"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Thüringen
Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse
TimGold:
--- Zitat von: dimon am 09. Januar 2016, 23:16 ---...
--- Ende Zitat ---
Danke für diesen Thread und diese Antwort, kiselbert und dimon.
Ich habe heute ein gleichartiges Schreiben wie der Threadersteller erhalten.
Ich beziehe Bafög und habe eine "Bescheinigung über den Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice..." für den gesamten Zeitraum in dem auf meiner Vollstreckungsankündigung verwiesen wurde und mit dessen hilfe ich wohl davon befreit werden kann. Ich habe den entsprechenden Antrag dafür aber noch nicht erstellt.
Ich würde gerne das Musterschreiben in angepasster Form einsenden.
Ich habe jedoch noch nicht den Festsetzungsbescheiden wiedersprochen.
Kann ich diese Bescheinigungen an das entsprechend angepasste Musterschreiben anhängen und denen senden?
Gleichzeitig würde ich den Antrag für befreiung an den Beitragsservice stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tim
kieselbert:
Hallo zusammen,
kurzes Statusupdate:
- die Stadt hat eine Vollstreckungsankündigung geschickt
- wir haben das "Vollstreckungsersuchen" angefordert
- Stadt schickt Vollstreckungsersuchen des MDR
- Stadt schickt Forderungspfändung für eine Kontoverbindung die nicht mehr existent ist
- Amtsgericht fordert auf die Vermögensverhältnisse offen zu legen
- Amtsgericht trägt uns ins Schuldnerverzeichnis ein
- Gebührenrechnung für die Prüfung eines Haftbefehls (20€) (jetzt soll man auch noch dafür bezahlen das jemand prüft ob man ins Gefängnis kommt. Haben wir natürlich auch nicht bezahlt.)
- Thüringer Oberlandesgericht mahnt die Gerichtskosten an (klar, wir haben die 20€ ja auch nicht bezahlt)
- .....
Schaun wir mal wie es weitergeht, wir haben aufgehört "Brieffreundschaften" zu pflegen.
PersonX:
von
--- Zitat von: kieselbert am 09. Januar 2016, 20:21 ---Hallo zusammen,
...
--- Ende Zitat ---
nach
--- Zitat von: kieselbert am 09. Januar 2017, 13:04 ---Hallo zusammen,
kurzes Statusupdate:
...
--- Ende Zitat ---
sind es ja nur knapp 365 Tage, eine Menge Zeit keine Brieffreundschaften zu pflegen.
Ausgehend von der Tatsache, dass bereits im März 2016 ein Gericht die Grundrechtsverstöße erkannt hat aber erklärte, dass diese hinzu nehmen seien und sich damit weit weg bewegt von dem was das Grundgesetz erklärt, naja - -> wahrscheinlich muss in jede Erinnerung der Hinweis:
Das im Grundgesetz vorgesehen ist, dass ein Gesetz nur gültig werden kann, wenn es diese Einschränkungen anzeigt. - -> Zeigt es diese Einschränkungen nicht an liegt ein von Anfang an nicht formal richtiges Gesetz vor.
Selbst wenn es einen Vorgang gibt, welcher als "Verwaltungsakt" bezeichnet werden könne, so mangelt es diesem an der formalen gesetzlichen Grundlage, denn Einschränkungen in Bezug auf das Grundgesetz sind im jeweiligen Gesetz per Zitat anzugeben. (- -> jetzt muss für das jeweilige Bundesland das Datum und die Fundstelle des Zustimmungsgesetzes gesucht werden. - ->) Im Zustimmungsgesetz vom xx.xx.xxxx erfolgt keine Zitierung mit diesen Einschränkungen, damit ist das Gesetz bereits formal ungültig, es kann keine Rechtsfolgen auslösen, insbesondere Verwaltungsakte, welche sich darauf beziehen haben keine Gültigkeit und sind deshalb nicht vollstreckbar.
(- -> jetzt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht aufzeigen - -> dass die Vollstreckungsgerichte die Verfahren so zu gestalten haben, dass keine Eingriffe in Grundrechte erfolgen und dem Richter eine Grundrechtefibel beilegen)
Anmerkungen zu den Urteilen aus 2016
http://online-boykott.de/buergerwehr/153-rundfunkbeitrag-gehoersruege-zum-copyapaste-urteil-des-bverwg-qim-namen-des-volkesq
Feststellung der Einschränkung durch das Gericht
http://bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=180316U6C6.15.0&PageSpeed=noscript
--- Zitat ---Soweit sie sich als Beschränkung des Zugangs zu anderen Informationsquellen auswirkt, ist dies hinzunehmen, um den unmittelbar durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Bestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Entwicklung zu gewährleisten (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 6 C 12.09 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 58 Rn. 39 ff.). Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fordert die Finanzierung des Rundfunkauftrags; dem dient die Rundfunkbeitragspflicht (vgl. unter 4.).
--- Ende Zitat ---
-> Diese Beschränkung ist jedoch im Zustimmungsgesetz zitierpflichtig, denn es ist eine Einschränkung von vorbehaltlos gewährten Grundrechten, sofern die Rundfunkanstalten sich also auf Grundrechte berufen wollen. - -> Sofern sie Verwaltungsvollstreckung anwenden wollen dürfen sie sich nicht einmal auf diese berufen, denn Grundrechte sind zum Schutz der Bürger vor dem Staat da und nicht damit der Staat den Bürger darüber hinaus mit Beiträgen und Abgaben auf reines Wohnen belasten darf.
Fibel (für die Richter, welche immer noch nicht verstanden haben was Grundrechte sind) einfach beilegen und auch die Handreichung für Lehrer beachten)
http://www.grundrechtefibel.de/start_grundrechtefibel.html
http://www.grundrechtefibel.de/fileadmin/grundrechtefibel/pdf/fibel/grundrechtefibel.pdf
z.B. Seite 41
--- Zitat ---Die Meinungsfreiheit endet nämlich da, wo die Würde eines anderen
Menschen verletzt wird. Denn in Artikel 1 des Grundgesetzes heißt
es: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Ansonsten darf der
Staat nichts unternehmen, was die Menschen daran hindert, sich
aus Zeitungen, Radio oder Fernsehen zu informieren und ihre Meinung
laut zu sagen. Eine Zensur gibt es nicht. So steht es in Artikel 5
des Grundgesetzes:
--- Ende Zitat ---
-> Unternimmt der Staat es dennoch, dann muss das jeweilige Gesetz diese Einschränkung anzeigen.
--> Seite 73
--- Zitat ---Artikel 14 des Grundgesetzes legt fest, dass auch der Staat das
Eigentum der Menschen respektieren muss. Er darf die Möglichkeit,
Eigentum zu haben, nicht abschaffen. Auch das, was Eltern im Laufe
ihres Lebens erarbeiten und ihren Kindern nach ihrem Tode vererben,
darf den Kindern vom Staat nicht weggenommen werden. ...
--- Ende Zitat ---
--> Hier sollte auch gleich noch zur Enteignung weiter gelesen werden.
und Seite 81
--- Zitat ---Das sagt das Grundgesetz zum Beschwerderecht ...
--- Ende Zitat ---
und wichtig Seite 84 und 85
--- Zitat ---Hier geht es darum, wie Grundrechte eingeschränkt werden
können und was man tun kann, wenn der Staat die Rechte der
Menschen nicht beachtet.
...
Eine Sache ist dabei aber sehr wichtig: Alle Grundrechte dürfen bei
einer Einschränkung nicht in ihrem Wesensgehalt verletzt werden.
Den „Wesensgehalt“ kannst du dir als innersten, unverletzlichen
Kern eines jeden Grundrechtes vorstellen. Dieser Kern muss trotz
aller Schranken immer erhalten bleiben.
Und noch etwas ganz Wichtiges steht in Artikel 19 in Absatz 4:
Wenn sich ein Mensch vom Staat in seinen Rechten verletzt fühlt,
dann kann er etwas dagegen tun. Denn das Grundgesetz stellt sicher,
dass die Menschen gegen den Staat vor Gericht ziehen können. Ein
unparteiischer Richter entscheidet dort, ob die Rechte des Menschen
vom Staat tatsächlich verletzt wurden oder nicht. Unsere
Rechte stehen also nicht nur auf dem Papier, sondern der Staat
muss sich bei allem, was er tut, an ihnen orientieren.
...
--- Ende Zitat ---
Bundesverfassungsgericht
Verfassungsverletzung durch Vollstreckungsmaßnahmen ist auszuschließen http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21390.0.html
kieselbert:
Da ich gefragt wurde, hier ein kurzes Update:
Es ist nichts neues passiert (#). Wie schon erwähnt handelt es sich um einen Fall (nicht meiner) der recht übersichtlich ist. Rentner, absolut nichts verwertbares was ein Vollzieher mitnehmen könnte und ein P-Konto (dafür hab ich gesorgt). Daher können einschüchternde Briefe ignoriert werden. Sollte wirklich die Polizei vor der Tür stehen und die Vermögensauskunft unter Androhung von Beugehaft erzwingen wollen, ist die Person dann schon soweit informiert mit "unter Androhung von Gewalt" den Wisch zu unterschreiben. Die Vermögensauskunft ist dann Wahrheitsgemäß, die sehen das es nix gibt und können wieder ihrer Wege ziehen. Zu dieser letzten Eskalationsstufe ist es aber bis jetzt nicht gekommen...und es ist da allgemein Ruhig geworden. Nur noch die üblichen BS-Bettelbriefe in denen sie fiktive Beträge hoch zählen.
art18GG:
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken:
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044
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