Archiv > Pressemeldungen April 2016
Rundfunk - Versorgt und versendet
Greyhound:
--- Zitat von: Süddeutsche Zeitung, 13.04.2016 ---"Man wolle "möglichst lange Beitragsstabilität sicherstellen", sagte Malu Dreyer, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin, die den Vorsitz in der Rundfunkländerkommission führt, und benannte damit ein Motiv, lieber nicht zu senken."
--- Ende Zitat ---
--- Zitat von: Tz. 4 20. KEF-Bericht April 2016 ---"Der Beitragsvorschlag der Kommission ist Grundlage für die Entscheidung der Landesregierungen und Landesparlamente. Von dem Vorschlag dürfen sie im Wesentlichen nur abweichen, wenn die Beitragshöhe den freien Zugang zu Informationen zu erschweren droht oder die Belastung der Rundfunkteilnehmer nicht mehr angemessen erscheint. Hierfür müssen nachprüfbare Gründe angegeben werden."
--- Ende Zitat ---
Gemäß der Protokollerklärung der Freie und Hansestadt Hamburg, des Landes Niedersachsen, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Landes Schleswig-Holstein zum RBStV sollten etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.
--- Zitat von: BVerfG, Beschluss vom 11. September 2007, 1 BvR 2270/05 RdNrn 146, 147 ---"Trifft der Gesetzgeber die Gebührenentscheidung selbst, wie in § 14 Abs. 4 RStV, § 7 Abs. 2 Satz 1 RFinStV vorgesehen, muss bei der Bestimmung der Reichweite seiner Abweichungsbefugnisse dem mit seiner verfassungsrechtlichen Stellung verbundenen Gestaltungsraum - namentlich im Hinblick auf das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG) - Rechnung getragen werden, ohne dass dadurch der gebotene prozedurale Grundrechtsschutz leer laufen darf.
Ist dem Gesetzgeber die abschließende Entscheidung über die Festsetzung der Gebührenhöhe vorbehalten, übernimmt er politische Verantwortung für die Gebührenhöhe. Damit kann er auch zur Sicherung der Akzeptanz der Entscheidung bei den Bürgern beitragen, und zwar insbesondere dadurch, dass er die Interessen der Gebührenzahler in seine Entscheidung einbezieht."
--- Ende Zitat ---
Die weit überwiegenden Äußerungen in der Gesellschaft, auch der Konsumenten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, lauten: Zu teuer. Die Legislative müsste ganz eindeutig die von der KEF vorgeschlagene Senkung vornehmen. Die - so oder so - drohende erhebliche Erhöhung der Rundfunkabgabe ab 2021 müsste durch ökonomische Reformierungsmaßnahmen verhindert werden. Stattdessen wird von der Vorsitzenden der Rundfunkländerkommission (!) in Aussicht gestellt, "lieber nicht zu senken".
Roggi:
Dann wäre ja die Höhe des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig.
Greyhound:
Interview mit Ralf Seibicke, stellv. Vorsitzender der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), über die Arbeit der KEF und die neue Empfehlung des 20. KEF-Berichts vom 10.05.2016
--- Zitat ---"Für die unabhängige Beitrags-Kommission KEF ist die Sache klar: Absenkung um monatlich 30 cent auf 17,20 € pro Wohnung in der nächsten Beitragsperiode. Der Grund: Für 2017 bis 2020 errechnete die KEF einen Überschuss der Rundfunkanstalten von 542,2 Mio. €. Wer gegen diese Empfehlung sei, brauche gute Argumente. Man könne nicht den Beitragszahler aktuell höher belasten, nur damit er später weniger zahlen müsse."
--- Ende Zitat ---
http://www.wwwagner.tv/?p=30561 ab min 7:50
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln