"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hessen
10 Tagesfrist Frage (Vollstreckungsankündigung)
jonathan:
Hallo Mitleidende,
bei der fiktiven Person B ist ein recht "komplizierter" Fall.
Es wurde Mehrfach widersprochen, zuletzt auch am 16.10.2015 zu den Schreiben mit vollstreckbaren Titel, mit Einschreiben und Rueckschein. Trotzdem ist seit 2.11 eine Vollstrecksankuendigung da, wohl beim 2 Wohnsitz, der mittlerweile abgemeldet ist. Also gestern erhalten.
Diese 10 TagesFrist endet morgen. Und das Hessische Verwaltungsvollstreckungsgesetz ist echt ekelhaft.
Person B wuerde da gerne antworten, wird aber kaum das ganze bis morgen schaffen.... -> 12.11.
Sind die da nett und verstehe das? Lohnt da anrufen? Man will sich ja auch nicht verplappern.
Wie bekommt man eine Fristverlaengerung, damit man sich zu dem Sachverhalt auessern kann?
Kann jemand einen Anwalt empfehlen?
Danke und Gruss
jonathan
Matze4711:
Eine andere fiktive Person P hatte bei der Stadt angerufen und den Sachverhalt erläutert, dass sie auf Antwort ihrer Widersprüche warte. Die Dame war sehr nett und verständnisvoll und hat das so weiter gegeben.
Vier Wochen später kam dann ein Anruf von ihr, dass sie gerne die Widersprüche und Einlieferungsbelege haben möchte. Person P hat diese persönlich vorbei gebracht und einen netten Plausch gehalten.
Glaub mir, die haben auch keinen Bock die Arbeit für den BS zu machen.
jonathan:
Danke Matze und Danke Forum!
Danke wegen dem fiktiven Text hier - der ist super:
Vollstreckungsankündigung der Stadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15122.0.html
Person A hat dann mal auf Einstellung plaediert wegen Nichtigkeit §3 HessVwVG
Mal sehen was passiert.
Wenn das Eingestellt wird, kann Person A dann eigentlich Anzeige wegen Noetigung Stellen?
Rechtsbruch und Rechtsbeugung?
Danke und Gruss
jonathan
Edit "Bürger":
Das erwähnte Schreiben ist nicht uneingeschränkt verwendbar!
Bitte die aktuellen wichtigen Hinweise/ Richtigstellungen beachten unter
Vollstreckungsankündigung der Stadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15122.msg111199.html#msg111199
jonathan:
tja, da lese ich weiter und die Satzung
http://www.hr-online.de/website/derhr/home/download.jsp?key=standard_document_852480&row=4&rubrik=2558
6% - Zinsen, das ist ja WUCHER
hat die mal ein Jurist geprueft?
Bayern sieht nicht so schlecht aus, die Satzung ist sehr alt. - aber - hat das jemand schon mal aus Datenschutzsicht geprueft?
Also in Bayern ist die GEZ mit der Datenverarbeitung betraut. nicht der Beitragsservice! Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragen ist raus....
all mein hass ))
jonathan:
Hallo,
mal alles angenommen, also auch das der Vertrag usw. gilt.
Person A ist mit 2ten Wohnsitz bei seiner Mutter gemeldet.
Person A bekommt und widerspricht immer brav dem Beitragsservice.
Jetzt geht aus
https://www.datenschutz.hessen.de/rfbeistv.htm
hervor (2), 2. 1
dass sie den Innhaber vermuten.
Dem wurde widersprochen, zwangsanmeldung etc.
in
§ 8 Anzeigepflicht finde ich nichts (!)
was irgendwie aussagt, dass man
seine NICHTschuld irgendwie nachweisen muss -
er kann sich ja auch nicht abmelden... weil er eben kein beitragsschuldner ist.
kann mir mal jemand helfen?
wenn jetzt also eine vollstreckung kommt oder ein Inkasso...
dann waere das Noetigung... oder?
oder muss man klagen?
kann mir bitte hier jemand mehr input liefern...?
danke und gruss
jonathan
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