Hallo,
Person A wollte hier nur mal seine Erfahrung mit VG Ansbach kundtun mit dem Ergebnis eines 31-seitigen Urteils:
- Klage wird abgewiesen
- Käger trägt die Kosten des Verfahrens
- Kläger kann Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des festgesetzten Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe listet
Prinzipiell hat Person A beantragt:
- Die Aufhebung der Gebührenbescheide
- festzustellen, dass kein Beitragsverhältnis besteht
- dem Beitragsservice die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen
- das Verfahren wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit nicht auf einen Einzelrichter zu übertragen
- das Verfahren ruhen zu lassen bis eine höchstrichterliche Klärung der Rechtmäßigkeit des erhobenen Rundfunkbeitrags erfolgt ist
Thematisiert wurden die üblichen Themen wie Säumniszuschlag, Verstoß gegen Gleichheitsgebot, Rundfunkbeitrag als Steuer, Wettbewerbswidrigkeit usw.
Person A hat darum gebeten die Entscheidung nicht auf einen Einzelrichter, sondern auf die Kammer zu übertragen. Außerdem wurde schon in der Klage explizit auf das Urteil vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingegangen um einige Feststellungen schon von vornherein zu entkräften - im Urteil ist man darauf jedoch nicht mehr eingegangen.
Ebenfalls hat Person A mehrmals darum gebeten, dass Verfahren wegen BVerfG AZ AR 1409/15 und BVerwG AZ 6 C 7.15 ruhen zu lassen. Jedoch wurde darauf im Urteil gar nicht mehr eingegangen. Stattdessen wurde auf mehreren Seiten einfach das Urteil vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof kopiert.
Immerhin wurde die Klage wirklich von der Kammer (3 Richter + 2 ehrenamtliche) und nicht von einem Einzelrichter entschieden.
Person A muss sich nun gut überlegen wie es weitergeht. Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu klagen scheint jedenfalls nicht wirklich aussichtsreich. Es wäre schön gewesen, das Verfahren wenigstens bis zum Urteil vom BVerfG bzw. BVerwG aussetzen zu können
