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Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse

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kieselbert:
Kurzes Statusupdate:

Nachdem das Thüringer Oberlandesgericht ihre 20€ für die "Prüfung des Haftbefehls" nicht erhalten hatte, hat sie in der Zwischenzeit erneut einen "Haftbefehl geprüft" und wollte dafür wieder 20€ haben. Nachdem die insgesamt 40€ nicht beglichen wurden ist der Betrag wegen diverser Mahn & Vollstreckungskosten auf nunmehr 109€ angestiegen.
Dazu ein Schreiben in dem nochmal 2 Wochen Frist gegeben wird den Betrag zu zahlen. Dazu noch die Drohung die Wohnungstür aufzubrechen was "min. 150€" kosten wird.

Es bleibt dabei, kein einziger Cent wird da fließen. Die betroffene Person hat ein P-Konto, in der Wohnung gibt es absolut nichts verwertbares, es gibt keine Altersvorsorgeverträge, keine Sparguthaben, nicht einmal Bargeld das über 5€ hinaus geht. Es würde mich sogar freuen wenn die versuchen einzubrechen und auf den Kosten dann sitzen bleiben.

Frühlingserwachen:
Ich kenne keinen einzigen Fall, wo eine Wohnungstüre nach so einer Androhung aufgebrochen wurde. Der Gerichtsvollzieher erscheint zwar, klingelt, und nachdem nicht aufgemacht wurde, schlich er noch kurz ums Haus, und von da ab wurde er nicht mehr gesehen und gehört. Hatten wir in der Vergangenheit mehrere male.
Diese Art von Androhung ist absolut lächerlich. Trotzdem scheint sie ihre Wirkung bei einem Großteil der Zwangsbeitragszahler nicht zu verfehlen, und sie knicken ein. Deswegen einfach mal drauf ankommen lassen, es passiert nichts. ;)

noGez99:
Meiner Meinung nach verstößt jede Vollstreckung gegen die europäische Charta.

Die Vollstreckung verstößt gegen Europarecht:

Festsetzungsbescheid -> kein Leistungsgebot, bzw. das Leistungsgebot ist nichtig nach Europarecht, damit gibt es keine Grundlage zur ZV.
Das Gericht/GV muss Europarecht vorrangig vor nationalem Recht einhalten.

Siehe
Europäische Charta Artikel 11 – Freiheit der Meinungsäußerung:

--- Zitat ---[...] ohne behördliche Ein­griffe [...]

--- Ende Zitat ---
https://dejure.org/gesetze/GRCh/11.html

Die ZV ist ein behördlicher Eingriff in meine garantierte Meinunungsfreiheit, da behördlich ein Medienbeitrag eingetrieben wird - siehe u.a. unter
SWR Zwangsvollstreckung nach Urteil 1. Instanz > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32483.msg199733.html#msg199733

Ein Tübinger Urteil beschäftigt sich auch damit, dass die Vorraussetzungen zur ZV nicht gegeben sind:
Beschluss 5 T 127/18, LG Tübingen, 07.05.2019 - Vollstreckungvoraussetzungen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31919.msg196685.html#msg196685

***

Viel Erfolg!


***Edit "Bürger":
Beitrag gekürzt, da die weiteren Hinweise auf den ersten Blick auf große Bedenken gestoßen sind, für deren tiefere Prüfung die Kapazitäten fehlen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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