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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: Checkout24 am 27. Januar 2016, 17:51

Titel: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: Checkout24 am 27. Januar 2016, 17:51
Hallo,
Person A hat eine Klage gegen den öffentlich rechtlichen Rundfunk (ÖRR) wegen Misshandlung Schutzbefohlener eingereicht.
Sie sieht im Handel des ÖRR einen erheblichen Verstoß gegen bestehende Gesetze und die Rundfunkstaatsverträge. Denn diese verbieten ihm gesetzwidriges Handeln.

Eine Zusammenfassung der Klage gibt es hier:
https://checkout24.wordpress.com/ (https://checkout24.wordpress.com/)

Checkout24
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: Checkout24 am 29. Januar 2016, 19:19
Kurzbeschreibung:
Der ÖRR nötigt in Filmen immer wieder Kinder und Jugendliche zum aktiven rauchen oder mitrauchen.
Damit verstößt er gegen § 10 Jugendschutzgesetz.
Weil die Kinder und Jugendlichen für ihn Arbeiten, verstößt er auch gegen das Arbeitsrecht und das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Die Kinder sind im als Schutzbefohlene anvertraut und er missachtet hier seine Fürsorgepflicht, indem er sie vorsätzlich entgegen bestehender Gesetze und seiner Regularien aus den Rundfunkstaatsverträgen, zum rauchen oder mitrauchen nötig, um dies zu filmen und anschließend gewinnbringend zu vermarkten.

Seit 2007 ist es verboten Personen unter 18 Jahren Tabak auszuhändigen, zu verkaufen oder ihnen das rauchen zu erlauben.

Mit erreichen des 16 Lebensjahr endet der besondere Schutz von Minderjährigen. Beim Tabak hat der Gesetzgeber aber das enorme Schadpotential erkannt und hält unter 18 jährige für nicht gefestigt genug, darüber selbst zu Entscheiden.

Hier liegen eindeutig Gesetzesverstöße und Verstöße gegen die Rundfunkstaatsverträge vor.
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: LeckGEZ am 29. Januar 2016, 20:18
Hallo Checkout24,

sehr interessant.

Würdest Du dein Wissen durch Teilen der Beweise mit der Gemeinschaft teilen? Das ist ein zusätzlicher Klagepunkt, der wohl in jede Klage gehört.

Zitat
Dem Gericht hatte ich viele Beweise zugesandt (Filmliste, Bilder, Videoausschnitte aus dem ÖRR Programm, benannte Gesetze und Vorschriften aus den Rundfunkstaatsverträgen, Schädlichkeit des Tabakrauch aufgrund von Aussagen auf der Verpackung, des BVerfGE, des ÖRR selbst (Sendung: Alles_Wissen_12.02.22_21-00 hr3), sowie zahlreicher wissenschaftlicher Studien belegt).

Inwiefern hat man Dich genötigt deine Beweise nicht öffentlich zu machen? Worauf beruft sich der örR?

Gibt es kein Recht die Klageschrift öffentlich zu machen?
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: Checkout24 am 29. Januar 2016, 22:23
Ich hatte die Publikumsstelle des WDR per email angeschrieben und hatte dieser einen Link mit dem Material (Bilder und einen Videoausschnitt), welches ich veröffentlichen wollte zugesandt.
Ich habe keine Erlaubnis für die Veröffentlichung bekommen.

Auf Nachfrage warum, mit dem Hinweis, dass viele Filme bei Youtube verfügbar seien, wurde geantwortet, dass es sich hierbei um illegale, ohne Zustimmung hochgeladene Inhalte handelt.


In der Filmliste die ich eingestellt habe, sind auch die Filme aufgelistet, aus welchen ich dem Gericht die entsprechenden Ausschnitte zugesandt hatte, einige finden sich noch immer auf Youtube.
Dem Gericht habe ich z.B. den Film "Die Auserwählten" in voller Länge zugesandt, weil dort ja quasi durchgängig von unter 18 jährigen geraucht wird, was laut Gesetz verboten ist.
Es werden noch immer solche Filme ausgestrahlt, mit aktuellem Produktionsjahr.
Außerdem werden sie immer wieder Wiederholt.

Die Klageschrift ist von mir. Ich wollte sie aber im Original nicht veröffentlichen.

Einen Termin für die Mündliche Verhandlung gibt es noch nicht.
Das Gericht ist derzeit mit Anträgen wegen der Flüchtlinge beschäftigt.
Alle anderen Fälle werden deshalb zurückgestellt.
Das kann also durchaus noch einige Zeit dauern, bis zu einem Termin.
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: LeckGEZ am 29. Januar 2016, 23:20
Da gibt es diese Website

Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien e.V.
https://publikumskonferenz.de
https://publikumskonferenz.de/blog

Die befassen sich professionell mit den ganzen Verstößen des örR und dokumentieren die Vergehen zu Falschberichten, Halbwahrheiten und Propaganda. Ich weiss nicht inwiefern sie schon Kenntnis von diesen Verstößen haben. Man sollte mal nachfragen, ob das schon "behandelt" wird.

So wie die Publikumskonferenz alles recherchiert, Beschwerden einreicht und Antworten dokumentiert ist es für jeden einzelnen Betroffenen wichtig, alles öffentlich zu dokumentieren. Der örR ist übermächtig, doch die Bürger sind in der Überzahl. Berichte immer zu allen Vorgängen. Ich nenne es die Beweisaufnahme des Volkes.

Ansonsten dauert heute ein Verhandlungstermin 6-12 Monate. Ich wünsche Dir eine verantwortungsbewusste Kammer.
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: pinguin am 30. Januar 2016, 00:25
Interessante Fragestellungen ergeben sich daraus aber schon; dürfen europäische Rundfunksender Publikationen schaffen, in denen Minderjährige bei Tabak- und/oder Alkoholkonsum gezeigt werden, ohne daß dieses explizit eine Dokumentaranfertigung ist?
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: Checkout24 am 30. Januar 2016, 09:54
Ich habe hier einen Hinweis auf das fehlende Impressum auf meiner Seite erhalten.

Ich habe deshalb meine Seite erst mal auf privat umgestellt, der Inhalt kann nicht mehr gelesen werden.

Meinen Namen dort anzugeben wäre Ok, aber auch noch meine Adresse!
Das muss ich mir erst noch mal genau überlegen.
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: LeckGEZ am 30. Januar 2016, 10:26
Interessante Fragestellungen ergeben sich daraus aber schon; dürfen europäische Rundfunksender Publikationen schaffen, in denen Minderjährige bei Tabak- und/oder Alkoholkonsum gezeigt werden, ohne daß dieses explizit eine Dokumentaranfertigung ist?

Ich denke die Gesetzeslage ist eindeutig und der örR hat mal wieder reichlich Gesetze mit Füßen getreten. Selbst eine Dokumentation sollte nur gestellte Szenen enthalten und mit einer entsprechenden Altersfreigabe und vorheriger, laufender und nachheriger Aufklärung unterlegt sein.
Ansonsten ist es wie vom Autor schon bemerkt ein Verstoß gegen mindestens  § 3 RStV, § 41 RStV Programmgrundsätze, § 10 JuSchG, § 171 StGB, § 225 StGB und § 138 BGB.

Es gibt mal wieder keine Legitimation und der örR regiert wie ein Territorialfürst mit unbeschränkter Macht und vollkommener, strafrechtlicher Freistellung. Vermutlich beruft sich der örR auf Artikel 5 GG Pressefreiheit als Generalvollmacht.

Wer hat Dich auf das fehlende Impressum hingewiesen? Eine Untergürtel-Abteilung des örR? Möchte man einen Querulanten ruhig stellen?

Impressumpflicht für Homepages gibt es nicht insoweit sie gewisse Details nicht überschreiten. Genaueres weiss ich momentan nicht.

Die Wiedergabe von "urheberrechtlich geschützten Material" ist zulässig, wenn es sich nur um winzige Clips oder einzelne Bilder handelt. Vermutlich gibt es auch ein Recht auf Dokumentation und man kann das Material in beschränkten Auszügen verwenden. Eine vollständige Mundtotmachung ist rechtlich nicht durchsetzbar. Neben der Pressefreiheit geniesst der Bürger auch eine Meinungsfreiheit. Das eine darf das andere nicht behindern.

Schon einmal daran gedacht den fiktiven Fall einer Person N wie Nikotin im Forum zu veröffentlichen? Auch wenn alles fiktiv ist, die fiktiven Gründe mit fiktiven Quellen würden hier viele andere fiktive Leser interessieren.
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: ChrisLPZ am 30. Januar 2016, 10:40
Ich habe hier einen Hinweis auf das fehlende Impressum auf meiner Seite erhalten.

Ich habe deshalb meine Seite erst mal auf privat umgestellt, der Inhalt kann nicht mehr gelesen werden.

Meinen Namen dort anzugeben wäre Ok, aber auch noch meine Adresse!
Das muss ich mir erst noch mal genau überlegen.

Du könntest diese interessante Fragestellung und den Fall auch hier anonym/anonymisiert der breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, falls Du (verständliche) Bedenken bzgl. des Impressums hast.

Gruß
ChrisLPZ
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. Januar 2016, 12:39
Zitat
Impressumpflicht für Homepages gibt es nicht insoweit sie gewisse Details nicht überschreiten. Genaueres weiss ich momentan nicht.

Das ist völliger Quatsch. Es gibt ein Telemediengesetz. Wenn Checkout24 sich nicht daran hält, werden die Dummfunker ihn mit Freude kostenpflichtig ruhigstellen, von daher war die(kostenfreie) Warnung von einem Mitstreiter völlig legitim und wichtig!
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: LeckGEZ am 30. Januar 2016, 13:20
Zitat
Impressumpflicht für Homepages gibt es nicht insoweit sie gewisse Details nicht überschreiten. Genaueres weiss ich momentan nicht.

Das ist völliger Quatsch. Es gibt ein Telemediengesetz. Wenn Checkout24 sich nicht daran hält, werden die Dummfunker ihn mit Freude kostenpflichtig ruhigstellen, von daher war die(kostenfreie) Warnung von einem Mitstreiter völlig legitim und wichtig!

Es gibt auch ein Datenschutzgesetz. Das Telemediengesetz steht konträr dazu. Das Datenschutzgesetz wird im Grundgesetz gestützt durch freie und unabhängige Meinungsäußerung, was auch Anonymität im weitesten Sinne zulässt, insofern man fair , objektiv und nicht beleidigend bloggt. Exhibitionismus wie im Telemediengesetz gefordert, findet sich nicht im Grundgesetz.

Im Zeitalter, wo Neuland-Politiker die verdachtsunabhängige Datenvorratsspeicherung wieder einführen ist Impressumpflicht nicht mehr notwendig.
Man muss nicht jeden Quatsch mitmachen.

Meine Meinung: Bist Du kommerziell tätig ist Impressum sinnvoll (jedoch nicht Pflicht, jedoch müssen deine Kunden Dich finden...). Für Privatpersonen ist die eigene Entscheidungsfindung maßgebend. Oder willst Du den Mob morgen in deiner Wohnung haben, nur weil dein Blog polarisierend auf verschiedene Meinungsgruppen wirkt?

Oder die Abmahnindustrie. Meist sind es faule Rechtsanwälte auf der Suche nach leichten Opfern, die Dich wegen fehlenden Impressums abmahnen, weil sie einen Hinweis (Spendenbuttom, Aktenzeichen VG, whois) gefunden haben und Dich ohne grosse Probleme trotz fehlenden Impressums identifizieren können. Bleibst Du anonym ziehe diese Abmahnanwälte gleich zum nächsten willfähigen Opfer.

Es liegt beim Bürger den absichtlichen Verzicht auf das Impressum ordentlich zu begründen.

Sorry für off-topic. Weiter im Thema...
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: GEiZ ist geil am 30. Januar 2016, 13:27
Zitat
Meist sind es faule Rechtsanwälte auf der Suche nach leichten Opfern,

Im Gegensatz zu denen hat der Dummfunk Geld ohne Ende. Wenn er will, findet er raus wer die Homepage betreibt und dann macht er Ärger. Wenn checkout24 diese Konfrontation will, ok. Aber den Warnhinweis finde ich trotzdem wichtig.
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: ChrisLPZ am 30. Januar 2016, 13:35
Der Thread scheint leider immer mehr ins off-topic zu rutschen und zu einer Impressums-Diskussion zu entarten.

Die Rechtslage ist halt nun leider einmal diese:

https://www.checkdomain.de/blog/bloggen/das-impressum/

Hier steht unter anderem:
Zitat
Sind Deine Zielgruppe nicht nur Freunde und Familie, sondern ein größeres Publikum, Du betreibst Dein Blog aber nicht geschäftsmäßig, gilt für Dich laut §55 RStV die „eingeschränkte Impressumspflicht“. Du musst dann nur Namen und Anschrift nennen, auf Telefonnummer und Mailadresse kannst Du verzichten.

weitere Informationen:
http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html

Checkout24 besitzt nun mehr Hintergrundinformationen und hat seine (nachvollziehbaren) Schlüsse daraus bereits gezogen.
Vielleicht postet er ja den Inhalt seiner wirklich interessanten Fragestellung und Vorgehensweise hier im Forum.
Dies ist sicher, auch in Hinblick auf die größere Reichweite im Vergleich zu einem kleinen Blog, kein Fehler.

Bitte weitere Beiträge "in-topic" ;)
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: Checkout24 am 03. April 2016, 09:44
In den letzten Wochen hatte ich das Thema meiner Klage an die Medien gesandt. Ein Interesse war vorhanden, nur veröffentlicht wurde meines Wissens bisher nichts.
Nun möchte ich eine Petition starten und dazu vorab den Text hier zur Diskussion stellen.
Anregungen, Verbesserungen sind willkommen.

Petitions Entwurf:
Kindesmisshandlung im öffentlich rechtlichen Rundfunk beenden

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Kraft,
die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten verstoßen seit sehr vielen Jahren gegen bestehende Gesetze, die Auflagen aus den Rundfunkstaatsverträgen, ihren Auftrag und ihren Grundsätzen. Sie setzen Kinder und Jugendliche vorsätzlich und gesetzwidrig einem hochgiftigen, radioaktiv belasteten, gasförmigen Luftschadstoffgemisch aus (welches so schädlich ist, dass es keine Grenzwerte für die Schädlichkeit gibt), oder nötigen sie, dieses aktiv zu inhalieren, nur um dies zu filmen und anschließend gewinnbringend zu vermarkten (also niedere Beweggründe).
Dies stellt Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, Arbeitsrecht, Fürsorgepflicht, Nichtraucherschutzgesetze usw. dar. Damit fördern sie ein massives Fehlverhalten (Tabakkonsum) zum Nachteil der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft. Das Kindeswohl vieler Kinder ist dadurch gefährdet.
Laut § 3  RfStV und § 41 RStV sind sie zu folgendem verpflichtet: ..in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen… Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken….

Mit erreichen des 16 Lebensjahr endet der besondere Schutz von Minderjährigen. Beim Tabak hat der Gesetzgeber aber das enorme Schadpotential erkannt und hält unter 18 jährige für nicht gefestigt genug, darüber selbst zu Entscheiden (Gesetzesänderung von 2007).
Laut Gesetzesdefinition erfüllt dies den Straftatbestand der Misshandlung Schutzbefohlener.
Meine schriftlichen Hinweise seit 2013 haben nicht zu einem Umdenken geführt.


Zitat
Auszug aus meinem Widerspruch an den WDR vom 29.07.2015:
Juli 2015 „Menschen hautnah“ WDR (Szene aus dem Intro). Wo der Sinn dieser Szene für die Sendung liegt (Kinder zum rauchen zu motivieren), erschließt sich mir nicht?
(http://fs5.directupload.net/images/160403/yh9jiwhf.jpg)
Der Junge auf dem Bild freut sich. Bei beiden ist weder Angst noch Entsetzen zu sehen.
Kinder sind Neugierig und werden durch solche Szenen zum Nachahmen und ausprobieren angeregt, scheint ja super zu sein und Spaß zu machen!
Schon ein einmaliges Inhalieren kann zur Abhängigkeit führen. Kinder fühlen sich als Erwachsen, wenn sie dies nachmachen und sind deshalb Stolz, wenn sie es anderen erzählen. Die probieren es dann eventuell ebenfalls aus, und so weiter und so weiter! Irgendwoher kommen schließlich die knapp 30% Raucheranteil in der Bevölkerung.
Ich bin fassungslos, von dieser überheblichen Arroganz und Rücksichtslosigkeit des ÖRR, einzig zum Vorteil der Mafiösen Tabakindustrie und zum Nachteil aller Menschen. Auch wenn der Schaden der Kinder äußerlich nicht sichtbar ist, er ist groß!
Dieses Ausnutzen Kindlicher Neugier, mit dem Wissen von Erwachsenen, ist nicht nur Misshandlung, sondern auch Missbrauch! Der ÖRR lässt jegliches Mitgefühl für Kinder missen und alle anderen Kindersendungen erhalten hierdurch einen faden Beigeschmack!
Bleibt noch die Frage: Wie oft musste diese Szene wohl gedreht werden?

"Wir wissen, dass es Kinder sind, nicht Erwachsene, die mit dem Rauchen beginnen"
„Rauchen in Filmen tötet im wirklichen Leben“
Foto: © WDR


Bereits die ausgeatmeten Schadstoffe nach dem rauchen stellen eine ernstzunehmende Gesundheitsbedrohung dar. So erhöht sich das Sterberisiko (plötzlicher Kindstod) dadurch um das 2-4 fache.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt zur Risikominderung, Babys nicht mit Rauchern in einem Bett schlafen zu lassen.
Die WHO fordert ...künftige Generationen vor den verheerenden gesundheitlichen, gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen.


Die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten handeln entgegen alle dieser teils schon seit Jahrzehnten bekannten Fakten, aber vor allem entgegen bestehender Gesetze und der Rundfunkstaatsverträge. Wie der VW Konzern, haben sie sich mit ihren strafbaren Handlungen schuldig gemacht, und handeln deshalb ohne Legitimation.
Erschreckend dabei ist, dass durch die öffentliche Ausstrahlung dieses realen Verbrechen an Kindern, dieses für jeden sichtbar ist, verharmlost und als etwas normales dargestellt wird. Durch den Zwangsbeitrag wird jeder der nicht widerspricht, automatisch der Beihilfe an dieser Misshandlung Schutzbefohlener mitschuldig (Millionen Kinder in Deutschland sind aufgrund der Verharmlosung betroffen). Die Breitenwirkung des TV wird gezielt genutzt, um die jüngsten auf einen falschen Weg zu lenken. Die dabei verursachten Schäden bleiben ein ganzes Leben.
Ein Unternehmen welches nicht nur rechtswidrig handelt, sondern dafür einen Zwangsbeitrag eintreibt und damit alle Beitragszahler zu Mittätern an Kindesmisshandlung macht, kann nur als gewerbsmäßig handelnde Bande bezeichnet werden, welche nur zum eigenen geldwerten Vorteil agiert (siehe deren Gehälter, Rentenzuschüsse und Geldgeschenke).
Erschreckend dabei ist auch, dass sehr viele Filme mit diesen Inhalten durch die Filmförderung mit Mio. an Steuergeldern gefördert werden. Steuergelder, um gesetzwidrige Inhalte mit Kindern zu produzieren!

Laut § 20a RStV und § 38 RStV widerspricht dieses Handeln den Zulassungsbedingungen von bundesweit verbreitetem Rundfunk.

Kinder zu misshandeln, hat nichts mit Pressefreiheit zu tun.

Was würde wohl einem Kiosk Besitzer passieren, welcher illegal über Jahre an Kinder und Jugendliche Tabakwaren verkauft (ohne Nötigung zum rauchen, Passivrauchen, Verletzung der Fürsorgepflicht, der gewinnbringenden Vermarktung im TV, massive Förderung von Fehlverhalten durch Verharmlosung, Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz usw.)?


Frau Ministerpräsidentin Kraft, ich fordere Sie auf, die Rundfunkstaatsverträge mit den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten wegen der schweren rechtswidrigen Verfehlungen umgehend zu kündigen und die hoheitlichen Rechte abzuerkennen. Sorgen Sie dafür, dass Filme mit real begangener Kindesmisshandlung nicht mehr ausgestrahlt werden dürfen.
Unterbinden Sie, dass die Filmförderung rechtswidrige Inhalte nicht mehr finanziert und das alle Täter zur Verantwortung gezogen werden. Es darf nicht sein, dass solche Täter real Kinder vor laufender Kamera misshandeln, dabei zuschauen oder sie nötigen aktiv zu rauchen, dafür gut bezahlt und anschließend mit Preisen und Ehrungen überhäuft werden, wie auch die Hintermänner und Auftraggeber.
Frau Merkel hat gerade erst wieder folgendes gesagt: Hier in Deutschland gilt: Die Würde jedes Menschen ist unantastbar, Mann und Frau sind gleichberechtigt".
Wenn diese Aussage von Frau Merkel und das Grundgesetz irgendeine Bedeutung haben, dann darf niemand, schon gar nicht per Gesetz gezwungen werden, solche rechtswidrige Taten finanzieren zu müssen.
Ein ganzes Volk wird hier wegen dieser mittlerweile untragbaren Zahlungspflicht zu Mittätern an gesetzwidrigen Handlungen gegen Kinder gemacht. Eine so große rechtliche Last darf niemandem zwangsweise aufgebürdet werden. Es ist mit nichts zu rechtfertigen und ist moralisch unverantwortlich und unzumutbar!
Prüfen Sie, warum die Justiz seit so vielen Jahren nicht gegen diese gesetzwidrige Misshandlung Schutzbefohlener und den Missbrauch eines Massenmediums vorgeht?


Bitte unterstützen Sie diese Petition, damit dieses Verbrechen an Kindern, an welchem wir uns alle mit unserem Schweigen und wegschauen mitschuldig gemacht haben, und diese Zwangsmittäterschaft in einem rechtswidrig handelnden Unternehmen, welches bewusst entgegen besserem Wissen handelt und Fehlverhalten fördert, ein Ende hat.
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: LeckGEZ am 03. April 2016, 10:51
MP Kraft ist die Hauptnutzniesserin des örR und wird wie der Teufel den Weihrauch meiden und niemals etwas gegen ihr geliebtes Stiefkind unternehmen.

Meine Anmerkungen dazu:
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: Spark am 03. April 2016, 13:05
An dieser Stelle sollte vielleicht auch noch die permanente öffentliche Drogenwerbung in diesem Land mit eingebracht werden. Es gibt kaum ein Medium, auch nicht die öffentlich-rechtlichen, welches nicht permanent Werbung für Alkohol präsentiert. Sei es bei den öffentlich-rechtlichen in Werbeblöcken oder auch durch sogenanntes Sponsoring, z.B. Sportgroßveranstaltungen.
Schon die Jüngsten sind tagtäglich dieser verachtenswerten "Werbung" fast auf Schritt und Tritt ausgesetzt. Warum bisher noch keine Jugendschutzverbände oder ähnliche Stellen dagegen aktiv eingeschritten sind ist einfach unverständlich.
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: Kurt am 03. April 2016, 16:25
auch hier: http://fragdenstaat.de/behoerde/staatskanzlei-des-landes-nrw/ wäre ein denkbarer Ansprechpartner > öffentlich einsehbar !!

O.a. etwas umformulieren und dort posten ?

Gruß
Kurt
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: Bürger am 03. April 2016, 19:38
ggf. auch das Mittel einer offiziellen (und professionellen) Programmbeschwerde nutzen

Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien e.V.
http://publikumskonferenz.de/forum/
https://publikumskonferenz.de/blog/
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: Checkout24 am 04. April 2016, 09:32
Das sind schon mal viele Interessante Vorschläge, Danke.

Vorerst wäre mir aber eure Meinung zum Text wichtig. Was ihr davon haltet, was man verbessern könnte?
Wo und wie man ihn noch etwas zusammenfassen, kürzen kann.
Ziel ist es, möglichst viele Menschen damit zu erreichen.
Die Frage ist also, wie wirkt der Text auf euch, auch wegen der teils deutlichen Worte.
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: LeckGEZ am 07. April 2016, 17:17
http://www.golem.de/news/eu-generalanwalt-link-auf-illegal-gepostete-playboy-fotos-soll-erlaubt-sein-1604-120199.html

Zitat
EU-Generalanwalt: Link auf illegal gepostete Playboy-Fotos soll erlaubt sein

Wer auf eine Webseite mit unerlaubt veröffentlichten Fotos verlinkt, begeht nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts keine Urheberrechtsverletzung. Sonst würde das Internet nicht mehr funktionieren.

Hallo Checkout24,

deine Rücknahme der Auszüge zu den Beweisen auf Anfrage bei der LRA ist nicht notwendig. Auch wenn es illegale Kopien auf youtube sind. Lese mal den o.g. Link.
Mehr Mut die Verwerfungen des örR öffentlich und anschaulich zu dokumentieren.
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: Checkout24 am 16. Februar 2017, 17:00
Meine Klage gegen den ÖRR habe ich verloren, Beantragungsfehler.
Ich hatte mich an die Rechtsmittelbelehrung des Beitragsservice gehalten. Die darin angegebene Frist von 4 Wochen für die Einreichung der Klage war falsch.
In meinem Fall hätte ich die Klage im selben Monat einreichen müssen, in welcher der Widerspruchsbescheid ergangen war.
Das Urteil ist rechtskräftig. Die einzigen Anwälte die den Fall für eine Berufung bereit waren zu übernehmen waren Honoraranwälte a 275 Euro die Stunde, netto. Da musste ich leider passen.

Nur an einer Stelle im Urteil (Seite 17) wird halbherzig auf die Problematik eingegangen:
"Unabhängig von der (straf-)rechtlichen Bewertung entsprechender Handlungen würde es sich zuallererst um persönliche Verfehlungen der mit der Herstellung konkreter individueller Programminhalte betrauter Personen handeln, die als solche von den zuständigen Behörden zu ahnden wäre."
Laut Gesetz werden in Deutschland aber auch die, welche eine Straftat in Auftrag geben oder finanzieren, genauso bestraft wie die, welche die Tat ausführen, siehe §§ 25, 26, 27, 211 StGB, § 830 BGB. Wie die Richter dies trotz meiner Hinweise vergessen konnten?
Der ÖRR kennt die Drehbücher, ändert diese gegeben falls ab und gibt die gesetzwidrigen, strafbaren Handlungen in Auftrag. Also eindeutig Anstiftung zu Kindesmisshandlung. Teils produziert er die Filme aber auch selbst.
Er kauft zudem Filme mit diesen gesetzwidrigen Inhalten ein, um sie über seine Bundesweit und darüber hinaus empfangbaren Sender zu vermarkten. Damit macht er sich zusätzlich zum Mittäter an dieser von anderen aktiv begangenen Kindesmisshandlung (Unterstützung / Verbreitung / Vermarktung).
Ich hatte gegen die Richter Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht (Verfassungsfeinde). Diese ist noch nicht abgeschlossen.


Anfang 2017 hatte ich Strafantrag gegen den ÖRR eingereicht, Anzeige beim Jugendamt gestellt (beides in Köln) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz informiert.

Die Fakten in Kurzform:
Es geht darum, dass für die Erstellung von Filmen gesetzwidrig, strafbare Misshandlung Minderjähriger in großem Umfang real begangen wird.
Minderjährige werden für die Rolle zugequalmt oder müssen sogar aktiv rauchen, obwohl dies seit 2007 per Gesetz verboten ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass wenn Kinder Arbeiten, dies immer nur über eine Ausnahmeregelung möglich ist. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist extrem streng und sieht keine Ausnahmen vor, wenn es darum geht Kinder zu schützen.

„Arbeiten dürfen deren Sicherheit, Gesundheit oder Arbeitskraft und Entwicklung nicht nachteilig beeinflussen oder gefährden und sie dürfen keiner Strahlung ausgesetzt werden. Es sind die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz des Kindes gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung zu treffen.“

Beim rauchen wird Polonium 210, ein radioaktives Isotop, einer der giftigsten Stoffe überhaupt, freigesetzt, neben all den anderen hochgiftigen, krebserzeugenden und Erbgutverändernden Schadstoffen. Sie werden also vorsätzlich, entgegen anders lautender gesetzlicher Regeln einem radioaktiv belasteten hochgiftigem Giftgas (radioaktiver Strahlung) ausgesetzt, ohne Schutzmaßnahmen.
Damit sind alle diese Filme illegal erstellt und vermarktet worden.

„In Deutschland treten jährlich 500 bis 600 Todesfälle durch den plötzlichen Kindstod (SIDS) auf, wovon bis zur Hälfte der Fälle dem Passivrauchen zugeschrieben werden. Sowohl durch das Rauchen während der Schwangerschaft als auch nach der Entbindung ist das Risiko hierfür deutlich erhöht. Das Risiko von SIDS bei elterlichem Tabakkonsum ist um das Zwei- bis Vierfache höher als in rauchfreien Haushalten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt zur Risikominderung, Babys nicht mit Rauchern in einem Bett schlafen zu lassen.“

Schon heftig, wenn eine staatliche Stelle sagt, der ausgeatmete Raucheratem nach dem rauchen ist so giftig, dass Babys daran sterben können. Ich glaube dem muss man nichts hinzufügen. Unser aller Gesundheit ist dadurch bedroht.

Diese Taten, schwere vorsätzliche Misshandlung Schutzbefohlener § 225 StGB - bis zu 10 Jahre Haft, vorsätzliche Verletzung der Fürsorgepflicht § 171 StGB - bis zu 3 Jahre Haft, § 221 StGB Aussetzung (Freiheitsstrafe von 1-10 Jahren), § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe), schwere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitsrecht, Arbeitsstädteverordnung, Nichtraucherschutzgesetze, Nötigung § 253 StGB Abs 4 (gewerbsmäßig), Erpressung, Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, Rundfunkstaatsverträge, schwere Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und weitere.
Damit sind die gesetzwidrigen, strafbaren Handlungen mit mehr als 15 Jahren Haft bedroht.



Folgende überarbeitet Argumentation aus meinem Strafantrag an die STA Köln möchte ich hier aufzeigen:

Rundfunkgebühren:
Die Rundfunkgebühren dienen der funktionsgerechten Finanzausstattung des ÖRR. Die Mittel dienen der Sicherstellung der Grundversorgung, sind also zweckgebunden. Er ist wie jeder verpflichtet sich an Auflagen und Gesetze zu halten, was das begehen von gesetzwidrigen, strafbaren Handlungen mit diesen zweckgebundenen Rundfunkgebühren definitiv ausschließt. Es wäre eine missbräuchliche Verwendung zweckgebundener Mittel.

Wenn er die Rundfunkgebühren der Bürger bereits mit dem Wissen einzieht, dass er diese missbräuchlich zum begehen von gesetzwidrigen, strafbaren Handlungen gegen Kinder und Jugendliche verwenden wird, dann zieht er das Geld bereits illegal von den Bürgern ein. Denn er hat, wie jeder andere auch, kein Recht, zwangsweise Geld einzuziehen um damit gesetzwidrige, strafbare Handlungen gegen Kinder oder irgendjemand anderen zu finanzieren.
Auch wenn er die Rundfunkgebühren rechtens eingezogen und erst später entschieden hätte, diese zweckgebundenen Gelder missbräuchlich zum begehen von gesetzwidrigen, strafrechtlichen Handlungen zu verwenden, wäre er in beiden Fällen immer Schadenersatz-, Regres- und Entschädigungspflichtig.
Aufgrund dessen das er durch mich bereits 2013 hierüber schriftlich informiert wurde, trifft die erste Option zu. Er begeht dies zudem bereits seit Jahrzehnten gewerbsmäßig. Die ganzen Diskussionen über die Gefahren des Rauchens und die Gesetzesänderungen sind ihm bekannt (er beschäftigt viele Anwälte), dennoch ignoriert er dies hartnäckig. Ebenso muss im zweifelsfrei bekannt gewesen sein, dass er illegales mit den Geldern finanzieren will/wird. Minderjährige an der Gesundheit zu schädigen kann nie mit künstlerischer Freiheit erklärt werden, dies ist auch dem ÖRR bekannt. Die realen Fakten sind unwiderlegbar.
In beiden Fällen läge zum strafrechtlichen auch ein Sittenwidriges Verhalten durch den ÖRR vor.
Den Rundfunkgebührenzahlern entsteht so monatlich ein Schaden von über 700 Mio. Euro. Aufgrund des Mangels muss jedem der gesamte Rundfunkbeitrag zurückerstattet werden, so wie es viele Gerichte in anderen Fällen schon entschieden haben, wegen z.B. Schummelsoftware (Abgasskandal) dies zum Rücktritt bei einem Neuwagen berechtigt. Dabei macht diese Schummelsoftware (Sachmangel/arglistige Täuschung) nur einen sehr sehr kleinen Teil des Fahrzeuges aus und könnte durch eine funktionierende Software ersetzt werden. Aber, und das ist ganz entscheidend, bei der Herstellung der Schummelsoftware wurde niemand geschädigt. Bei der Herstellung der Filme wurden dagegen unzählige Kinder vorsätzlich, entgegen anderslautender gesetzlicher Regelungen zu ihrem Schutz, schwer an der Gesundheit geschädigt. Der vom ÖRR so seit Jahrzehnten verursachte Gesundheitsschaden bei all den vielen Menschen ist nicht reparabel. Die heutige Medizin kann es noch immer nicht heilen und für die daran gestorbenen kommt bereits jede Hilfe zu spät. Somit ist dies um ein vielfaches schwerwiegender wie der VW Abgasskandal.

Ganz besondere Bedeutung kommt auch dem Umstand zu, dass es sich bei den Rundfunkstaatsverträgen um einen Zwangsvertrag und um eine Zwangszahlung handelt. Gerade bei einem solchen Zwangsvertrag ist vor allem die Qualität des der Zahlung gegenüberstehenden Produktes, der erbrachten Leistung von ganz besonderer Bedeutung, da der Zwangskunde kein Rückgaberecht ausüben kann. Wenn das Produkt aber so eindeutig gesetzwidrig ist, hat der Hersteller und Vermarkter des Produktes einen einseitigen Rechtsbruch und in diesem Fall umfangreiche gesetzwidrige, strafbare Handlungen gegen Minderjährige begangen. Hinzu kommen noch all die anderen Skandale und Falschmeldungen die über den Sender verbreitet wurden/werden.
Allein die gesetzwidrigen/strafbaren Handlungen (und wir sprechen hier über Delikte am Menschen, Minderjährigen) führen bereits zur Sittenwidrigkeit, einem nicht rechtskonformen und damit nicht vermarktungsfähigen Produkt und damit der Nichtigkeit des Zwangsvertrag, den dadurch steht der eingezogenen Zwangsgebühr keine den Gesetzen entsprechende Gegenleistung gegenüber. Das Produkt ist aufgrund seiner gesetzwidrigen/strafbaren Verfehlungen bei der Herstellung Wertlos. Vor keinem Gericht kann man für ein Verbrechen eine Bezahlung verlangen oder einklagen. Im Gegensatz zur Schummelsoftware, die nur einen kleinen Teil eines Fahrzeugs ausmacht, ist das Programm des ÖRR von diesen gesetzwidrigen/strafbaren Handlungen seit sehr langer Zeit großflächig durchdrungen. Menschen, Kinder zahlen mit ihrer Gesundheit bereits für die Erstellung der Filme und jeder Zwangskunde zahlt mit seinem gutem Geld, um als folge langfristig erheblich an der Gesundheit geschädigt und zum Mittäter gemacht zu werden, nebst der hohen Kosten in den Sozialsystemen, die allen dadurch entstehen. Das ist eine gigantische Ausbeutung der Massen mit einem illegalen Produkt über einen Zwangsvertrag, der deshalb schon lange jeder Grundlage entbehrt.
Die Führung des ÖRR agiert somit schon lange außerhalb der Gesetze und sie Unterschreiben wissentlich gefälschte Bilanzen (Finanzierung gesetzwidriger und strafbarer Handlungen mit zweckgebunden Mitteln) und haben die Gebührenzahler damit massiv Betrogen und übers Ohr gehauen, über 70 Mrd. Euro Schaden nur in den letzten 10 Jahren.
Dieses Filmmaterial hätte nie erstellt und erst recht nicht vermarktet werden dürfen, da es nicht mit den Deutschen- und dem europäischen Recht in Einklang ist. Daraus ergibt sich eine Schadenersatz-, Regres- und Entschädigungspflicht.
Die überragende Bedeutung der vom Gesetzgeber verfolgten Ziele kann nicht geleugnet werden, da das BVerfGE und der BGH bereits Entschieden haben, dass der gesundheitliche Schutz der Menschen Vorrang vor allem anderen hat und damit sind auch Minderjährige gemeint.

Es geht hier nicht nur um den größten Fall von vorsätzlicher Förderung von Kindestötung, schwerster Kindesmisshandlung, sowie der Schädigung der Volksgesundheit allgemein, sondern auch um einen der größten Betrugsfälle, weil hier Straftaten gegen Minderjährige von einer ganzen Nation zwangsweise finanziert werden müssen. Damit ist der ÖRR wohl mit Abstand das kriminellste Unternehmen in ganz Deutschland und der größte gewerbsmäßige Serientäter in diesem Bereich.

Außerdem darf nicht sein, dass jeder zwangsweise gesetzwidrige, strafbare Handlungen gegen Kinder und andere Menschen finanzieren muss, und so zum Mittäter auf Lebenszeit gemacht wird.

Mit Presse-, bzw. künstlerischer Freiheit hat das nichts zu tun. Es wurde gegen Gesetze verstoßen und spätestens dort endet die Presse-, bzw. künstlerische Freiheit.

So weit der Auszug aus meinem Strafantrag.
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: Checkout24 am 16. Februar 2017, 17:01

Wichtig ist, dass es seit 2007 laut Jugendschutzgesetz § 10 verboten ist, Minderjährigen (also unter 18 jährige) Tabakwaren auszuhändigen oder ihnen das rauchen zu erlauben.
Das Misshandeln von Schutzbefohlenen, besonders in einem Arbeitsverhältnis ist schon viel länger Verboten. Deshalb werden diese Verbrechen auch schon seit Jahrzehnten vom ÖRR begangen und wir alle finanzieren dies, machen uns ohne uns zu beschweren zu Mittätern an millionenfacher, schwerer Kindesmisshandlung!


Deutsche Gerichte nutzten in der Vergangenheit für ihre Argumentation gern Aussagen wie:
… weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein so hohes Gut sei, dass allein die schiere Möglichkeit, dessen Programme zu nutzen, die Abgabe rechtfertige, oder der ÖRR seit Wertvoll, die Gebühr stehe für die erbrachte Leistung von welcher jeder immer und überall profitiert.

Wenn man als Gegenleistung für sein gutes Geld zum Mittäter an schwerster Kindesmisshandlung wird, weil der ÖRR diese damit vorsätzlich gesetzwidrig finanziert und so strafbare Handlungen gegen Kinder und Jugendliche begeht, dann gibt es dafür keine Rechtfertigung. Wie irgendjemand dies als erstrebenswert ansehen oder wie jeder davon immer und überall profitieren kann, ist für mich nicht erkennbar.
Wir alle bekomme für unsere Zahlung nur ein gesetzwidriges Produkt (Leistung), Lügen Krankheit und Tod vorgesetzt.
Richter die dies entschieden haben, sind entweder blind, geistig verwirrt, oder sie handeln vorsätzlich entgegen besserem Wissen und der bestehenden Gesetze.
Das BVerfGE hat solche Personen in einem Urteil (gegen einen Richter) bereits als Verfassungsfeinde bezeichnet (BVerfG, BvR 337/08 vom 06.05.2008).

Für dieses Handeln hatte der ÖRR zu keiner Zeit eine Legitimation, er agiert also schon lange außerhalb der Gesetze.
Das BVerfGE betonte, der Staat ist verpflichtet, Kinder auch vor Missbrauch elterlicher Rechte zu schützen. Das gilt dann erst recht für den ÖRR!

„Wer den Tatbestand des § 223 StGB an einem Kind erfüllt, der hat sich damit strafbar gemacht.“


Jeder ist nach § 323c StGB "Unterlassene Hilfeleistung" verpflichtet, Kindern die misshandelt werden (jedem anderen natürlich auch) zu helfen, sie vor diesem Missbrauch zu schützen. Dies ist am einfachsten und effektivsten möglich, wenn man die eigene finanzielle Unterstützung an diesem Verbrechen einstellt. Die Justiz muss diese Hilfeleistung und den Schutz des eigenen Gewissen, sich vor dieser Mittäterschaft an Kindesmisshandlung zu schützen, immer höher werten, als die Verpflichtung der untergeordneten Rundfunkstaatsverträge, welche jeden zur Zahlung verpflichten. Aufgrund der illegalen Herstellung und Vermarktung, steht den Gebühren keine gesetzeskonforme Gegenleistung gegenüber. Der ÖRR hat also kein Recht, diese Gebühren überhaupt einzuziehen.

VW hat eine Software hergestellt, niemand kam bei der Entwicklung zu schaden. Gegen diese Herstellung ist nichts einzuwenden und zu Testzwecken hätte sie auch verwendet werden dürfen. Lediglich das in verkehr bringen war illegal.
Der ÖRR schädigt aber schon für die Herstellung des Filmmaterial gesetzwidrig Kinder erheblich an der Gesundheit, mit unkalkulierbaren Auswirkung für ihr ganzes Leben und vermarktet dieses gesetzwidrige Material großflächig über seine Sendeanstalten, um so die Botschaft zu verbreiten, rauchen sei toll und Kinder zu misshandeln ebenfalls.

Wer noch zweifel hat, die Hilfeleistung zu unterlassen kann mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden. Den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen hat nur einen Mahnbescheid zur folge, welcher einen Erpressungsversuch des Beitragsservice darstellt und deshalb immer angezeigt werden sollte. Das mit diesen Fakten noch einmal jemand in Erzwingungshaft kommt, darf bezweifelt werden. Die Justiz macht sich mittlerweile ja selbst lächerlich mit ihrer Unterstützung dieses gewerbsmäßigen Serientäters.

Hier kann jeder selbst entscheiden wer der größere Täter ist, VW oder der ÖRR.


Im Dieselgate ist mir vor allem aufgefallen, wie sehr sich Behörden und Regierungen verschiedener Länder für die Rechte der rein finanziell geschädigten Kunden einsetzen, denn die Autos funktionieren ja. Die falsche Software könnte theoretisch ausgetauscht werden und dann wäre der Mangel und die Wertminderung grundsätzlich behoben.
Wegen der fehlenden Zulassung für diese Modifikation, hätte das Produkt nicht vermarktet werden dürfen. Dieser Verstoß wird von vielen Länder sehr deutlich in den Vordergrund gestellt und erheblich kritisiert.
Schon erstaunlich was sich daraus entwickelt hat und es beschäftigt die Medien und die Justiz seit Jahren, eine Ende ist nicht in Sicht.
Dieses vorpreschen von Regierungen ist dabei natürlich trotzdem sehr erfreulich.
Der verursachte Gesundheitsschaden bei Kindern durch den ÖRR ist auch mit Geld nicht reparabel und er verstößt damit gegen sehr viele Gesetze, nicht gegen eine Vorschrift. Wie wollen sich die Behörden raus reden, begründen dass die Bürger denen ein illegales Produkt seit Jahrzehnten vorgesetzt und die zudem zwangsweise zu Mittätern an Kindesmisshandlung gemacht wurden/werden, hier keinen Anspruch auf Rückzahlung ihres Geldes und einer Entschädigung erklären (moralische Notlage, Gewissensfreiheit usw.), insbesondere natürlich den geschädigten Kindern gegenüber?
Die Behörden müssen also auch in diesem Fall eindeutig Farbe bekennen und das vor den Wahlen in diesem Jahr. Hier geht es auch um deren Glaubwürdigkeit.


Es bleibt folgende Frage offen, die auch in meiner Klage nicht beantwortet wurde.
Aufgrund welchem Gesetz kann eine Bezahlung für gesetzwidrige Waren/Leistungen eingefordert werden?

Dies dürfte auch den VW-Konzern brennend interessieren.
Dessen Anwälte haben dieses Gesetz bisher nicht gefunden. Deshalb gehe ich davon aus, dass es ein solches Gesetz nicht gibt.
Der ÖRR hat also keinen Anspruch auf Bezahlung von gesetzwidrigen Inhalten, oder für das Beschäftigen vieler solcher Täter (Regisseure, Darsteller usw.).


Es wäre hilfreich, wenn Ihr als ebenfalls Betroffene in eurem Bundesland einen Strafantrag gegen den ÖRR einreicht, gern auch weitere in NRW, um der STA zu zeigen, dass auch andere mit diesen Taten des ÖRR nicht leben wollen.
Ich hatte umfangreiches Beweismaterial in den letzten Jahren zusammengetragen, eine Filmliste und Videomitschnitte aus dem Programm des ÖRR, die im Verfahren vor dem VG Aachen nicht bestritten wurden. Nicht eine einzige Szene wurde von der Anwältin des ÖRR (Kanzlei Loschelder Köln) als unrichtig benannt.
Bezüglich dieser Filmliste und der Videobeweise verweist auf meinen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Köln von 09.01.2017. Dort liegt alles vor (3 Datenträger mit 4,61 GB).



In meinem Strafantrag hatte ich die Staatsanwaltschaft zu folgendem aufgefordert:
Dieser gewerbsmäßige Serientäter sendet mir trotz dieser ihm bekannten Fakten weiter Zahlungsaufforderungen zu, welche ich als ständige Nötigung ansehe, mich derzeit mit xxx Euro an seinem Verbrechen gegen Minderjährige zu beteiligen.
Das werde ich aber nicht tun, siehe § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung). Dies ist ein Betrag der bereits bei einer Frau zu Erzwingungshaft geführt hat. Ich erwarte von Ihnen, der Justiz, dass Sie mich aktiv vor solchen Maßnahmen bewahren, Danke.



Jede Zahlungsaufforderung ist eine Nötigung und eine Mahnung stellt bereits den Versuch einer Erpressung von Geld dar, weil dem geforderten Betrag keine gesetzeskonforme Leistung gegenübersteht.
Wer eine Mahnung erhalten hat, sollte also schnell Handeln.
Die Justiz ist auch verpflichtet uns zu schützen!


Ich hatte die STA aufgefordert, die Kindesmisshandlung publik zu machen. Dies ist meines Wissens bisher nicht erfolgt. Im Fall Böhmermann, nur Beleidigung, gab die STA sofort eine Meldung an die Presse. Daran sieht man wie sehr die Behörden versuchen diesen Fall klein zu halten.


Hinweis:
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich privat Person bin, kein Anwalt. Die hier gemachten Aussagen sind meine persönliche Sicht. Die Fakten sind wie ich finde recht eindeutig. Dennoch könnten einige meiner Schlussfolgerungen möglicherweise juristisch unrichtig sein.
Ich selbst bin mit mehreren Hundert Euro beim Beitragsservice im Rückstand und werde auch weiterhin nicht zahlen, weil ich kein Mittäter an diesen strafbaren Handlungen gegen Kinder sein möchte und denke, dass ich dazu nicht zwangsweise verpflichtet werden kann. Niemand kann dazu verpflichtet werden.
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: noGez99 am 16. Februar 2017, 19:40
Mein Mitgeühl für die verlorene Klage. Das Versäumen der Frist ist sehr ärgerlich und gleichzeitig fanden die Richter das sicher als ein Geschenk.
Denn vor Gericht sind wir leide Einzelkämpfer gegen Richter vereint mit dem ÖR.
Aber: Ist die Rechtsbelehrung fehlerhaft? Dann kann man doch m.W. ein Jahr lang klagen?

Vielen Dank für Deinen Ansatz. In einer Klage habe ich schon den Ansatz gesehen, dass Fernsehen Kinder dumm macht (siehe z.B. Prof. Spitzer und andere Studien), aber Dein Ansatz mit den Drogen ist viel schlagkräfiger!
Viele Dank für das Einstellen hier. Mal sehen was wir daraus machen können.
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: pjotre am 16. Februar 2017, 20:01
Wichtiges über "Kinder / Rauchen" wurde soeben in einem anderen Kontext dargestellt:
siehe unter
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg141326.html#msg141326
Bezug für den neuen Beitrag dort ist das Thema, das wir hier gerade lesen.

Wenn der Entdecker dieser Gründe für Anfangsverdacht auf Straftat
dort eine Liste der Beweisstücke einbringen könnte, das wäre "total nett".

Und ferner, so richtig "Frist verstreichen" kann es eigentlich gar nicht geben
bei Verweigerung, Straftat-Fortsetzungshandlungen mit zu finanzieren. Hieraus darf im Prinzip jeder jederzeit neu aussteigen. Das gilt auch für alle anderen Bürger bei diesem Thema Kinderschutz. Interessantes Argument, für das die Juristen dann dort noch neue Bausteintexte zu erfinden haben....
Mit läppischen Hinweisen wie "Sie können ja Programmbeschwerde einreichen" geben wir uns bei Straftat nicht zufrieden. Hier geht es nicht um gut oder schlecht - also Ermessen - , sondern um "verboten".

Für alles Weitere: siehe also nochmals unter
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg141326.html#msg141326
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: Checkout24 am 17. Februar 2017, 19:48
Aus dem gestern eingestellten ergibt sich logischerweise auch folgendes:
Den Rundfunkbeitrag zu bezahlen ist gesetzwidrig, weil man damit gesetzwidrige und strafbare Handlungen gegen Minderjährige wissentlich mitfinanzieren würde.
Mit der Zahlung würde man sich somit selbst strafbar machen. Das kann kein Vertrag rechtfertigen.
Das werde ich der STA Köln noch Nachträglich mitteilen.


Filmliste:
Der ÖRR strahlt täglich mindestens 624 Stunden Programm aus.
Das Gesamtkonzept des ÖRR ist ohne Begründung zu einem großen Teil nur auf die massive Förderung des selbstzerstörerischen Rauchens ausgerichtet. Kein anderer Sender tut dies in diesem gewaltigen Umfang.
Amerikanische Filme gelten als die Weltweit erfolgreichsten überhaupt und die kommen ohne diese Vergasung aus. Damit sind die Argumente dafür schon seit mehr als einem Jahrzehnt eine reine Täuschung, Lüge, Propaganda, nur um das rauchen weiter zu fördern und zu verharmlosen. Die Unsinnigen verweise auf dramaturgische Gründe bestätigen nur die massiv schlechte Qualität und Einfallslosigkeit, sowie das fehlende Rechtsbewusstsein (der Schutz jedes einzelnen ist wichtig).
Für diesen manipulatorischen Betrug werden gigantische finanzielle Mittel zwangsweise eingefordert.

Nicht unterschätzen darf man die Breitenwirkung des TV, siehe BVerfGE: „...eine Steigerung der staatlichen Verantwortung hinsichtlich der Gefahren durch die Suggestivkraft des Fernsehens“ (Urteil vom 25. März 2014 1 BvF 1/11 und 4/11, Rdnr. 34).

Nachfolgende Fotos hatte ich am Ende in meinen Strafantrag eingefügt.
(http://fs5.directupload.net/images/170217/4e4oos4m.jpg)
(http://fs5.directupload.net/images/170217/pl8f9axd.jpg)
(http://fs5.directupload.net/images/170217/62i8aehl.jpg)


Der Film „Du bist dran“, wurde in nur 2 Jahren mind. 9 mal ausgestrahlt, zu allen Tageszeiten. Also vor allem zu Zeiten in denen Kinder gut zu erreichen sind, um ihnen die schon lange aus gutem Grund verbotene Kaugummi- oder Schokoladen Zigaretten schmackhaft zu machen.
Was für Personen sind das, die Kindern solche Botschaften senden?
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: pjotre am 17. Februar 2017, 23:43
Wohl 100 % der Forumsbesucher können aus diesen Dingen nun ganz konkret einen Vorteil in eigener Sache erreichen.

Siehe Näheres bei den Werkzeugen für den Faustkampf: 
Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg141421.html#msg141421
Titel: Re: Klage wg. Misshandlung Schutzbefohlener gg. den ÖRR (minderjährige Raucher)
Beitrag von: Checkout24 am 19. März 2018, 22:29
Meine Verfassungsbeschwerde zu diesem Thema (Härtefall/Gewissen) wird vom BVerfG geführt unter
AZ: 1 BvR 535/18