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ARD und ZDF können sich auf diesem Urteil nicht ausruhen

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Uwe:

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ARD und ZDF können sich auf diesem Urteil nicht ausruhen

Quelle: Die Welt 18.03.2016

Das Bundesverwaltungsgericht hält den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß.
Doch die Öffentlich-Rechtlichen sollten nicht zu sehr entspannen: Zu laut sind die Zweifel an ihrer Daseinsberechtigung.

Der Rundfunkbeitrag bleibt juristisch uneinnehmbar. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Freitag insgesamt 18 Revisionsverfahren ab. Weitere Verfahren sind anhängig, werden aber vermutlich ähnlich ausgehen.
Trotzdem ist es wahrscheinlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht der Sache wird annehmen müssen, denn die Kläger können nach mehreren Niederlagen in Vorinstanzen nun Beschwerde in Karlsruhe einlegen.
Bisher hat noch jede Klage gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags und davor gegen die Rundfunkgebühr zu einer Niederlage vor Gericht geführt.

weiterlesen auf:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article153449379/ARD-und-ZDF-koennen-sich-auf-diesem-Urteil-nicht-ausruhen.html

TVfrei:
Zutreffend schreibt Christian Meier, der Autor dieses Artikels:


--- Zitat ---Klagen erfüllen einen Zweck - auch wenn sie scheitern

Die relativ hohe Zahl der Klagen belegt, wie unzufrieden Teile der Bevölkerung mit dem "Zwangsbeitrag" sind. [...] Die Öffentlich-Rechtlichen können es gerade darum nicht bei der Bestätigung ihrer Existenzberechtigung belassen. [...] Es ist richtig, dass die grundsätzlichen Klagen das eine sind – und die Ausgestaltung der Finanzierung das andere. Doch der unglaublich teure Apparat verstärkt die Legitimationskrise der Öffentlich-Rechtlichen [...] Also: Klagen sind richtig und wichtig. Noch wichtiger wäre allerdings eine Analyse, wie reformbedürftig, ja wie reformfähig die Öffentlich-Rechtlichen überhaupt noch sind.

--- Ende Zitat ---

volkuhl:
Sputnik:


--- Zitat ---...
Der Rechtsanwalt Thorsten Bölck vertritt einen der Kläger in diesem Prozess, der nun schon seit Monaten für Aufregung sorgt. Die Argumentation des Klägers erläutert der Anwalt wie folgt:

„Es geht ja nicht nur um Geräte, sondern um das Wohnen als ein menschliches Grundbedürfnis, dass unserer Auffassung nach niemals Anknüpfungspunkt für die Erhebung einer Abgabe sein darf. Ein weiterer Punkt ist der, dass es keine spezifische Beziehung zwischen dem Innehaben einer Wohnung und den elektromagnetischen Schwingungen des Rundfunks gibt, die von den Rundfunkanstalten erzeugt werden — weil eine Wohnung eben keine Rundfunksignale in Töne und Bilder umsetzen kann.“

Der Kläger aus NRW, den Bölck vertritt, verfügt in seiner Wohnung über keinerlei Rundfunkempfangsgeräte. Dass er nach der Reform der Rundfunkgebühren nun trotzdem zahlen soll, empfindet er als ungerecht. Und damit ist er nicht allein.
...

--- Ende Zitat ---

http://de.sputniknews.com/gesellschaft/20160319/308550177/streit-um-fundfunkgebuehren-verfassungsgericht.html

MichaelEngel:
Volkuhl zitiert RA Bölck aus Sputnik:


--- Zitat ---...Ein weiterer Punkt ist der, dass es keine spezifische Beziehung zwischen dem Innehaben einer Wohnung und den elektromagnetischen Schwingungen des Rundfunks gibt, die von den Rundfunkanstalten erzeugt werden —

--- Ende Zitat ---

Da ist noch etwas zu sagen. Man sollte auch analog zum Kohlenpfennig Urteil argumentieren, wie ich es in
http://stmichael.tk/2015-09-17K.htm tat:


--- Zitat ---Die Wohnungsinhaber, gleichgültig ob sie die Allgemeinheit der Steuerzahler umfassen, haben als solche keine besondere Verantwortlichkeit, die Finanzierung des Rundfunks zu sichern (Siehe Kohlepfennig-Urteil, BVerfGE 91, 186).
--- Ende Zitat ---

Warum soll das nicht für den "Rundfunkbeitrag" gelten?


siehe u.a. auch unter
Parallelen: Rundfunkbeitrag und Kohlepfennig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4557.0.html

Philosoph:

--- Zitat von: MichaelEngel am 19. März 2016, 15:41 ---
--- Zitat ---Die Wohnungsinhaber, gleichgültig ob sie die Allgemeinheit der Steuerzahler umfassen, haben als solche keine besondere Verantwortlichkeit, die Finanzierung des Rundfunks zu sichern (Siehe Kohlepfennig-Urteil, BVerfGE 91, 186).
--- Ende Zitat ---
Warum soll das nicht für den "Rundfunkbeitrag" gelten?
--- Ende Zitat ---
Weil sie nicht wollen, daß das auch für die Zwangsabgabe gilt. Darum. Das ist die einzige Rechtfertigung und das einzig ehrliche Argument in diesem Dschungel.
Ich frage mich wirklich, welche Leichen im Keller der ö.-r. R. liegen, daß sie die Politiker und die Justiz derart unter Druck setzen können.

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