Beitragsschuldner stellen. Somit akzeptiert man alles, auch den eigenen Schuldner-Status und will sich "nur" befreien lassen. Den Status "Schuldner" kriegt man mit Befreiung nicht los.
azdb-opfer:
--- Zitat von: boykott2015 am 17. Mai 2016, 20:14 ---Eine Befreiung hat auch eine andere Seite.
Antrag auf Befreiung kann nur ein Beitragsschuldner stellen. Somit akzeptiert man alles, auch den eigenen Schuldner-Status und will sich "nur" befreien lassen. Den Status "Schuldner" kriegt man mit Befreiung nicht los.
--- Ende Zitat ---
Man könnte den Festsetzungsbescheid (wegen Verfassungswidrigkeit des RBStV) anfechten und hilfsweise zusätzlich einen Befreiungsantrag stellen. Vielleicht kann man die LRA so überzeugen? Dann hätte man seinen Status als Beitragsschuldner nicht akzeptiert und die LRA wird vielleicht den Befreiungsantrag als "kleineres Übel" akzeptieren, um den Antragsteller ruhigzustellen.
--- Zitat von: armer Deutscher am 17. Mai 2016, 09:00 ---Eine Rechnung für Fahrtkostenübernahme für ein Taxi, obwohl der Herr vom NDR mit einen Fahrzeug des NDR davonfuhr...
--- Ende Zitat ---
Hat Person A Zeugen? Dann könnte man über eine Strafanzeige (Betrug) gegen den NDR bzw. die Unterzeichner der Rechnung nachdenken.
Wenn der NDR die Rechnung ausgestellt hat: Haben 2 Personen unterschrieben?
Danke für den Hinweis mit dem Taxi. Person E kann den Hinweis für das eigene VG-Verfahren gut gebrauchen.
Person E hat einen Verdacht: Versucht der NDR, mit den Taxirechnungen unrechtmäßig zusätzliche Einnahmen zu generieren? Arbeitet der NDR möglicherweise sogar mit Taxiunternehmen zusammen, die regelmäßig Scheinrechnungen (für die Fahrten zum Verwaltungsgericht) ausstellen?
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln