Archiv > Pressemeldungen März 2016

Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Rundfunkbeitrag - nicht zu Unrecht

<< < (2/4) > >>

Sophia.Orthoi:

--- Zitat von: unGEZahlt am 20. März 2016, 16:56 ---Der "Journalist" dieses "Beitrages",

--- Zitat von: ChrisLPZ am 20. März 2016, 12:53 ---Christian Rath

--- Ende Zitat ---
,
ist lt. seiner Internetseite auch "stv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg".
( Quellen: http://www.christian-rath.de/ , http://www.christian-rath.de/Bio.htm )

--- Ende Zitat ---

Ist das wirklich derselbe Christian Rath?!

Stammen daher seine Kenntnisse über die Verfassungsrichter?

Ist er so gestrickt, wie er sich die Verfassungsrichter in Karlsruhe vorstellt?

Sophia.Orthoi:

--- Zitat von: unGEZahlt am 20. März 2016, 16:56 ---Der "Journalist" dieses "Beitrages",

--- Zitat von: ChrisLPZ am 20. März 2016, 12:53 ---Christian Rath

--- Ende Zitat ---
,
ist lt. seiner Internetseite auch "stv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg".
( Quellen: http://www.christian-rath.de/ , http://www.christian-rath.de/Bio.htm )

Und das letzte Schandurteil dieses Baden-Württembergischen Verfassungsgerichtshofes ist sicher noch bekannt
( http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/verwaltungsgerichtshof_baden_wuerttemberg__rundfunkbeitrag_ist_verfassungsgemaess/index_ger.html ) .
Dann hatte der da vielleicht auch seine Finger mit im Spiel (?)

Und will seinen "finanziellen Verdienst" beim VGH Mannheim natürlich gerne behalten.
Kein Wunder, dass Christian Rath die Leipziger Rechtsbeugung auch verteidigt.
Das wird von seinem Arbeitgeber ja so auch erwartet.
Der denkt bestimmt, dass er nochmal zum BVerfG kommen wird. Rückständig genug ist er ja dafür...


Markus

--- Ende Zitat ---

Herr Rath bat mich um folgende Richtigstellung: der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VGH)
sind zwei unterschiedliche Gerichte.

Vom Verfassungsgerichtshof gibt es übrigens eine erfreuliche Entscheidung: http://openjur.de/u/645444.html

unGEZahlt:

--- Zitat von: Sophia.Orthoi am 20. März 2016, 19:22 ---
--- Zitat von: unGEZahlt am 20. März 2016, 16:56 ---
--- Zitat von: ChrisLPZ am 20. März 2016, 12:53 ---Christian Rath

--- Ende Zitat ---
,
ist lt. seiner Internetseite auch "stv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg".
( Quellen: http://www.christian-rath.de/ , http://www.christian-rath.de/Bio.htm )

Und das letzte Schandurteil dieses Baden-Württembergischen Verfassungsgerichtshofes ist sicher noch bekannt
( http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/verwaltungsgerichtshof_baden_wuerttemberg__rundfunkbeitrag_ist_verfassungsgemaess/index_ger.html ) .
Dann hatte der da vielleicht auch seine Finger mit im Spiel (?)

--- Ende Zitat ---

Herr Rath bat mich um folgende Richtigstellung: der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VGH)
sind zwei unterschiedliche Gerichte.

--- Ende Zitat ---

Danke, Sophia, für die Richtigstellung.

Ist natürlich blamabel für mich, dass ich VerfGH und VGH verwechselte.
Pardon, da war ich zu voreilig.




Christian Raths Verteidigung des Zwangsbeitrages interessiert mich weiterhin noch.
Aus dem Text:

--- Zitat ---Die Richter wollen das Fernsehen nicht ausschließlich privaten Interessen überlassen. Sie werden deshalb sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert – auch wenn er gar keinen Fernseher hat. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen.
--- Ende Zitat ---

Das ist, würde ich sagen, nur das sinngem. Nachsprechen von Paul Kirchhofs Behauptung im Auftragsgutachten
über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS (S. 59) .
( Beitragsrechtfertigung aus dem „strukturellen Vorteil, den jedermann aus dem Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht” )

Aber wie Kirchhof, erklärt Rath ebenfalls nicht, weshalb Alle (!) einen Vorteil von ARDZDFDR hätten ? ?
Sein Text "Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Rundfunkbeitrag - nicht zu Unrecht" ist, wie ich finde, somit leider überflüssig und unbrauchbar.

Markus

jasonbourne:

--- Zitat von: Sophia.Orthoi am 20. März 2016, 15:33 ---Badische Zeitung schreibt:


--- Zitat ---Natürlich werden sie weiter nach Karlsruhe ziehen, doch dort sind ihre Chancen am schlechtesten. Schließlich verstehen sich die Verfassungsrichter als Schutzpatron des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Richter wollen das Fernsehen nicht ausschließlich privaten Interessen überlassen. Sie werden deshalb sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert – auch wenn er gar keinen Fernseher hat. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen
--- Ende Zitat ---

Sie kennen sich mit den Argumenten nicht, aber ihnen genügt ihre Kenntnis über die Verfassungsrichter, um zu wissen, wie geurteilt wird, und das "nicht zu Unrecht". Das sind die Vorstellungen von Rechtsstaat dieser Zeitung.

--- Ende Zitat ---

Sagt mal, liebe Mitforisten, ist dieses Argument nicht eigentlich ein Totschlagargument?

Weil es zahlreiche Dinge gibt, von denen alle im Staat profiteren, wenn es das gibt?
Ich denke da mal ganz entspannt an Vereine, an Konzerte, an Zeitungen, an Strom, an Muellentsorgung, an der Bahn, dem OePNV - trotzdem wird das meiste Nutzungsabhaengig erhoben, auch wenn alle davon profitieren.
Was faellt euch noch ein?

Und dieses Argument liesse sich auch in unserer Sache verwenden:
Wenn das wirklich so wichtig ist, ja warum wird das dann nicht auch ueber Steuern finanziert? Strassen bauen wir ja auch aus Steuermitteln, etc.

Totalverweigerer:

--- Zitat ---Aber wie Kirchhof, erklärt Rath ebenfalls nicht, weshalb Alle (!) einen Vorteil von ARDZDFDR hätten ?
--- Ende Zitat ---

Und dann wäre auch mal zu klären welcher konkrete Vorteil das sein soll. Bisher ist es nur eine unbewiesene Unterstellung. Aber Kirchhof hatte doch in seinem Gutachten auch bezüglich der Nichtnutzer (Ausstiegsoption) was geschrieben?

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln