"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Schleswig-Holstein
Der Vollstreckungsbeamte will kommen und bringt neue Argumente...
cook:
Habe die Links zu den erwähnten Beschlüssen von Bayerischen VGs zur Zustellungsfiktion herausgesucht (wen's interessiert)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-42920?hl=true
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-48487?hl=true
Die Gerichte gehen davon aus, dass es sich bei den RA und dem BS um ordentlich geführte Behörden handelt und entsprechende elektronische Aktenvermerke (wie bei einer echten Behörde) seine Richtigkeit haben. Das das schlampig geführte Sauläden sind, sehen die halt nicht (es ist schon öfter hier berichtet worden, dass Bescheide rückdatiert wurden und häufig noch auf einen Sonntag; auch glaube ich arbeiten in diesen "Behörden" keine Beamten, die der Rechtstreue verpflichtet wären).
Damit reicht es als "Anscheinsbeweis" aus, wenn die RA behautpet, so einen elektronsichen Vermerk des Absendens zu haben. Man kann dem Zugang des Briefs nur entgegentreten, wenn man etwa allgemein Störungen beim Zustellen der Post bemerkt hat, o.ä.
anne-mariechen:
--- Zitat von: cook am 26. Februar 2016, 18:59 ---Habe die Links zu den erwähnten Beschlüssen von Bayerischen VGs zur Zustellungsfiktion herausgesucht (wen's interessiert)
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-42920?hl=true
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-48487?hl=true
--- Ende Zitat ---
@Cook
Danke. Guter Link und die Suchfunktion scheint auch zu greifen. Unter dem Begriff "Rundfunkbeitrag" findet man 225 Entscheidungen.
boykott2015:
RBStV
--- Zitat ---§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
--- Ende Zitat ---
Person A, wenn sie beitragspflichtig ist, muss zwingend Beitragsschuldner sein. Durch welchen Dokument kann Person A rechtsverbindlich nachweisen, dass sie Beitragsschuldner ist?
Beitragsschuldner kann Antrag auf Befreiung stellen, Widersprüche schreiben, usw. Hat ein Paar Rechte nach RBStV.
Zitat aus dem Brief
--- Zitat ---Vorsorglich teile ich Ihnen mit, dass ich auch zukünftige Schreiben und Mitteilungen, die sich auf die Rechtmäßigkeit der beizutreibenden Forderungen oder die „Nichtanerkennung“ von Behörden beziehen, nicht antworte und die Vollstreckung fortführen werde. Dasselbe gilt für Widersprüche gegen Vollstreckungsankündigungen.
--- Ende Zitat ---
Wie soll man auf das reagieren, wenn nicht geantwortet wird? Es wird sogar in Kauf genommen, dass nicht-rechtmäßige Forderungen eingetrieben werden. Oder weiß man genau, dass es so ist und deswegen jetzt vorsorglich mitteilt, dass es keine Rolle spielt?
Gedankenrausch:
Auch meine Person A hat vor wenigen Tagen, wahrscheinlich in Vorbereitung auf den terminlich vereinbarten Besuch Anfang August, ein solches Schreiben bekommen.
Aus meiner Sicht fokussiert sich alles auf den Rundfunkstaatsvertrag als GESETZ.
Ich habe dazu einige Stunden recherchiert und nachfolgende Info und möchte gern Eure fundierte Meinung dazu haben:
"Fiktives Beispiel:
Der Senat Berlin verhandelt einen Vertrag mit Vattenfall, dem hiesigen Stromlieferanten.
Diesem Vertrag stimmt das Parlament zu.
Diese Zustimmung erfolgt in Gesetzesform, der Vertrag wird als Anhang beigefügt.
Damit ist nicht der Vertrag Gesetzestext! Dasselbe gilt für den Rundfunkstaatsvertrag.
Das ist ein Vertrag zwischen den Ländern, ausgehandelt von den jeweiligen Ministerpräsidenten / Senatsverwaltungen usw.
Hier hat das Berliner Abgeordnetenhaus diesem Vertrag zugestimmt und den Vertrag als Anhang beigelegt. (wie andere Bundesländer auch)
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gesetz-undverordnungsblatt2011/ausgabe_nr._14_v._1.6.2011_seite_193_bis_236.pdf
Das Gesetz lautet (Seite 211):
--- Zitat Beginn ---
Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Vom 20. Mai 2011
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen
§ 1
Dem vom 15. bis 21. Dezember 2010 unterzeichneten Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 außer Kraft, falls der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 7 Absatz 2 Satz 3 gegenstandslos wird. Das Außerkrafttreten wird bis zum 31. Januar 2012 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt gemacht.
Berlin, den 20. Mai 2011
Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
Walter M o m p e r
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus W o w e r e i t
--- Zitat Ende ---
Der eigentlich entscheidende Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist kein Gesetzestext.
Sondern das ist lediglich der Vertragstext zwischen den Vertragsparteien.
Desweiteren:
Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als öffentlich-rechtliche Gemeinschaftseinrichtung der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradio ist Bestandteil der öffentlichen Gewalt im Sinne des Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.
Mit dem vorbehaltlosen Grundrecht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen gemäß Art. 5 Abs. 1 Halbsatz 2 GG ist es unvereinbar, für die Gewährung und Wahrnehmung dieses Grundrechts gesonderte Gebühren zu erheben, weil so die grundgesetzliche Garantie der Ungehindertheit nicht mehr vorbehaltlos gewährleistet wird, obwohl sie von der öffentlichen Gewalt gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG vorbehaltlos zu gewährleisten ist.
Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV) vom 31.08.1991, in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010 (vgl. GVBl. Berlin 2011, S. 211), in Kraft getreten am 01.01.2013, ist zudem eine verfassungswidrige Verfassungsdurchbrechung, da es den Ländern an der grundgesetzlichen Gesetzgebungskompetenz, somit den Rundfunkanstalten an der Ertragskompetenz und dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice an der Erhebungskompetenz hierzu fehlt.
Damit verstößt die öffentliche Gewalt selbst gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und entzieht sich unzulässig ihrem grundgesetzlichen Auftrag zur Garantie und zum Schutze der Grundrechte. "
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden. Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist zudem im Wortlaut in den 15. RÄndStV eingeflossen.
Der Vertragstext ist somit Gesetzestext. Siehe u.a. auch unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html
In Bezug auf Verträge mit Unternehmen besteht hier zudem noch Unterschiede - siehe bitte u.a. unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Diese Diskussion hier im Thread aber bitte nicht weiter vertiefen, da dies vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abschweift, welches da lautet
Der Vollstreckungsbeamte will kommen und bringt neue Argumente...
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
foobar1111:
Hallo zusammen,
so, bei meiner fiktiven Person A ist es jetzt auch soweit, sie soll zwangsvollstreckt werden. Es ist eine Summe von € 780,- aufgelaufen. Nachdem das BVerwG entschieden hatte ging es mit dem "Urteil" sehr schnell....copy and paste und fertig war "Im Namen des Volkes". Person A wird jetzt mit hochrotem Kopf zahlen und sich Gedanken machen, wie sie der Beitragstruppe das Leben so schwer als möglich mache.
Für Ideen ist Person A offen.
Auch das Hinterlegen bei Amtsgericht ist ja wie würfeln. Jenachdem wie die drauf sind kann man hinterlegen oder nicht. Es kostet einfach zu viel Zeit dann zu tingeln ob man ein Amtsgericht findet.
Da immer die gleichen Politkasper gewählt werden, wird das ein Kampf gegen Windmühlen.
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden. Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
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Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
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