"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Thüringen
Vollstreckungsankündigung der Stadtkasse
kieselbert:
Hallo zusammen,
ich fasse die Vorgeschichte nur ganz kurz zusammen. Den Festsetzungsbescheiden wurde widersprochen, das letzte Schreiben vom Beitragsservice enthielt folgende Passage:
--- Zitat ---... Sollten sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg bestreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung, Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid ...
--- Ende Zitat ---
Auf dieses Schreiben wurde nicht reagiert. Darauf kam auch kein Widerspruchsbescheid sondern die Vollstreckungsankündigung der Stadt (siehe Anhang).
Es ist geplant sämtliche Möglichkeiten des Widerstands zu nutzen damit kein Cent an diese Organisation abfließt.
Vorsorglich wurden bereits alle Girokonten etc. aufgelöst bis auf eins. Dieses wurde zu einem P-Konto umgewandelt. Das Einkommen (Rente) überschreitet auch nicht den Grundfreibetrag.
Als Antwort auf das angehängte Schreiben würde ich folgenden Text an die Stadt zurücksenden.
--- Zitat ---Sehr geehrte Frau xyz,
Bitte lassen Sie mir das Vollstreckungsersuchen zukommen, damit ich die Rechtmäßigkeit dieser Forderung überprüfen kann. Ein Gläubiger „Mitteldeutscher Rundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio“ ist mir nicht bekannt. Darüber hinaus bitte ich um Nachweis des Behördenstatus des Gläubigers, die ein Vollstreckungsersuchen bei Ihnen rechtlich legitimiert.
--- Ende Zitat ---
Weitere Vorschläge oder Empfehlungen sind mir willkommen :).
P.S.: Ich vermute beim Gläubiger wurde "Beitragsservice" hinten abgeschnitten. Mir ist auch bei c/o nicht ganz klar wer von beiden nun eigentlich der Gläubiger ist.
dimon:
Hallo und herzlich Willkommen,
Die Antwort an die Stadtkasse ist OK,
außerdem gibt es im Forum ein Musterschreiben, das nach eigenem Ermessen angepasst werden kann.
--- Zitat ---Sehr geehrte Damen und Herren,
mit äußerstem Befremden nehme ich Kenntnis von einer "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" durch meine örtliche Vollstreckungsstelle, welche offenkundig auf einem Vollstreckungsersuchen Ihrer Stelle beruht.
Ich fordere Sie hiermit in aller Bestimmtheit auf, dieses Vollstreckungsersuchen unverzüglich zurückzuziehen, die Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen und stattdessen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass ich gegen *alle* bisherigen Bescheide jeweils fristgemäß Widerspruch eingelegt hatte incl. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - welche ich hiermit allesamt nochmals bekräftige.
Hilfsweise stelle ich hiermit nochmals Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO für alle meine bisherigen Widersprüche, da ich mir die Zahlung des Betrags nicht leisten kann.
Für alle bisherigen Widersprüche stehen die mir gesetzlich zustehenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheide Ihrerseits seit Monaten aus!
Ihre "Gebühren-/ Beitrags-" bzw. "Festsetzungsbescheide" sind daher noch nicht rechtskräftig.
Daher weise ich auch die in der zwischenzeitlichen "Mahnung" ausgewiesenen Mahngebühren vollumfänglich zurück.
Alle erfolgten Widersprüche sind zulässig und begründet.
Da die Ihnen gesetzlich zugestandene maximal dreimonatige Bearbeitungsfrist für die Widerspruchsbescheide bereits seit langem abgelaufen ist, behalte ich mir - insbesondere bei tatsächlicher Einleitung bzw. Fortsetzung von Vollstreckungsmaßnahmen - vor, umgehend den Rechtsweg zu beschreiten.
Von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meine Widersprüche in der Hauptsache entschieden worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
--- Ende Zitat ---
Ablaufschema ist unter anderem hier zu finden
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html
beat:
--- Zitat von: kieselbert am 09. Januar 2016, 20:21 ---ich fasse die Vorgeschichte nur ganz kurz zusammen. Den Festsetzungsbescheiden wurde widersprochen, das letzte Schreiben vom Beitragsservice enthielt folgende Passage:
"...Sollten sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg bestreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung, Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid..."
Auf dieses Schreiben wurde nicht reagiert. Darauf kam auch kein Widerspruchsbescheid sondern
die Vollstreckungsankündigung der Stadt (siehe Anhang).
--- Ende Zitat ---
Eine Person B erhielt ein gleichlautendes Schreiben und reichte darauf Klage gegen die Bescheide (die ein Jahr und ein halbes Jahr zurücklagen) ein, OHNE Antwort an den Beitragsservice oder die Rundfunkanstalt auf deren Schreiben, also OHNE einen Widerspruchsbescheid anzufordern.
Damit war eine Zwangsvollstreckung abgewendet, weil bei laufender Klage - aktuell zumindest - nicht vollstreckt wird. Gleichzeitig haben die Schreiberlinge beim Beitragsservice und der Rundfunkanstalt zu tun, weil sie auf die Klage reagieren müssen. Eine Widerspruchsbescheid kam dann auch, neben einer Antwort ans Gericht auf die Klage.
Wichtig ist, nicht auf Erstellung eines Widerspruchsbescheid zu klagen, sondern auf die Aufhebung / Erklärung der Nichtigkeit der Beitragsbescheide durch das Gericht, denn mit dem ablehnenden Widerspruchsbescheid kann man sich ja auch nur den Hintern putzen.
Mir scheint es sinnvoll in dieser Situation: wiederholte Widersprüche, keine Reaktion, dann das "Angebot" einen "klagefähigen Widerspruchsbescheid" zu erstellen, gleich zu klagen gegen die Bescheide, was möglich ist, wenn diese über längere Zeit nicht beschieden wurden, zumindest, wenn man ohnehin plant den Rechtsweg zu gehen.
Will man, warum auch immer, nicht klagen, dann sollte man ruhig einen Widerspruchsbescheid anfordern, sonst sparen die Luschen vom Beitragsservice sich auch noch den Widerspruchsbescheid und lassen einfach so vollstrecken. Und dann muss man ohnehin reagieren, will man sich nicht einfach wehrlos von den Kriminellen ausrauben lassen.
kieselbert:
Vielen Dank für die Antworten.
Für den beschriebenen Fall (nicht mein eigener, ich selbst bereite grad meine Klagebegründung vor) sind die Rahmenbedingungen recht "bequem" da es definitiv nichts verwertbares/pfändbares bei dieser Person zu holen gibt. Konto ist wie beschrieben schon P-Konto, Rente unter dem Freibetrag, keine Guthaben in Lebens- oder Rentenversicherung, kein Bargeld oder Wertgegenstände in der Wohnung, es gibt einfach absolut nix zu holen. Da kann gern mal der Vollziehungsbeamte vorbeischauen und dann unvollrichteter Dinge wieder abziehen. So leicht will ichs denen aber gar nicht machen, dann wäre der "Spaß" ja ganz schnell vorbei. Lieber fechte ich den ganzen Vorgang an und gewinne evtl. noch ein paar Erkenntnisse die ich für meinen eigenen Fall gebrauchen kann.
Wie könnte das ablaufen wenn nun doch noch ein Widerspruchsbescheid kommt? Dann müsste man Klage einreichen und im beschriebenen Fall Prozesskostenhilfe beantragen. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen wären gegeben, aber wie sieht es im Bereich Erfolgsaussichten aus? Gibt es dazu schon Erfahrungen wie die Gerichte die Erfolgsaussichten bewerten und ob entsprechend Prozesskostenhilfe gewährt wird? Was passiert wenn man vor Gericht unterliegt (ist ja nicht so unwahrscheinlich)? Gelten weiterhin die Pfändungsfreigrenzen und man zahlt dann letztendlich trotzdem nix?
dimon:
--- Zitat von: kieselbert am 10. Januar 2016, 02:55 --- Gibt es dazu schon Erfahrungen wie die Gerichte die Erfolgsaussichten bewerten und ob entsprechend Prozesskostenhilfe gewährt wird? Was passiert wenn man vor Gericht unterliegt (ist ja nicht so unwahrscheinlich)? Gelten weiterhin die Pfändungsfreigrenzen und man zahlt dann letztendlich trotzdem nix?
--- Ende Zitat ---
Bis jetzt hat noch nie jemand die Klage gewonnen. Die Richter kopieren die Urteile, ohne dabei auf die einzelne Klageargumente einzugehen. Allerdings gibt es ruhende Verfahren bis darüber eine höhere gerichtliche Instanz entschieden hat.
Dazu mehr unter
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
Wenn die Klage vorbereitet wird oder bereits eingereicht wurde gilt nur eins und zwar sofort einen Antrag auf Eilrechtschutz stellen, wenn Stadt/Gemeinde etc. eine Vollstreckung angekündigt hat. Also für kieselbert höchste Zeit!!!
Üblicherweise kommt nach Einreichen des Antrages ein Widerspruchbescheid der zuständigen Rundfunkanstalt. So ist nun mal die Strategie der öR, den Bürger halt soweit zu bewegen, bis ihm die Lust vergeht sich mit dem mächtigen System anzulegen. Bereits in dieser Phase versuchen die öR Anstalten und der treue Köter namens Beitragsservice mit allen Mitteln zu zeigen, was der korrupte und mächtige Apparat zu bieten hat.
Wenn die Klage vor Verwaltungsgericht verloren wird zahlt man die Gerichtskosten (ca.120 Euro, soweit mir bekannt ist), dazu kommen noch offene Beiträge an die Rundfunkanstalt, oder man klagt weiter.
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