"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Schleswig-Holstein

Der Vollstreckungsbeamte will kommen und bringt neue Argumente...

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Zweifler:
Die Vollstreckungbeamten können einem leid tun, sind sie doch auch wenn sie nur unwillig vollstrecken wollen, von oben herab mit Durchführungsverordnungen gezwungen das zu tun. Parteienfilz bringt dieses System so richtig zur Blüte. Vorliegendes Schriftstück ist der legitime Versuch die eigene Person aus der Schusslinie zu nehmen, schließlich ist man ja selbst nicht schuld an der ganzen Misere. Eine Veränderung ist dringend geboten, darin sind wir uns alle einig, nur ob das durch ein wie immer geartetes Verhalten im Rahmen einer "demokratischen" Wahl gelingen wird ist und bleibt höchstwahrscheinlich ein frommer Wunsch.

Knax:

--- Zitat von: anne-mariechen am 26. Februar 2016, 10:30 ---Die LRA schreiben ein Gesetz für Ihre Interessen --->>> die Parteien und die Landesparlamente winken das durch. (Bis auf den Herrn Seehofer aus Bayern, der D*** unterschreibt das Gesetz noch bevor es von seinem Parlament in Abstimmung gebilligt wurde) --->>> die VG lassen nur eine bestimmte Anzahl von Verfahren zur nächsten Instanz durch, alle anderen Kläger bekommen Standardtextbausteine die nicht zur Klage passen und werden verurteilt zu bezahlen --->>> die nächst höheren Gerichte bereiten sich auf die zugelassen Klagen vor und werden auch alles für Rechtens halten --->>> gleichzeitig verstößt der ARD/ZDF etc. Beitragservice gegen geltenes Recht und kassiert das Geld von den Bürgern und wer nicht bezahlt wird ohne Verwaltungsverfahren Zwangsvollstreckt. --->>> und dieses Schreiben zeigt doch auf, dass diese Verbrecher jetzt noch öffentliche Verwaltungen zu strafbaren Handlungen nötigen, damit die GV ohne Verwaltungsakt Ihr Unwesen treiben können. Ein Klasse ausgeklügeltes Zwangssystem mit dem Bonus einer Zusatzrente für die Mitarbeiter die immer schön Stillschweigen bewahren und Ihrem Arbeitgeber treu sind. --->>> und kein Staatsanwalt sieht hier in diesem Politikklüngel ein Argument der Bestechung?

--- Ende Zitat ---

Genau auf diese Art und Weise wird das gegenwärtige politische System komprommitiert. Dies geschieht jedoch nicht ausschließlich im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so, sondern auch in vielen anderen Bereichen, in denen Lobbyisten die Gesetze für ihre eigenen Interessen schreiben.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für die Allgemeinheit bestimmt. Wenn er aber für die Allgemeinheit bestimmt ist, dann muss zu Recht gefragt werden, warum die Allgemeinheit nicht auch über die rechtlichen Grundlagen bestimmen können darf.

boykott2015:
Zitat aus dem Brief, Seite 2/2:

--- Zitat ---Kommt ein Beitragsschuldner seiner Zahlungspflicht nicht nach, werden die rückständigen Rundfunkbeiträge mit Festsetzungsbescheiden festgesetzt. Wird innerhalb von vier Wochen kein Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid eingelegt, ist dieser Bescheid bestandskräftig.
--- Ende Zitat ---

Zahlungspflicht hat nur ein Beitragsschuldner. Verfahren (Überprüfung der Wohnung, Überprüfung des Selbstbewohnens) wurde nie durchgeführt. Dokument, dass man im Ergebnis ein Beitragsschuldner ist, wurde nie erstellt. Man ist kein Beitragsschuldner. Folglich existiert keine Zahlungspflicht und keine Gläubiger.

Unternehmen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist unbekannt, da alle Dokumente  nicht öffentlich sind.

Zitat aus dem Brief Seite 0:

--- Zitat ---Eine Nachprüfung der Vollstreckbarkeit eines Titels muss nicht erfolgen. Die Vollstreckbarkeit der als bestandskraftig ausgewiesenen Forderung wurde mir seitens des Gläubigers schriftlich bestätigt. Für mich haben sich keine begründeten Zweifel an der Richtigkeit des Ersuchens ergeben. Ich bin gleichfalls nicht verpflichtet, die Bekanntgabe/ Zustellung von Beitragsbescheiden zu prüfen. Das Vollstreckungsersuchen selbst reicht als Grundlage für die Vollstreckung aus.
--- Ende Zitat ---
Übrigens, wenn man auf Festsetzungsbescheide mit Zurückweisung hilfsweise Widerspruch geantwortet hat, dann war das kein Widerspruch, sondern Zurückweisung. Somit sind diese Bescheide nicht bestandkräftig. Mit Widerspruch kann nur Beitragsschuldner antworten. Man ist aber keiner.

Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein


--- Zitat ---§ 83 Untersuchungsgrundsatz

(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
(2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
(3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder unbegründet hält.
--- Ende Zitat ---

So viel dazu: Nachprüfung muss nicht erfolgen.

Zitat aus Brief Seite 2/1

--- Zitat ---Als Inhaber einer Wohnung gilt jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt, d.h. dort nach dem Melderecht gemeldet ist und/oder im Mietvertrag genannt ist (§2 Abs. 1 und 2 Rundfunkstaatsvertrag).
--- Ende Zitat ---

Rundfunkstaatsvertrag

--- Zitat ---§ 2 Begriffsbestimmungen
--- Ende Zitat ---

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

--- Zitat ---§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die
1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
--- Ende Zitat ---

1. Rundfunkstaatsvertrag kann also nicht sein.
2. Melderecht löst nur Vermutung aus und nicht wie in diesem Brief steht: im Melderecht gemeldet = selbst bewohnen.

Blitzbirne:
Warten wir also, bis der NDRStaatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags am 01. Aug. 20015 in Kraft tritt. So viel Zeit werden wir wohl noch haben...  (#)  (siehe Seite 2, erster Absatz)

PersonX:
Hervorhebung fett


--- Zitat ---§ 83 Untersuchungsgrundsatz

(1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
--- Ende Zitat ---

Der GV ist aber keine Behörde. Siehe dazu auch hier

Satz 8 in 2_L_240_14.pdf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=13609.0;attach=6808


--- Zitat ---Grundsätzlich vollstrecken Behörden wie der Antragsgegner ihre Leistungsbescheide
selbst (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 SächsVwVG). Die Vollstreckungsbehörde kann danach ggf.
Vollstreckungshilfe anderer Behörden in Anspruch nehmen, hierzu gehört jedoch nicht
der Gerichtsvollzieher, da dieser keine Verwaltungsbehörde ist
--- Ende Zitat ---

Auch, wenn hier die Rede von "Leistungsbescheide" ist, es geht um die Aussage zum GV also Gerichtsvollzieher. -> Dieser ist keine Verwaltungsbehörde .

Laut dem Artikel oben "Behörde" ermittelt, also muss geprüft werden, welche Behörde ermitteln müsste.

Der Beschluss mit Az. 3 B 7/15 vom Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen ändert diese Aussage nicht ab. Somit bleibt diese bestehen.

Entscheidung Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss, Az. 3 B 7/15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103783.html#msg103783

die PDF mit dem Az. 2 L 240/14 ist auch im Thema verlinkt.

Ein Einstieg ins Thema gibt es auch hier:

Gerichtsvollzieher GV Erstkontakt mit (unzulässigen)Kosten auf losem Zettel o.ä.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15641.msg104141.html#msg104141

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