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Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Rundfunkbeitrag - nicht zu Unrecht
ChrisLPZ:
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badische-zeitung.de, 19.03.2016
Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Rundfunkbeitrag - nicht zu Unrecht
von Christian Rath
--- Zitat ---Auch die Verfassungsrichter werden sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert - auch ohne Fernseher. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den seit 2013 geltenden Rundfunkbeitrag bestätigt. Früher kam es nicht auf die Wohnung, sondern auf ein empfangsbereites Gerät an. Viele behaupteten deshalb, sie hätten weder Fernseher, Radio noch Computer. Es wurde häufig geschwindelt. Schließlich sagen Statistiker, dass es in 97 Prozent der deutschen Haushalte einen Fernseher gibt und in 96 Prozent ein Radiogerät. Letztlich zahlte nur noch der Ehrliche die Rundfunkgebühr.[..]
--- Ende Zitat ---
Weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/bundesverwaltungsgericht-bestaetigt-den-rundfunkbeitrag-nicht-zu-unrecht
Kurt:
--- Zitat ---Es wurde häufig geschwindelt. Schließlich sagen Statistiker, dass es in 97 Prozent der deutschen Haushalte einen Fernseher gibt und in 96 Prozent ein Radiogerät. Letztlich zahlte nur noch der Ehrliche die Rundfunkgebühr.
--- Ende Zitat ---
anschauen: Mimimi...
Quelle: http://assets.noisey.com/content-images/contentimage/38775/Baby-flickr-donnierayjones.jpg
ellifh:
@Kurt, Du bist einfach nur köstlich und sprichst mir aus der Seele, Sorry für OT ;)
Sophia.Orthoi:
Badische Zeitung schreibt:
--- Zitat ---Natürlich werden sie weiter nach Karlsruhe ziehen, doch dort sind ihre Chancen am schlechtesten. Schließlich verstehen sich die Verfassungsrichter als Schutzpatron des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Richter wollen das Fernsehen nicht ausschließlich privaten Interessen überlassen. Sie werden deshalb sagen, dass jeder von einem Staat mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk profitiert – auch wenn er gar keinen Fernseher hat. Und da ist ja auch was dran, solange ARD und ZDF nicht nur auf die Einschaltquoten schauen
--- Ende Zitat ---
Sie kennen sich mit den Argumenten nicht, aber ihnen genügt ihre Kenntnis über die Verfassungsrichter, um zu wissen, wie geurteilt wird, und das "nicht zu Unrecht". Das sind die Vorstellungen von Rechtsstaat dieser Zeitung.
unGEZahlt:
Der "Journalist" dieses "Beitrages",
--- Zitat von: ChrisLPZ am 20. März 2016, 12:53 ---Christian Rath
--- Ende Zitat ---
,
ist lt. seiner Internetseite auch "stv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs von Baden-Württemberg".
( Quellen: http://www.christian-rath.de/ , http://www.christian-rath.de/Bio.htm )
Und das letzte Schandurteil dieses Baden-Württembergischen Verfassungsgerichtshofes ist sicher noch bekannt
( http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/verwaltungsgerichtshof_baden_wuerttemberg__rundfunkbeitrag_ist_verfassungsgemaess/index_ger.html ) .
Dann hatte der da vielleicht auch seine Finger mit im Spiel (?)
Und will seinen "finanziellen Verdienst" beim VGH Mannheim natürlich gerne behalten.
Kein Wunder, dass Christian Rath die Leipziger Rechtsbeugung auch verteidigt.
Das wird von seinem Arbeitgeber ja so auch erwartet.
Der denkt bestimmt, dass er nochmal zum BVerfG kommen wird. Rückständig genug ist er ja dafür...
Markus
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