Archiv > Pressemeldungen April 2016

Tabea Rößner zur Debatte um den Rundfunkbeitrag

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xandyfit:
Hallo "Blitzbirne",


--- Zitat ---Wer kennt ein Tool ähnlich einem Mindmap, wo wir derartige Verfilzungen überschaulich sammeln und die Beziehungen der einzelnen Personen/Institutionen miteinander verknüpfen können? Gibt es sowas online, wo jeder was beitragen kann? Interessant wäre es und würde so einigen die Augen öffnen!
--- Ende Zitat ---

Es gibt ein Tool [ Bowser-Erweiterung ] das heißt::  > Cahoots <
Cahoots zeigt dir Verbindungen von Journalisten zu Vereinen, Organisationen und Unternehmen.
Das hilft dir dabei einzuschätzen, durch welche Interessen ein Artikel geleitet sein könnte.
   
Ihr könnt das Projekt unterstützen, indem ihr Verbindungen von Journalisten in die Datenbank eintragt. Nutzt dafür das Formular auf der Website des Projekts.
 Eure Informationen werden anschließend überprüft und erscheinen nach Freigabe mit dem nächsten Update.

Weitere Informationen: http://www.cahoots.pw/

aktiven Gruß
 Andyfit

Fuchur:

--- Zitat ---Ja, ich bin der Meinung, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine wichtige Rolle in unserer Demokratie zukommt, da die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen System auf der freien Verfügbarkeit möglichst objektiver Informationen aus vielfältigen Quellen basiert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet zur Vielfalt und Qualität der Medienlandschaft einen elementaren Beitrag - wir wollen eben keinen medialen Einheitsbrei, wo einige wenige Medienkonzerne nur das senden, was ihnen Quote und damit Werbeeinnahmen bringt.
--- Ende Zitat ---

Das ist ja wohl der Witz schlechthin!
Leider besteht bei den Staatssendern (öRR) sehr wohl medialer Einheitsbrei - Fußball, Kochshows, Vorabend-Mord-und-Totschlagsserien, Fußball, Schlagertrallala-Sendungen, Fußball, Kochshows. Wo bleibt da die vielzitierte Vielfalt? (OK - die Privatsender haben da andere Einheitsbrei-Schwerpunkte)
Und die öRR kucken natürlich nieeee auf die Quote!!
Und Werbung ist ja mittlerweile eine gut dotierte, zusätzliche Einnahmequelle der öRR....

Shuzi:

--- Zitat von: Fuchur am 13. Mai 2016, 21:22 ---
--- Zitat ---Ja, ich bin der Meinung, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine wichtige Rolle in unserer Demokratie zukommt, da die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen System auf der freien Verfügbarkeit möglichst objektiver Informationen aus vielfältigen Quellen basiert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk leistet zur Vielfalt und Qualität der Medienlandschaft einen elementaren Beitrag - wir wollen eben keinen medialen Einheitsbrei, wo einige wenige Medienkonzerne nur das senden, was ihnen Quote und damit Werbeeinnahmen bringt.
--- Ende Zitat ---

Das ist ja wohl der Witz schlechthin!
Leider besteht bei den Staatssendern (öRR) sehr wohl medialer Einheitsbrei - Fußball, Kochshows, Vorabend-Mord-und-Totschlagsserien, Fußball, Schlagertrallala-Sendungen, Fußball, Kochshows. Wo bleibt da die vielzitierte Vielfalt? (OK - die Privatsender haben da andere Einheitsbrei-Schwerpunkte)
Und die öRR kucken natürlich nieeee auf die Quote!!
Und Werbung ist ja mittlerweile eine gut dotierte, zusätzliche Einnahmequelle der öRR....

--- Ende Zitat ---

Man stelle sich vor, es könnte Medien geben die ...

* international verfügbar wären
* interaktiv sein könnten
* nazional nicht abschaltbar wären
* dem freiwilligen Nutzer die uneingeschränkte Wahl der Quelle ermöglichen könnten
* ...

noGez99:
Tabea Rössner:

--- Zitat ---Das System öffentlich-rechtlicher Anstalten sichert eine Unabhängigkeit der Berichterstattung von den Interessen der Regierung, von Unternehmen und Werbetreibenden
--- Ende Zitat ---

Und wo bleibt die kritische Berichterstattung zu TITIP? (*)

Der (durch Zwangsfinanzierung völlig unabhängige)  ÖRR hat hier auf ganzer Linie versagt !


(*) Wenn die Vertragsbedingungen vor dem Volk geheim sind, sind sie schlecht für das Volk.
      Wären die Bedingungen positiv, würde man sie rausposaunen.
      Das ist die ganz einfache Logik die uns keiner erzählt.

Spray.:
Folgende Email könnte zugestellt worden sein:


--- Zitat ---Sehr geehrte Frau Roessner,

ich zitiere aus Ihrer Pressemitteilung „Wichtiges Urteil für unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ vom 18.03.2016:

[…] Das ist ein wichtiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Fast alle Haushalte in Deutschland haben die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen: 98 Prozent verfügen über mindestens einen Fernseher, 85 Prozent über einen Internetzugang. Dadurch ist der Beitrag gerechtfertigt, das hat heute das Gericht bestätigt. […]

Zuerst einmal, finde ich es sehr bedauerlich, dass Sie aus einer theoretischen Möglichkeit den  öffentlich rechtlichen Rundfunk empfangen zu können eine verpflichtende Zahlung als „gerechtfertigt“ ansehen. Einen Zwangsbeitrag aufgrund des Besitzes eines Fernsehers oder von Internetzugang zu befürworten ist mangelhaft, da diese in den meisten Fällen nicht im kausalen Zusammenhang stehen.

[…] Unsere Gesellschaft profitiert aber insgesamt als Ganzes von der unabhängigen Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen, gerade auch in diesen schwierigen und unübersichtlichen Zeiten. […]

Mich würde interessieren inwiefern das „Radio-Bremen-Gesetz“ (verabschiedet von SPD und Grüne)  mit einer angeblichen unabhängigen Berichterstattung  vereinbar ist.

Mit freundlichen Grüßen einer ehemaligen Grünen-Wählerin

Spray.*
--- Ende Zitat ---


Möglicherweise wurde 2 Monate später folgende Antwort verfasst:


--- Zitat ---Sehr geehrte(r) Spray.*,    *geändert

herzlichen Dank für Ihre Email vom 2. April 2016 und für Ihr Interesse am Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Gerne erläutere ich Ihnen meine Position zu den von Ihnen angesprochenen Punkten.

Seit der Umstellung auf die Haushaltsabgabe tragen alle Haushalte, die finanziell dazu in der Lage sind, zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei. Der Rundfunkbeitrag ist ein Solidarbeitrag, den wir als Gesellschaft aufbringen, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine wichtige Säule für die politische Meinungs- und Willensbildung ist. Die Öffentlich-Rechtlichen ermöglichen durch ihre Recherchearbeit und Hintergrundberichterstattung eine Informationsinfrastruktur, von der die Öffentlichkeit als Ganzes und besonders die übrige Medienlandschaft profitiert, weil sie ihre Berichterstattung darauf aufbauen kann.

Rechtlich gesehen ist der Abgabetatbestand das Programmangebot und nicht der tatsächliche Programmempfang. Würde man die Nutzung individuell überprüfen wollen, um die wenigen Nichtnutzer zu befreien, müsste die Schnüffelei durch die „GEZ-Kontrolleure“ wieder eingeführt werden – das möchte niemand. Ich und meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen uns allerdings für Befreiungen für soziale Härtefälle ein.

Ihre Frage zum neuen Radio-Bremen-Gesetz finde ich berechtigt. Der Gesetzgeber darf in die Unabhängigkeit der Berichterstattung nicht eingreifen  – dies tut er im Radio-Bremen-Gesetz meiner Meinung auch nicht. Seit 2008 enthält das Radio-Bremen-Gesetz die Forderung „die besonderen Belange von Migrantinnen und Migranten zu berücksichtigen“ und „Integration nachhaltig zu unterstützen.“ Daran gab es bisher auch keine Kritik. Jüngst wurde dann der Zusatz „von Flüchtlingen“ hinzugefügt. Bei den vorangegangenen Beratungen in der Bürgschaft gab es übrigens auch aus CDU-Reihen keinen Widerspruch. Im WDR-Gesetz findet sich z.B. eine ähnliche Zielvorgabe, „das friedliche und gleichberechtigte Miteinander der Menschen unterschiedlicher Kulturen und Sprachen im Land zu fördern und diese Vielfalt in konstruktiver Form abzubilden“. Diese Sätze stehen nicht im Widerspruch zur Pressefreiheit, da sie zu nichts Konkretem verpflichten, sondern lediglich eine grundsätzliche, allgemeinwohlorientierte Absichtsbekundung darstellen. Ob diese dann nötig sind, darüber lässt sich streiten.

Dennoch finde ich es richtig, dass Sie darauf hinweisen, denn die Medienfreiheit bedarf unser aller Schutz. Es ist nicht Ziel von Rundfunkgesetzen, aktuelle gesellschaftspolitische Zielsetzungen in den Gesetzestext aufzunehmen, sondern Unabhängigkeit zu sichern. Die größere Baustelle bei der Änderung der Rundfunkstaatsverträge der öffentlich-rechtlichen Anstalten besteht darin, die Vorgaben zur Staatsferne umzusetzen. Gegen den ZDF-Staatsvertrag habe ich 2013 eine Klage ins Rollen gebracht, woraufhin das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Anteil staatsnaher VertreterInnen in den Rundfunkgremien maximal ein Drittel betragen darf. Die Staatsverträge aller Rundfunksender werden hier nach und nach reformiert.

Auch wenn ich in manchen Dingen dringenden Verbesserungsbedarf sehe und dies auch anmahne, unterstütze ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich oder an die grüne Fraktion in der Bremischen Bürgschaft (unter fraktion@gruene-bremen.de) wenden.

Herzliche Grüße

Tabea Rößner
--- Ende Zitat ---

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