"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Schleswig-Holstein

Der Vollstreckungsbeamte will kommen und bringt neue Argumente...

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GegenZwang:
Mein Nachbar zeigte mir heute das hier.
Nachdem dem Herrn Vollstrecker bereits die in diesem Forum kursierenden Paragraphen und Umstände zitiert wurden, die gegen eine Vollstreckung sprechen, kam heute das hier. Gibt's irgendwelche neuen Erkenntnisse? Was soll er als nächstes machen?

   

anne-mariechen:
Als neue Argumente würde ich das nicht bezeichnen. Diese 3-Seiten Text könnten oder sind meines Erachtens aus einem Urteil/Beschluss eines Gerichts.

Somit ist davon auszugehen, dass im Amt Mittelangeln sich so ein Faulenzer hingesetzt hat und wohl sicher hier aus dem Forum ein Urteil für diesen Brief abgeschrieben und passend für diesen Brief abgeändert hat.

Diese Vermutung ist schon damit begründet, dass der Amtsvorsteher schreibt, er müsse zur Zwangsvollstreckung nix mehr Nachprüfen auf einen Vollstreckungstitel. Das ist genau der Tatbestand der Staatsferne des Rundfunks auf dessen Grundlagen nun andere Behörden als Reiter auf dem Pferd Ihre Geschäfte gegen den Bürger betreiben. Wo kann den eine solche Selbstjustiz gültig sein. Da gibt es in diesem Staat Verwaltungsverfahrensgesetze (VwVfG) und darin sind bestimmte Gruppen, Organe ausgenommen und die können machen was Sie wollen, der Bürger muss eben mit allem rechnen nur nicht nach einer gültigen Gesetzesregelung.

Dann die Frage an den GV warum tut er es dann trotzdem??? Diesem Amtsleiter könnte ich eine Internetseite zeigen, da wird mal klar darlegt, dass er gegen Gesetze verstößt, denn auf den Rundfunk findet das

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

     § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich

            (1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen.

ausdrücklich keine Anwendung.

Und weil das so ist, hat kein GV ein Recht trotzdem eine Nutzung dieser Rechte umzusetzen. Denn wenn kein Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gültig ist, dann hat kein Beitragszahler die Möglichkeit nach einem diesem Gesetz (VwVfG) oder (LVwVfG) seine Rechte in Anspruch zu nehmen. Deshalb ist eine ZV nichtens.

In den Bescheiden aber tut der Rundfunk so, als könnte jeder Beitragszahler Widerspruch einreichen und dann erhält der Bürger in einer vorgesehen Frist trotzdem keinen Widerspruchsbescheid von der angeblichen Behörde LRA. Warum wohl, weil diese LRA keine Behörde ist und ob Sie einen Widerspruchsbescheid ausstellen darf, ist höchst richterlich nach meinen bisherigen Kenntnissen noch nicht beim (BVerfG) entschieden worden.

Weshalb gibt es denn bei den Kirchen, die ebenfalls aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ausgenommen sind, ganz klare Regelungen in Ihren eigenen Verwaltungsverfahrensgesetzen die z.B. hier für die ev. Kirchen Gültigkeit und eine klare Rechtssprechung gegenüber dem Bürger aufzeigen.
Guckst Du hier für die Evangelischen Kirche in Deutschland http://www.kirchenrecht-evlka.de/document/20990. Gleiches gibt es für die Landeskirchen und jeder dieser Landeskirchen hat auch eine Staatsvertrag mit dem zuständigen Land geschlossen.

Nur der achso schlaue und betrügerische Rundfunk, ist aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ausgenommen und erlaubt sich mit jedem Mittel das er in diesem Staat Grund- und Rechtslos begründet auf die staatsferne einsetzen darf wie, Parkkrallen, Ventilwächter, Kontosperrungen, Eidensstattliche Auskunft, Schufaeinträge, Inkassounternehmen  und Haftstrafen, weil für Ihn kein Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gilt. Der RF hat einen rechtsfreien Raum den er auf Grund der Staatsferne begründet und der GV macht daraus wieder einen Raum für seine Rechte, die er dann einsetzt mit solchen dummen Briefen und seinen Zwangsmitteln.

Und genau diese Tatsache machen sich alle diese Behörden, sprich die Ämter und die GV noch zu nutze und sagen Sie müssten nix mehr prüfen und Erpressen vom Bürger das Geld, weil Sie behaupten Sie haben das Recht dazu. Wo kommen wir denn da hin? Eine Geldforderung ohne Gesetz zu betreiben ist Erpressung.

Diese öffentliche Verwaltung einschließlich der Amtspersonen der Vollstreckung, egal aus welcher Behörde einschließlich der Politiker die meinen nur sie haben mehr Macht als jeder Bürger in diesem Land und schüchtern uns Menschen ein. Grundgesetz jeder Bürger ist gleich oder andere Gesetze kennen die eh nicht, denn Ihre Tätigkeit als Beamter ist dem GV inzwischen aberkannt worden und trotzdem belügen Sie dem Bürger und geben sich als Beamte aus.

Roggi:
Im Amt Mittelangeln hat garantiert niemand diesen Textbaustein selbst verbrochen, bekanntlich versorgen die Rundfunkanstalten die Ämter und Gerichtsvollzieher mit Texten, um nur das für sie positive rechtsverdrehend darstellen zu können.

Knax:
So sehe ich es ebenfalls. Es ist bekannt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk besondere Seminare für Vollstreckungsbedienstete veranstaltet, auf denen den Seminarteilnehmern entsprechende Verhaltensweisen nahe gebracht werden, siehe dazu u.a. unter
http://www.bdvz-nrw.de/wordpress/wp-content/uploads/2016/01/Seminarprogramm-2016-Stand-18.12.2015.pdf
(Seite 15 des PDF-Dokuments, Seminar "Der Rundfunkbeitrag", 02.06.2016 in Köln).

Darüber hinaus ist bekannt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die einzelnen Vollstreckungsbehörden mit vorgefertigten Argumentationsschreiben versorgt. Meiner Ansicht nach handelt es sich bei dem hier in Rede stehenden Schriftsatz um genau ein solches Argumentationsschreiben. Darauf deutet zunächst einmal die unterschiedliche Schriftart hin, aber insbesondere auch die Art und Weise der Argumente, hier konkret auch die Ausführungen zum bloßen Bestreiten des Zugangs.

anne-mariechen:

--- Zitat von: Roggi am 26. Februar 2016, 10:00 ---Im Amt Mittelangeln hat garantiert niemand diesen Textbaustein selbst verbrochen, bekanntlich versorgen die Rundfunkanstalten die Ämter und Gerichtsvollzieher mit Texten, um nur das für sie positive rechtsverdrehend darstellen zu können.

--- Ende Zitat ---

@ Roggi,

da kannst Du durchaus Recht haben. Es stimmt ja, in der Verwaltungsvereinbarung Beitragservice steht ja geschrieben, dass die LRA mit extra disponiertem Personal bezahlt durch unsere RF-Beiträge Gerichtsentscheidungen aufzeichnet und auswertet. Daher hast sicherlich Recht, dass der von Dir aufgezeigte Weg von den Rundfunkanstalten bei den GV-Schulungen ausgehändigt wird.

Die reine Volksverarschung gegen geltendes Recht. Im Grund sollte man das durch uns überall publiziert und veröffentlicht werden.

Das scheint alles ganz gezielt zu verlaufen.

Die LRA schreiben ein Gesetz für Ihre Interessen --->>> die Parteien und die Landesparlamente winken das durch. (Bis auf den Herrn Seehofer aus Bayern, der D*** unterschreibt das Gesetz noch bevor es von seinem Parlament in Abstimmung gebilligt wurde) somit ist der RÄStV schon ungültig --->>> die VG lassen nur eine bestimmte Anzahl von Verfahren zur nächsten Instanz durch, alle anderen Kläger bekommen Standardtextbausteine die nicht zur Klage passen und werden verurteilt zu bezahlen --->>> die nächst höheren Gerichte bereiten sich auf die zugelassen Klagen vor und es wird alles für Rechtens gehalten --->>> gleichzeitig verstößt der ARD/ZDF etc. Beitragservice gegen geltenes Recht, da ja eine nicht rechtsfähige Anstalt und kassiert das Geld von den Bürgern und wer nicht bezahlt wird ohne Verwaltungsverfahren durch rechtliche Behörden dann Zwangsvollstreckt. --->>> und dieses Schreiben zeigt doch auf, dass diese Verbrecher jetzt noch öffentliche Verwaltungen zu strafbaren Handlungen nötigen, damit die GV ohne Verwaltungsakt Ihr Unwesen treiben können. Ein Klasse ausgeklügeltes Zwangssystem mit dem Bonus einer Zusatzrente für die Mitarbeiter die immer schön Stillschweigen bewahren und Ihrem Arbeitgeber treu sind. --->>> und kein Staatsanwalt sieht hier in diesem Politikklüngel ein Argument der Bestechung? Nein die Lügenpresse verkauft solche Vorgänge als Demokratie.

Aber liebe Mitstreiter ich kann euch beruhigen, dieses Verhalten wird in den anderen selbstverwaltenden Bereichen wie z.B. Medizin/Ärzte genau so ausgeführt.
Nur ein kleines Beispiel: Ich 170 Arzttermine ohne Befund.
06.07.2015 ich zu einem Arzt --->>> Leukozyten im Keller
22.07.2015 Uni Ulm (Autoimmununtersuchung) --->>> es wird nichts festgestellt --->>> weil kein IGG/IGM/IGA Parameter untersucht werden
30.07.2015 Klinik Immunologie --->>> alle Immunwerte (Imunoglobuline) unterhalb der Toleranz (Diabetes, Wert sehr hoch)
17.02.2016 Klinik Immunologie --->>> weiterhin alle Immunwerte (Imunoglobuline) unterhalb der Toleranz (kein Diabetes mehr, Wert wie beim normalen Menschen)

Eine Uni erlaubt sich so einen Fehler? Was man nicht untersucht hat der Patient nicht. Man muss als Arzt einfach Wissen wohin man die Erkrankung steuert und der Umsatz und die Wochendseminare der Pharmaindustrie sind immer gut besucht. Ach ja und ein Infektologe aus der Charite meine ich darf keine Untersuchungen, keine Arztbesuche, keine Medikamente mehr einnehmen. Habe ich schriftlich bekommen .. ich soll wohl verrecken ich fauler H4-Empfänger.

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