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Autor Thema: Boykott? Was ist das?  (Gelesen 27765 mal)

K
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Re: Boykott? Was ist das?
#15: 27. Dezember 2015, 19:27
Nachfolgender Beschluss sollte all jenen als Beispiel gereichen, wie Gerichte Anträge oder gar Klagen vom Tisch wischen, in denen Kläger behaupten, die Bundesrepublik Deutschland existiere als Staat nicht, sondern sei lediglich eine privatrechtliche Personenvereinigung mit Firmencharakter (BRD-GmbH). Genau diese Argumentationsweise wird in der hier zugrunde liegenden Diskussion ja verfolgt. Ob man diese Argumentationsweise als "Verschwörungstheorie" bezeichnet oder -etwas sachlicher- als "schlichtweg abwegig", ist jedem selbst überlassen.

Zitat von: Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 23. Oktober 2015 – 10 V 1475/15 –
Keine Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids wegen behaupteter Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat - Keine Verfassungswidrigkeit der AO und des EStG wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG

Orientierungssatz

1. Der die Existenz der Bundesrepublik Deutschland (BRD) dahingehend verneinende Vortrag, dass es sich bei der BRD nicht um einen Staat, sondern lediglich um eine privatrechtliche Personenvereinigung mit Firmencharakter ("BRD-GmbH") handele, ist abwegig; er begründet keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines gegen gemäß § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige ergangenen Einkommensteuerbescheides (vgl. Rechtsprechung).

2. Die Rechtsauffassung, die AO und das EStG seien verfassungswidrig und unwirksam, weil der Gesetzgeber gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen habe, geht fehl (vgl. Rechtsprechung).

Tatbestand

I. Streitig ist zwischen den Beteiligten, ob die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2014 auszusetzen ist.

Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Durch Einkommensteuerbescheid vom ... 2015 wurden die Antragsteller (AS) für das Streitjahr 2014 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt (vgl. Blatt   FA-Akte). Gegen diesen Steuerbescheid legten sie mit Schreiben vom ... 2015 Einspruch ein. Als Begründung Ihres Einspruches führten die AS im Wesentlichen aus:

Seit ... 2015 würden sie die "gelbe" Staatsangehörigkeit besitzen und somit nicht mehr der „BRD – GmbH“ angehören. Sie forderten das Finanzamt auf, die Legitimation für das Versenden von Steuerbescheiden und die Erhebung von Steuern nachzuweisen. Die Existenz der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wird seitens der AS verneint. Die Einheit Deutschlands sei durch die Wiedervereinigung 1990 nicht vollendet worden, da dazu das gesamte Reichsgebiet in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 gehören müsse. Letztlich seien die Steuergesetze der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich des Einkommensteuergesetzes (EStG) und der Abgabenordnung (AO) daher als nichtig anzusehen, so dass keine Steuerpflicht aus diesen Gesetzen für sie hergeleitet werden könne. Sämtliche Steuergesetze könnten letztlich nicht gelten, weil das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht beachtet worden sei. Verwaltungsakte, also auch Steuerbescheide, die auf nichtigen Gesetzen beruhten, seien ebenfalls als nichtig anzusehen und deshalb aufzuheben. Im Übrigen wird auf das Einspruchsschreiben der AS vom ... 2015 (Blatt 59 ff. FA-Akte) Bezug genommen.

Durch Einspruchsentscheidung vom ... 2015 wurde der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen und gleichzeitig auch ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt. In seiner ablehnenden Entscheidung führt das Finanzamt aus, dass die AS in der BRD als unbeschränkt steuerpflichtig anzusehen seien. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig seien alle Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hätten; gleichgültig sei, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit hätten. Am Fortbestand der Bundesrepublik Deutschland und damit des deutschen Staates habe sich auch nach dem Beitritt der DDR und durch die Verträge und Rechtsänderungen in diesem Zusammenhang nichts geändert. Es sei daher abwegig, eine Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches für sich zu proklamieren und damit die Unzuständigkeit der Finanzbehörden und die fehlende eigene Steuerpflicht zu begründen. Auch sei weder von der Nichtigkeit der Steuergesetze noch von der Nichtigkeit des Einkommensteuerbescheides 2014 auszugehen. Ergänzend wird auf die Ausführungen des Antragsgegners (AG) in der Einspruchsentscheidung verwiesen (Blatt 82 ff. FA-Akte).

Hiergegen haben die AS am ... 2015 beim erkennenden Senat Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 10 K 1133/15 anhängig ist. Mit Schreiben vom ... 2015 haben sie nunmehr auch bei Gericht einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Zur Begründung ihres Antrages nehmen die AS im Wesentlichen Bezug auf ihre Ausführungen in der Klageschrift, die weitestgehend den Ausführungen in der Einspruchsbegründung entsprechen. Ergänzend wird noch vorgetragen:

Da sie seit Frühjahr 2015 "preußische Staatsbürger" seien, hätten sie mit der Firma „BRD – GmbH“ nichts zu tun. Durch die Vorlage eines entsprechenden Staatsangehörigenausweises, der von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt worden sei, habe man dies auch nachgewiesen. Gemäß § 1 Abs. 2 EStG seien aber nur deutsche Staatsangehörige steuerpflichtig. Geschäftsbeziehungen mit der "BRD – GmbH" hätten sie nicht begründet. Auch nach dem Einigungsvertrag sei die BRD lediglich als privatrechtliche Personenvereinigung anzusehen. Die BRD sei kein Staat, es gebe keine Staatsangehörigen und folglich auch keine Steuerpflichtigen und keine Steuerpflicht. Infolge des Firmencharakters der BRD könnten Beziehungen ihrerseits hierzu nur durch entsprechende Vertragsabschlüsse begründet werden. Solche vertraglichen Beziehungen seien sie aber zu keinem Zeitpunkt eingegangen. Vor Zuerkennung ihrer "preußischen Staatsbürgerschaft" habe man lediglich irrtümlich eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgegeben.

Ergänzend wird auf die Antragsschrift vom ... 2015 und die Klageschrift vom ... 2015 Bezug genommen.

Die AS beantragen sinngemäß, die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom ... 2015 auszusetzen.

Der AG beantragt, den Antrag abzuweisen.

Unter Bezugnahme auf seine Ausführungen in der Einspruchsentscheidung ist der AG nach wie vor der Ansicht, dass die AS zweifelsohne unbeschränkt steuerpflichtig seien. Dem Senat lagen die die Kläger betreffenden Einkommensteuerakten 2014 sowie die Gerichtsakte 10 K 1133/15 vor.

Entscheidungsgründe

II. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hat keinen Erfolg.
Nach § 69 Abs. 3 S. 1 in Verbindung mit Abs. 2 S. 2 und S. 7 Finanzgerichtsordnung (FGO) soll das Gericht der Hauptsache die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes ganz oder teilweise aussetzen beziehungsweise dessen Vollziehung aufheben, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn bei Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhaltes erkennbar ist, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Sachverhaltsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Bescheid als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhof – BFH – vom 12. November 1992  XI B 69/92 in Bundessteuerblatt – BStBl – II 1993, 263 mit weiteren Nachweisen; Koch in Gräber, Kommentar zur FGO, 7. Auflage, § 69 Anmerkung 86 mit weiteren Nachweisen).

Bei Anwendung dieser Grundsätze hat der Antrag keinen Erfolg.
Der angegriffene Steuerbescheid erweist sich vielmehr als rechtmäßig und verletzt die AS nicht in ihren Rechten.
Der AG weist zutreffend darauf hin, dass die AS als unbeschränkt steuerpflichtig anzusehen sind, da sie im Inland einen Wohnsitz unterhalten (vgl. dazu § 8 AO, § 1 Abs. 1 EStG). Diese gesetzlichen Grundlagen der AO und des EStG sind unter Beachtung zur Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit ergangen (vgl. Art. 105 ff. GG) und gelten auch für die AS.

Soweit die AS Einwendungen gegen die Existenz der BRD als Staat erheben und von einer Firma „BRD“, für die das HGB anzuwenden sei, ausgehen, ist dieses Vorbringen als abwegig anzusehen. Die AS, die im Inland ihren Wohnsitz haben, unterliegen der Rechtsordnung und den Steuergesetzen der BRD, die entgegen ihrer Auffassung auch nach dem Beitritt der DDR bis heute völker- und staatsrechtlich fortbesteht (vgl. z. B. Urteil des Hessischen Finanzgerichts (FG) vom 12. Dezember 2002  1 K 2474/02, veröffentlicht in juris). Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Am Fortbestand der BRD und damit des deutschen Staates hat sich auch durch den Beitritt der DDR und die Verträge und Rechtsänderungen im Zusammenhang damit nichts geändert. Die BRD ist der gegenwärtige deutsche Staat. Sie ist als Staat die heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform Deutschlands (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts – BVerfG – vom 26. Oktober 2004  2 BvR 955/00 und 2 BvR 1038/01, Entscheidungen des BVerfG 112, 1 ff.; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27. November 2013  4 K 3798/10, veröffentlicht in juris; Urteil des FG Münster vom 14. April 2015, 1 K 3123/14F, veröffentlicht in juris, jeweils m. w. N.).

In diesem Zusammenhang hat auch der BFH durch Beschluss vom 28. April 2010  VI B 167/09, BStBl II 2010, 747, entschieden, dass die Fortgeltung des Grundgesetzes nach dem Beitritt der ehemaligen DDR zur BRD nicht ernstlich zweifelhaft ist und selbst im Falle der Annahme einer „Legitimationslücke“ seitens des Verfassungsgebers bzw. des Fehlens eines plebiszitären Legitimationsaktes dies nicht zur Folge haben kann, bis zum Ergehen eines solchen Legitimationsaktes die tatsächliche Staatspraxis des Erlasses von Gesetzen auf der Grundlage des Grundgesetzes außer Acht zu lassen und auf deren Grundlage erlassene Verwaltungsakte als rechtswidrig zu verwerfen (vgl. in diesem Sinne auch Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 19. Februar 2013, 5 K 1027/11, EFG 2013, 1158; Urteil des FG Hamburg vom 19. April 2011, 3 K 6/11, EFG 2011, 2189 sowie Urteil des Hessischen FG vom 22. September 2010; 6 K 134/08, veröffentlicht in juris).

Die AS wenden auch zu Unrecht ein, die dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegenden Steuergesetze, hier die AO und das EStG, seien verfassungswidrig und daher unwirksam, da der Gesetzgeber gegen das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen habe.
Soweit die genannten Gesetze zu Eingriffen in die Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen ermächtigen, stellen sie sich als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentumsrechts dar, das nicht dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG unterliegt (vgl. dazu auch Urteil des FG Hamburg vom 19. April 2011, 3 K 6/11, EFG 2011, 2189; Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 17. Januar 2013, 7 K 7303/11, EFG 2013, 723; Beschluss des BFH vom 17. Januar 2013; II E 19/12, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH –BFH/NV– 2013, 586).
Im Übrigen ergeben sich nach Aktenlage keine Anhaltspunkte für Rechtsfehler des angefochtenen Bescheides.

Eine Aussetzung der Vollziehung kommt auch nicht im Hinblick auf den Aussetzungsgrund der „unbilligen Härte“ in Betracht. Eine solche unbillige nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder schwer wieder gutzumachen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. Koch in Gräber, Kommentar zur FGO, 7. Aufl., § 69 Anm. 105). Solche Gründe werden von den AS nicht geltend gemacht und sind nach Aktenlage auch nicht erkennbar.

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung war daher mit der Kostenfolge des § 135 Abs. 1 FGO abzuweisen.


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V
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Re: Boykott? Was ist das?
#16: 27. Dezember 2015, 21:53
Hallo madl1, Hallo Knax, Hallo zusammen,


Beiträge, die sich mit dem Status der Bundesrepublik Deutschland oder Verschwörungstheorien beschäftigen, sind im Forum verboten.

Daher die Einträge in den Forumsregeln, insbesondere der Punkt 11 und 12.

Die Gegenseite würde uns gerne in der Verschwörungsecke sehen, dem wollen wir keinen Vorschub leisten.


Wie von dir Knax dargelegt, hat das befassen mit dem Status der Bundesrepublik Deutschland keinen Sinn und ist abwegig. Es ist bei gez-boykott.de nicht erwünscht. Wir Moderatoren wollen dafür keine Ressourcen verschwenden. Im Übrigen gibt es im Internet eine Menge an Seiten/Foren, die sich mit dem Thema befassen. Bitte daher das Nebenthema hier auf Eis legen und zurück zur Frage des Threads:

"Boykott? Was ist das?"

zurückkehren.


Das Forum lebt und kann nur Bestand haben, wenn es von den Mitgliedern unterstützt wird.

Das gez-boykott-Team
Viktor


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R
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Re: Boykott? Was ist das?
#17: 28. Dezember 2015, 16:46
Also, BRD-Firma hin oder her, das ist nicht das Thema. Sondern das:

Es gibt für den Normalbürger ungeachtet der rechtlichen Situation keine Möglichkeit, sich der Zwangsabgabe zu entziehen.


Pech gehabt, heult doch!



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D
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Re: Boykott? Was ist das?
#18: 28. Dezember 2015, 17:10
Nunja, wenn auch sehr resolut, bleibt am Ende immer noch die Möglichkeit auszuwandern.

Sicherlich für die Meisten eine unrealistische Lösung.
Man muss für sich entscheiden wie viel Unrecht man in Kauf nimmt, bevor man bereit ist sein Leben grundlegend zu ändern.


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Re: Boykott? Was ist das?
#19: 28. Dezember 2015, 17:39
Zitat
Es gibt für den Normalbürger ungeachtet der rechtlichen Situation keine Möglichkeit, sich der Zwangsabgabe zu entziehen.
Zitat
bleibt am Ende immer noch die Möglichkeit auszuwandern.
oder, außer auszuwandern:
  • offiziell auswandern (aber wohin?) und sich trotzdem meistens in Deutschland aufhalten
  • obdachlos ("ohne festen Wohnsitz") melden
  • Job kündigen und Hartz 4 beantragen, und sich befreien lassen, ggf. Schwarzarbeit
  • sich offiziell woanders anmelden wo schon ein anderer bezahlt
  • nicht zahlen, nicht reagieren, und sich mit dem Gerichtsvollzieher auseinandersetzen
  • nicht zahlen, gegen den/die Bescheid(e) Widerspruch einlegen, und nach dem negativen Widerspruchsbescheid dagegen beim VG klagen.

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

v
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Re: Boykott? Was ist das?
#20: 28. Dezember 2015, 18:18
Es gibt für den Normalbürger ungeachtet der rechtlichen Situation keine Möglichkeit, sich der Zwangsabgabe zu entziehen.

Blödsinn! Es gibt inzwischen sehr viele Menschen, die sich der Zwangsabgabe durch Boykott entziehen und das geht ganz einfach durch nicht-zahlen! Je mehr sich dem Boykott anschließen, desto wackeliger wird das gesamte Konstrukt.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Re: Boykott? Was ist das?
#21: 28. Dezember 2015, 18:22
seh ich genauso.... und es werden immer mehr!

Ich hatte schon einmal erwähnt, dass viele gar nicht darüber nachdenken -
erst wenn man die Sachlage erwähnt, werden die Augen immer größer!


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

K
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Re: Boykott? Was ist das?
#22: 28. Dezember 2015, 18:43
Es gibt inzwischen sehr viele Menschen, die sich der Zwangsabgabe durch Boykott entziehen und das geht ganz einfach durch nicht-zahlen! Je mehr sich dem Boykott anschließen, desto wackeliger wird das gesamte Konstrukt.

Diese Ansicht teile ich zu 100 Prozent. Je mehr Privatpersonen und je mehr Unternehmen sich am Boykott beteiligen, desto mehr Arbeit haben die Abzocker. Jeder Boykotteur sollte das Ziel haben, es den Abzockern so schwer wie nur irgendwie möglich zu machen, an Geld zu kommen. Der Boykott ist das vollständig legale (und gebotene) Mittel, sich gegen das Unrecht zur Wehr zu setzen. Bescheid nach Bescheid nach Bescheid. Wer sich die Gerichtsverhandlungen ansieht, der wird bemerken, wie lange sich die Bearbeitungszeiten hinziehen. Wir alles sollten es uns zum Ziel setzen, so viele Ressourcen zu binden, wie es nur möglich ist. Sei es durch die Inanspruchnahme der Sachbearbeiter des Beitragsservice, sei es durch die Inanspruchnahme der Justitiare der Rundfunkanstalten, sei es durch die Inanspruchnahme der Gerichte, sei es durch die Inanspruchnahme der Gerichtsvollzieher.

Angenommen, jeder "Wohnungsinhaber" und jedes beitragspflichtige Unternehmen würde sich gleichzeitig weigern, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Die Wirkung wäre die gleiche wie eine DDOS-Attacke. DDOS ist ein Begriff aus der Welt der Computernetzwerke und bedeutet "distributed denial of service". Gemeint ist damit eine absichtiliche Überlastung beispielsweise eines Servers.

In dem verlinkten Wikipedia-Artikel wird eine DDOS-Attacke ausdrücklich auch als ein Mittel des politischen Protests beschrieben, bloß dass der Massenboykott hinsichtlich des Rundfunkbeitrags eben nicht auf computertechnischer Ebene geschieht, sondern im wirklichen Leben durch massenhafte Ausnutzung legaler Mittel des Rechtsschutzes.

Wieso starten wir also nicht alle gemeinsam ein Distributed Denial of Beitragsservice?

Damit würde ein starkes Zeichen gegen Unrecht gesetzt werden, indem jeder von seinem legitimen Recht auf Rechtsschutz Gebrauch macht.


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R
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Re: Boykott? Was ist das?
#23: 28. Dezember 2015, 19:00
Blödsinn! Es gibt inzwischen sehr viele Menschen, die sich der Zwangsabgabe durch Boykott entziehen und das geht ganz einfach durch nicht-zahlen! Je mehr sich dem Boykott anschließen, desto wackeliger wird das gesamte Konstrukt.
Wenn dies so einfach vonstatten ginge wie dargestellt, gäbe es diese Seite mit den tausenden Einträgen gar nicht.

Man muss also einfach nicht zahlen, wozu dann die ganze Diskussion?

Könnte es sein, dass vielleicht gleich mehrere Sanktionen in Kraft treten, nachdem man nicht zahlte? Eine nach der anderen? Dass viele vor Horror den Briefkasten nicht mehr öffnen? Und dass der GV sich in manchen Bundesländern eben sehr wohl legitimiert sieht und notfalls die Polizei mitbringt, die man ohne umfangreiches Hintergrundwissen gar nicht los wird?
Und dass die Leute dann hier um Rat fragen, wie sie den endlos lästigen Vorgang in die Länge ziehen können, worauf es dann hunderte verschiedene, sich widersprechende Antworten gibt?

Wie eingangs behauptet, ist dieser Boykott ja nicht endgültig, er wird nur weiter in die Zukunft verschoben. Irgendwann geht das Prozedere wieder von vorne los. Das ist kein Erfolg, nur eine Verschiebung auf später.

"Je mehr Leute sich anschließen" desto mehr Sachbearbeiter werden eingestellt. Die sind doch nicht unter Druck. Sie machen nur ihre Arbeit wie Bankangestellte. Und wenn es 1000 000 sind, das stört die nicht. Es dauert nur, bis alle Nichtzahler bearbeitet sind.

oder "einmal angenommen, jeder würde ... das wäre wie ein DOS Angriff" - nur ein Wunschtraum, alles wird auf später verschoben.

Wer hat die Belästigungen denn durch Boykott abgestellt? Oder durch eine erfolgreiche Klage? Also ich kenne niemanden.


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Re: Boykott? Was ist das?
#24: 28. Dezember 2015, 19:04
Zitat
Wieso starten wir also nicht alle gemeinsam ein Distributed Denial of Beitragsservice?

Na weil "wir" höchstens 100 000 Leute sind, das ist für die gar nichts. Weil die sich durch nichts abbringen lassen. Schon gar nicht von so was.


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Re: Boykott? Was ist das?
#25: 28. Dezember 2015, 19:10
oder "einmal angenommen, jeder würde ... das wäre wie ein DOS Angriff" - nur ein Wunschtraum, alles wird auf später verschoben.

Dass damit zeitlich alles auf später verschoben wird, ist klar. Aber nur mal theoretisch angenommen: Wenn niemand mehr zahlen würde, und sei es nur für einen bestimmten Zeitraum, das würden die Rundfunker mit Sicherheit merken.


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Re: Boykott? Was ist das?
#26: 28. Dezember 2015, 19:11
"Je mehr Leute sich anschließen" desto mehr Sachbearbeiter werden eingestellt. Die sind doch nicht unter Druck. Sie machen nur ihre Arbeit wie Bankangestellte. Und wenn es 1000 000 sind, das stört die nicht. Es dauert nur, bis alle Nichtzahler bearbeitet sind.

Eher im Gegenteil, es werden mehr Stellen beim Beitragsservice abgebaut. Es werden durch noch mehr Boykottierer auch keine neuen Leute beim Beitragsservice eingestellt. Die bekommen auch ihre Sparauflagen und lieber wird beim kleinen Mann gespart, wie bei den saftigen Intendantengehältern. Je mehr diesen Zwangsbeitrag boykottieren, desto überlasteter sind die Gerichte, die Gerichtsvollzieher,...etc. Die werden auch irgendwann die Schnauze gehörig voll haben mit dem Mist. Die Stimmung wird sich dann gegen den örR richten. Wir sind nur noch zu wenig.

Wenn alle so denken würden wie du @Rumpel Stilzchen, dann hätten wir heute noch die DDR. Alles bringt mehr, wie nichts zu unternehmen!


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Re: Boykott? Was ist das?
#27: 28. Dezember 2015, 19:18
(...)
Wieso starten wir also nicht alle gemeinsam ein Distributed Denial of Beitragsservice?
(...)

Weil Aufrufe, Organisation und Durchführung u.U. strafrechtliche Folgen hat.

Was aber völlig legal ist und bereits stattgefunden hat, war die Überzeugungsarbeit auf  abgeordnetenwatch.de.
Dort können die Verursacher der Nötigung und der Belästigung von unbeteiligten Nichtnutzern der ARD, ZDF und & Co. Option zur Vernunft und Achtung der Grundrechte gebracht werden. Die Zahl der klugen Anfragen MUSS jedoch deutlich ansteigen, damit sich etwas zum Besseren wenden kann.


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Re: Boykott? Was ist das?
#28: 28. Dezember 2015, 19:24
Zitat
Aber nur mal theoretisch angenommen:

nein, eben nicht. Die Theorie stimmt schon, nur die Praxis nicht. Die Masse hat keine Zeit für solche Boykottspielchen.

Zitat
Wenn alle so denken würden wie du @Rumpel Stilzchen, dann hätten wir heute noch die DDR.

Da ist durchaus was dran. Leider ist es so, dass wir noch immer in der DDR leben, nur merkt es niemand  ;D .

Zitat
Alles bringt mehr, wie nichts zu unternehmen!
Zustimmung- normalerweise- doch meine These lautet doch : Es gibt nichts Wirksames, was es zu unternehmen gäbe ! Denn:
Ein Boykott von einigen Tausend Bürgern übt auf den Apparat keinerlei Druck aus.


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Re: Boykott? Was ist das?
#29: 28. Dezember 2015, 20:02
...
Ein Boykott von einigen Tausend Bürgern übt auf den Apparat keinerlei Druck aus.

Deine Einschätzung entspricht nicht ganz den tatsächlichen Gegebenheiten... "einige Tausend" sind bereits mehrere Millionen!  :laugh:

http://www.news.de/wirtschaft/855606625/rundfunkgebuehr-gez-kaempft-gegen-bargeld-trick-vier-millionen-haushalte-verweigern-beitragsservice/1/

oder

oder selbst den Jahresbericht des "BS" studieren:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

 
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