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Autor Thema: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)  (Gelesen 12608 mal)

C
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Hallo,
Person A hat eine Klage gegen den öffentlich rechtlichen Rundfunk (ÖRR) wegen Misshandlung Schutzbefohlener eingereicht.
Sie sieht im Handel des ÖRR einen erheblichen Verstoß gegen bestehende Gesetze und die Rundfunkstaatsverträge. Denn diese verbieten ihm gesetzwidriges Handeln.

Eine Zusammenfassung der Klage gibt es hier:
https://checkout24.wordpress.com/

Checkout24


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C
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Kurzbeschreibung:
Der ÖRR nötigt in Filmen immer wieder Kinder und Jugendliche zum aktiven rauchen oder mitrauchen.
Damit verstößt er gegen § 10 Jugendschutzgesetz.
Weil die Kinder und Jugendlichen für ihn Arbeiten, verstößt er auch gegen das Arbeitsrecht und das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Die Kinder sind im als Schutzbefohlene anvertraut und er missachtet hier seine Fürsorgepflicht, indem er sie vorsätzlich entgegen bestehender Gesetze und seiner Regularien aus den Rundfunkstaatsverträgen, zum rauchen oder mitrauchen nötig, um dies zu filmen und anschließend gewinnbringend zu vermarkten.

Seit 2007 ist es verboten Personen unter 18 Jahren Tabak auszuhändigen, zu verkaufen oder ihnen das rauchen zu erlauben.

Mit erreichen des 16 Lebensjahr endet der besondere Schutz von Minderjährigen. Beim Tabak hat der Gesetzgeber aber das enorme Schadpotential erkannt und hält unter 18 jährige für nicht gefestigt genug, darüber selbst zu Entscheiden.

Hier liegen eindeutig Gesetzesverstöße und Verstöße gegen die Rundfunkstaatsverträge vor.


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hallo Checkout24,

sehr interessant.

Würdest Du dein Wissen durch Teilen der Beweise mit der Gemeinschaft teilen? Das ist ein zusätzlicher Klagepunkt, der wohl in jede Klage gehört.

Zitat
Dem Gericht hatte ich viele Beweise zugesandt (Filmliste, Bilder, Videoausschnitte aus dem ÖRR Programm, benannte Gesetze und Vorschriften aus den Rundfunkstaatsverträgen, Schädlichkeit des Tabakrauch aufgrund von Aussagen auf der Verpackung, des BVerfGE, des ÖRR selbst (Sendung: Alles_Wissen_12.02.22_21-00 hr3), sowie zahlreicher wissenschaftlicher Studien belegt).

Inwiefern hat man Dich genötigt deine Beweise nicht öffentlich zu machen? Worauf beruft sich der örR?

Gibt es kein Recht die Klageschrift öffentlich zu machen?


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

C
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Ich hatte die Publikumsstelle des WDR per email angeschrieben und hatte dieser einen Link mit dem Material (Bilder und einen Videoausschnitt), welches ich veröffentlichen wollte zugesandt.
Ich habe keine Erlaubnis für die Veröffentlichung bekommen.

Auf Nachfrage warum, mit dem Hinweis, dass viele Filme bei Youtube verfügbar seien, wurde geantwortet, dass es sich hierbei um illegale, ohne Zustimmung hochgeladene Inhalte handelt.


In der Filmliste die ich eingestellt habe, sind auch die Filme aufgelistet, aus welchen ich dem Gericht die entsprechenden Ausschnitte zugesandt hatte, einige finden sich noch immer auf Youtube.
Dem Gericht habe ich z.B. den Film "Die Auserwählten" in voller Länge zugesandt, weil dort ja quasi durchgängig von unter 18 jährigen geraucht wird, was laut Gesetz verboten ist.
Es werden noch immer solche Filme ausgestrahlt, mit aktuellem Produktionsjahr.
Außerdem werden sie immer wieder Wiederholt.

Die Klageschrift ist von mir. Ich wollte sie aber im Original nicht veröffentlichen.

Einen Termin für die Mündliche Verhandlung gibt es noch nicht.
Das Gericht ist derzeit mit Anträgen wegen der Flüchtlinge beschäftigt.
Alle anderen Fälle werden deshalb zurückgestellt.
Das kann also durchaus noch einige Zeit dauern, bis zu einem Termin.


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Da gibt es diese Website

Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien e.V.
https://publikumskonferenz.de
https://publikumskonferenz.de/blog

Die befassen sich professionell mit den ganzen Verstößen des örR und dokumentieren die Vergehen zu Falschberichten, Halbwahrheiten und Propaganda. Ich weiss nicht inwiefern sie schon Kenntnis von diesen Verstößen haben. Man sollte mal nachfragen, ob das schon "behandelt" wird.

So wie die Publikumskonferenz alles recherchiert, Beschwerden einreicht und Antworten dokumentiert ist es für jeden einzelnen Betroffenen wichtig, alles öffentlich zu dokumentieren. Der örR ist übermächtig, doch die Bürger sind in der Überzahl. Berichte immer zu allen Vorgängen. Ich nenne es die Beweisaufnahme des Volkes.

Ansonsten dauert heute ein Verhandlungstermin 6-12 Monate. Ich wünsche Dir eine verantwortungsbewusste Kammer.


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LeckGEZ*

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Interessante Fragestellungen ergeben sich daraus aber schon; dürfen europäische Rundfunksender Publikationen schaffen, in denen Minderjährige bei Tabak- und/oder Alkoholkonsum gezeigt werden, ohne daß dieses explizit eine Dokumentaranfertigung ist?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

C
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Ich habe hier einen Hinweis auf das fehlende Impressum auf meiner Seite erhalten.

Ich habe deshalb meine Seite erst mal auf privat umgestellt, der Inhalt kann nicht mehr gelesen werden.

Meinen Namen dort anzugeben wäre Ok, aber auch noch meine Adresse!
Das muss ich mir erst noch mal genau überlegen.


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Interessante Fragestellungen ergeben sich daraus aber schon; dürfen europäische Rundfunksender Publikationen schaffen, in denen Minderjährige bei Tabak- und/oder Alkoholkonsum gezeigt werden, ohne daß dieses explizit eine Dokumentaranfertigung ist?

Ich denke die Gesetzeslage ist eindeutig und der örR hat mal wieder reichlich Gesetze mit Füßen getreten. Selbst eine Dokumentation sollte nur gestellte Szenen enthalten und mit einer entsprechenden Altersfreigabe und vorheriger, laufender und nachheriger Aufklärung unterlegt sein.
Ansonsten ist es wie vom Autor schon bemerkt ein Verstoß gegen mindestens  § 3 RStV, § 41 RStV Programmgrundsätze, § 10 JuSchG, § 171 StGB, § 225 StGB und § 138 BGB.

Es gibt mal wieder keine Legitimation und der örR regiert wie ein Territorialfürst mit unbeschränkter Macht und vollkommener, strafrechtlicher Freistellung. Vermutlich beruft sich der örR auf Artikel 5 GG Pressefreiheit als Generalvollmacht.

Wer hat Dich auf das fehlende Impressum hingewiesen? Eine Untergürtel-Abteilung des örR? Möchte man einen Querulanten ruhig stellen?

Impressumpflicht für Homepages gibt es nicht insoweit sie gewisse Details nicht überschreiten. Genaueres weiss ich momentan nicht.

Die Wiedergabe von "urheberrechtlich geschützten Material" ist zulässig, wenn es sich nur um winzige Clips oder einzelne Bilder handelt. Vermutlich gibt es auch ein Recht auf Dokumentation und man kann das Material in beschränkten Auszügen verwenden. Eine vollständige Mundtotmachung ist rechtlich nicht durchsetzbar. Neben der Pressefreiheit geniesst der Bürger auch eine Meinungsfreiheit. Das eine darf das andere nicht behindern.

Schon einmal daran gedacht den fiktiven Fall einer Person N wie Nikotin im Forum zu veröffentlichen? Auch wenn alles fiktiv ist, die fiktiven Gründe mit fiktiven Quellen würden hier viele andere fiktive Leser interessieren.


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Ich habe hier einen Hinweis auf das fehlende Impressum auf meiner Seite erhalten.

Ich habe deshalb meine Seite erst mal auf privat umgestellt, der Inhalt kann nicht mehr gelesen werden.

Meinen Namen dort anzugeben wäre Ok, aber auch noch meine Adresse!
Das muss ich mir erst noch mal genau überlegen.

Du könntest diese interessante Fragestellung und den Fall auch hier anonym/anonymisiert der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, falls Du (verständliche) Bedenken bzgl. des Impressums hast.

Gruß
ChrisLPZ


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Zitat
Impressumpflicht für Homepages gibt es nicht insoweit sie gewisse Details nicht überschreiten. Genaueres weiss ich momentan nicht.

Das ist völliger Quatsch. Es gibt ein Telemediengesetz. Wenn Checkout24 sich nicht daran hält, werden die Dummfunker ihn mit Freude kostenpflichtig ruhigstellen, von daher war die(kostenfreie) Warnung von einem Mitstreiter völlig legitim und wichtig!


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Zitat
Impressumpflicht für Homepages gibt es nicht insoweit sie gewisse Details nicht überschreiten. Genaueres weiss ich momentan nicht.

Das ist völliger Quatsch. Es gibt ein Telemediengesetz. Wenn Checkout24 sich nicht daran hält, werden die Dummfunker ihn mit Freude kostenpflichtig ruhigstellen, von daher war die(kostenfreie) Warnung von einem Mitstreiter völlig legitim und wichtig!

Es gibt auch ein Datenschutzgesetz. Das Telemediengesetz steht konträr dazu. Das Datenschutzgesetz wird im Grundgesetz gestützt durch freie und unabhängige Meinungsäußerung, was auch Anonymität im weitesten Sinne zulässt, insofern man fair , objektiv und nicht beleidigend bloggt. Exhibitionismus wie im Telemediengesetz gefordert, findet sich nicht im Grundgesetz.

Im Zeitalter, wo Neuland-Politiker die verdachtsunabhängige Datenvorratsspeicherung wieder einführen ist Impressumpflicht nicht mehr notwendig.
Man muss nicht jeden Quatsch mitmachen.

Meine Meinung: Bist Du kommerziell tätig ist Impressum sinnvoll (jedoch nicht Pflicht, jedoch müssen deine Kunden Dich finden...). Für Privatpersonen ist die eigene Entscheidungsfindung maßgebend. Oder willst Du den Mob morgen in deiner Wohnung haben, nur weil dein Blog polarisierend auf verschiedene Meinungsgruppen wirkt?

Oder die Abmahnindustrie. Meist sind es faule Rechtsanwälte auf der Suche nach leichten Opfern, die Dich wegen fehlenden Impressums abmahnen, weil sie einen Hinweis (Spendenbuttom, Aktenzeichen VG, whois) gefunden haben und Dich ohne grosse Probleme trotz fehlenden Impressums identifizieren können. Bleibst Du anonym ziehe diese Abmahnanwälte gleich zum nächsten willfähigen Opfer.

Es liegt beim Bürger den absichtlichen Verzicht auf das Impressum ordentlich zu begründen.

Sorry für off-topic. Weiter im Thema...


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Zitat
Meist sind es faule Rechtsanwälte auf der Suche nach leichten Opfern,

Im Gegensatz zu denen hat der Dummfunk Geld ohne Ende. Wenn er will, findet er raus wer die Homepage betreibt und dann macht er Ärger. Wenn checkout24 diese Konfrontation will, ok. Aber den Warnhinweis finde ich trotzdem wichtig.


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Der Thread scheint leider immer mehr ins off-topic zu rutschen und zu einer Impressums-Diskussion zu entarten.

Die Rechtslage ist halt nun leider einmal diese:

https://www.checkdomain.de/blog/bloggen/das-impressum/

Hier steht unter anderem:
Zitat
Sind Deine Zielgruppe nicht nur Freunde und Familie, sondern ein größeres Publikum, Du betreibst Dein Blog aber nicht geschäftsmäßig, gilt für Dich laut §55 RStV die „eingeschränkte Impressumspflicht“. Du musst dann nur Namen und Anschrift nennen, auf Telefonnummer und Mailadresse kannst Du verzichten.

weitere Informationen:
http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Checkout24 besitzt nun mehr Hintergrundinformationen und hat seine (nachvollziehbaren) Schlüsse daraus bereits gezogen.
Vielleicht postet er ja den Inhalt seiner wirklich interessanten Fragestellung und Vorgehensweise hier im Forum.
Dies ist sicher, auch in Hinblick auf die größere Reichweite im Vergleich zu einem kleinen Blog, kein Fehler.

Bitte weitere Beiträge "in-topic" ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Januar 2016, 13:50 von ChrisLPZ«
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In den letzten Wochen hatte ich das Thema meiner Klage an die Medien gesandt. Ein Interesse war vorhanden, nur veröffentlicht wurde meines Wissens bisher nichts.
Nun möchte ich eine Petition starten und dazu vorab den Text hier zur Diskussion stellen.
Anregungen, Verbesserungen sind willkommen.

Petitions Entwurf:
Kindesmisshandlung im öffentlich rechtlichen Rundfunk beenden

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Kraft,
die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten verstoßen seit sehr vielen Jahren gegen bestehende Gesetze, die Auflagen aus den Rundfunkstaatsverträgen, ihren Auftrag und ihren Grundsätzen. Sie setzen Kinder und Jugendliche vorsätzlich und gesetzwidrig einem hochgiftigen, radioaktiv belasteten, gasförmigen Luftschadstoffgemisch aus (welches so schädlich ist, dass es keine Grenzwerte für die Schädlichkeit gibt), oder nötigen sie, dieses aktiv zu inhalieren, nur um dies zu filmen und anschließend gewinnbringend zu vermarkten (also niedere Beweggründe).
Dies stellt Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, Arbeitsrecht, Fürsorgepflicht, Nichtraucherschutzgesetze usw. dar. Damit fördern sie ein massives Fehlverhalten (Tabakkonsum) zum Nachteil der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft. Das Kindeswohl vieler Kinder ist dadurch gefährdet.
Laut § 3  RfStV und § 41 RStV sind sie zu folgendem verpflichtet: ..in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen… Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken….

Mit erreichen des 16 Lebensjahr endet der besondere Schutz von Minderjährigen. Beim Tabak hat der Gesetzgeber aber das enorme Schadpotential erkannt und hält unter 18 jährige für nicht gefestigt genug, darüber selbst zu Entscheiden (Gesetzesänderung von 2007).
Laut Gesetzesdefinition erfüllt dies den Straftatbestand der Misshandlung Schutzbefohlener.
Meine schriftlichen Hinweise seit 2013 haben nicht zu einem Umdenken geführt.


Zitat
Auszug aus meinem Widerspruch an den WDR vom 29.07.2015:
Juli 2015 „Menschen hautnah“ WDR (Szene aus dem Intro). Wo der Sinn dieser Szene für die Sendung liegt (Kinder zum rauchen zu motivieren), erschließt sich mir nicht?

Der Junge auf dem Bild freut sich. Bei beiden ist weder Angst noch Entsetzen zu sehen.
Kinder sind Neugierig und werden durch solche Szenen zum Nachahmen und ausprobieren angeregt, scheint ja super zu sein und Spaß zu machen!
Schon ein einmaliges Inhalieren kann zur Abhängigkeit führen. Kinder fühlen sich als Erwachsen, wenn sie dies nachmachen und sind deshalb Stolz, wenn sie es anderen erzählen. Die probieren es dann eventuell ebenfalls aus, und so weiter und so weiter! Irgendwoher kommen schließlich die knapp 30% Raucheranteil in der Bevölkerung.
Ich bin fassungslos, von dieser überheblichen Arroganz und Rücksichtslosigkeit des ÖRR, einzig zum Vorteil der Mafiösen Tabakindustrie und zum Nachteil aller Menschen. Auch wenn der Schaden der Kinder äußerlich nicht sichtbar ist, er ist groß!
Dieses Ausnutzen Kindlicher Neugier, mit dem Wissen von Erwachsenen, ist nicht nur Misshandlung, sondern auch Missbrauch! Der ÖRR lässt jegliches Mitgefühl für Kinder missen und alle anderen Kindersendungen erhalten hierdurch einen faden Beigeschmack!
Bleibt noch die Frage: Wie oft musste diese Szene wohl gedreht werden?

"Wir wissen, dass es Kinder sind, nicht Erwachsene, die mit dem Rauchen beginnen"
„Rauchen in Filmen tötet im wirklichen Leben“
Foto: © WDR


Bereits die ausgeatmeten Schadstoffe nach dem rauchen stellen eine ernstzunehmende Gesundheitsbedrohung dar. So erhöht sich das Sterberisiko (plötzlicher Kindstod) dadurch um das 2-4 fache.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt zur Risikominderung, Babys nicht mit Rauchern in einem Bett schlafen zu lassen.
Die WHO fordert ...künftige Generationen vor den verheerenden gesundheitlichen, gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen.


Die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten handeln entgegen alle dieser teils schon seit Jahrzehnten bekannten Fakten, aber vor allem entgegen bestehender Gesetze und der Rundfunkstaatsverträge. Wie der VW Konzern, haben sie sich mit ihren strafbaren Handlungen schuldig gemacht, und handeln deshalb ohne Legitimation.
Erschreckend dabei ist, dass durch die öffentliche Ausstrahlung dieses realen Verbrechen an Kindern, dieses für jeden sichtbar ist, verharmlost und als etwas normales dargestellt wird. Durch den Zwangsbeitrag wird jeder der nicht widerspricht, automatisch der Beihilfe an dieser Misshandlung Schutzbefohlener mitschuldig (Millionen Kinder in Deutschland sind aufgrund der Verharmlosung betroffen). Die Breitenwirkung des TV wird gezielt genutzt, um die jüngsten auf einen falschen Weg zu lenken. Die dabei verursachten Schäden bleiben ein ganzes Leben.
Ein Unternehmen welches nicht nur rechtswidrig handelt, sondern dafür einen Zwangsbeitrag eintreibt und damit alle Beitragszahler zu Mittätern an Kindesmisshandlung macht, kann nur als gewerbsmäßig handelnde Bande bezeichnet werden, welche nur zum eigenen geldwerten Vorteil agiert (siehe deren Gehälter, Rentenzuschüsse und Geldgeschenke).
Erschreckend dabei ist auch, dass sehr viele Filme mit diesen Inhalten durch die Filmförderung mit Mio. an Steuergeldern gefördert werden. Steuergelder, um gesetzwidrige Inhalte mit Kindern zu produzieren!

Laut § 20a RStV und § 38 RStV widerspricht dieses Handeln den Zulassungsbedingungen von bundesweit verbreitetem Rundfunk.

Kinder zu misshandeln, hat nichts mit Pressefreiheit zu tun.

Was würde wohl einem Kiosk Besitzer passieren, welcher illegal über Jahre an Kinder und Jugendliche Tabakwaren verkauft (ohne Nötigung zum rauchen, Passivrauchen, Verletzung der Fürsorgepflicht, der gewinnbringenden Vermarktung im TV, massive Förderung von Fehlverhalten durch Verharmlosung, Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz usw.)?


Frau Ministerpräsidentin Kraft, ich fordere Sie auf, die Rundfunkstaatsverträge mit den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten wegen der schweren rechtswidrigen Verfehlungen umgehend zu kündigen und die hoheitlichen Rechte abzuerkennen. Sorgen Sie dafür, dass Filme mit real begangener Kindesmisshandlung nicht mehr ausgestrahlt werden dürfen.
Unterbinden Sie, dass die Filmförderung rechtswidrige Inhalte nicht mehr finanziert und das alle Täter zur Verantwortung gezogen werden. Es darf nicht sein, dass solche Täter real Kinder vor laufender Kamera misshandeln, dabei zuschauen oder sie nötigen aktiv zu rauchen, dafür gut bezahlt und anschließend mit Preisen und Ehrungen überhäuft werden, wie auch die Hintermänner und Auftraggeber.
Frau Merkel hat gerade erst wieder folgendes gesagt: Hier in Deutschland gilt: Die Würde jedes Menschen ist unantastbar, Mann und Frau sind gleichberechtigt".
Wenn diese Aussage von Frau Merkel und das Grundgesetz irgendeine Bedeutung haben, dann darf niemand, schon gar nicht per Gesetz gezwungen werden, solche rechtswidrige Taten finanzieren zu müssen.
Ein ganzes Volk wird hier wegen dieser mittlerweile untragbaren Zahlungspflicht zu Mittätern an gesetzwidrigen Handlungen gegen Kinder gemacht. Eine so große rechtliche Last darf niemandem zwangsweise aufgebürdet werden. Es ist mit nichts zu rechtfertigen und ist moralisch unverantwortlich und unzumutbar!
Prüfen Sie, warum die Justiz seit so vielen Jahren nicht gegen diese gesetzwidrige Misshandlung Schutzbefohlener und den Missbrauch eines Massenmediums vorgeht?


Bitte unterstützen Sie diese Petition, damit dieses Verbrechen an Kindern, an welchem wir uns alle mit unserem Schweigen und wegschauen mitschuldig gemacht haben, und diese Zwangsmittäterschaft in einem rechtswidrig handelnden Unternehmen, welches bewusst entgegen besserem Wissen handelt und Fehlverhalten fördert, ein Ende hat.


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MP Kraft ist die Hauptnutzniesserin des örR und wird wie der Teufel den Weihrauch meiden und niemals etwas gegen ihr geliebtes Stiefkind unternehmen.

Meine Anmerkungen dazu:
  • es sollte deutlich als offener Brief gekennzeichnet sein mit dem Hinweis das Kopien an die Presse gehen und Antworten wiederum veröffentlicht werden
  • sie wird niemals ihr Stiefkind töten, aber man kann ihr den Weg über kennzeichenpflichtige vorgeschaltete Werbung zum Nichtrauchen den örR verdonnern zu lassen dringend empfehlen, ich denke an die vielen Bilder mit Verstümmelungen von aktiven und passiven Rauchern, gerade im Kinderprogramm sollte das "cool" für Kids herüber kommen
  • da sie die Stiefmutter des örR ist, ist sie vielleicht nur eine Randperson die damit konfrontiert werden sollte, daher sollten eher Anti-Raucher-Verbände, Kinderschutzvereine, die Justizministerin, die Familienministerin, EU-Organe, ... ihre angepasste Version des öffentlichen Schreibens erhalten
  • EU-Organe könnten gerne die zweite Postwurfsendung darstellen, die die Antworten der deutschen Behörden enthalten, somit ist sichergestellt, das Politiker sich nicht ihre Hände in Unschuld waschen, wenn es brenzlig wird (den Schritt die EU auf dem Laufenden zu halten, könnte schon im ersten Schrieben stehen)
  • die Forderung den RStV zu kündigen und hoheitliche Rechte zu entziehen, ist, obwohl verständlich, vielleicht in diesem Brief fehl am Platz, im Vordergrund sollten die verwerfliche Aktionen des örR im Vordergrund stehen, die jahrelange und andauernde moralische Verfehlung des örR
  • ein mega-mächtiges Medienmonster kann man nicht mit einer Aktion erlegen, hier hilft nur die Strategie der vielen Nadelstiche, man muss die Schwäche eines mächtigen Monsters ausnutzen, es bietet viele Angriffsflanken, das Vorgehen gegen Kindesmissbrauch ist ein schwerer Sargnagel


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