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Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Rundfunkbeitrag - nicht zu Unrecht

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unGEZahlt:

--- Zitat von: Totalverweigerer am 21. März 2016, 00:07 ---Aber Kirchhof hatte doch in seinem Gutachten auch bezüglich der Nichtnutzer (Ausstiegsoption) was geschrieben?

--- Ende Zitat ---

Ja richtig, Nichtnutzer-Befreiung war in seinem Gutachten mit vorgeschlagen.



--- Zitat von: Totalverweigerer am 21. März 2016, 00:07 ---
--- Zitat ---Aber wie Kirchhof, erklärt Rath ebenfalls nicht, weshalb Alle (!) einen Vorteil von ARDZDFDR hätten ?
--- Ende Zitat ---

Und dann wäre auch mal zu klären welcher konkrete Vorteil das sein soll. Bisher ist es nur eine unbewiesene Unterstellung.
--- Ende Zitat ---

Nach Kirchhofs und Raths "Logik" hieße das ja auch umgekehrt:

Ein Ende von ARDZDFDR würde für Alle nachteilig wirken.

Aber, soviel ich weiß, gibt's dazu auch keine klare Aussagen,
was daran so schlecht sein sollte ( ? ? )

Markus

nexus77:

--- Zitat von: Totalverweigerer am 21. März 2016, 00:07 ---Und dann wäre auch mal zu klären welcher konkrete Vorteil das sein soll.
--- Ende Zitat ---

Er sagt ja nicht FÜR WEN dieser Vorteil sein soll, für die Bürger sicher nicht. Für GEZ, Ör und alle die davon profitieren ist es sicher ein Vorteil (wenn auch ein moralisch zweifelhafter, aber wer hat schon noch Moral oder Skrupel heutzutage wenn es um GELD geht??)

MMichael:
Badische Zeitung schreibt:
--- Zitat ---Natürlich werden sie weiter nach Karlsruhe ziehen, doch dort sind ihre Chancen am schlechtesten. Schließlich verstehen sich die Verfassungsrichter als Schutzpatron des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Richter wollen das Fernsehen nicht ausschließlich privaten Interessen überlassen. Sie werden deshalb sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert – auch wenn er gar keinen Fernseher hat. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen
--- Ende Zitat ---

Genau! Der Schutzpatron des örR muss sich eben auch geanu an die Buchstaben unseres Grundgesetztes halten!
Dort sind in für jeden Bürger verständlicher Sprache die Freiheitsrechte des Bürgers formuliert!
Der Staat darf den Bürger nicht knechten!
Die Umverteilung von Unten nach Oben durch die Zwangsabgabe steht gegen das Sozialstaatsprinzip!

Rochus:

--- Zitat von: Sophia.Orthoi am 20. März 2016, 19:22 ---Vom Verfassungsgerichtshof gibt es übrigens eine erfreuliche Entscheidung: http://openjur.de/u/645444.html
--- Ende Zitat ---

Inwiefern erfreulich?

unGEZahlt:

--- Zitat von: Rochus am 21. März 2016, 15:37 ---
--- Zitat von: Sophia.Orthoi am 20. März 2016, 19:22 ---Vom Verfassungsgerichtshof gibt es übrigens eine erfreuliche Entscheidung: http://openjur.de/u/645444.html
--- Ende Zitat ---

Inwiefern erfreulich?

--- Ende Zitat ---

Zum diesem Beschluss 65/13, 1 VB 65/13, StGH Ba-Wü, Aug. 2013,
hatte Mitglied fliega unter -Antrag auf Befreiung - Wohnungs- & Betriebsstättenabgabe-
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14514.msg96999.html#msg96999 )
auch etwas geschrieben:

--- Zitat ---Bereits der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg erwog eine Verfassungswidrigkeit der Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe wegen des Fehlens einer gesetzlich vorgesehenen Widerlegungsmöglichkeit für die durch den RBStV erfolgte Annahme der Rundfunknutzung durch alle (Beschl. v. 19.8.2013, 1 VB 65/13, juris Rz. 13).
--- Ende Zitat ---


Erfreulich dazu kann dazu wohl gesagt werden, dass es ein aufmunterndes Schandurteil ist.

Ich selbst verstehe den StGH Ba-Wü so:
"Ihr habt recht.
Aber wir wollen uns nicht die Finger verbrennen.
Macht ruhig weiter, bis mal jemand Mut zur Gerechtigkeit hat...."


Markus

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