"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
5 Monate altes Vollstreckungsersuchen noch vollstreckbar?
anna log:
Einer Nachbarsfreundin wurde ein Vollstreckungsersuchen zugestellt, das über fünf Monate beim Gerichtsvollzieher lag.
Ist es rechtens nach diesem Ersuchen zu vollstecken?
Gibt es einen Zeitrahmen in dem die Vollstreckung vollzogen sein muss?
cecil:
ganz vorsichtige Antwort:
meines Wissens gilt ein verwaltungsrechtliches Vollstreckungsersuchen als sogenannter "vollstreckbarer Titel" - so wie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zu einem solchen "Titel" werden kann.
So was ist meines Wissens ewig vollstreckbar...
Das hieße aber nicht, dass man jetzt nicht noch womöglich gegen fehlende Vollstreckungsgrundlagen (hier gemeint: fehlender Festsetzungs- oder Widerspruchsbescheid, fehlende Zustellung o. ä.) vorgehen könnte.
Falls diese letzteren fehlen, sollte man das dem Gerichtsvollziehenden und auch dem Beitragsservice wohl unverzüglich (auch schriftlich) mitteilen...
ChrisLPZ:
--- Zitat von: cecil am 06. April 2016, 18:02 ---meines Wissens gilt ein verwaltungsrechtliches Vollstreckungsersuchen als sogenannter "vollstreckbarer Titel" - so wie ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zu einem solchen "Titel" werden kann.
So was ist meines Wissens ewig vollstreckbar...
--- Ende Zitat ---
Ein vollstreckbarer Titel hat ewig=30 Jahre Gültigkeit (§ 197 BGB - Dreißigjährige Verjährungsfrist)
anna log:
Das Vollstreckungsersuchen ist kein vollstreckbarer Titel, sondern nur die Bittstellung eine Vollstreckung durchzuführen. Da eine Behörde innerhalb eines Monats einen Verwaltungsakt bearbeiten soll, stellt sich die Frage, ob sich ein Gerichtsvollzieher 5 Monate Zeit lassen darf eine Vollstreckung durchzuführen.
ChrisLPZ:
--- Zitat von: anna log am 06. April 2016, 22:55 ---Das Vollstreckungsersuchen ist kein vollstreckbarer Titel, sondern nur die Bittstellung eine Vollstreckung durchzuführen. Da eine Behörde innerhalb eines Monats einen Verwaltungsakt bearbeiten soll, stellt sich die Frage, ob sich ein Gerichtsvollzieher 5 Monate Zeit lassen darf eine Vollstreckung durchzuführen.
--- Ende Zitat ---
Habe auch nichts gefunden über eine gesetzliche Regelung der max. Bearbeitungsdauer von Vollstreckungsersuchen.
5 Monate scheinen jedoch im Durchschnitt zu liegen:
--- Zitat ---In den Sachgebieten Vollstreckung ist der Arbeitsanfall seit Jahren enorm hoch. Die Zugänge an Vollstreckungsersuchen liegen zum Teil im sechsstelligen Bereich je Hauptzollamt. Weit über 300.000 Ersuchen sind in den Vollstreckungsstellen zu verzeichnen. Obwohl eine Vielzahl von Fällen durch den Innen- und Außendienst erledigt werden, liegen die Rückstände trotzdem weit oberhalb von 70.000 unerledigten Vorgängen von diversen ersuchenden Stellen. Pro Kopf bearbeitet der Innendienst rund 5.000 Fälle jährlich. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei sechs Monaten.
--- Ende Zitat ---
Quelle: BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
http://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/vollstreckung-den-innendienst-nicht-vernachlaessigen.html
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