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Mork vom Ork:
Hier jetzt auch noch der Link auf die
Landesverfassung der freien Hansestadt Bremen
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.91677.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d
Veröffentlichungsdatum: 21.10.1947
Inkrafttreten: 22.12.2016
Zuletzt geändert durch: Art. 95 neu gefasst durch Gesetz vom 20.12.2016 (Brem.GBl. S. 904)
Fundstelle: Brem.GBl. 1947, 251
Gliederungsnummer: 100-a-1
Zitiervorschlag: "Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Oktober 1947, zuletzt Art. 95 neu gefasst durch Gesetz vom 20. Dezember 2016 (Brem.GBl. S. 904)"
Ich wusste gar nicht, dass die Landesverfassung Ende 2016 verändert wurde.
pinguin:
--- Zitat ---1.
die nächsthöhere Behörde, soweit nicht durch Gesetz eine andere höhere Behörde bestimmt wird,
--- Ende Zitat ---
Da ist ja keine, weil LRA und Co. ja keine brauchen, da sie selbst keine sind.
Und das hier
--- Zitat ---(1) Abweichend von der Vorschrift des § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung erläßt den Widerspruchsbescheid der zuständige Senator, sofern nicht eine andere Stelle die nächsthöhere Behörde ist.
--- Ende Zitat ---
trifft sicherlich auch nicht zu.
Die reale Praxis steht also auch in Bremen dem eigenen Landesrecht entgegen?
Mork vom Ork:
Der Meldedatenabgleich 2018 steht für alle Bundesländer an. Es gibt über ein Web-Portal der Koordinierungsstelle für IT-Standards des Landes Bremen eine ZIP-Datei zum Herunterladen, in der in "Anlage A_HB.pdf" der Liefertermin für Bremen genannt wird. Das ist der 15.05.2018.
"Lieferkonzept – Bestandsdatenübermittlung der Meldebehörden an die Landesrundfunkanstalten"
Hier findet ihr die Datei über die Suchfunktion:
https://www1.osci.de/detail.php?template=20_search_d&search%5Bsend%5D=true&lang=de&search%5Bvt%5D=Lieferkonzept+Bestandsdaten%FCbermittlung
Mork vom Ork:
Hallo liebe Bremer,
soeben war ich erfolgreich bei der Suche nach dem Gesetz über die städtischen Entsorgungsbetriebe Bremens. Dieses Ortsgesetz empfehle ich zum Augenöffnen als Bettlektüre ;)
Ortsgesetz über die Errichtung der Anstalt Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.107848.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-BRStadtReinA%C3%B6RErrOGBRrahmen
Darin zeigt sich sehr gut, welche Eigenschaften eine "richtige" Anstalt öffentlichen Rechts hat. Im Unterschied zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk arbeiten dort nämlich richtige Beamte (§ 5 Abs. 8 ; § 12), und es gibt ein Dienstsiegel (§ 1 Abs. 6). Die haben auch das Recht, richtige Verwaltungsakte zu vollstrecken (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1.). Besonders cool ist, dass die nicht nur Gebühren und Entgelte festsetzen dürfen, sondern sie dürfen sie auch erheben (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6.)!
Wow - was für ein Beispiel für eine Anstalt öffentlichen Rechts mit richtigen Eiern!!! Wie kläglich dagegen wirken die Rechte im RStV und RBStV der Rundfunkanstalt. :P
pinguin:
Da steht aber auch, gleich in § 1, Abs. 1:
--- Zitat ---[...]Die Anstalt ist ein Kommunalunternehmen im Sinne des Bremischen Kommunalunternehmensgesetzes. Sie wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Ortsgesetzes geführt.[...]
--- Ende Zitat ---
Und dann wird es schon komplizierter? Denn auch danach dürfen Nichtnutzer, bzw. Nichtteilnehmer nicht behelligt werden
--- Zitat ---§ 4
Aufgabenübergang
[...]
(2) Zur Finanzierung der Aufgaben, die vom Kommunalunternehmen wahrzunehmen sind, kann die kommunale Gebietskörperschaft diesem das Recht übertragen, gegenüber den Nutzern und Nutzerinnen sowie den Leistungsnehmern und Leistungsnehmerinnen des Kommunalunternehmens Beiträge, Gebühren sowie sonstige Kostenerstattungen nach den kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften festzusetzen, zu erheben und zu vollstrecken.
[...]
--- Ende Zitat ---
Bremisches Kommunalunternehmensgesetz (BremKuG)
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.107686.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-KomUGBRrahmen
Wenn es also nicht für Dich als Bürger bspw. einen Benutzungszwang hat, der in einem der Gesetze geregelt ist, auf die in diesem Gesetz zur Stadtreinigung verwiesen wird, darf sich diese Stadtreinigung von sich aus, weil Unternehmen, nicht mit Dir in Verbindung setzen, denn Du hast keine Pflicht, diese zu beauftragen?
Und gerade im Rundfunkbereich hat es weder eine Teilnahmepflicht noch eine Nutzungsverpflichtung für den einzelnen.
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