"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Alternativen zum ÖR-Rundfunk und dessen Finanzierung
Plan zur stufenweisen Abschaffung/ Rückabwicklung des Zwangsbeitrags
Bürger:
In der Tat...
Da hier nicht der Weg das Ziel ist, sondern das Ziel den Weg bestimmt, gilt es, das Ziel zu definieren.
Da die Ziel-Definition jedoch nicht leicht fällt und insbesondere unter gesellschaftlichen Gesichtspunkten einer Analyse, Abwägung und Begründung bedarf, bedarf es einer öffentlichen Grundsatzdebatte, die von uns nach Kräften angestoßen und angeführt gehört:
Grundsatzdebatte > Legitimation/ Inhalte/ Umfang/ Strukturen/ Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17965.0.html
welche sich speist aus den gesammelten Erkenntnissen unter
untragbarer Ist-Zustand des ÖRR > Gründe für den Protest
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17964.0.html
MichaelEngel:
Im Urteil BVerfGE 119, 181 (11-09-2007) des Bundesverfassungsgerichtes:
--- Zitat --- "c) Der Gesetzgeber kann die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks in abstrakter Weise festlegen und damit auch den Finanzbedarf umgrenzen (vgl. BVerfGE 90, 60 <95>). Der Genauigkeit dieser gesetzgeberischen Vorgaben sind allerdings durch die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten Grenzen gesetzt. In der Art und Weise, wie die Rundfunkanstalten ihren gesetzlichen Funktionsauftrag erfüllen, sind sie frei. Die Bestimmung dessen, was die verfassungsrechtlich vorgegebene und gesetzlich näher umschriebene Funktion aus publizistischer Sicht erfordert, steht ihnen aufgrund der Gewährleistung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu (vgl. BVerfGE 90, 60 <91>).
Die staatlichen Vorgaben dürfen, unabhängig davon, ob dies überhaupt praktisch möglich wäre, bereits von Grundrechts wegen nicht so detailgenau sein, dass sich daraus die Rundfunkgebühr dem Betrag nach ableiten ließe. Weder kann genau bestimmt werden, welches Programm und welchen Programmumfang die Erfüllung der Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks erfordert, noch ist exakt im Voraus festzustellen, welcher Mittel es zur Finanzierung der erforderlichen Programme bedarf. Exakte Maßstäbe für die Berechnung der erforderlichen Mittel würden überdies eine Festlegung der Art und Weise der Funktionserfüllung voraussetzen, die nicht mehr Gebrauch einer Freiheit, sondern Vollzug eines vorgegebenen Programms wäre. Dies stünde im Widerspruch zu der Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 90, 60 <95>)."
--- Ende Zitat ---
Im Urteil BVerfGE 90,60 (22-02-1994) liest man:
--- Zitat --- Damit ist nicht gesagt, daß dem Gesetzgeber medienpolitische oder programmleitende Entscheidungen verfassungsrechtlich überhaupt versagt wären. Der Gesetzgeber verfügt im Gegenteil, auch bei Beachtung der verfassungsrechtlichen Zielvorgaben aus Art. 5 Abs. 1 GG, über einen breiten Gestaltungsraum, in dem er sowohl verschiedene Modelle einer Rundfunkordnung wählen und kombinieren als auch das gewählte Modell in unterschiedlicher Weise ausgestalten kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht stets hervorgehoben (vgl. BVerfGE 12, 205 [262]; 57, 295 [321 f.]; 83, 238 [296, 315 f., 324]). Ebenso kann er auch in dem Rahmen, den ihm Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vorgibt, unterschiedliche Anforderungen an die Programme der Rundfunkveranstalter formulieren (vgl. BVerfGE 12, 205 [263]; 57, 295 [325 f.]; 83, 238 [316]).
--- Ende Zitat ---
Der Gesetzgeber will aber seine Aufgabe nicht erfüllen, sondern nur seinen Rundfunkanstalten mehr Geld bringen.
Stufenweise hilft nicht, dann werden sie immer einen Grund finden, noch weiter nichts zu machen. Druck ist nötig. Geldknappheit bringt Sparsamkeit. Überfluss bringt Verschwendung.
Stufenweise wäre vielleicht, das Aufkommen der Beiträge jedes Jahr um eine halbe Milliarde zu reduzieren, bis es die Höhe einer halben Milliarde erreicht. Die Rundfunkanstalten haben Ihre Freiheit, mit dem Geld zu machen, was sie wollen. Sie entscheiden, was Priorität hat. Wo ist da eine Verletzung der Rundfunkfreiheit?!
Das Problem ist, sie müssen einen gesetzlichen Auftrag erfüllen. OK, sie bekommen mehr Freiheit, und weniger Geld.
Die Empfehlungen des BVerfG von 2007 hätten sie anstatt der Einführung der Zwangsabgabe umgesetzt. Mit der Zwangsabgabe haben sie das Problem verschärft.
Ein klares Urteil des BVerfG gegen die Zwangsabgabe oder ein Volksentscheid, die die Politiker unter Druck setzt, für das Volk und nicht für die Rundfunkanstalten zu handeln, wäre das richtige.
pinguin:
Wenn man hier was Neues aufbaut, dann gleich unter Beachtung europäischen Rechts; sonst fängt man nämlich wieder von vorne, nachdem die EU die Planungen kassiert hat. -> Datenschutz, unlautere Geschäftspraktiken, etc.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bleiben bestehen, soweit Bund und Länder das wollen;
es wird zu definieren sein, was man als Basis- oder Grundversorgung gestalten möchte; dieses wird dann direkt aus allgemeinen Steuermitteln unterstützt;
der Bund erlaubt den Länder per Bundesgesetz, (sofern nötig), gemäß dem Bedarf der jeweiligen Landesrundfunkanstalt entsprechende Steuermittel einzusetzen;
alles, was nicht als Grundversorgung definiert worden ist, wird verschlüsselt ausgestrahlt, auch Fußball und Co.;
die nicht verschlüsselte Basis- oder Grundversorgung steht allen Bürgern kostenfrei zur Verfügung;
alles andere kann man so lösen, wie es mit anderen öffentlich-rechtlichen Unternehmen gelöst wird, nämlich per öffentlich-rechtlichem Vertrag zwischen Kunden und Unternehmen;
GEiZ ist geil:
--- Zitat ---Stufenweise wäre vielleicht, das Aufkommen der Beiträge jedes Jahr um eine halbe Milliarde zu reduzieren, bis es die Höhe einer halben Milliarde erreicht. Die Rundfunkanstalten haben Ihre Freiheit, mit dem Geld zu machen, was sie wollen. Sie entscheiden, was Priorität hat. Wo ist da eine Verletzung der Rundfunkfreiheit?!
--- Ende Zitat ---
Was würdet Ihr machen, wenn der Geldstrom weniger wird. Tollen Rundfunk oder zuerst die eigene Pensionskasse füllen? Eben. Freiwillig geht das nicht.
Roggi:
--- Zitat von: GEiZ ist geil am 19. März 2016, 09:39 ---Was würdet Ihr machen, wenn der Geldstrom weniger wird. Tollen Rundfunk oder zuerst die eigene Pensionskasse füllen? Eben. Freiwillig geht das nicht.
--- Ende Zitat ---
Die ersten Ansätze wären, alle Gesetze umzusetzen, die vorhanden sind und bei deren Umsetzung örR finanzielle Einbußen hat oder die den örR nicht mehr so sehr übervorteilen. Da gibt es einige Europäische Richtlinien, auch der Datenschutz gehört dazu, die einfach nur umgesetzt werden müssen. Damit kann jeder leben, denn dass es Einnahmequellen gibt, die es nicht geben darf, ist bekannt. Es muss festgelegt werden, was durch Zwangsbeiträge finanziert werden darf. Pensionszahlungen können da schon mal ausgenommen werden. Das Geld ist für das Programm, nicht für deren Pensionäre, damit kann auch jeder leben. Wer sich bisher zu unrecht bereichert hat, kann sich nicht öffentlich beschweren.
Weiterhin müssen alle ungerechten oder als ungerecht empfundendenen Einnahmequellen geschlossen werden. Dazu gehören Befreiungen und Doppelzahlungen. Auch die rückwirkende Befreiung muss an die gesetzliche Verjährungsfrist angepasst werden. Alle staatlichen Stellen müssen Formulare ausgeben, wenn sich durch ihre Behörde eine Befreiungsmöglichkeit ergibt. Mit den Bescheinigungen für Harz4, Pflegegeld, Behinderungen usw. müssen die Behörden sofort ein entsprechendes, vorausgefülltes Formular mit Infoblatt versenden, damit Befreiungen auch einfach für alle in Anspruch genommen werden können.
Zweite Stufe:
Ganz wichtig ist Transparenz, denn es verschwindet zu viel Geld, wenn nicht öffentlich gemacht wird, wofür die Beiträge verwendet werden. Wenn man z.B. sieht, dass jeder Sender seine Reporter zu großen Sportereignissen schickt, kann man diese Verschwendung abstellen. Das tut auch niemandem weh. Ausser den betroffenen Reportern.
Als dritte Stufe müsste der Programmauftrag und die Grundversorgung genauer definiert werden. Das wäre man dem Zwangsbeitrsgszahler schuldig. Dann kann auch angefangen werden, das Überangebot zu reduzieren.
Wenn die Nachrichten wie bisher verfälscht oder verschwiegen werden, muss das empfindliche Strafen oder Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Berichterstattung wie zur Kölner Silvesternacht müsste öffentlich angeprangert und sanktioniert werden. Berichte wie zur Bankenkrise, Griechenlandrettung, TTIP, Ukrainekonflikt und Flüchtlingswelle müssen umfassend sein, unabhängig. Sollte es daran hapern, sollte der Etat gekürzt werden können.
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